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Sachgebiet: Dienstleistungen

4959 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0124
DienstleistungenDienstleistungen
Geheimwettbewerb: Zwingender Ausschluss bei doppeltem Angebot

VK Bund, Beschluss vom 11.10.2010 - VK 3 - 96/10

1. In der Regel liegt ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt. Grund hierfür ist, dass solche Angebote im Regelfall in Kenntnis des jeweils anderen abgegeben werden.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Bieter im Vergabeverfahren rechtlich zu beraten. Wenn er dennoch Auskünfte erteilt, so müssen diese Auskünfte in der Sache richtig sein. Der öffentliche Auftraggeber ist zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters verpflichtet. Auf der vergaberechtlichen Ebene führt eine fehlerhafte Rechtsauskunft zur Intransparenz des Verfahrens und damit zu einem Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB.

3. Eine Auskunft eines öffentlichen Auftraggebers, die - für den Auftraggeber erkennbar - dazu führt, dass ein Bieter sich im Vertrauen auf diese Auskunft vergaberechtswidrig verhält mit der Folge, dass dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, ist ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 20 Abs. 1 lit. d) EG VOL/A.

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VPRRS 2011, 0123
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zur Angemessenheit des Angebotspreises

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011 - Verg W 18/10

1. Die Angemessenheit des Angebotspreises ist durch eine Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses innerhalb des vom Ausschluss bedrohten Angebots zu ermitteln, d. h. dass der Gesamtpreis des Angebots in eine Relation zum Wert der angebotenen Leistung zu stellen ist.

2. Ein Angebot darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn der Gesamtpreis im Verhältnis zur angebotenen Gesamtleistung unangemessen niedrig ist, § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A, und der Bieter die Seriosität und Auskömmlichkeit seines Preises nicht stichhaltig begründen kann.

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VPRRS 2011, 0122
DienstleistungenDienstleistungen
Zu den Vorortbesichtigungen im Vergabeverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2011 - Verg W 5/11

Der Sinn der Vorortbesichtigungen besteht darin, geeignete Bieter in die Lage zu versetzen, ordnungsgemäß kalkulierte und vorhandenen Risiken Rechnung tragende Angebote abzugeben. Die Vorortbesichtigungen haben mithin den Zweck, die Leistungsbeschreibung zu ergänzen und präziser zu gestalten. Der Nachweis über die Teilnahme an den Vorortbesichtigungen stellt folglich der Sache nach einen Nachweis der Kenntnisnahme von Einzelheiten der für die Durchführung des Auftrages maßgeblichen Umstände dar. Somit sind Angebote von Bietern, die weder an den Vorortbesichtigungen teilgenommen haben noch ihre Teilnahme in der vom Auftraggeber geforderten Form nachweisen, für den Zuschlag nicht zu berücksichtigen.

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VPRRS 2011, 0120
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge durch den den Bieter vetretenden Versicherungsmakler zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2010 - VgK-52/2010

1. Der Antragstellerin hat zumindest schlüssig darzulegen, dass er sich durch die geltend gemachten vermeintlichen Vergaberechtsverstöße in seinen Chancen beeinträchtigt sieht, ein konkurrenzfähiges Angebot abzugeben und den Zuschlag zu erhalten. Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten würde.

2. Der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags steht nicht entgegen, dass Rügen nicht unmittelbar durch den Antragsteller, sondern durch einen ihn vertretenden Versicherungsmakler erhoben werden.

3. Voraussetzung für die Präklusionswirkung der Bekanntgabe der Nichtabhilfe gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist, dass der Auftraggeber in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU auf diese Regelung hingewiesen hat.

4. Die Leistungsbeschreibung bildet das Kernstück der Vergabeunterlagen.

5. Wenn die Vergabestelle die allgemeinen Anforderungen bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung nicht beachtet, kann nicht von einer VOL-gemäßen Leistungsbeschreibung als Grundlage des Vergabeverfahrens gesprochen werden. Das Vergabeverfahren leidet in diesem Fall schon von Beginn an unter einem erheblichen Mangel.

