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Sachgebiet: Waren/Güter

4642 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0097
Mit Beitrag
ITIT
Teilleistungen passen nicht zusammen: Gesamtvergabe zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2016 - VK 1-122/16

1. Ob technische Gründe die Unterlassung der Bildung von Fachlosen rechtfertigen, ist anhand des vom öffentlichen Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen.

2. Technische Gründe für eine Gesamtvergabe sind vor allem dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.

3. Auch ein höflich formuliertes Schreiben, das mit einer Frage endet, kann die Voraussetzung einer Rüge erfüllen. Voraussetzung ist, dass das Schreiben eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthält.

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VPRRS 2017, 0095
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wertung durch Medianmethode ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 1 VK 2/17

1. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Medianmethode nach UfAB VI. Wie bei jeder anderen Bewertungsmatrix ist aber im Einzelfall darauf zu achten, dass nicht durch besondere Konstellationen, z.B. Ausreißer, vergaberechtswidrige Ergebnisse entstehen. Geringe, mathematisch bedingte Verschiebungen, die in Anwendung der bekanntgegebenen Bewertungsmatrix entstehen und die Bieterreihenfolge nicht beeinflussen, stellen keinen Wertungsfehler dar.

2. Lineare Bewertungssysteme sind gravierenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt.

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VPRRS 2017, 0091
IT-SupportIT-Support
Konkrete Bewertungskriterien und zahlreiche Hinweise: Offenes Wertungssystem zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Der Erklärungswert der Vergabeunterlagen beurteilt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB). Bei der Auslegung ist auf den objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen und sachkundigen Bieters abzustellen, der die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit zur Kenntnis nimmt (BGH, IBR 2014, 328).*)

2. Hat der öffentliche Auftraggeber die Bewertungskriterien konkret abgefasst und zahlreiche Hinweise gegeben, worauf die Bieter in ihren Angeboten einzugehen haben und was zu einer guten Bewertung führen kann, kann er auch ein offenen Wertungssystem mit erheblichem Bewertungsspielraum verwenden. Dies gilt insbesondere für Vergabeverfahren, die noch der Richtlinie 2004/18/EG unterfallen.*)

3. Gewährt ein Bewertungssystem (Zuschlagskriterien in Verbindung mit der Bewertungsskala) dem Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum sind erhöhte Anforderungen an die Dokumentation zu stellen, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.*)

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VPRRS 2017, 0086
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Krankenkasse muss Auskunft über vereinbarte Rabatthöhen geben!

VG Minden, Urteil vom 15.02.2017 - 7 K 2774/14

1. Ein Apotheker hat Anspruch auf Zugang zu einer amtlichen Information.

2. Eine amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dazu zählen auch von gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen vereinbarte Rabattsätze für Arzneimittel. Der Abschluss eines Rabattvertrags dient dem amtlichen Zweck, die Ausgaben in der Arzneimittelversorgung zu senken.

3. Eine bundesweit agierende gesetzliche Krankenkasse ist als Versicherungsträger eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine anspruchsverpflichtete Behörde des Bundes.

4. Ein Rabattvertrag ist kein "öffentlicher Auftrag", wenn kein Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt wird, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben wird.

5. Wird ein Rabattvertrag mit mehreren interessierten Marktteilnehmern geschlossen (hier: drei) und können während der Vertragslaufzeit auch andere Marktteilnehmer jederzeit beitreten, handelt es sich um ein sogenanntes "Open-House-Verfahren". Das ist kein förmliches Vergabeverfahren.

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VPRRS 2017, 0080
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können Preisprüfung verlangen!

BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16

1. Erscheint ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher Anhaltspunkte, wie etwa der augenfälligen Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich niedrig, können die Mitbewerber verlangen, dass die Vergabestelle in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung eintritt.*)

2. Wird für bereits vorliegende oder von der Vergabestelle zur Aufklärung des Preises nachgeforderte Informationen Schutz als Geschäftsgeheimnis begehrt, entscheidet die Vergabekammer zunächst in einem Zwischenverfahren über deren Offenlegung. Für die Entscheidung, ob das Geheimhaltungs- oder das Offenlegungsinteresse überwiegt, ist eine Abwägung der beiderseitigen geschützten Interessen vorzunehmen.*)

3. Die Vergabekammer darf bei der Sachentscheidung Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung sie mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt hat, das nach Abwägung aller Umstände das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz überwiegt.*)

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VPRRS 2017, 0079
Waren/GüterWaren/Güter
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur in Ausnahmefällen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-104/16

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf einen Auftrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag bzw. die entsprechenden Leistungen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

2. Nicht entscheidend ist, ob der öffentliche Auftraggeber subjektiv der Auffassung ist, dass es nur einem bestimmten Unternehmen möglich ist, den Beschaffungsbedarf zu decken, sondern dass es anderen Unternehmen objektiv unmöglich ist.

3. Den Auftraggeber, der sich auf einen Ausnahmegrund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb berufen will, trifft die dahingehende Darlegungs- und Beweislast.

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VPRRS 2017, 0073
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Erkannter Vergaberechtsverstoß ist innerhalb von 10 Tagen zu rügen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-102/16

1. Einen erkannten Vergaberechtsverstoß muss ein Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen rügen, anderenfalls ist sein später gestellter Nachprüfungsantrag unzulässig.

2. Abgesehen von der positiven Kenntnis der Tatsachen, auf denen der Vergaberechtsverstoß beruht, entsteht eine Rügeobliegenheit erst, wenn der Bieter aus diesen Tatsachen zumindest laienhaft die rechtliche Wertung gezogen hat, dass es sich hierbei um einen Vergaberechtsverstoß handelt.

3. Dem gleichgestellt ist der Fall, in dem der Kenntnisstand des Bieters in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.

