Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2018, 0095
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17
1. Wie § 15 EU Abs. 2 VOB/A 2016 zur Aufklärung sieht § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2016 vor, dass dem Bieter zur Beibringung von vorbehaltenen Erklärungen und Nachweisen (Unterlagen) eine angemessene Frist gesetzt wird. Ebenso wie bei § 15 Abs. 2 VOB/A 2016 reicht für das Anfordern von vorbehaltenen Unterlagen gemäß § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2016 in der Regel eine Frist von sechs Tagen in Anlehnung an § 16a EU Satz 2 VOB/A 2016 nicht aus.*)
2. Welche Frist angemessen ist, muss die Vergabestelle stets anhand der Umstände im Einzelfall ermitteln.*)
3. Eintragungen im Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) sind keine Preisangaben im Sinne des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, sondern ausschließlich ein Instrument zur Preisprüfung nach § 16d EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A (vgl. OLG Koblenz, IBR 2015, 217 = VPR 2015, 106).*)
4. Inhaltlich unzureichende Angaben im Formblatt 223 sind unschädlich, wenn gar keine Überprüfung der Angebotspreise durchgeführt wurde und auch nicht durchgeführt werden musste.*)
5. Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016 wegen deutlicher Überschreitung des vom Auftraggeber prognostizierten Auftragswerts kommt nur dann in Frage, wenn die vorgenommene Kostenermittlung aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen (BGH, IBR 2013, 93).*)
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VPRRS 2018, 0094
ÖPNV
VK Südbayern, Beschluss vom 25.01.2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17
1. Eine im Angebot abgegebene Erklärung eines Bieters, alle Mindestanforderungen der Auftragsunterlagen zu erfüllen, ist nicht bedeutungslos. Enthält das Angebot trotz dieser Erklärung Abweichungen von Mindestanforderungen ist es auszulegen und ggf. wegen seiner Widersprüchlichkeit aufzuklären.*)
2. Bei Zweifeln oder Widersprüchen ist das Angebot - als empfangsbedürftige Willenserklärung - zunächst in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers auszulegen. Dabei auch die Begleitumstände und die Interessenlage des Erklärenden zu berücksichtigen.*)
3. Kann auch eine Aufklärung die Widersprüchlichkeit des Angebots nicht beseitigen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.*)
4. Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, niemals aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gewahrt werden würde.*)
5. Vorliegende, aber inhaltlich unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen dürfen grundsätzlich nicht gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 nachgefordert werden.*)
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VPRRS 2018, 0081
Dienstleistungen
VGH Hessen, Beschluss vom 24.10.2017 - 9 B 1789/17
1. Die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten stellt einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs eines Verkehrsflughafens dar und begründet deshalb für Streitigkeiten betreffend den Erlass der Auswahlentscheidung nach § 7 BADV durch die zuständige Luftfahrtbehörde die erstinstanzliche Zuständigkeit des VGH/OVG gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO.*)
2. Bei der Auswahlentscheidung nach § 7 BADV handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt, der gegenüber nicht berücksichtigten Mitbewerbern belastend wirkt, ein Antrag auf Anordnung des Sofortvollzuges durch das Gericht ist deshalb nach § 80a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VwGO statthaft.*)
3. Bei offenen Erfolgsaussichten der Klage eines Mitbewerbers sind in die danach vorzunehmende Interessenabwägung das private Interesse des Begünstigten an der Vollziehung der Auswahlentscheidung sowie das öffentliche Interesse an der durch die insoweit maßgebliche RL 67/96/EG bezweckten Marktöffnung, das Aufschubinteresse des nicht berücksichtigten Mitbewerbers und das durch die Betriebspflicht nach § 45 LuftVZO begründete öffentliche Interesse einzustellen.*)
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VPRRS 2018, 0075
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 23.01.2018 - RMF-SG21-3194-2-19
1. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegen den Auftraggeber gerügt werden. Ein Verstoß gegen das vergaberechtliche Gebot der produktneutralen Ausschreibung wird als erkennbar angesehen.*)
2. Nach § 134 Abs. 1 GWB hat der öffentliche Auftraggeber u.a. die Gründe für die Nichtberücksichtigung anzugeben. Hinter dem Erfordernis, die Gründe der Nichtberücksichtigung anzugeben, steht der Zweck, dem Bieter die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsschutzverfahrens zu ermöglichen. Dabei sollen die Anforderungen an die Begründung aber nicht überspannt werden. Der Auftraggeber darf sich kurz fassen. Der unterlegene Bieter muss eine auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene Begründung für die Nichtberücksichtigung seines Angebots erhalten.*)
3. Als sog. "Kann-Vorschrift" listet § 124 GWB fakultative Ausschlussgründe auf. Das Beurteilungsermessen des öffentlichen Auftraggebers erstreckt sich nicht nur auf die Frage des Vorliegens des Ausschlussgrunds, sondern der Auftraggeber hat auch einen Ermessensspielraum, ob er von der Möglichkeit des Ausschlusses bei nachweislichem Vorliegen des Ausschlussgrunds auch tatsächlich Gebrauch machen will.*)
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VPRRS 2018, 0074
Schulungsmaßnahmen
VK Bund, Beschluss vom 14.02.2018 - VK 2-2/18
Das früher in der VOL/A bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter/Auftragnehmer ist mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen und hat auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren. Die Vergabenachprüfungsinstanzen können daher lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden.