6. Der Grundsatz, dass der Auftraggeber die Verdingungsunterlagen so eindeutig und erschöpfend zu gestalten haben, dass sie eine einwandfreie Preisermittlung ermöglichen bzw. die Bieter die Preise exakt ermitteln können, findet seine Grenze im Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

7. Eine eindeutige Leistungsbeschreibung setzt voraus, dass Art und Umfang der geforderten Leistung mit allen dafür maßgebenden Bedingungen und etwa notwendige Regelungen zur Ermittlung des Leistungsumfangs zweifelsfrei erkennbar und keine Widersprüche in sich oder zu anderen vertraglichen Regelungen enthalten sind.

8. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Verfahren lückenlos dokumentiert wird, wobei der Vermerk aus mehreren Teilen bestehen kann.

9. Die Grundsätze über die Losvergabe dienen nicht ausschließlich der Förderung mittelständischer Interessen. Vielmehr sind diese Grundsätze auch Ausprägung des Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 97 Abs. 1 und Abs. 5 GWB.

10. Grundsätzlich steht es jeder Vergabestelle frei, die auszuschreibende Leistung nach ihren individuellen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser, den autonom bestimmten Zwecken entsprechenden Gestalt dem Wettbewerb zu eröffnen.

11. Ein Bieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Losbildung, er hat auch keinen Anspruch darauf, dass in jedem Fall Lose gebildet werden.

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VPRRS 2011, 0118
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Abgrenzung zw. Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.01.2011 - 21.VK-3194-48/10

Zur Problematik der Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession.

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VPRRS 2011, 0117
DienstleistungenDienstleistungen
Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2011 - 1 VK 76/10

Auch wenn die Beigeladene in Folge der Rücknahme des Nachprüfungsantrags nach der Verhandlungsunterbrechung in der mündlichen Verhandlung keine Anträge gestellt hat, muss die Vergabekammer von Amts wegen auch über die Aufwendungen der Beigeladenen entscheiden. Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit jedenfalls voraus, dass der Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt. Dafür muss eine dem Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, anhand derer festzustellen ist, welches Rechtsschutzziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt. Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen des Beigeladenen nicht um solche der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB.*)

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VPRRS 2011, 0116
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Nachfordern bei Fehlen einer Leistungsposition!

VK Hessen, Beschluss vom 10.12.2010 - 69d-VK-38/2010

Das Fehlen einer Leistungsverzeichnisposition im Angebot ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff fehlender Preisangaben im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 c VOB/B 2009, sondern rechtfertigt den Angebotsausschluss.

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VPRRS 2011, 0113
DienstleistungenDienstleistungen
Unzulässige Vermischung von Eignungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.10.2009 - 1 VK LVwA 32/09

1. Für die vor dem 24.04.2009 begonnenen Vergabeverfahren gibt es keine festgelegte Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrages.*)

2. Die Angebotsabgabe ist isoliert nicht geeignet, bei der Auftraggeberseite ein schutzwürdiges Vertrauen auf bieterseitigen Verzicht auf Rechtsschutz zu begründen. Darüber hinaus ist es so, dass weiterhin auch ein zeitliches Moment gegeben sein muss, um ein derartiges schutzwürdiges Vertrauen entstehen zu lassen.*)

3. Wenn die Gefahr eines Betriebsüberganges mangels Überganges sämtlicher Betriebsmittel von vorne herein ausgeschlossen ist, so erfolgt der Hinweis auf § 613a BGB ohne sachlichen Grund und damit ohne rechtliche Rechtfertigung. Sämtliche zum alten Leistungserbringer in Konkurrenz stehenden Bieter wird ein unnützes und daher ungebührliches Wagnis im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A auferlegt.*)

4. Unabhängig von der Vergabeart ist im Vergabeverfahren stets eine strikte Trennung zwischen Eignungs-und Wirtschaftlichkeitskriterien einzuhalten.*)

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VPRRS 2011, 0112
DienstleistungenDienstleistungen
Zur Rügefrist: Unverzüglichkeit des Tätigwerdens

