Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5448 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2000
VPRRS 2000, 0053
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2000 - 1 VK 17/00
Die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Vereins, die dadurch entsteht, dass seine finanziellen Mittel überwiegend aus Geschäften mit Gebietskörperschaften oder Verbänden von Gebietskörperschaften stammen, führt nicht zur Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

VPRRS 2000, 0051

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2000 - VK 2-20/00
Betriebserschwerniskosten und andere indirekte Kosten dürfen bei der Angebotswertung nur berücksichtigt werden, wenn sie in der Bekanntmachung oder im Anschreiben als Wertungskriterien genannt sind.

VPRRS 2000, 0047

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er erst nach der Aufhebung einer Ausschreibung gestellt wird.
2. Dabei ist es unerheblich, ob für die Aufhebung der Ausschreibung ein Grund entsprechend § 26 VOL/A vorliegt oder nicht.

VPRRS 2000, 0063

VK Nordrhein-Westfalen (BR Detmold), Beschluss vom 08.03.2000 - VK 11-03/00
1. Bauleistungen sind in der Regel als Fachlose zu vergeben.
2. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung oder Eilbedürftigkeit begründet keinen Ausnahmefall.

VPRRS 2000, 0050

VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2000 - 203 VgK-02/2000
Ein Angebot, das erst nach Öffnung des ersten Angebots dem Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin übergeben wird, darf nicht gewertet werden.

VPRRS 2000, 0048

VK Bremen, Beschluss vom 16.06.2000 - VK 1/00
1. Der Öffentliche Auftraggeber darf zulässigerweise in den Verdingungsunterlagen fordern, die Bieter müssten das verwendete Fabrikat angeben, andernfalls werde das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
2. Der vom Auftraggeber zugelassene Nachunternehmereinsatz für nicht wesentliche Teile der Gesamtleistung kann nicht rein prozentual bemessen werden. Wird eine Benennung der Nachunternehmer verlangt, darf dies auch noch nach Submission erfolgen.

VPRRS 2000, 0059

VK Sachsen-Anhalt (RP Magdeburg), Beschluss vom 17.04.2000 - 33-32571/07 VK 07/00
Änderungen eines Nebenangebots sind in einem Aufklärungsgespräch nicht möglich.

VPRRS 2000, 0064

VK Nordrhein-Westfalen (BR Düsseldorf), Beschluss vom 31.03.2000 - VK 3/2000 B
Die Abrufbarkeit von Fördermitteln bis zu einem bestimmten Termin stellt einen innerhalb der öffentlichen Verwaltung ablaufenden, steuerbaren Vorgang dar. Er kann die objektive Dringlichkeit einer Maßnahme nach § 3a Nr. 3 i.V.m. § 3 Nr. 3 VOB/A und damit die Wahl des Nichtoffenen Verfahrens nicht rechtfertigen.

VPRRS 2000, 0070

VK Bund, Beschluss vom 26.05.2000 - VK 2-8/00
1. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur solche Zuschlagskriterien zur Anwendung kommen, die zuvor in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht worden sind. Das gilt sowohl bei VOB/A- als auch bei VOL/A-Vergaben.
2. Nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Angebote darf ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, es sei denn, es hätten sich nach Aufforderung der Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung eines Bieters ergeben.

VPRRS 2000, 0066

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 15/99
1. Für eine Auftragserteilung genügt es, wenn der AN vom Auftragsgegenstand einen wesentlichen Teil selbst ausführen kann und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
2. Dies gilt auch, wenn Gegenstand des Auftrags mehrere Lose sind und der AN sich nur mit der Ausführung der Leistungen eines (gewichtigen) Loses gewerbsmäßig befasst.

VPRRS 2000, 0026

BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999 - Verg 7/99
1. Die Vertretung des Freistaates Bayern im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff. ist nicht durch die Vertretungsverordnung geregelt. Sie richtet sich nach dem Ressortprinzip. Der Freistaat Bayern wird vertreten durch die Behörde, die die Vergabe verwaltungsmäßig bearbeitet hat, oder durch eine übergeordnete Behörde dieses Geschäftsbereichs.*)
2. Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, wenn im Nachprüfungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines Angebots beantragt war.*)
3. Zum Ausschluß eines Angebots, wenn im Leistungsverzeichnis Eintragungen des Bieters vorgesehen sind, die nicht ausgefüllt wurden.*)