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VPRRS 2018, 0065
Dienstleistungen
OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17
1. Ein Bieter kann wegen eines Vergaberechtsverstoßes keinen Schadensersatz vor den Zivilgerichten geltend machen, wenn er zuvor keinen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt.
3. Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist. Die Absicht der dreimaligen Verwendung ist auch dann belegt, wenn der Verwender die Klausel dreimal mit demselben Vertragspartner vereinbart.
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VPRRS 2018, 0041
Dienstleistungen
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.12.2017 - VK 1-24/17
1. Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "im Allgemeininteresse liegende Aufgaben" ist der im Gesellschaftsvertrag verankerte Zweck der Gesellschaft maßgebend.
2. Soziale Wohnraumförderung und Wohnraumbewirtschaftung dienen ebenso wie die Verwaltung kommunalen Immobilienvermögens dem Allgemeininteresse.
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VPRRS 2018, 0073
Strom, Wasser, Gas
VK Lüneburg, Beschluss vom 06.02.2018 - VgK-42/2017
1. § 135 Abs. 1 GWB fordert für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Auftrags keine Rüge. Sie ist daher selbst dann nicht erforderlich, wenn der Antragsteller an dem Vergabeverfahren, in dem gegen § 134 GWB verstoßen worden war, teilgenommen hat. Dadurch gelangt der an der rechtswidrigen Vergabe teilnehmende Bieter in die ansonsten nicht vorgesehene Position, Rügen zurückhalten und abhängig von der Entscheidung der Vergabestelle einsetzen zu können. Dennoch ist dies hinzunehmen. Die Verpflichtung zur Rüge ist die auf Treu und Glauben gegründete Gegenleistung des Bieters dafür, dass sich der Auftraggeber an die gesetzlichen Vorgaben hält, insbesondere die Vergabebekanntmachung nach § 35 SektVO und Einhaltung der Informations- und Wartepflicht. Erfüllt der öffentliche Auftraggeber seine Verpflichtung nicht, so wird der Bieter im Gegenzug von der Rügeverpflichtung befreit. Das ist der Grund für die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)
2. Wenn ein Auftraggeber einen laufenden Vertrag mit einer Frist von einem Jahr kündigt, um in dieser Zeit zu entscheiden, ob er die Aufgabe selbst wahrnimmt, oder über einen Dienstleistungsauftrag beschafft, kann er sich drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht auf Eilbedürftigkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO berufen. Es fällt in seine Risikosphäre, dass er die Entscheidung zwischen den Varianten nicht frühzeitig traf und die Kündigungsfrist nicht zur Vorbereitung der Vergabe nutzte.*)
3. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 134 GWB verpflichtet, die unterlegenen Bieter über die Gründe der Nichtberücksichtigung zu informieren (Informationspflicht) und den Vertrag frühestens 10 bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Information zu schließen (Wartepflicht). Nach § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB entfällt die Informationspflicht nur, wenn das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (Verweis auf § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO/§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Erforderlich für die Heilung ist die objektive Dringlichkeit gemäß dieser Tatbestände, also einschließlich der nicht Zurechenbarkeit des Grundes der Dringlichkeit.*)
4. Vergibt der Auftraggeber zur Sicherung der Grundversorgung einen Auftrag ohne nicht zurechenbare Dringlichkeit, so hat er die Informations- und Wartepflicht einzuhalten.*)
5. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 97 GWB in Verbindung mit § 35 SektVO verpflichtet, auch Interimsvergaben europaweit bekanntzumachen, wenn der maßgebliche Schwellenwert überschritten ist. Versäumt er dies rechtsirrig, so bietet § 135 Abs. 3 GWB die Möglichkeit der Heilung durch eine verfahrensbegleitende Bekanntmachung.*)
6. § 182 Abs. 3 Satz 5 GWB berechtigt die Vergabekammer zur Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Das erlaubt es, auch dem in der Sache obsiegenden Antragsteller die Kosten aufzuerlegen, wenn dessen Verhalten vergaberechtlich zu missbilligen ist.*)
VPRRS 2018, 0057
Verkehr
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - Verg 19/17
1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Das gilt nicht nur für die Leistungsbeschreibung, sondern auch für alle anderen Teile der Vergabeunterlagen.