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2009 - 1 VK LVwA 30/09

1. Spätestens im Rahmen der Angebotserstellung war die inhaltliche Auseinandersetzung und Abstimmung der Angebotsinhalte mit den in der Bekanntmachung i.V.m. Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes formulierten Anforderungsprofil des Auftraggebers unausweichlich.*)

2. Zum Abfassen des Rügeschreibens kann sich ein Bieter anwaltlicher Hilfe bedienen, jedoch muss er sich damit verbundene Verzögerungen zurechnen lassen.*)

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VPRRS 2011, 0111
DienstleistungenDienstleistungen
Zweifel an Produkt: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2011 - 21.VK-3194-49/10

Der Ausschluss eines Angebots ist rechtmäßig, wenn nicht abschließend festgestellt werden konnte, ob das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung vollumfänglich erfüllt.*)

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VPRRS 2011, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2011 - Verg 52/10

1. Art. 36 Abs. 1 Richtlinie 2004/17/EG und Art. 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG lassen Varianten (in der deutschen Terminologie Nebenangebote) nicht zu, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

2. Bietet ein Bieter andere Fabrikate als das Leitfabrikat an, handelt es sich nicht um Varianten (d. h. Nebenangebote) im Sinne des Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG.

3. Für die Abgabe mehrerer Hauptangebote mit unterschiedlichen technischen Lösungen kann ein Bedürfnis bestehen.

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VPRRS 2011, 0107
DienstleistungenDienstleistungen
Unmittelbare Wirkung des Art. 47 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG

EuGH, Urteil vom 17.03.2011 - Rs. C-95/10

Die Richtlinie 2004/18/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, Art. 47 Abs. 2 dieser Richtlinie auch auf Aufträge über Dienstleistungen gemäß Anhang II Teil B dieser Richtlinie anzuwenden. Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten und unter Umständen die öffentlichen Auftraggeber jedoch nicht daran, in ihren Rechtsvorschriften bzw. in den Auftragsunterlagen eine solche Anwendung vorzusehen.*)

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VPRRS 2011, 0105
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungskriterien für die Teilnahme an Ortsbesichtigungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2011 - Verg W 5/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0104
DienstleistungenDienstleistungen
Zu den Dienstleistungskonzessionen im ÖPNV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Verg 48/10

1. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 werden öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung nach Maßgabe dieser Verordnung vergeben, ausgenommen die Fälle, in denen es sich um Dienstleistungsaufträge gemäß der Definition in den Richtlinien 2004/17/EG oder 2004/18/EG und Dienstleistungskonzessionen handelt, soweit der Auftrag öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen betrifft. Damit sind nicht nur die ausdrücklich genannten Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 2 ff Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu vergeben, sondern auch In-House-Vergaben im Sinne der Rechtsprechung des EuGH. Bei In-House-Vergaben handelt es sich nämlich nicht um "Dienstleistungsaufträge gemäß der Definition" in den Richtlinien.

2. Eine In-House-Vergabe liegt dann vor, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigene Dienststellen, vorausgesetzt, dass diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit ihr oder mit anderen Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben.

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VPRRS 2011, 0103
DienstleistungenDienstleistungen
Keine analoge Anwendung der Verjährungsvorschriften auf § 101b GWB

OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - Verg 1/11

1. Bei den Fristen des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB handelt es sich um formelle Ausschlussfristen, auf welche die Vorschriften über materiellrechtliche Verjährungsfristen nicht analog anzuwenden sind.*)

2. Zur Ausschreibungspflicht von nuklearmedizinischen Kooperationsverträgen zwischen Krankenhaus und Ärzten.*)

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VPRRS 2011, 0100
DienstleistungenDienstleistungen
"In-house-Geschäft": Wesentlichkeitskriterium

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10

Zu der Frage, wann ein Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erbringt.

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VPRRS 2011, 0097
DienstleistungenDienstleistungen
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch öffentlichen Auftraggeber

OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 20/10

Zu der Frage, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war.