VPRRS 2000, 0025

OLG Jena, Beschluss vom 26.10.1999 - 6 Verg 3/99
1. Im Vergabeprüfungsverfahren nach §§ 97ff GWB kann einem Verfahrensbeteiligten, wenn der Prüfungsantrag nicht nach § 110 Abs. 2 S. 1 GWB a limine als offenbar unzulässig oder unbegründet behandelt worden ist, Einsicht in die Akten der Vergabekammer gem. § 111 Abs. 2 GWB nur dann verwehrt werden, wenn bei objektiver, im Beschwerdeverfahren voll nachprüfbarer Betrachtungsweise die Interessenabwägung mit eindeutigem Übergewicht zugunsten des persönlichen oder betrieblichen Geheimnisschutzes desjenigen Mitbieters endet, in dessen Angebotsunterlagen die Einsichtnahme verwehrt wird.*)
2. Die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer von einem vor der Vergabekammer erfolglosen Bieter eingelegten Beschwerde unterbleibt bei nicht offensichtlich unzulässigem oder unbegründetem Rechtsmittel nur dann, wenn schwerwiegende Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen, den Weg zum Zuschlag vor Abschluss des Vergabeprüfungsverfahrens freizugeben.*)

VPRRS 2000, 0023

BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 393/98
1. Die Vertragsparteien eines VOB/B-Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet.*)
2. Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen.*)

VPRRS 2000, 0022

BGH, Urteil vom 26.10.1999 - X ZR 30/98
1. Bei der Bewertung der Eignung der Bieter ist die Berücksichtigung von Umständen ausgeschlossen, die nicht auf einer gesicherten Erkenntnis des Ausschreibenden beruhen.*)
2. Soweit die auf eine öffentliche Ausschreibung eingereichten Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebots in technischer, gestalterischer und funktionsbedingter Hinsicht gleichwertig sind, gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung. Als das annehmbarste Angebot, auf das nach § 25 Nr. 3 Satz 2 VOB/A der Zuschlag erteilt werden soll, ist in einem solchen Fall das Gebot mit dem niedrigsten Angebotspreis anzusehen.*)
3. Unterläßt der Ausschreibende eine nach § 22 Nr. 4 VOB/A gebotene Protokollierung, ist es ihm im Verhältnis zu den Bietern verwehrt, sich auf die Unvollständigkeit des Protokolls zu berufen, wenn er diese nicht beweisen kann.*)

VPRRS 2000, 0020

BGH, Urteil vom 11.03.1999 - VII ZR 179/98
a) Die Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages (§ 1 Nr. 2 Buchst. a VOB/B) ist als sinnvolles Ganzes auszulegen. Es gibt keinen grundsätzlichen Vorrang des Leistungsverzeichnisses vor den Vorbemerkungen.*)
b) Konkret auf das Bauvorhaben bezogenen Vorbemerkungen kann bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung größeres Gewicht zukommen als nicht genügend angepaßten Formulierungen eines Standardleistungsverzeichnisses.*)

VPRRS 2000, 0019

BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 101/97
Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden Anforderungsliste
Die Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A kann ebenso wie die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind (im Anschluß an Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, NJW 1998, 3644).
a) Die Vorschrift des § 5 VOL/A gestattet die Aufteilung eines Auftrags in mehrere Lose nur, wenn dies zweckmäßig ist, um so eine Bewerbung um den Auftrag auch durch kleine oder mittlere Unternehmen zu ermöglichen.
b) Auch nach der Aufteilung in Teillose sind die Aufträge an die Bieter mit dem günstigsten und damit annehmbarsten Angebot zu vergeben.

VPRRS 2000, 0018

BGH, Urteil vom 08.12.1998 - KVR 23/98
Tariftreueerklärung -
Ordnet die Kartellbehörde die sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung nach Zurückweisung der gegen diese Verfügung gerichteten Beschwerde an, ist für die Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbeschwerde der Bundesgerichtshof zuständig.

VPRRS 2000, 0017

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 109/96
Begründung einer Vergabeentscheidung
Bei der Vergabeentscheidung gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A darf nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Bieter ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.

VPRRS 2000, 0016

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses
a) § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A ist eine zwingende Vorschrift. Sie dient dem Schutz des korrekten Wettbewerbs, vor allem der redlichen Mitbieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden.
b) Dem Auftragnehmer wird ein ungewöhnliches Wagnis noch nicht ohne weiteres dadurch aufgebürdet, daß die im Rahmen seines Auftrages entgeltlich anzubietenden Gerüste zugleich auch für Folgearbeiten anderer Auftragnehmer vorgehalten werden sollen.