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VPRRS 2017, 0072
ÖPNVÖPNV
Ausschreibung darf Unternehmen nicht zum Monopolisten machen!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.01.2017 - VK 1-47/16

1. Eine Direktvergabe zur Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber nur eine "Taktlücke" ausschreibt ohne zu überprüfen, ob auch Alternativlösungen (z. B. andere "Taktlagen") in Betracht kommen.

2. Wenn die Vergabestelle nicht ausreichend darlegt, dass eine alternativlose technische Besonderheit vorliegt, weil die geforderte Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen geleistet oder erbracht werden kann, greift keine die Direktvergabe rechtfertigende Ausnahme (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV).

3. Der öffentliche Auftraggeber darf durch die Vorgabe seiner Rahmenbedingungen und Auftragsparameter nicht ein bestimmtes Unternehmen zum Monopolisten machen und damit einen Wettbewerb verhindern.

4. Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, verkehrlich abweichende Lösungen zu entwickeln, andere Verbindungen fahrplantechnisch zu erarbeiten oder vorhandene organisatorische Vereinbarungen abzuändern. Er ist verpflichtet, Fahrplan und Nutzung der Trassen aufeinander abzustimmen und den interessierten Bietern dies im Rahmen einer Ausschreibung vorzugeben.

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VPRRS 2017, 0066
Mit Beitrag
ITIT
Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.02.2017 - VK 1-50/16

1. Die (vermeintliche) Verletzung einer Formvorschrift - hier § 55 Abs. 2 VgV - führt nicht automatisch zur Zurückversetzung der Vergabe. Vielmehr muss zusätzlich festgestellt werden, dass der Antragsteller dadurch konkret in seinen Rechten (§ 168 Abs. 1 GWB) verletzt ist.*)

2. Soweit ein Auftraggeber die Vorgaben des § 56 VgV möglicherweise nicht ordnungsgemäß in der Bekanntmachung umgesetzt hat, führt auch dies nicht zu einer Wiederholung der Wertung, wenn der Antragsteller wirtschaftlich gesehen keine Chance auf Zuschlagserteilung hat.*)

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VPRRS 2017, 0062
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen beruflicher Verfehlung zwingend?

EuGH, Urteil vom 14.12.2016 - Rs. C-171/15

1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 45 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht dem nicht entgegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, tatsächlich auszuschließen ist.*)

2. Die Richtlinie 2004/18/EG, insbesondere deren Art. 2 und Anhang VII Teil A Nr. 17, ist angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des daraus abgeleiteten Transparenzgebots dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, einen öffentlichen Auftrag an einen Bieter zu vergeben, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, und zwar mit der Begründung, dass der Ausschluss dieses Bieters vom Vergabeverfahren gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde, obwohl nach den Ausschreibungsbedingungen für diesen öffentlichen Auftrag ein Bieter, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, zwingend und ungeachtet dessen auszuschließen war, ob diese Sanktion verhältnismäßig ist oder nicht.*)

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VPRRS 2017, 0060
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotswertung muss nachvollziehbar dokumentiert werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2016 - 1 VK 50/16

1. Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und Vergleich mit den Vergabeunterlagen (hier: Ausschreibung von Verpflegung für Asylsuchende) ohne weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder gar ein Unternehmen zu leiten.

2. Jedes durchschnittliche Unternehmen, welches nicht völlig unerfahren auf dem Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, muss mitbekommen haben, dass ein Verbot besteht, Zuschlags- und Eignungskriterien zu vermischen.

3. Einem Rechtsanwalt kann zugemutet werden, dass er sich nach Übernahme eines vergaberechtlichen Mandats innerhalb weniger Tage in die Materie einarbeitet. Rechtsverletzungen, die sich bereits aus den Vergabeunterlagen ergeben, sind sofort zu rügen; es besteht keine Notwendigkeit, eine Akteneinsicht abzuwarten.

4. Ein Akteneinsichtsrecht besteht nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile. Es kommt also auf die Themen an, die im Rahmen des Nachprüfungsantrags geltend gemacht werden. Das Akteneinsichtsgesuch darf nicht zu unbestimmt gefasst werden.

5. Eine fehlerhafte Dokumentation liegt vor, wenn interne Beratungen, also auch die Angebotswertung, in den Vergabeunterlagen nicht nachvollziehbar festgehalten sind. Dabei muss eine nachvollziehbare Bepunktung der Konzepte der Bieter, einschließlich genauer Ausführungen zu den Erwägungen einer jeden Wertungskategorie, vorliegen.

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VPRRS 2017, 0058
DienstleistungenDienstleistungen
Bayerische Bürgermeister gelten als umfassend bevollmächtigt!

BAG, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 AZB 26/16

Bayerische Gemeinden werden durch ihren ersten Bürgermeister auch dann wirksam vertreten, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats nicht erfolgt ist.

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VPRRS 2017, 0056
Mit Beitrag
ITIT
Projektant gibt kein Angebot ab: Wettbewerbsverfälschung ausgeschlossen!?

VK Bund, Beschluss vom 15.12.2016 - VK 2-121/16

1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines Bieters bzw. Bewerbers nicht verfälscht wird, der vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder unterstützt hat.

2. Beteiligt sich ein vom Auftraggeber im Vorfeld der Ausschreibung beauftragter Sachverständiger nicht durch Abgabe eines Angebots an dem Vergabeverfahren, ist eine Wettbewerbsverfälschung allenfalls unter der Voraussetzung zu besorgen, dass der Sachverständige bestrebt war, die Vergabeunterlagen zugunsten eines Bieters zu konzipieren.

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VPRRS 2017, 0055
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann sind Fristen "ausreichend" bemessen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2016 - 3 VK LSA 50/16

1. Für die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie für die Geltung der Angebote sind ausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots- und Bindefristen) vorzusehen. Nur bei ausreichenden Fristen haben die Bieter die Möglichkeit, ein ordnungsgemäßes Angebot zu erstellen.