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VPRRS 2011, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Wesentliche Preisangaben fehlen: Ausschluss,keine Nachreichung möglich

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.02.2011 - 21.VK-3194-50/10

1. Nach § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und einen Schaden durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Die Antragsbefugnis und damit der Zugang zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz entfällt, wenn eindeutige und zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die die Chance der antragstellenden Partei auf Zuschlagserteilung zunichte machen.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. Es ist nicht notwendig, dass die im Raum stehenden Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind. Vielmehr ist es ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen. In einem solchen Fall liegt ein denkbarer Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können. Auch wenn ein Bieter mit seinem Angebot selbst auszuschließen ist, kann er einen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des weiteren allein noch in der Wertung verbliebenen Angebots ein zwingender Ausschlussgrund besteht.*)

2. Nach § 16 EG Abs. 3 VOL/A müssen die Angebote alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Unvollständige Angebote sind auszuschließen ( § 19 EG Abs. 3a VOL/A ). Zwar räumt neuerdings § 19 EG Abs. 2 VOL/A den Bietern ein, fehlende Erklärungen und Nachweise auf Anforderung der Auftraggeber nachzureichen, diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für wesentliche Preisangaben.*)

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VPRRS 2011, 0089
DienstleistungenDienstleistungen
Verfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb

VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2010 - Z3-3-3194-1-09-02/10

1. Der Sektorenauftraggeber hat die freie Wahl zwischen den einzelnen Vergabeverfahren, § 3 Nr. 2 VOL/A-SKR. Hat sich der Auftraggeber für das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb nach § 3 Nr. 2 Buchst. c) VOL/A-SKR entschieden, ist dieses Verfahren zwar geringen formalen Anforderungen unterworfen; dies gilt in besonderem Maße für das Verfahren nach § 3 Nr. 2 Buchst. c) VOL/A-SKR, das dem Sektorenauftraggeber einen möglichst großen Entscheidungsspielraum einräumen will. Dennoch ist das Verhandlungsverfahren kein rechtsfreier Raum.*)

2. Gemäß § 5 Nr.1 Abs.1 VOL/A-SKR richten sich Auftraggeber, die Bewerber für die Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren auswählen, nach objektiven Regeln und Kriterien. Diese Regeln und Kriterien legen sie schriftlich fest und stellen sie Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, zur Verfügung.*)

3. Die Vergabekammer ist der Auffassung, dass es sich bei Anrufsammeltaxis um Gelegenheitsverkehr nach § 46 Abs. 1 PBefG handelt, da wegen des nicht bestimmten Endpunktes der Fahrt (s. § 42 Satz 1 PBefG) kein Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG vorliegt. Da behinderte Fahrgäste auf Wunsch auch von zu Hause abgeholt werden, ist in diesen Einzelfällen auch der Ausgangspunkt der Fahrt nicht bestimmt (s. § 42 Satz 1 PBefG).*)

4. Die Verwendung des niedrigsten Preises als einziges Zuschlagskriterium ist grundsätzlich zulässig. So ist der Preis ein neutraler Gesichtspunkt, der sich in jedem Fall, unabhängig vom Gegenstand des einzelnen Vergabeverfahrens, eignet, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.*)

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VPRRS 2011, 0087
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10

1. Die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen ist nicht vom Anwendungsbereich der Vergabevorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen.*)

2. Die Prüfung, ob die für eine Dienstleistungskonzession charakteristische Übernahme zumindest eines wesentlichen Teils des Betriebsrisikos vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen. Ist neben dem Nutzungsrecht eine Zuzahlung vorgesehen, hängt die Einordnung als Dienstleistungskonzession auch davon ab, ob die Zuzahlung bloßen Zuschusscharakter hat oder die aus dem Nutzungsrecht möglichen Einkünfte als alleiniges Entgelt bei weitem keine äquivalente Gegenleistung darstellten.*)

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VPRRS 2011, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
Hinweise auf Deals müssen überprüft werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.09.2010 - Z3-3-3194-1-48-07/10