VPRRS 2000, 0015

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach Aufhebung einer Ausschreibung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
Bei Aufhebung einer Ausschreibung ohne Vorliegen eines der in § 26 VOB/A genannten Aufhebungsgründe steht dem Bieter, der bei Fortsetzung des Verfahrens und Vergabe des Auftrags den Zuschlag erhalten hätte, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen zu.
Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns setzt grundsätzlich voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.

VPRRS 2000, 0014

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der Ausschreibung wegen Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung; Überschreitung einer Kostenschätzung aufgrund der abgegebenen Gebote
1. Bei Vorliegen eines der Aufhebungsgründe nach § 26 Nr. 1 VOB/A löst die Aufhebung einer Ausschreibung keine Ersatzansprüche für die am Verfahren teilnehmenden Bieter aus.
2. Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung eines öffentlichen Bauvorhabens bilden nur dann einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung der Ausschreibung im Sinne des § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A, wenn sie auf bei der Einleitung des Verfahrens nicht voraussehbaren, die Finanzierung in mehr als nur unwesentlich berührenden Umständen beruhen.
3. a) Erscheint die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung des Ausschreibenden aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar, kann ein schwerwiegender Grund zur Aufhebung vorliegen, wenn die aufgrund der Ausschreibung abgegebenen Gebote deutlich über den geschätzten Kosten liegen.
b) Ein Recht zur Aufhebung der Ausschreibung aus diesem Grunde scheidet jedoch regelmäßig aus, wenn die fehlende Finanzierung auf Fehler des Auftraggebers bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs zurückzuführen ist.
c) Soweit der öffentliche Auftraggeber einen Dritten mit der Ermittlung der Kosten betraut, hat er für dessen Fehler bei der Feststellung des Bedarfs nach dem Gedanken des § 278 BGB einzustehen.

VPRRS 2000, 0013

BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht auf Kalkulationsirrtum; Überprüfungspflicht im Ausschreibungsverfahren
a) Ein Kalkulationsirrtum berechtigt selbst dann nicht zur Anfechtung, wenn der Erklärungsempfänger diesen erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat; allerdings kann der Erklärungsempfänger unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder der unzulässigen Rechtsausübung verpflichtet sein, den Erklärenden auf seinen Kalkulationsfehler hinzuweisen.
b) Während eines Ausschreibungsverfahrens ist der öffentliche Auftraggeber in der Regel nicht verpflichtet, Angebote der Bieter auf Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen; ausnahmsweise kann eine solche Pflicht bestehen, wenn sich der Tatbestand eines Kalkulationsirrtums und seiner unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dessen Angebot oder den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.

VPRRS 2000, 0012

BGH, Urteil vom 24.04.1997 - VII ZR 106/95
Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der Angebotsunterlagen; Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht; Aufhebung der Ausschreibung
1. Der Auftraggeber, der eine Leistung auf der Grundlage der VOB/A ausschreibt, hat die vorvertragliche Pflicht, auch bei der Beschreibung der Leistung die Bewerber gleich zu behandeln. Dazu gehört es u.a., jedem der beteiligten oder interessierten Unternehmer wesentliche Änderungen der Angebotsunterlagen unverzüglich bekannt zu geben.
2. Eine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber einem anderen Bewerber/Bieter kann die Rechtsposition des übergangenen Bieters nur dann berühren, wenn der andere Bieter oh ne den Verstoß weniger günstig geboten hätte.
3. Besteht ein schwerwiegender Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung, so kann der Auftraggeber die Aufhebung gegenüber einem Anspruch eines übergangenen Bieters auf Ersatz des positiven Interesses auch dann als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, wenn er den Grund vor Beginn der Ausschreibung hätte kennen können.

VPRRS 2000, 0011

BGH, Urteil vom 23.01.1997 - VII ZR 65/96
1. Haben die Parteien nach längeren Verhandlungen die Leistung funktional vollständig beschrieben, so kommt einem Angebot mit Leistungsverzeichnis, das Grundlage der Ver handlungen bildet, hinsichtlich dem Umfang der funktional beschriebenen Leistung keine entscheidende Auslegungsbedeutung mehr zu.*)
2. Für die Wirksamkeit einer funktional beschriebenen Leistungsverpflichtung kommt es nicht darauf an, daß der Auftragnehmer den Umfang der übernommenen Verpflichtung genau kennt oder zuverlässig ermitteln kann.*)

VPRRS 2000, 0010

BGH, Urteil vom 09.01.1997 - VII ZR 259/95
Auslegung eines Leistungsverzeichnisses
Kann ein Leistungsverzeichnis, das einer Ausschreibung nach VOB/A zugrunde liegt, auch so ausgelegt werden, daß es den Anforderungen von § 9 VOB/A entspricht, so darf der Bieter das Leistungsverzeichnis in diesem VOB/A-konformen Sinne verstehen.