2. Eindeutig und unmissverständlich sind Vergabeunterlagen, wenn sie von den durchschnittlichen Bietern oder Bewerbern des angesprochenen Bieter- bzw. Bewerberkreises einheitlich verstanden werden können. "Intensive Auslegungsbemühungen" stehen dem nicht entgegen.
3. Nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.
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VPRRS 2017, 0090
Dienstleistungen
EuG, Urteil vom 26.01.2017 - Rs. T-700/14
1. Ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, ist im Verhältnis zu den Einzelposten des Angebots und zur betreffenden Leistung zu beurteilen.
2. Bestehen Zweifel an der Seriosität eines Angebots und der Verlässlichkeit des Bieters, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, gegebenenfalls vor der Ablehnung des Angebots die ihm gebotene erscheinende Aufklärung über dessen Einzelposten zu verlangen.
3. Ein Preisunterschied von 11% zwischen dem Angebot des erfolgreichen Bieters und dem auf Platz 2 liegenden Angebots ist für sich allein genommen kein Gesichtspunkt, der die Verlässlichkeit des Angebots des erfolgreichen Bieters in Frage stellt.
4. Ergibt sich aus dem Vergleich der relevanten Angebote kein solcher Preisabstand, der als unangemessen niedrig "erscheint", können sich Zweifel an der Verlässlichkeit des zu bezuschlagenden Angebots und damit Anhaltspunkte für Wettbewerbsverzerrungen ggf. auch aus anderen Gesichtspunkten ableiten lassen.
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VPRRS 2018, 0040
Sicherheit und Verteidigung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2017 - Verg 16/17
1. Ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz liegt nur vor, wenn die Vorgaben und Formulierungen in den Vergabeunterlagen (hier: für Westen zum Schutz von Polizeibeamten) auch nach erfolgter Auslegung mehrdeutig sind.
2. In einem Fragebogen zur Kurzerprobung vorgegebene Antwortmöglichkeiten ergeben aus Sicht eines objektiven Beurteilers keinen Widerspruch zwischen Mindestanforderungen und Wertungskriterien, wenn eindeutig erkennbar ist, dass nur die die Mindestanforderung erfüllenden Westen auf ihre Einsatztauglichkeit in verschiedenen Situationen geprüft werden sollen.
3. Ein Wertungssystem zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist nicht vergabefehlerhaft, wenn qualitative Aspekte (hier: Tragekomfort und Materialverschleiß) berücksichtigt werden und durch eine dabei zu erreichende Mindestpunktzahl sichergestellt wird, dass das Preiskriterium nicht über- oder unterbewertet wird.
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VPRRS 2018, 0046
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Thüringen, Beschluss vom 08.11.2017 - 250-4003-8841/2017-N-004-SOK
1. Auch bei einer Vergabe nach VOL/A ist ein Angebot nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutig und widerspruchsfrei ist.
2. Erklärt ein Bieter einerseits, keine Nachunternehmer zu haben, listet er aber andererseits Sammelentsorgungsnachweise von Fremdunternehmen auf, ist sein Angebot widersprüchlich und zwingend auszuschließen.
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VPRRS 2018, 0039
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2018 - Verg 39/17
1. Hinreichende Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung liegen nur vor, wenn aufgrund objektiver Tatsachen die Überzeugung gewonnen werden kann, dass ein Verstoß gegen § 1 GWB / Art. 101 AEUV mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt. Die Tatsachen beziehungsweise Anhaltspunkte müssen so konkret und aussagekräftig sein, dass die Verwirklichung eines Kartellverstoßes zwar noch nicht feststeht, jedoch hierüber nahezu Gewissheit besteht.
2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft bezweckt oder bewirkt keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs.
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VPRRS 2018, 0038
Verkehr
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 72/17
1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)
2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)
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VPRRS 2018, 0037
Verkehr
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 71/17
1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)
2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)
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VPRRS 2018, 0035
Verkehr
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17
1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gem. § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)
2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)
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VPRRS 2018, 0026
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2017 - 3 VK LSA 81/17
1. Angebote sind auszuschließen, wenn sie nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
2. Maßgebend für den Zugang (hier: des Angebots) sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis von dem Angebot erlangen zu können.
3. Wird aufgrund eines internen Geschäftsabkommens sämtliche Post - die an die in der Ausschreibung angegebene Zustelladresse gesendet wird - zunächst an ein Postfach zugestellt, kommt es für den rechtzeitigen Zugang allein auf die Ankunft im Postfach an.