1. Die Bekämpfung der Erlangung eines ungehörigen Wettbewerbsvorsprunges, z. B. durch sog. "Deals", ist eine Hauptaufgabe des Wettbewerbsrechts. Daher hat die Vergabestelle in jedem Fall die von der Antragstellerin vorgebrachten Hinweise auf derartige Wettbewerbsverstöße zu überprüfen, und deren Ergebnisse umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren.*)

2. Bei der Sachprüfung zur Auskömmlichkeit eines Angebotes reicht es nicht aus, dass sich die Vergabestelle lediglich auf die mündlichen und schriftlichen Aussagen des Anbietenden bezieht. Denn sie muss selbst entscheiden, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter zu dem von ihm angebotenen Preis zuverlässig und vertragsgerecht leisten wird.*)

3. Vergabenachprüfungsinstanzen sind grundsätzlich nicht dazu ermächtigt, die Ermessensentscheidung des Auftraggebers durch eine eigene Wertung und eine entsprechende Anordnung zu ersetzen. *)

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VPRRS 2011, 0083
DienstleistungenDienstleistungen
Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammer

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.01.2011 - 2 Verg 1/11

1. Eine Zuständigkeit des Vergabesenats eines Oberlandesgerichts für Entscheidungen über eine in Betracht kommende Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammer in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist - außerhalb eines Beschwerdeverfahrens - nicht begründet.*)

2. Für die Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer sind die Vorschriften des einschlägigen Verwaltungsverfahrensgesetzes unmittelbar anwendbar.*)

3. Eine Verpflichtung zur Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB besteht nur in einem Hauptverfahren. Das Ablehnungsverfahren, Mitglieder der Vergabekammer betreffend, stellt kein Hauptverfahren i. S. dieser Vorschrift dar.*)

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VPRRS 2011, 0082
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabeverfahren - Hinzuziehung eines Anwalts durch öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2011 - Verg 42/10

Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach - und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentriert. In seinem originären Aufgabenkreis muss sich der öffentliche Auftraggeber selbst die notwendigen Sach - und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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VPRRS 2011, 0081
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen das Gebot der Fachlosvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2011 - Verg 63/10

Eine zu große Zersplitterung des Angebots ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten, wenn eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt ist.

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VPRRS 2011, 0079
DienstleistungenDienstleistungen
Zur Dokumentationspflicht der Auftraggeber und Rügepflicht der Bieter

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2010 - VgK-55/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag tatsächlich erhalten hätte - es reicht aus, dass diese Möglichkeit nach den Umständen des Einzelfalls nicht fernliegend war.

2. Die Feststellung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes, erst recht die Feststellung eines offenbaren Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung darf grundsätzlich nur aufgrund der eingehenden Angebote getroffen werden. Nur dann, wenn aus vergleichbaren Ausschreibungen Erfahrungswerte bei der wettbewerblichen Preisbildung bestehen, ist es möglich, ergänzend diese Erfahrungswerte heranzuziehen.

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VPRRS 2011, 0075
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Vergabe - Ausschluss des vorbefassten Projektanten?

OLG München, Beschluss vom 10.02.2011 - Verg 24/10

1. Zur Frage, inwieweit der Wettbewerb verfälscht wird, wenn sich ein Zielplaner (Projektant) für eine Baumaßnahme an einem Teilnahmewettbewerb beteiligt, welcher die Projektsteuerung für die betreffende Baumaßnahme betrifft.*)

2. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im VOF - Verfahren.*)

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VPRRS 2011, 0073
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag: Ordentliche Gericht zuständig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2011 - 15 E 1485/10

1. Ein Dienstleistungsauftrag ist ein zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossener entgeltlicher Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung.

2. Abgesehen von der fakultativen Zahlung eines Preises, also einer Geldzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Vertragspartner, ist eine Dienstleistungskonzession durch das Merkmal der Unentgeltlichkeit gekennzeichnet, d. h. der öffentliche Auftraggeber gewährt keine unmittelbaren oder mittelbaren geldwerten Vorteile.

3. Für Streitigkeiten aus einem Dienstleistungsauftrag sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

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VPRRS 2011, 0071
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zum Nachschieben von Rügen im Nachprüfungsverfahren: Präklusion?