VPRRS 2000, 0009

BGH, Urteil vom 27.06.1996 - VII ZR 59/95
a) Eine Ausschreibung, die neben bestimmt formulierten Mindestanforderungen festlegt, daß weitere Leistungen der von dem Auftragnehmer als Vertragsleistung übernommenen Tragwerksplanung zu entsprechen haben, legt den Vertragsinhalt hinreichend bestimmbar fest.*)
b) Für die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses ist nicht von Bedeutung, daß die übernommenen Verpflichtungen kalkulierbar sind.*)
c) Eine mit § 9 VOB/A unvereinbare Ausschreibungstechnik führt nicht dazu, daß anstelle der ausgeschriebenen Leistung eine mit § 9 VOB/A übereinstimmende Vertragsinhalt wird. § 9 VOB/A enthält kein zwingendes Vertragsrecht.*)
d) Ein sachkundiger Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, er habe die mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung verbundene Risikoverlagerung nicht erkennen können oder nicht zu erkennen brauchen.*)

IBRRS 2000, 0403

BGH, Urteil vom 31.08.1994 - 2 StR 256/94
1. Die Anwendung des § 153 StPO kommt trotz einer im Tatzeitpunkt nicht geringen Schuld in Betracht, wenn die Verhängung einer Strafe im Hinblick auf die lange Verfahrendauer nicht zu einem gerechten Schuldausgleich führen würde.
2. Zur Strafbarkeit von Submissionsabsprachen.

VPRRS 2000, 0005

BGH, Urteil vom 14.10.1993 - VII ZR 96/92
Wer bei einer Ausschreibung nach der VOB/A seine Angebotspreise in zwei Losen durch bewußte Additionsfehler vorsätzlich erhöht, wird in der Regel nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A besitzen. Sein Angebot braucht deshalb nicht berücksichtigt zu werden.

VPRRS 2000, 0004

BGH, Urteil vom 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Im Falle einer gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A verstoßenden Auftragsvergabe durch den öffentlichen Auftraggeber kann der benachteiligte Bieter wegen vorvertraglichen Verschuldens das positive Interesse ersetzt verlangen, wenn er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.
Gegenüber einem aus vorvertraglichem Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe kann der öffentliche Auftraggeber als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, er hätte bei Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit die Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 VOL/A aufgehoben.
Ein zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender "schwerwiegender Grund" im Sinne des § 26 Nr. 1 d VOL/A setzt jedenfalls einen dem Ausschreibenden erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordenen Umstand voraus.

VPRRS 2000, 0002

BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Zur Reichweite der möglichen Rechnungsüberprüfung und der Rückforderung von Überzahlungen beim Bauvertrag - hier: mit der öffentlichen Hand als Bauherrin.

IBRRS 2000, 0175

BGH, Urteil vom 08.01.1992 - 2 StR 102/91
Betrugsschaden bei Preisabsprachen im Ausschreibungsverfahren
1. Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist.
2. Verhindern die Anbieter durch Preisabsprachen und Vorspiegelung von Wettbewerb die Bildung des Wettbewerbspreises, so erleidet der Auftraggeber einen Schaden, wenn der mit einem Anbieter vereinbarte Preis höher als der erzielbare Wettbewerbspreis ist.

VPRRS 2000, 0001

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 203/90
Rechtscharakter der VOB/A als Verwaltungsvorschrift mit Rechtswirkung grundsätzlich nur im Innenverhältnis der öffentlichen Auftraggeber;
Möglichkeit mittelbarer Außenwirkung auf die (vor-)vertraglichen Rechtsbeziehungen, die aus einer ausdrücklich auf der Grundlage der VOB/A gemachten Ausschreibung resultieren;
in diesem Sinne Verstoß gegen Treu und Glauben durch einen öffentlichen Auftraggeber, der ohne besonderen Gründe eine längere als die in § 19 VOB/A vorgesehene Bindungsfrist fordert.