2. Das Gesetz legt keine konkrete Frist fest, so dass hinsichtlich der "ausreichenden" Frist eine Ermessensentscheidung vom Auftraggeber vorzunehmen ist. Diese Ermessensausübung muss nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Eine fehlerhafte Ermessensausübung ist rechtswidrig, das Verfahren ist in den Stand zurückzuversetzen, ab dem es fehlerhaft war.

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VPRRS 2017, 0043
VerkehrVerkehr
Wie ist Dieselöl zu beseitigen? Fachbehörde hat weiten Ermessensspielraum!

BGH, Urteil vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15

1. Es ist im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB unbedenklich, wenn die für den Geschädigten handelnde Fachbehörde den Auftrag zur Reinigung ölverunreinigter Verkehrsflächen auf der Grundlage einer Ausschreibung erteilt. In diesem Fall ist für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im konkreten Schadensfall maßgeblich, ob die Fachbehörde im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung in ihrer damaligen speziellen Situation, d. h. angesichts ihrer damaligen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für sie bestehender Schwierigkeiten, die ausgeschriebenen Maßnahmen zur Schadensbehebung für wirtschaftlich und den Angebotspreis des jeweiligen Bieters für angemessen halten durfte.*)

2. Die Entscheidung der Fachbehörde, welche Leistungen sie im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen ausschreibt, ist angesichts ihres erheblichen Entscheidungsspielraums hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen nur beschränkt überprüfbar. Bei der Vergabe eines Auftrags auf der Grundlage einer Ausschreibung ist die Bandbreite künftiger Schadensfälle und deren zuverlässige, rasche und vollständige Beseitigung in den Blick zu nehmen.*)

3. Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der jeweilige Angebotsendpreis für das Gesamtpaket der ausgeschriebenen Leistungen. Damit wird der speziellen Situation des Auftraggebers und seinen Einflussmöglichkeiten im Vergabeverfahren Rechnung getragen.*)

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VPRRS 2017, 0049
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2017 - 3 VK LSA 61/16

1. Unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zustande gekommene Verträge (hier: Zuschlag für Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen) sind nichtig.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot und das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung sind verletzt, wenn für die Verwendung von Reinigungswerten als Eignungskriterium keine entsprechenden Werte bekannt gegeben werden.

3. Die Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Wertungskriterien im Rahmen der Angemessenheitsprüfung verwenden will.

4. Versäumt der Auftraggeber, die erforderlichen Formblätter, Eigenerklärungen und ergänzenden Vertragsbedingungen abzufordern, verletzt er seine Dokumentationspflicht und das Transparenzgebot.

5. Die Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.04.2013 ist aufgrund der Bezugnahmen verbindlich auch bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen anzuwenden.

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VPRRS 2017, 0048
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2017 - 3 VK LSA 62/16

1. Unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zustande gekommene Verträge (hier: Zuschlag für Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen) sind nichtig.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot und das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung sind verletzt, wenn für die Verwendung von Reinigungswerten als Eignungskriterium keine entsprechenden Werte bekannt gegeben werden.

3. Die Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Wertungskriterien im Rahmen der Angemessenheitsprüfung verwenden will.

4. Versäumt der Auftraggeber, die erforderlichen Formblätter, Eigenerklärungen und ergänzenden Vertragsbedingungen abzufordern, verletzt er seine Dokumentationspflicht und das Transparenzgebot.

5. Die Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.04.2013 ist aufgrund der Bezugnahmen verbindlich auch bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen anzuwenden.

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VPRRS 2017, 0047
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2017 - 3 VK LSA 63/16

1. Unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zustande gekommene Verträge (hier: Zuschlag für Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen) sind nichtig.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot und das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung sind verletzt, wenn für die Verwendung von Reinigungswerten als Eignungskriterium keine entsprechenden Werte bekannt gegeben werden.

3. Die Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Wertungskriterien im Rahmen der Angemessenheitsprüfung verwenden will.

4. Versäumt der Auftraggeber, die erforderlichen Formblätter, Eigenerklärungen und ergänzenden Vertragsbedingungen abzufordern, verletzt er seine Dokumentationspflicht und das Transparenzgebot.

5. Die Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.04.2013 ist aufgrund der Bezugnahmen verbindlich auch bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen anzuwenden.

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VPRRS 2017, 0044
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2017 - 3 VK LSA 64/16

1. Unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zustande gekommene Verträge (hier: Zuschlag für Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen) sind nichtig.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot und das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung sind verletzt, wenn für die Verwendung von Reinigungswerten als Eignungskriterium keine entsprechenden Werte bekannt gegeben werden.

3. Die Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Wertungskriterien im Rahmen der Angemessenheitsprüfung verwenden will.

4. Versäumt der Auftraggeber, die erforderlichen Formblätter, Eigenerklärungen und ergänzenden Vertragsbedingungen abzufordern, verletzt er seine Dokumentationspflicht und das Transparenzgebot.

5. Die Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.04.2013 ist aufgrund der Bezugnahmen verbindlich auch bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen anzuwenden.

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VPRRS 2017, 0042
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2017 - 3 VK LSA 65/16

1. Unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zustande gekommene Verträge (hier: Zuschlag für Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen) sind nichtig.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot und das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung sind verletzt, wenn für die Verwendung von Reinigungswerten als Eignungskriterium keine entsprechenden Werte bekannt gegeben werden.

3. Die Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Wertungskriterien im Rahmen der Angemessenheitsprüfung verwenden will.

4. Versäumt der Auftraggeber, die erforderlichen Formblätter, Eigenerklärungen und ergänzenden Vertragsbedingungen abzufordern, verletzt er seine Dokumentationspflicht und das Transparenzgebot.

5. Die Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.04.2013 ist aufgrund der Bezugnahmen verbindlich auch bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen anzuwenden.