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2007 - VK 43/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Die Beifügung eigener AGB`s in den Begleitschreiben ist unzulässig

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2008 - VgK-05/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Zur Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.05.2008 - VgK-12/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

VK Münster, Beschluss vom 18.11.2010 - VK 8/10

Bestehende Altverträge im Bereich von Rettungsdienstleistungen können nicht einfach unter Hinweis auf eine Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans iSd RettG NRW ohne Beachtung des Vergaberechts geändert werden.*)

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VPRRS 2011, 0060
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Über die Vergabe von Aufträgen über Postdienstleistungen

VK Münster, Beschluss vom 20.01.2011 - VK 7/10

Verträge mit der Deutschen Post AG über die Freistempelung von Briefsendungen beinhalten auch das Recht zur Beförderung dieser Briefsendungen; diesbezüglich werden bei Einlieferung der Briefsendungen keine neuen Verträge abgeschlossen.*)

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VPRRS 2011, 0058
ArzneimittelArzneimittel
Impfstoffbeschaffung: Apotheker - kein öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 3/11

Die Entscheidung der Vergabestelle, eine bestimmte Beschaffung vorzunehmen, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert. Im Vergabenachprüfungsverfahren wird nicht überprüft, ob das Beschaffungsvorhaben aus anderen als vergaberechtlichen Gründen rechtmäßig ist oder nicht, sondern lediglich die Umsetzung dieser Entscheidung anhand der vergaberechtlichen Vorgaben kontrolliert.

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VPRRS 2011, 0055
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Gerechtes Vergabeverfahren nur bei Abgabe von vergleichbaren Angeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.01.2011 - 21.VK-3194-47/10

1. Nach § 21 EG VOL/A-EG ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die Auftraggeber ausschließlich die Kriterien, die in den Vergabeun-terlagen genannt sind ( § 19 Abs. 8 EG VOL/A-EG ).*)

2. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden. Demzufolge ist jede in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Angabe so wie gefordert anzugeben. Ein dem nicht gerecht werdendes Angebot muss deshalb wegen Missachtung von § 16 Abs. 3 EG VOL/A-EG gemäß § 19 Abs. 3 Buchst. a EG VOL/A-EG zwingend ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2011, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2010 - VK 60/10

1. Bei einem öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB muss es sich um eine Einrichtung handeln, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, die Rechtspersönlichkeit besitzt und eng mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (funktionaler Auftraggeberbegriff).

2. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll.

3. Eine juristische Person ist nur dann einem staatlichen Auftraggeber gleichzustellen, wenn die juristische Person derart staatsgebunden ist, dass zwischen der staatlichen Stelle und der juristischen Person praktisch kein Unterschied besteht. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Möglichkeit der Beherrschung durch eine staatliche Stelle, entweder in finanzieller oder in personeller Hinsicht.

4. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft.

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VPRRS 2011, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Gemeinnützige private Kapitalgesellschaft = öffentiche Auftraggeberin!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2010 - VK 57/10

1. Eine gemeinnützige private Kapitalgesellschaft ist als öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB zu qualifizieren.

2. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt.

3. Ein Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A kommt dann nicht in Betracht, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.

4. Hat der Auftraggeber eine bestimmte Stelle für die Abgabe der Angebote benannt, muss das Angebot auch dort abgegeben werden.

5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers müssen in einem separaten Prozess vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

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VPRRS 2011, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Drohender Schadenseintritt bei Verstoß gegen Chancengleichheit!

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2010 - VK 39/10

1. Macht ein potenzieller Bieter geltend, dass durch unklare Verdingungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein zumindest drohender Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne weiteres dargelegt.

2. Soweit ein Bieter, der zum Kreis derjenigen Unternehmen gehört, die zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit am Verfahren beteiligt wurden, die Wahl und Durchführung des Verhandlungsverfahrens beanstandet, muß er darlegen, inwieweit durch die Wahl der Verfahrensart anstelle beispielsweise einer Öffentlichen Ausschreibung seine Zuschlagschancen beeinträchtigt worden sind.