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VPRRS 2018, 0024
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 VK 50/17
1. Die Festlegung des Auftraggebers, ausschließlich Anbieter von Cook & Chill-Produkten (hier: für Verpflegungsleistungen in städtischen Kindertagesstätten) zuzulassen, ist nicht mehr vom Leistungsbestimmungsrecht gedeckt.
2. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass die Zubereitung nach Cook & Freeze mehr Platz in den Räumlichkeiten benötigt, der nicht vorhanden ist, muss er sich dokumentiert (§ 8 VgV) damit auseinandersetzen. Ein Rückgriff auf veraltete Daten ist nicht möglich, wenn keine Auseinandersetzung damit erfolgt, ob die Annahmen des Berichts - hinsichtlich technischer Weiterentwicklungen in der Zwischenzeit - noch aktuell sind.
3. Die Bereitstellung von zubereiteten Speisen und deren Auslieferung an die verschiedenen Einrichtungen stellen Standardabläufe dar. Besondere Anforderungen an die Konzepte oder gar innovative Neuigkeiten sind nicht erforderlich, sodass die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren nicht vorliegen.
VPRRS 2018, 0021
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - 27 U 25/17
1. Auch unterhalb der Schwellenwerte und unterhalb einer Binnenmarktrelevanz ist ein Vertrag über Überlassung eines Grundstücks zwecks Betriebs von Sport- und Freizeitanlagen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben.
2. Bei Verstößen steht dem betroffenen Bieter oder Bewerber der Zivilrechtsweg offen, um im Wege einer einstweiligen Verfügung ein Zuschlagsverbot erwirken zu können.
3. Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann Primärrechtsschutz nicht mehr erreicht werden. Anderes gilt nur, wenn der geschlossene Vertrag unwirksam oder nichtig ist.
4. Ein unter Verstoß gegen die Informations- und Wartepflicht geschlossener Vertrag ist wegen Verstoßes gegen ein ungeschriebenes Gesetz als nichtig einzustufen, um effektiven Rechtsschutz sicherzustellen.
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VPRRS 2018, 0004
Nachprüfungsverfahren
VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
1. Nach § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB sind die Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen. Nach § 48 Abs. 1 VgV ist in der Auftragsbekanntmachung neben den Eignungskriterien ferner anzugeben, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) Bewerber oder Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen haben.*)
2. Diese Angaben können auch dadurch gemacht werden, dass der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung nach § 41 Abs. 1 VgV eine elektronische Adresse angibt, unter der die Vergabeunterlagen (und damit auch die Eignungskriterien sowie die Informationen nach § 48 Abs. 1 VgV) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.*)
3. Sind die bekanntgemachten Eignungskriterien unklar oder auslegungsbedürftig und wird dies nicht rechtzeitig gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 GWB geltend gemacht, ist eine möglichst bieterfreundliche Auslegung zu wählen, da die Unklarheiten nicht zu Lasten der Bieter gehen dürfen.*)
VPRRS 2018, 0003
Bau & Immobilien
VK Westfalen, Beschluss vom 04.12.2017 - VK 1-31/17
Enthält die Leistungsbeschreibung Anforderungen, die unmöglich zu erfüllen sind, dann kann der Auftraggeber auf dieser Grundlage überhaupt keinen Auftrag erteilen. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob Angebote vorliegen, die noch mit weiteren Mängeln behaftet sind.*)
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VPRRS 2018, 0002
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 17.11.2017 - VK 2-122/17
1. Fordert ein Bieter in seinem Konzept das Vorhandensein bestimmter Versicherungen (hier: Veranstaltungsversicherungen), so kann ein Auftraggeber nicht darüber hinweggehen, wenn es sich um eine Abweichung von den vertraglichen Rahmenbedingungen bzw. etwas nicht Gefordertes handelt. Er muss den Bieter zwingend ausschließen.
2. Eine Abweichung liegt bereits dann vor, wenn die angebotenen bzw. vom Bieter geforderten Versicherungsarten die Deckungssummen aus der Ausschreibung modifizieren.
3. Ergibt sich nicht eindeutig, ob Auftraggeber oder Bieter Versicherungsnehmer sein soll, verbleibt der Angebotsinhalt in Bezug auf die Versicherungen unklar.
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VPRRS 2018, 0034
Dienstleistungen
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.01.2018 - 4 B 1375/17
(ohne amtlichen Leitsatz)
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Online seit 2017
VPRRS 2017, 0374
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 15.11.2017 - VK 2-116/17
Kein vorbeugender Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren, wenn die endgültige Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht.*)
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VPRRS 2017, 0373
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 11.11.2017 - VK 2-128/17
1. Ein Ausschluss wegen fehlender Angaben und Erklärungen setzt voraus, dass diese zuvor wirksam gefordert wurden.
2. Der öffentliche Auftraggeber hat bereits in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen insbesondere uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Ein bloßer Verweis auf externe Quellen für etwaige Vorgaben ist damit nicht vereinbar.