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VPRRS 2016, 0486
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Wie transparent mus ein offenes Bewertungssystem sein?

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2016 - VgK-39/2016

1. Das Transparenzgebot gebietet, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar und eindeutig zu formulieren sind. Alle ausreichend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter sollen die genaue Bedeutung dieser Bedingungen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen und der Auftraggeber tatsächlich überprüfen können, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen. Dies gilt uneingeschränkt für geschlossene Bewertungssysteme.

2. Entscheidet sich der Auftraggeber für ein offenes Wertungssystem, weil er vorab nicht weiß, welcher Bestwert erzielt werden wird, muss er vorab und transparent einen Bewertungsmaßstab aufstellen, der eindeutig festlegt, in welcher Abstufung die Angebote zueinander gewertet werden. Es bedarf daher der klaren Vorgabe eindeutiger Ziele, nicht aber konkreter Inhalte für die Erfüllung der vorgegebenen Bewertungsstufen.

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VPRRS 2017, 0025
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Glasreinigung und Unterhaltsreinigung sind getrennt zu vergeben!

VK Bund, Beschluss vom 31.05.2016 - VK 1-34/16

1. Seit dem Wegfall des Meisterzwangs haben sich im Bereich Reinigungsleistungen zwei eigenständige Branchen - Unterhaltsreinigung und Glasreinigung - mit unterschiedlicher Organisation, Qualifikation und Entlohnung des eingesetzten Personals, sowie ausschließlich auf eines dieser Segmente spezialisierte Unternehmen gebildet.

2. Bei öffentlichen Vergaben ist die getrennte Vergabe von Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen der Normalfall, die Gesamtvergabe beider Leistungen an einen Auftraggeber dagegen die Ausnahme.

3. Das Gebot der Losvergabe dient dem Wettbewerbsgrundsatz, da sich bei der Aufteilung eines Auftrags in mehrere Lose eine größere Anzahl von Marktteilnehmern um einen Auftrag bewerben kann und der Markt nicht nur wenigen, auf die Unterhalts- und Gleisreinigung gleichermaßen ausgerichteten Unternehmen offen steht.

4. Auf die Losvergabe darf nur nach umfassender Abwägung der widerstreitenden Interessen durch den öffentlichen Auftraggeber verzichtet werden. Ein potentieller Bieter hat einen Anspruch darauf, dass ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum bei der Losvergabe ordnungsgemäß ausübt.

5. Der Begriff "Splitterlos" ist dem Gesetz unbekannt und nicht verbindlich definiert.

6. Die Tatsache, dass der öffentliche Auftraggeber für den Auftrag "Glasreinigung" erheblich weniger bezahlt als für den Auftrag "Sonstige Unterhaltsreinigung", führt nicht automatisch zu irgendwelchen Schwierigkeiten oder Mehraufwand auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers, die einen Losverzicht rechtfertigen würden.

7. Typischer Mehraufwand, der jeder Losaufteilung immanent ist, rechtfertigt keinen Verzicht. Im Interesse des Mittelstandsschutzes muss ein Auftraggeber daher konkret vorliegende technische oder wirtschaftliche Gründe vortragen, die in seiner Ausschreibung eine Gesamtvergabe erfordern.

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VPRRS 2017, 0010
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2016 - 20 D 95/13

1. Schreibt ein Auftraggeber Bodenabfertigungsarbeiten an einem Flughafen für einen konkreten Zeitraum aus (hier: 2010 - 2017), ist die Auswahlentscheidung eines Bewerbers rechtswidrig, wenn dieser die Konzession für einen abweichenden Geltungszeitraum erhält (hier: 2014 - 2020).

2. Erfolgt die Vergabe - jedenfalls teilweise - ohne die vorgeschriebene Ausschreibung im Amtsblatt der EU, wird dadurch das Recht der übrigen Bewerber auf ein ordnungsgemäßes und faires Auswahlverfahren verletzt, weil diese davon ausgehen dürfen, dass der konkret angegebene Ausschreibungszeitraum verbindlich ist.

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VPRRS 2016, 0485
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Wertung nach Schulnoten kann zulässig sein!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016 - Verg 1/16

1. Ein Wertungsschema ist unzulässig, wenn der Bieter nicht erkennen kann, wonach der Auftraggeber innerhalb des Wertungskriteriums die Wertungsabstufung inhaltlich vorzunehmen beabsichtigt.

2. Es ist weder notwendig noch praktisch handhabbar, jeden denkbaren Wertungsaspekt im Vorhinein einem konkreten Punktwert zuzuordnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Wertung konzeptionelle Ausführungen der Bieter zum Gegenstand hat.

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VPRRS 2017, 0029
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

VK Hessen, Beschluss vom 17.08.2016 - 69d-VK-07/2016

1. Bei der Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes kommt es auf die übliche Sorgfalt und üblichen Kenntnisse eines durchschnittlichen Bieters an, mittels derer Tatsachen in Vergabeunterlagen von diesem ohne anwaltlichen Rat als Verstoß gegen Bestimmungen des Vergabeverfahrens erkannt werden können. Hinzu treten muss bei ihm das Bewusstsein, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergabeverstoß resultieren könnte. Ist der Bieter ein Unter-nehmen, sind bei innerbetrieblicher Arbeitsteilung etwaige unterschiedliche Kenntnisstände von Mitarbeitern ohne Belang.*)

2. Ein unvollständiges Angebot gemäß § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A liegt vor, wenn darin bei einer Erklärung über die Kalkulation der Kosten eine geforderte Einzelposition nicht ausgewiesen wurde.*)

3. Der Auftraggeber darf ein unvollständiges Angebot nicht ausschließen, so-lange er sein Ermessen, ob er eine fehlende Erklärung nachfordert, nicht aus-geübt hat.*)

4. Bei der Beurteilung der Unwesentlichkeit i.S.v. § 19 EG Abs. 2 Satz 2, 2. Halb-satz VOL/A kommt es nicht darauf an, ob das Ergänzen der fehlenden Preis-angabe die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändert oder nicht. Gerät weder der Wettbewerb noch die Eindeutigkeit bzw. Vergleichbarkeit des Angebotes in Gefahr, so besteht kein Anlass, solche Angebote von vor-herein zwingend auszuschließen.*)

5. Der Umfang der Nachforderungsmöglichkeit i.S.v. § 19 EG Abs. 2 VOL/A ist wesentlich weitreichender als die Aufklärungsmöglichkeit des § 18 Satz 1 VOL/A.*)

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VPRRS 2017, 0023
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Keine Zulassungsurkunden: Alle Bieter vorläufig zugelassen!