3. Auch wenn das Verhandlungsverfahren nur geringen formalen Anforderungen unterliegt, muss sich der Auftraggeber an die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts halten. Das gilt ausnahmslos für die Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Dies gilt auch für Verfahren, die die Vergabe nachrangiger Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

4. Das Herstellen der Ausschreibungsreife beinhaltet, dass der Bieter vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erkennen kann, auf welche Anforderungen der Auftraggeber besonderen Wert legt, um ein dem Beschaffungsbedarf entsprechendes Angebot zu erstellen.

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VPRRS 2011, 0049
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Wettbewerbsbeschränkung: Voraussetzungen des Angebotsausschlusses

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2010 - VK 35/10

1. Voraussetzung für einen Angebotsausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung ist der gesicherte Nachweis, dass eine derartige Abrede in Bezug auf die konkrete Vergabe im Sinne und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist. Reine Vermutungen auf getroffene Abreden erfüllen diesen Tatbestand nicht.

2. Referenzen dienen dazu, nachzuweisen, dass der Bieter über die notwendigen praktischen Erfahrungen verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Alle Referenzen, die diese Anforderung erfüllen, sind Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen im Sinne der Referenzanforderung.

3. Telefonische Nachfragen sind ein zulässiges Mittel, um sich Gewissheit von der Leistungsfähigkeit eines Bieters zu verschaffen. Die Transparenz des Vergabeverfahrens erfordert, dass die telefonische Überprüfung der Referenzen zumindest stichwortartig mit Angaben zum Gesprächszeitpunkt, Gesprächspartner und Gesprächsgegenstand schriftlich niedergelegt werden.

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VPRRS 2011, 0047
ArzneimittelArzneimittel
Gesetzliche Krankenkassen als staatlich kontrollierte Einrichtungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2010 - VK 19/10

1. Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich als staatlich kontrollierte Einrichtungen zu betrachten.

2. § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V ist als lex specialis ausgestaltet. Die auf der Grundlage dieser Vorschrift abzuschließenden Verträge haben Vorrang vor bestehenden Verträgen über Arzneimittelpreise.

3. Dem Auftragnehmer dürfen nicht nur gewöhnliche, sondern im Einzelfall durchaus auch ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A nicht kumulativ vorliegen.

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VPRRS 2011, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren:Keine hohen Anforderungen an die Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 10/10

1. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährleistung dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Ein Interesse am Auftrag liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Verfahren teilgenommen und einen Verstoß gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller ein Angebot abgegeben hat. Hat der Antragsteller kein Angebot abgegeben, muss er schlüssig und nachvollziehbar darlegen, durch welchen Vergabefehler er an der Angebotsabgabe gehindert war oder warum er aufgrund eines Vergabefehlers keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hatte und deshalb von einer Angebotsabgabe abgesehen hat.

2. Dem Auftraggeber können keine Obliegenheiten in Bezug auf Inhalt und Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen auferlegt werden, die er aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht erfüllen kann.

3. Dem Auftragnehmer darf kein Risiko auferlegt werden, das auf Umständen oder Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und dessen Einwirkung auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann.

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VPRRS 2011, 0040
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag bei nachträglicher Änderung der Bewertungsmatrix

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 40/10

Das Unterlassen einer Bekanntgabe in der Form einer Bewertungsmatrix nachträglich festgelegter Unterkriterien und Gewichtungskoeffizienten ist seiner Art nach geeignet, die Leistungs- und die Angebotsmöglichkeiten der Bieter nachteilig zu beeinflussen. Der Auftraggeber darf keine Zuschlagskriterien, Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.

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VPRRS 2011, 0039
AdministrationAdministration
Ankauf eines Vertragsarztsitzes ist kein Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 41/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geheimwettbewerb: Verstoß bei "doppeltem" Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2010 - Verg 50/10

Es liegt ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt, weil solche Angebote im Regelfall in Kenntnis des jeweils anderen abgegeben werden.