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VPRRS 2017, 0371
Bau & Immobilien
LG Köln, Urteil vom 07.11.2017 - 33 O 192/16
1. Ein Unternehmen kann Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder der Teilnahme an einem Vergabeverfahren verlangen, wenn der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen hat und das Unternehmen ohne diesen Verstoß bei der Wertung der Angebote eine echte Chance gehabt hätte, den Zuschlag zu erhalten, die aber durch den Rechtsverstoß beeinträchtigt wurde.
2. An einer "echten Chance" des Unternehmens auf den Zuschlag fehlt es, wenn das Angebot des Bieters - hier: gem. § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 - zwingend von der Wertung auszuschließen war.
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VPRRS 2017, 0382
Rabattvereinbarungen
VK Bund, Beschluss vom 23.11.2017 - VK 1-123/17
1. Die Vergabe von Arzneimittelrabattvereinbarungen darf grundsätzlich auch im Drei-Partner-Modell erfolgen darf und ist (gegenüber dem Ein-Partner-Modell)an keine gesonderten Voraussetzungen geknüpft.
2. Auch der Umstand, dass der Einzelabruf im Falle von solchen Rabattverträgen nach den sozialrechtlichen Substitutionsregeln unter Einschluss eines Auswahlrechts des Apothekers erfolgt, stellt keinen Vergaberechtsverstoß dar.
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VPRRS 2017, 0358
Waren/Güter
VK Bund, Beschluss vom 04.10.2017 - VK 1-99/17
1. Ausschreibungsbedingungen und Beschaffungsgegenstand - und auch die Vertragsgestaltung - unterliegen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.
2. Diese Gestaltungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers kann allerdings dann beschränkt sein, wenn die Bedingungen unter dem Gesichtspunkt unzumutbar sind, dass den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht möglich wäre.
3. Im Anwendungsbereich der VgV ist die Höhe von geforderten Sicherheitsleistungen auf eine bestimmte Höhe oder Größenordnung nicht normativ begrenzt.
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VPRRS 2017, 0363
ÖPNV
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2017 - 1 VK 38/17
1. Der öffentliche Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang, das heißt, er kann nicht gegen seinen Willen verpflichtet werden, einen Zuschlag zu erteilen.
2. Gleichwohl braucht der öffentliche Auftraggeber für die Aufhebung des Verfahrens einen sachlichen Grund, um eine Aufhebung nur zum Schein oder aus Willkür auszuschließen.
3. Ein sachlicher Grund zur Aufhebung liegt vor, wenn die eigenen Vertragsunterlagen missverständlich geschrieben wurden (hier: Missverständliche Angaben im Verkehrsvertrag zur Netto-/Bruttophase.
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VPRRS 2017, 0364
Transportleistungen
OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Verg 8/17
1. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieterfragen und die Antworten hierauf allen interessierten Unternehmen auch über seine Internetseite zur Verfügung stellen, wenn er dies zuvor bekannt gemacht hat.
2. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn eine wesentliche Preisangabe fehlt, wobei es auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe nicht ankommt.
3. Über die Wesentlichkeit ist aufgrund des fraglichen Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, seines wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.
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VPRRS 2017, 0362
Dienstleistungen
EuGH, Urteil vom 19.10.2017 - Rs. C-198/16
1. Mangels einer Definition des Begriffs "ungewöhnlich niedriges Angebot" oder vorgegebener Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots, ist es Sache des öffentlichen Auftraggebers, eine sachliche und nicht diskriminierende Methode zur Identifizierung ungewöhnlich niedriger Angebote festzulegen.
2. Es spricht nichts dagegen, dass der öffentliche Auftraggeber die Angebote mit dem veranschlagten Budget der Verdingungsunterlagen vergleicht und eines davon als auf den ersten Blick ungewöhnlich niedrig identifiziert, wenn die Höhe dieses Angebots erheblich unter dem veranschlagten Budget liegt.
3. Eine Simulation, die darin besteht, die im Angebot vorgeschlagenen Preise anhand der wirtschaftlichen Bezugsparameter im Einzelnen zu überprüfen, kann nicht den Nachweis erbringen, warum der öffentliche Auftraggeber im Vorhinein an der Seriosität dieses Angebots hätte zweifeln sollen, obwohl es seiner Höhe nach sehr nahe an dem veranschlagten Budget der Verdingungsunterlagen lag.