VK Bund, Beschluss vom 27.05.2016 - VK 1-32/16

1. Lieferanten von Ersatzteilen für Waffen (hier: Verschlusskopf, Vorholer und Griffstück) benötigen Zulassungsurkunden.

2. Führt die bisherige Praxis dazu, dass keiner der Bieter die erforderlichen Zulassungsurkunden vorlegen kann, ist es vergaberechtskonform und im Interesse eines möglichst offenen Bieterwettbewerbs, zunächst allen Unternehmen, die potentiell als Lieferanten in Frage kommen, die Gelegenheit zu geben, an zukünftigen Ausschreibungen für solche Ersatzteile teilzunehmen und ihnen dementsprechend eine vorläufige Zulassung zu erteilen.

3. Eine vorläufige Zulassung kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für eine endgültige Zulassung in einzelnen Punkten noch nicht in vollem Umfang erfüllt sind, jedoch zu erwarten ist, dass sie in absehbarer Zeit erfüllt werden.

4. Ergibt sich aus den ausgehändigten vorläufigen Zulassungsurkunden, dass diese nur bis zur technischen Überprüfung gelten, ist es vergaberechtskonform, vor Zuschlagserteilung die zu liefernden Ersatzteile entsprechend der in Bezug genommenen Technischen Lieferbedingungen auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.

5. Da eine mangelhafte Funktionsfähigkeit der militärischen Ersatzteile Leib und Leben der Soldaten gefährden kann, müssen die Ersatzteile praktische Prüfungen bestehen, bevor eine endgültige Zulassungsurkunde erteilt wird.

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VPRRS 2017, 0022
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Fachkundiger Bieter muss offenkundige Verstöße rechtzeitig rügen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.09.2016 - 2 VK LSA 16/16

1. Lässt der Internetauftritt eines Bieters (hier: mittelständisches Unternehmen im für Herstellung und Vertrieb von Schutzeinrichtungen für Sicherheitsdienste) erkennen, dass dieser bereits seit etwa 20 Jahren öffentliche Auftraggeber als Abnehmer hat, kann davon ausgegangen werden, dass er in Vergabeangelegenheiten erfahren ist. Fachkundigen Bietern kann zugemutet werden, durch rechtzeitige Rüge Verzögerungen des Vergabeverfahrens zu vermeiden.

2. Geben Vergabeunterlagen offenkundig keinen näheren Aufschluss darüber, in welcher Weise die Benotung für die Ermittlung der Punktebewertung erfolgen soll, ist dies für einen fachkundigen Bieter als Verstoß gegen das Transparenzgebot erkennbar.

3. Für einen fachkundigen Bieter war auch erkennbar, dass die Bewertungskriterien hinsichtlich des "Materials" keine weiteren konkreteren Angaben dazu enthielten, welche Anforderungen gestellt wurden, um den jeweiligen Zielerfüllungsgrad zu erreichen. Er konnte auch ersehen, dass nicht näher umschrieben war, auf welche speziellen Parameter der Antragsgegner besonderen Wert legte.

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VPRRS 2017, 0020
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgegebene Angebote sprechen für eindeutige Leistungsbeschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2016 - 3 VK LSA 39/16

1. Hebt der Auftraggeber die öffentliche Ausschreibung auf, weil sie kein wirtschaftliches Ergebnis hatte, und fordert dann mehr als drei Unternehmen zur Angebotsabgabe in einer beschränkten Ausschreibung auf, ist dies zulässig.

2. Hat der Bieter ein Angebot mit kalkulierten Preis abgegeben und auch kein anderer Bieter wegen Unklarheiten Fragen zum Leistungsverzeichnis gestellt, ist anzunehmen, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben wurde.

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VPRRS 2017, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachforderungen und Erläuterungsanfragen dürfen nicht vermischt werden!

VK Bund, Beschluss vom 06.12.2016 - VK 2-119/16

1. Vermengt der Auftraggeber in seinem Nachforderungsschreiben Nachforderungen sowie weitere Erläuterungsanfragen und nimmt auf eine falsch zitierte Norm Bezug, kann er den Ausschluss des Angebots nicht auf einen einzelnen Punkt unter eine Reihe von Forderungen stützen. Für den Bieter ist nicht transparent, dass ein solches Schreiben auch einen Nachforderungstatbestand enthält.

2. Um den fehlerhaften Ausschluss des Nebenangebots zu heilen, hat der Auftraggeber ein konkretes Nachforderungsverlangen unter Fristsetzung zu stellen und anschließend eine erneute Wertung vorzunehmen.

3. Das Vergaberecht richtet sich an öffentliche Auftraggeber. Der Bieter ist deshalb nicht verpflichtet, sich mit dem Rechtsgebiet auszukennen und darf darauf vertrauen, dass der Auftraggeber die Vorgaben der Ausschreibung korrekt aufgestellt hat.

4. Für die Erkennbarkeit von Vergabefehlern in der Ausschreibung ist nicht nur die tatsächliche Erkennbarkeit eines vermeintlichen Fehlers, sondern auch die Erkennbarkeit im Rechtssinne entscheidend.