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VPRRS 2011, 0029
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag ohne Wertung aller Angebote

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 43/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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VPRRS 2011, 0025
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss aufgrund Insolvenz? – Nicht zwangsläufig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010 - VK 49/10

VOL/A 2009 § 2 Abs. 2 Nr. 3, Bei der Beurteilung der Eignung eines in Insolvenz gefallenen Bieters muss die Vergabestelle bei der von ihr zu treffenden Prognoseentscheidung eine vertiefte Prüfung vornehmen.

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VPRRS 2011, 0020
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kenntnis von Konkurrenzangeboten: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11

Die Kenntnis wesentlicher Teile des Angebotes eines konkurrierenden Bieters stellt eine zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führende wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar. Für die Kenntnis kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots durch das zuständige Organ des Bieters bzw. auf den Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes bei der Vergabestelle an.*)

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VPRRS 2011, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Hinderung eines Teilnahmeantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2010 - 21.VK-3194-36/10

1. Ein Unternehmen ist auch ohne Einreichung eines eigenen Teilnahmeantrags für einen Nachprüfungsantrag antragsbefugt, soweit es geltend macht, gerade durch den gerügten Verstoß daran gehindert worden zu sein, einen Teilnahmeantrag zu stellen.*)

2. Ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl der Verfahrensart ist schon aufgrund der Bekanntmachung erkennbar. Der (behauptete) Vergaberechtsverstoß muss daher gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden.*) 3. Die Rüge ist die bestimmte Behauptung eines konkreten Verstoßes gegen die Vorschriften des Vergaberechts. Zwar sind an die Rüge keine hohen Anforderungen zu stellen; es muss jedoch hinreichend deutlich werden, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Vergabestelle für rechtswidrig erachtet wird. Die bloße Negierung der Bestimmtheit von inhaltlichen Vorgaben reicht für eine substantiierte Rüge nicht aus. Es obliegt dem ASt, die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und einer Nichtteilnahme am Wettbewerb nicht nur zu behaupten, sondern schlüssig darzulegen.*)

4. Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw. der Auswahl der Bieter selbst. Sie sind zu unterscheiden von den Zuschlagskriterien, die eine Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zur Zielsetzung haben. Als Zuschlagskriterien sind Nachweise ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.*)

5. Es obliegt dem Auftraggeber, die Kriterien festzusetzen, die der Bewerber für eine Zulassung am Verhandlungsverfahren mindestens erfüllen muss. Der Auftraggeber ist bei der Bestimmung des Eignungsprofils und der Festlegung der Eignungsnachweise weitgehend frei. Die Nachprüfungsstellen sind nicht befugt, die Entscheidung des Auftraggebers, einen bestimmten Nachweis für erforderlich zu halten, durch eine eigene zu ersetzen oder Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Sie dürfen nur eingreifen, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informationsbedürfnisses des Auftraggebers dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.

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VPRRS 2011, 0015
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten des Verfahrens

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2010 - 21.VK-3194-44/10

Die Entscheidung, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, erfolgt nach billigem Ermessen (§ 128 Abs. 3 Satz 5 GWB). Nach Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren ist sie dann anzuwenden, wenn die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären. Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Dies ist die ASt, wenn ihr Nachprüfungsantrag in der Sache voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.*)

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VPRRS 2011, 0014
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Zulässigkeit von Tariflohnvorgaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010 - Verg 24/10

Zur Zulässigkeit von Tariflohnvorgaben bei der Vergabe von Bewachungs- und Objektschutzdienstleistungen.

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VPRRS 2011, 0012
DienstleistungenDienstleistungen
Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.10.2010 - 1/SVK/036-10

1. Der öffentliche Auftraggeber ist in einem Verhandlungsverfahren grundsätzlich verpflichtet, wenigstens eine Verhandlungsrunde durchzuführen, wobei das Verfahren in Stadien ablaufen kann. Ein Abschichten im Verhandlungsverfahren ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.*)

2. Der Beschaffungsbedarf wird einzig und allein vom Auftraggeber definiert.*)

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