Vergabepraxis & -recht.

Aktuelle Urteile zu Waren/Güter
Online seit heute
VPRRS 2021, 0089
LG Bonn, Urteil vom 17.03.2021 - 1 O 244/20
1. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung (hier: die mangelfreie Lieferung der vereinbarten Masken) nicht bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin bewirkt hat, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung in einer für den Verkäufer erkennbaren Weise für den Käufer wesentlich ist.
2. Einem bestehenden Fixschuldcharakter kann es zwar abträglich sein, wenn die festgelegte Lieferfrist von den Vertragsparteien nachträglich einvernehmlich verlängert wird. Aus den Umständen des Einzelfalls kann sich aber ausnahmsweise auch ergeben, dass sich abgesehen von der Terminverschiebung am Fixcharakter des Geschäfts nichts ändern soll.
3. Die öffentliche Hand betreibt kein Handelsgewerbe, wenn sie - auch als Großabnehmer - nachfragt, so dass sie auch keine kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten trifft.

Online seit 31. März
VPRRS 2021, 0078
VK Bund, Beschluss vom 14.10.2020 - VK 1-78/20
1. Ein abgegebenes Angebot muss widerspruchsfrei und eindeutig sein. Anderenfalls ist es von der Wertung auszuschließen.
2. Angebotsänderungen und Nachbesserungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig.
3. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber für sein konkretes Vergabeverfahren ausdrücklich etwas anderes regelt.
4. Gibt ein Bieter zwei preislich und technisch identische und somit nicht voneinander abgrenzbare Hauptangebote ab, sind diese nicht wertungsfähig.
5. Die selbständige Beteiligung mehrerer Zweigniederlassungen eines Unternehmens im selben (Vergabe-)Wettbewerb erscheint von vornherein nahezu ausgeschlossen.