IBRRS 2000, 0049

BGH, Urteil vom 21.06.1990 - VII ZR 308/89
Verweisung auf einzelne unwirksame Klauseln; Bezugnahme auf ein anderes Regelungswerk
Im Regelfall ist die Verwendung einer Verweisungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schon deshalb unzulässig, weil sie auf einzelne unwirksame Klauseln in einem in Bezug genommenen Regelwerk verweist.

IBRRS 2000, 0014

BGH, Urteil vom 29.03.1990 - VII ZR 240/88
Nachholung einer Erklärung eines Bieters
Ein Bieter darf die in den Ausschreibungsunterlagen geforderte, aber versehentlich unterlassene Erklärung darüber, ob er einen Lehrling beschäftigt, noch während des Eröffnungstermins nachholen.

Online seit 1999
VPRRS 1999, 0016
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999 - 5 Verg 4/99
1. Tätigkeitsverbote für die Organe einer Vergabestelle zählen nicht zu den nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu rügenden und daher verwirkbaren Verletzungen von Vergabevorschriften.*)
2. Die Ausschreibung von „Optionen” (Wahl- oder Alternativpositionen) verletzt die Vorwirkung des Gebots, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB), und das Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A), wenn diese Bestandteile der Ausschreibung ein solches Gewicht in der Wertung erhalten sollen, dass sie der Bedeutung der Haupt- oder Grundpositionen für die Zuschlagsentscheidung gleichkommen.*)

VPRRS 2013, 0979

VK Bund, Beschluss vom 18.10.1999 - VK 1-25/99
Nach § 97 Abs. 7 GWB haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Die Vorschrift begründet mithin subjektive Rechte der Bieter auf Einhaltung der maßgebenden Vergabevorschriften, insbesondere solcher, die für die Erteilung des Zuschlags relevant sind. Allerdings geht der sich daraus ergebende Anspruch eines Unternehmens nur so weit, soweit eine bestimmte vergaberechtliche Vorschrift gerade auch den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezweckt.
2. Die Vorschrift des § 24 Nr. 3 VOB/A bezweckt nicht den Schutz des Bieters, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden.

VPRRS 1999, 0012

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.06.1999 - 6 Verg 1/99
1. Ein Zuschlag ist wirksam, wenn er vor Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilt wird.
2. Die Übermittlung per Telefax ist keine wirksame Zustellung.

VPRRS 1999, 0014

VK Bund, Beschluss vom 07.06.1999 - VK 1-11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 1999, 0017

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
1. Es stellt eine Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes dar, wenn entgegen dem aus § 20 VwVfG resultierenden Rechtsgedanken an einer Vergabeentscheidung Personen auf Auftraggeberseite mitwirken, die Aufsichtsfunktionen in Unternehmen ausüben, die als Bieter auftreten oder an Bietergemeinschaften beteiligt sind.
2. Ein Verstoß gegen die in § 9 VOB/A enthaltene Pflicht, die Leistungen so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Führt auch die Auslegung der Verdingungsunterlagen zu keinem eindeutigen Ergebnis, muss der Auftraggeber deren Inhalt gegenüber allen Bietern klarstellen, um diesen gegebenenfalls die Chance zur Überarbeitung ihrer Angebote zu geben.
3. Im laufenden Vergabeverfahren sind Versuche zur Vertragsanbahnung ebenso wie Vertragsabschlüsse zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen unzulässig, ohne dass es auf den Nachweis der tatsächlichen Beeinflussung der Vergabeentscheidung durch diese Umstände ankäme.
4. Im Verhandlungsverfahren sind alle während der Verfahrensdauer zu treffenden wesentlichen Entscheidungen, die zum Ausscheiden oder zur Präqualifikation oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Bieter führen, bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar zu dokumentieren, um dem Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB Genüge zu tun. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer Verletzung der Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB.

VPRRS 1999, 0015

VK Südbayern, Beschluss vom 01.03.1999 - 120.3-394.1-01-01/99
1. Bedarfspositionen darf man grundsätzlich nicht werten.
2. Ausnahmsweise darf man sie werten, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
3. Unzulässigerweise ausgewiesene Bedarfspositionen darf man auch bei neuen Erkenntnissen nicht werten.

Online seit 1996
IBRRS 1996, 0005
OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.1996 - 1 U 1375/94
Bei der Auslegung von Leistungsverzeichnissen kommt den Ausführungen des Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zu.