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VPRRS 2017, 0361
Nachprüfungsverfahren
VK Nordbayern, Beschluss vom 11.10.2017 - RMF-SG21-3194-2-8
1. Die Vergabekammer prüft die Bewertung der Vergabestelle nur daraufhin, ob diese ihren Beurteilungsspielraum verletzt hat. Sie ersetzt insbesondere nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung.*)
2. Die Wertungsentscheidung muss den an sie zu stellenden vergaberechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die von der Vergabestelle selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.*)
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VPRRS 2017, 0356
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 20.09.2017 - VK 1-89/17
Der öffentliche Auftraggeber überschreitet die ihm zukommende Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Festlegung der Zuschlagskriterien, wenn der für die Ermittlung der wertungsrelevanten vergleichbaren Maßnahmen gewählte Betrachtungszeitraum zu kurz ist und damit eine Bewertung der Angebote auf einer nicht validen – und somit willkürlichen – Grundlage begünstigt.
Volltext
VPRRS 2017, 0388
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 5/16
1. Mischkalkulationen sind als solche nicht anstößig oder als vergaberechtswidrig zu qualifizieren, sondern zählen zur ständigen Kalkulationspraxis von Bieterunternehmen.
2. Der Grund für den Ausschluss eines Angebots wegen sog. Mischkalkulation liegt nicht in der Mischkalkulation als solcher, sondern in der Tatsache begründet, dass der betreffende Bieter einen einzelnen oder einzigen Preis im Angebot nicht so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben hat, den er nach seiner Kalkulation für die Leistung vom Auftraggeber tatsächlich beansprucht.
3. Hat der Bieter „mischkalkuliert“, bedarf es nicht des Nachweises einer Konnexität zwischen „ab-“ und „aufgepreisten“ Preispositionen.
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VPRRS 2017, 0354
Waren/Güter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2017 - Verg 53/16
1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies gilt aber nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
2. Auch die - dem Vergabeverfahren grundsätzlich vorgelagerte - Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, ob und was beschafft werden soll, und damit auch die Frage, welche Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen gestellt werden dürfen, unterliegt vergaberechtlichen Grenzen.
3. Eine Leistungsbestimmung. die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.
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VPRRS 2017, 0350
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-96/17
1. Will der Auftraggeber folglich Nachweise wie etwa Referenzen von den Bietern fordern, hat er dies bereits in der Bekanntmachung festzulegen. Gleiches gilt für etwaige Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit. Eine erstmalige Bekanntgabe derartiger Anforderungen an die Eignung in den Vergabeunterlagen kommt nicht in Betracht.
2. Maßgebend für eine Vergleichbarkeit von Referenzprojekten ist, dass es ausreicht, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die erbrachten Leistungen müssen nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand identisch sein.
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VPRRS 2017, 0343
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 20.01.2017 - 1/SVK/030-16
1. Sowohl die Nachforderung fehlender Unterlagen per E-Mail als auch deren Einreichen per E-Mail verstößt gegen keine (Form-) Vorschriften des Vergaberechts. § 56 Abs. 2 VgV enthält keine Aussagen dazu, in welcher Form der Auftraggeber die Bieter aufzufordern hat, fehlende Unterlagen vorzulegen.*)
2. Wird in den Ausschreibungsunterlagen verlangt, dass mit dem Angebot mindestens drei Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei vergangenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen sind, ist daraus nicht abzuleiten, dass ein Unternehmen schon mindestens drei Jahre existiert haben muss.*)
3. Soweit der Auftraggeber von den Bietern verlangt, dass Angaben über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemacht werden, entspricht dies der Vorgabe des § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, wonach sich geforderte Erklärungen zum Umsatz auf die letzten drei Geschäftsjahre beschränken müssen. Daraus folgt nicht, dass ein Unternehmen bereits drei Jahre am Markt existieren muss, um als geeignet angesehen werden zu können.*)
VPRRS 2017, 0339
Bewachungsleistungen
OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2017 - 2 Verg 2/17
1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der geforderte Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit nicht doppelt, sondern um ein Vielfaches so hoch ist wie der jährliche Auftragswert.
2. Die Forderung eines Mindestjahresumsatzes in Höhe des doppelten Auftragswerts ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VgV entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.
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VPRRS 2017, 0336
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2017 - 3 VK LSA 52/17
1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, sind auszuschließen.
2. Fehlt ein Formblatt (hier: Nr. 633, mit dem ein Bieter alle folgenden Rahmenbedingungen, Vertragsordnungen u. ä. anerkennt), ist das Angebot unvollständig und zwingend auszuschließen.
3. Das Formblatt kann auch nicht nachgefordert werden, weil es sich um einen elementaren Vertragsbestandteil des Angebots eines Bieters handelt.