5. Für Nebenangebote gelten zusätzliche rechtliche Anforderungen. Werden Ausschreibungsfehler erst nach anwaltlicher Beratung erkannt, ist eine Rüge unverzüglich nach anwaltlicher Beratung fristgerecht.

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VPRRS 2017, 0017
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keinen Wartungsbetrag verlesen: Indiz für fehlenden Wartungsvertrag!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2016 - 1/SVK/024-16

1. Fußt der Rügevortrag auf dem Vorwurf, dass der Zuschlagsbieter keinen Wartungsvertrag abgegeben habe, da im Submissionstermin kein Wartungsbetrag für die Wartungsleistungen verlesen worden sei, stellt dies einen ausreichend substantiierten Rügevortrag und keine "Rüge ins Blaue hinein" dar.*)

2. Eine Rüge ist auch dann ausreichend substantiiert, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus der sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt. Eine andere Auffassung würde einen effektiven Rechtschutz für den Bieter verhindern.

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VPRRS 2017, 0024
Waren/GüterWaren/Güter
Nicht einwandfreie Produkte muss der Auftraggeber nicht zulassen!

OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2016 - 13 Verg 7/16

1. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gemäß § 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A 2009, wenn bei der Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von tauenden Streustoffen Salz aus einer bestimmten Gewinnungsstätte ausgeschlossen wird, bei dessen Verwendung in der Vergangenheit erhebliche Probleme (u.a. Verkrustungen und Verklumpungen) aufgetreten waren. Im Hinblick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs des Winterdienstes darf der Auftraggeber die absehbaren Risiken der (Weiter-)Verwendung dieses Streusalzes ausschließen und den sichersten Weg wählen, weil bereits das tatsächlich vorhandene Risikopotential die getroffene Beschaffungsentscheidung sachlich rechtfertigt.*)

2. Die unterlassene Aufteilung des Liefervolumens in Teillose verletzt den Bieter nicht in seinen Rechten, wenn er selbst bei unterstellter Teillosbildung den Zuschlag nicht erhalten hätte.*)

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VPRRS 2017, 0014
Waren/GüterWaren/Güter
Bieter kann sich auf versteckte produktspezifische Ausschreibung auch einlassen!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.11.2016 - 1/SVK/025-16

1. Das Gebot der produktneutralen Ausschreibung ist eine der Grundsäulen des diskriminierungsfreien Wettbewerbs, ein Verstoß des Auftraggebers dagegen ist grundsätzlich vergaberechtswidrig.*)

2. Bieter, die eine versteckte produktspezifische Ausschreibung erkennen, sind nicht verpflichtet, die sich daraus ergebende Rechtsverletzung für sich zu reklamieren. Sie können sich auch rügelos auf diese einlassen, müssen dann aber die sich daraus ergebenden Anforderungen gegen sich gelten lassen und diese bedienen.*)

3. Es ist aus Bietersicht legitim, sich auf eine versteckte produktspezifische Ausschreibung einzulassen und gleichzeitig den Auftraggeber an seiner vergaberechtswidrigen Ausschreibung dergestalt festzuhalten, dass dieser in die Pflicht genommen wird, im Wertungsvorgang die Einhaltung sämtlicher produktspezifizierender Parameter nachzuhalten und nicht "günstigere Konkurrenzprodukte" mit niedrigeren Leistungsparametern "durchzuwinken".*)

4. In diesem Zusammenhang liegt eine Rüge ins Blaue hinein nicht vor, wenn der Bieter unter Berufung auf seine Marktkenntnisse und die fehlende Produktneutralität des Leistungsverzeichnisses das Wertungsergebnis mit dem Hinweis anzweifelt, dass andere Bieter die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses mutmaßlich nicht eingehalten haben.*)

5. Die Eintragung eines Schrägstriches in einem Platzhalterfeld kann vom objektiven Erklärungswert nicht ohne weiteres mit einer Ziffer, d.h. einer Null gleichgesetzt werden.*)

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VPRRS 2017, 0015
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Weniger Mitarbeiter als (objektiv) notwendig angegeben: Angebotsauschluss!

OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2016 - Verg 3/16

Auch wenn die Vergabeunterlagen keine ausdrücklichen Mindestvorgaben für die Anzahl der einzusetzenden Servicekräfte enthalten, bedeutet dies nicht, dass die Bieter in ihren Angaben völlig frei sind. Vielmehr sind so viele Servicekräfte anzugeben, wie zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung mindestens notwendig sind.

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VPRRS 2017, 0012
Mit Beitrag
BauleistungenBauleistungen
Angebot ungewöhnlich niedrig? Gesamtpreis ist entscheidend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2016 - 3 VK LSA 26/16

1. Weicht der Angebotspreis des Antragstellers 9,5 v.H. vom nächst höheren Angebot ab, ist der Preis nicht unangemessen niedrig. Bei der Berechnung der Abstände zum nächsthöheren Angebot muss der Angebotspreis insgesamt betrachtet werden. Es ist unzulässig, auf bestimmte Einzelpreise abzustellen.

2. Entsprechend § 15 Abs. 1 VOB/A 2016 darf sich der Auftraggeber über das Angebot selbst, Bezugsquellen von Stoffen und Bauteilen sowie die Angemessenheit der Preise informieren. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben. Die Aufklärung wurde durch die Antragsgegnerin nicht hinreichend bzw. fehlerhaft durchgeführt. Bloße Vermutungen können nicht die Grundlage für den Ausschluss eines Angebotes sein.*)

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VPRRS 2017, 0008
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Auch nach der Vergaberechtsreform gilt: Abweichungen führen zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 05.12.2016 - VK 2-107/16

Auch nach der Vergaberechtsreform 2016 sind Angebote von der Wertung auszuschließen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind. Die neu in die VgV eingefügte Vorschrift des § 57 Abs. 1 Nr. 4 stimmt wörtlich mit der Regelung des bisherigen § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 überein, so dass die hierzu ergangene Rechtsprechung entsprechend herangezogen werden kann.