Online seit 1995
IBRRS 1995, 0730
OLG Köln, Urteil vom 15.11.1995 - 2 U 56/95
Bei einem Dissens über den genauen Gegenstand eines Werkvertrages (hier: Einbau nur verzinkter oder zusätzlich polyesterbeschichteter Bleche) ist der Besteller nur verpflichtet, gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B die Mehrkosten zu tragen, die sich aufgrund seiner späteren Klarstellung ergeben.*)

Online seit 1994
IBRRS 1994, 0718
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1994 - 21 U 90/92
1. Ist in einem vom Auftraggeber (Hauptunternehmer) vorformulierten VOB-Bauvertrag mit einem Nachunternehmer, in dem die VOB/B als Ganzes vereinbart ist, eine Klausel enthalten, wonach die Gewährleistungsfrist fünf Jahre und vier Wochen beträgt und mit der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherren beginnt, so ist diese Klausel nicht insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Nachunternehmers und damit wegen eines Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam.*)
2. Vielmehr ist die Verlängerung der in § 13 Nr. 4 VOB/B vorgesehenen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche von zwei Jahren auf fünf Jahre und vier Wochen als solche wirksam.*)
3. Lediglich die Festlegung des Beginns dieser Verjährungsfrist auf den Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn ist gem. § 9 AGBG unwirksam, da dies den Nachunternehmer unangemessen benachteiligt. Beide Regelungen sind zwar in einer Klausel zusammengefaßt; sie lassen sich aber einer isolierten AGB-Kontrolle unterziehen, da sie teilbar und voneinander unabhängig sind.*)

IBRRS 1994, 0005

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 21 U 47/94
1. Die Vertragsklausel eines Auftragnehmers "Gewährleistung nach VOB" ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.
2. Diese Klausel ist auch unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da die gesetzliche Gewährleistung unangemessen verkürzt wird.

VPRRS 1994, 0003

BGH, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 163/93
Das Erfordernis einer "unverzüglichen" Anzeige ist in Anlehnung an § 121 BGB auszulegen. Danach hat der Auftragnehmer die für erforderlich gehaltene zusätzliche Leistung unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründen der Erforderlichkeit notwendigen Zeit so bald anzuzeigen als es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

VPRRS 1994, 0001

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.03.1994 - 4 U 143/93
Vertragsbedingungen eines Auftraggebers für Bauleistungen, gemäß denen
a) der Auftragnehmer Bedenken gegen die Mengenberechnung in den Verdingungsunterlagen binnen 14 Tagen geltend machen muß, da sie andernfalls der Schlußabrechnung zugrunde gelegt werden,
b) die Obergrenze für eine Vertragsstrafe auf 20 % der Bruttovertragssumme festgesetzt wird,
c) eine Barsicherheit des Auftragnehmers in Höhe von 5 % des Wertes aller Leistungen dem Auftraggeber auf ein Jahr zinslos belassen werden muß, wobei diese Frist ab baupolizeilicher Gebrauchsabnahme oder Erledigung der Mängelrügen läuft,
d) der Auftragnehmer die Sicherheit, falls er eine Bürgschaft stellen will, nur als Bürgschaft auf erstes Anfordern erbringen kann,
sind unwirksam.

VPRRS 1994, 0002

BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93
a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.
b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).
c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.
d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.
e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.

Online seit 1992
VPRRS 1992, 0002
BGH, Urteil vom 09.04.1992 - VII ZR 129/91
a) Aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ergeben sich für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten. Deshalb müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein.
b) § 2 Nr. 5 VOB/B ist nicht anzuwenden, wenn die geänderte Leistung bereits vom bestehenden vertraglichen Leistungsumfang umfaßt ist. Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist.

VPRRS 1992, 0001

OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91
Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.

Online seit 1989
IBRRS 1989, 0722; IMRRS 1989, 0007
BGH, Urteil vom 23.02.1989 - VII ZR 89/87
1. Die Klausel in - Aufträgen an Bauhandwerker zugrundeliegenden - „Vertragsbedingungen für Bauleistungen” eines Bauträgers, wonach die Leistungen des Auftragnehmers einer förmlichen Abnahme im Zeitpunkt der Übergabe des Hauses bzw. des Gemeinschaftseigentums an den oder die Kunden des Bauträgers bedürfen, „es sei denn, daß eine solche Abnahme nicht binnen sechs Monaten seit Fertigstellung der Leistung des Auftragnehmers erfolgt ist”, benachteiligt die Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)
2. Die in - Aufträgen an Bauhandwerker zugrundeliegenden – „Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ eines Bauträgers enthaltene Klausel, „für die Gewährleistung gilt § 13 VOB/B, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von S. 4 generell fünf Jahre“, hält der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz stand.*)