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VPRRS 2017, 0316
Sanitäts- und Verbandsmaterial
VK Bund, Beschluss vom 28.09.2017 - VK 1-93/17
1. Wird für die von den Bietern zu erfüllenden Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung auf die "Auftragsunterlagen" verwiesen und verweist diese wiederum auf einzelne Ziffern der Bekanntmachung, so läuft der Verweis leer. Die Eignungsanforderungen sind in vergaberechtswidriger Weise nicht eindeutig formuliert.
2. Verlangt der Auftraggeber, dass auch "Drittunternehmer" mit dem Angebot bestimmte Eignungsnachweise vorlegen müssen (u. a. Handelsregisterauszug, Verpflichtungserklärung, Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und zu den Geschäftsbeziehungen), ist dies vergaberechtswidrig, soweit es sich bei diesen Unternehmen um reine Nachunternehmer handelt.
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VPRRS 2017, 0321
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.04.2017 - 3 VK LSA 7/17
1. Bei einer Dienstleistungskonzession ist es wesentlich, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.
2. Ein Kooperationsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft, bietet dem Vertragspartner gegen Entgelt ausgehandelte günstige Einkaufskonditionen, Beratungsleistungen sowie den Abschluss von Rahmenverträgen mit den Lieferanten von Produkten. Die eigentliche Beschaffung der Produkte wird dagegen nicht übertragen.
3. Werden im Rahmen bilateraler Verträge Produkte vom Lieferanten bezogen, handelt es sich bei einem solchen Kooperationsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft nicht um eine Dienstleistungskonzession, sondern um einen Dienstleistungsauftrag der öffentlich auszuschreiben ist.
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VPRRS 2017, 0302
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 18.08.2017 - VK 2-82/17
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist für jeden geltend gemachten Vergabefehler gesondert zu prüfen.
2. Wird die Rüge zusammen mit dem Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, hat der Auftraggeber erst nach Ablauf der Angebotsfrist die Möglichkeit, Kenntnis von der Rüge zu nehmen.
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VPRRS 2017, 0318
Verkehr
VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-86/17
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO darf von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers nicht abgewichen werden.
2. Sowohl ein Abweichen von den Vergabeunterlagen als auch deren unzulässige Ergänzung stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar. Deshalb ist das Angebot eines Bieters, der ein inhaltliches Konzept eingereicht hat, das nicht gefordert war und das damit nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ausdrücklich nicht zugelassen war, zwingend auszuschließen.
3. Der Auftraggeber kann erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, wenn er erst später feststellt, dass er die Eignung trotz Kenntnis aller Tatsachen falsch beurteilt hat.
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VPRRS 2017, 0285
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2017 - Verg 11/17
1. Bei der Vergabe von Abschleppleistungen muss ein Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechende Anzahl an Abschleppfahrzeugen noch nicht vorhalten. Es handelt sich um technische Ausrüstung, die kurzfristig am Markt beschafft werden kann. Nötigenfalls muss der Auftraggeber hierfür durch die Gestaltung der Vertragsvorlaufzeit Gelegenheit geben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014 - Verg 46/13, VPRRS 2014, 0447).
2. Wird mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung über das Vorhandensein einer geeigneten Verwahrungsfläche für Fahrzeuge verlangt, kann diese zulässigerweise lediglich als Verpflichtungserklärung verstanden werden.
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VPRRS 2017, 0307
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17
1. Ein privater Träger von Einrichtungen für soziale Leistungen, der verschiedene im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art wie z. B. den Betrieb von Förderschulen, Förderstätten, heilpädagogischen Tagesstätten und Wohnheimen erfüllt und aufgrund dieser Aufgaben unterschiedlichen staatlichen Aufsichtsbefugnissen etwa nach dem PfleWoqG, dem BayEUG oder dem SGB VIII unterliegt, kann gem. § 99 Nr. 2 b GWB auch dann öffentlicher Auftraggeber sein, wenn er nicht als überwiegend öffentlich finanziert i.S.d. § 99 Nr. 2 a GWB gilt.*)
2. Für die Frage der Erfüllung des Kriteriums der Aufsicht über die Leitung i.S.v. § 99 Nr. 2 b GWB ist für alle Aufsichtsbefugnisse zu klären, ob diese es staatlichen Stellen potentiell ermöglichen würden, die Entscheidungen des Auftraggebers auch in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen.*)
3. Hat der Auftraggeber vorab in den Vergabeunterlagen festgelegt, welche Mindestanforderungen er an die Inhalte der abgefragten Konzepte für eine bestimmte Bewertung stellt, darf er hiervon nachträglich nicht mehr abweichen. Insbesondere darf er ein Angebot, das nicht einmal die Mindestanforderungen für eine durchschnittliche Bewertung erfüllt, nicht mit der vollen Punktzahl bewerten.*)
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VPRRS 2017, 0311
Waren/Güter
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2017 - 1 VK 24/17
1. Der Begriff "automatisiert" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und nicht legal definiert. Er ist deshalb auszulegen (hier: Vergabe eines Fahrradverleihsystems mit automatisierter Entriegelung bei Mietbeginn).