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VPRRS 2017, 0054
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Rüge vor Fristaufblauf zur Angebotsabgabe ist rechtzeitig!

VK Hessen, Beschluss vom 20.07.2016 - 69d-VK-21/2016

1. Eine Rüge ist auch dann rechtzeitig, wenn sie kurz vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erfolgt ist.*)

2. Zu Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung.*)

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VPRRS 2017, 0003
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Durch Unterkriterien konkretisiertes Schulnotensystem ist zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 25/16

1. Ein reines Schulnotensystem hat aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden.

2. Bei (teil-)funktionalen Ausschreibungen kann ein Schulnotensystem zur Anwendung kommen kann, wenn der öffentliche Auftraggeber es durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt hat.

3. Eine in den Vergabebedingungen liegende regionale Beschränkung führt regelmäßig zu einer Bevorzugung des bisherigen Auftragnehmers sowie umgekehrt zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung ortsfremder Bieterunternehmen.

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VPRRS 2017, 0001
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibungsfehler kann durch zweite Angebotsrunde korrigiert werden!

VK Hamburg, Beschluss vom 23.09.2016 - Vgk FB 6/16

1. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Vergabeunterlagen fest (hier: geforderte Fremdsprachen für Dolmetscherdienstleistungen), ist er berechtigt, diesen Fehler zu korrigieren.

2. Sind die Ausschreibungsbedingungen teilweise widersprüchlich und intransparent, ist es zulässig, die Ausschreibung teilweise aufzuheben und das Verfahren in eine zweite Angebotsrunde teilweise zurückzuversetzen.

3. Wie und in welchem Umfang ein öffentlicher Auftraggeber erkannte Fehler in seiner Ausschreibung behebt, unterliegt seiner Gestaltungsfreiheit. Werden die vergaberechtlichen Gebote Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung beachtet, ist ein ordnungsgemäßer und fairer Wettbewerb aufrechterhalten und keine Verletzung von Bieterrechten zu befürchten.

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3386
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Auftraggeber muss nicht für schlechtes Wetter bezahlen!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.05.2014 - 1 U 73/13

Eine Regelung in den Vertragsbedingungen des Auftraggebers, wonach sich der Ausführungszeitraum aufgrund von Schlechtwettertagen zwar verlängern kann, in diesem Fall jedoch kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.

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VPRRS 2016, 0489
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auch kleinere Unregelmäßigkeiten rechtfertigen negative Eignungsprognose!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016 - VK 2-103/16

1. Aus der bisherigen Leistungserbringung eines Bieters als Vorauftragnehmer gewonnenen Erkenntnisse dürfen vom Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung eines Folgeauftrags berücksichtigt werden.

2. Auch wiederholte Fälle kleinerer Unregelmäßigkeiten reichen für eine negative Eignungsprognose aus.

3. Zweifel an der Eignung aufgrund festgestellter Schlechtleistungen an einem anderen Standort werden durch die beanstandungsfreie Leistungserbringung anderen Standorten nicht ausgeräumt.

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VPRRS 2016, 0482
ÖPNVÖPNV
Zuständigkeitsänderung für Linienbündel: Vergabeverfahren ist aufzuheben!

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2016 - Z3-3-3194-1-20-03/15

1. Sektorenauftraggeber ist nur, wer Verkehrsleistungen selbst erbringt. Die bloße Organisation solcher Dienstleistungen (hier: für Personenbeförderung mit Omnibussen und Regionalbuslinien) macht den Auftraggeber nicht zum Sektorenauftraggeber.

2. Die Übertragung von Linienbündeln auf eine andere Stadt, führt dazu, dass die Zuständigkeit zur Vergabe des streitgegenständlichen Auftrags wechselt. Der Verlust der Zuständigkeit einen öffentlichen Auftrag zu erteilen, führt zu einer wesentlichen Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens, die es erlauben, eine Ausschreibung aufzuheben.

3. Ist nicht ersichtlich oder substantiiert vorgetragen, dass die ausschreibende Stelle die Bekanntmachung bereits in Kenntnis des unmittelbar bevorstehenden Antrags auf Übertragung der Zuständigkeit veröffentlicht hat, kann das Vergabeverfahren rechtmäßig aufgehoben werden.

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VPRRS 2016, 0470
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 1/16

1. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind gewahrt, sofern (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und (4) die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

2. Verhält sich die Bestimmung in diesen Grenzen, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt.

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VPRRS 2016, 0475
ArzneimittelArzneimittel
Exklusivvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke entfaltet Konkurrenzschutz!

BSG, Urteil vom 25.11.2015 - B 3 KR 16/15

Stellt eine Krankenkasse die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten durch Verträge mit Apotheken in der Weise sicher, dass sie im Wege der Ausschreibung einen auf ein bestimmtes Gebiet bezogenen Exklusivliefervertrag mit einer Apotheke schließt, sind alle anderen Apotheken von der Erbringung dieser Leistung zu Lasten der vertragsschließenden Krankenkasse in diesem Gebiet ausgeschlossen.*)

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VPRRS 2016, 0444
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Unwissenheit schützt nicht vor Rügepräklusion!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2016 - 1 VK LSA 08/16

1. Kann ein durchschnittlich erfahrener Bieter durch das bloße Lesen der Vergabeunterlagen merken, dass das ausgewiesene Konzept zu den geplanten Eignungs- und Zuschlagskriterien eine unzulässige Mehrfachbewertung zulässt, ist ihm zuzumuten, dies zu rügen. Verschließt sich der Bieter gegen diesen offensichtlich möglichen Rückschluss, ist er im Nachprüfungsverfahren mit diesem Einwand präkludiert.