2. Einzelne automatisierte Vorgänge unterscheiden sich von nicht-automatisierten Vorgängen dadurch, dass sie selbsttätig, ohne (weiteres) menschliches Zutun ablaufen. Der unmittelbare Impuls dafür kann - muss aber nicht - von einem Menschen ausgehen.
3. Eine automatische Entriegelung liegt vor, wenn nach Authentifizierung des Mieters, das IT-System des Fahrrades aktiviert wird und dieser anschließend nur noch einen Knopf drücken muss, damit die elektronische Entriegelung des Bügelschlosses auslöst.
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VPRRS 2017, 0304
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17
1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Der Gesamtwert bestimmt sich nach der Summe aller Kosten der nachgefragten Leistungen. Hierzu können auch die zur Leistungserbringung erforderlichen Energiekosten zählen, auch wenn der Auftraggeber die Bieter hiervon freistellt.*)
2. Die Abgrenzung zwischen sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne des § 130 GWB und sonstigen Dienstleistungen erfolgt unter Heranziehung der in Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU genannten CPV-Codes. Der Hauptgegenstand wird gem. § 130 Abs. 2 GWB danach bestimmt, welcher geschätzte Wert der Dienstleistungen am höchsten ist.*)
3. Bei der Auslegung der CPV-Codes ist zu beachten, dass einzelne CPV-Codes in den unterschiedlichen amtlichen Sprachfassungen der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 eine erheblich abweichende Bedeutung haben und zudem unklar ist, welche Teilleistungen unter einen CPV-Code zu subsumieren sind.*)
4. Eine stark wettbewerbseinschränkende Leistungsbestimmung stellt dann einen Vergaberechtsverstoß dar, wenn die vom Auftraggeber herangezogenen sachlichen Gründe tatsächlich nicht existieren bzw. nicht belegbar sind.*)
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VPRRS 2017, 0301
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2017 - VgK-17/2017
1. Jeder Bieter hat einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber das Angebot (hier: zur Verwertung von kompostierbaren Abfällen) eines Mitbewerbers bei einem konkreten Verdacht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot einer Preisprüfung unterzieht.
2. Ein konkreter Verdacht liegt jedenfalls dann vor, wenn das günstigste Angebot vom zweitgünstigsten um 20 % abweicht oder bei auffälligen Abweichungen von preislichen Erfahrungswerten aus anderen vergleichbaren Beschaffungsvorgängen.
3. Eine Rüge ist nur dann ausreichend substanziiert, wenn tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Reine Vermutungen (hier: Missachtung der Mindestlohnvorgabe und wirtschaftliche Defizite und fehlende Zertifizierung) genügen nicht.
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VPRRS 2017, 0299
Transportleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 07.09.2017 - 21.VK-3194-02-04
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Regel vom Bieter Aufklärung über den Angebotspreis zu verlangen, wenn zwischen dem (Gesamt-)Angebotspreis des Bestbieters und dem nächstplatzierten Bieter eine Preisdifferenz von mehr als 20% besteht (sog. Aufgreifschwelle).*)
2. Entsprechend § 60 Abs. 2 Nr. 4 VgV darf die Vergabestelle auch die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB prüfen. Somit ist grundsätzlich auch die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften nach dem Mindestlohngesetz gerechtfertigt.*)
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VPRRS 2017, 0296
Bewachungsleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF
1. Ein erklärter Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist unwiderruflich.
2. Zeigt ein Auftragnehmer (hier: bei Bewachungsleistungen) der Vergabestelle nicht an, dass er nachträglich einen Nachunternehmer einschaltet oder den Nachunternehmer wechselt, erfüllt er seinen öffentlichen Auftrag mangelhaft. Ein wiederholt auftretender unberechtigter Nachunternehmereinsatz ist eine mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Leistung, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
3. Möchte ein Unternehmen sich auf eine Selbstreinigung berufen, genügen pauschale Behauptungen nicht. Vielmehr hat eine konkrete Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen zu erfolgen, z. B. durch Schriftstücke aller Art oder Erklärungen Dritter. Bei durchgeführten organisatorischen Maßnahmen, wie Mitarbeiterschulungen, sind der Gegenstand der Maßnahme, der Teilnehmerkreis und der zeitliche Umfang zu dokumentieren.
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