2. Kann der konkrete Bieter wegen unterdurchschnittlicher Erfahrungen den Rückschluss nicht ziehen, muss er sich gegebenenfalls fachlichen Rat erkaufen. Wer dies unterlässt, handelt schuldhaft.

3. Fordert die Bieterinformation unmissverständlich dazu auf, Start- und Zielzeit der Busfahrt sowie die Linienkilometer nachvollziehbar anzugeben, führt ein unbekümmerter Umgang mit diesen Vorgaben (hier: durch Stehenlassen der Platzhalter-Null bei der Kilometerangabe) und die Änderung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss des Bieters.

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VPRRS 2016, 0468
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falsche Verfahrensart gewählt: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!

VG Münster, Urteil vom 07.09.2016 - 9 K 3118/12

Teilwiderruf und Rückforderung einer Subvention wegen unzulässiger Wahl des Vergabeverfahrens (hier: Neubau eines trimodalen Containerterminals).*)

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VPRRS 2016, 0465
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Nur erkennbare Vergabeverstöße müssen gerügt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2016 - VK 28/15

1. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Über die Erkennbarkeit der einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umstände hinaus muss dabei für den Bieter auch die Vergaberechtswidrigkeit zu erkennen sein.

2. Allein daraus, dass sich die Bieter als Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen regelmäßig an Ausschreibungen beteiligen, kann nicht geschlossen werden, dass sie mit der vergaberechtlichen Beurteilung von Wertungssystemen und der diesbezüglichen richterlichen Rechtsprechung auskennen. Ist ein Bewertungsmaßstab nicht mit den Vergabeunterlagen bekannt gemacht worden, sind sich daraus möglicherweise ergebende Vergaberechtsverstöße für die Bieter nicht erkennbar.

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VPRRS 2016, 0464
LabortechnikLabortechnik
Auftraggeber darf Eignung nicht vorwegnehmen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2016 - VK 14/16

1. Der Auftraggeber darf die Eignung eines potentiellen Bieters nicht vorwegnehmen und beurteilen, ohne diesem zuvor die Gelegenheit gegeben zu haben, etwas zu seiner Eignung vorzutragen.

2. Ein drohender Schaden (§ 107 Abs. 2 GWB a.F.) ist bereits dann anzunehmen, wenn der Bieter im Falle eines neuen ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte als in dem beanstandeten Verfahren.

3. Für die Ausschreibung von Aufträgen ohne Teilnahmewettbewerb sind ernsthafte Nachforschungen zu potentiellen Unternehmen für die Auftragserteilung auf europäischer Ebene gefordert. Die Ausnahmevorschrift § 3 EG Abs. 4 c VOL/A 2009 ist restriktiv auszulegen.

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VPRRS 2016, 0463
ÖPNVÖPNV
Vorgaben zur Personenbeförderung: Keine Prüfung im Vergabeverfahren!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2016 - VK 10/16

1. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammer zu prüfen, ob bei der Ausschreibung von Buslinienbündeln Bieter die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes verletzen oder Genehmigungen (hier: für Rufbus-Fahrten) hätten erhalten müssen.

2. Die Vergabekammer prüft nur die Einhaltung vergaberechtlicher Verschriften, nicht die Verletzung von Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. Entscheidungen von Genehmigungsbehörden können ausschließlich im Verwaltungsverfahren überprüft werden.

3. Das Vergaberecht kennt keinen vorbeugenden Rechtsschutz.

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VPRRS 2016, 0455
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2015 - VK 15/15

1. Ein Bieter kann sich auch zulässigerweise an die Vergabekammer wenden und die Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschriften geltend machen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung bereits aufgehoben hat.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf vom Beschaffungsvorhaben Abstand nehmen und kann nicht dazu gezwungen werden, einen Vertrag mit einem Bieter abzuschließen. Nur in Ausnahmefällen - z.B. wenn der Auftraggeber unverändert am Beschaffungsziel festhält und kein tatsächlich sachlich gerechtfertigter Grund und kein Aufhebungstatbestand vorliegt - kann der Auftraggeber verpflichtet werden, das Vergabeverfahren fortzuführen.

3. Bieter haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen des Vergabeverfahrens eingehalten werden, aber nicht darauf, dass ein Vergabeverfahren mit Erteilung eines Zuschlags abgeschlossen wird.

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VPRRS 2016, 0458
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Tariftreueverpflichtung ist zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung!

VK Westfalen, Beschluss vom 22.04.2016 - VK 2-14/16

1. Die Tariftreueverpflichtung ist nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und anderer Obergerichte "eine zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung" im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB a.F. (Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG i.V.m. Erwägungsgrund 33) (OLG Düsseldorf zuletzt in der Entscheidung vom 15.07.2015 - Verg 11/15, VPR 2016, 7).*)

2. Die Einstufung einer Tätigkeit in die Kategorien des Tarifvertrages ist Teil der Kalkulation und damit der Kalkulationsfreiheit des Bieters zugeordnet. Der Bieter trägt das Risiko einer arbeitsrechtlich fehlerhaften Einordnung. Ob diese Einstufung arbeitsrechtlich korrekt ist, obliegt nicht (mehr) der Überprüfung durch die Vergabestelle oder die Vergabekammer. Hierzu hat der Gesetzgeber entschieden, einen eigenen Weg vorzugeben, nämlich den über die Vollzugsprüfung durch die Prüfbehörde nach § 15 TVgG NRW. Für die Entscheidung der Vergabestelle ist es daher allein ausreichend, dass der Bieter sich verpflichtet, die tarifgerechte Entlohnung zu zahlen (vgl. dazu auch VK Münster, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-28/15, VPR 2016, 120).*)

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