Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5027 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
VPRRS 2012, 0043
Dienstleistungen
OLG Jena, Beschluss vom 23.12.2011 - 9 Verg 3/11
1. Entschließt sich ein öffentlicher Auftraggeber, Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 8 Abs. 1 PBefG europaweit auszuschreiben, so gehört die Frage, ob er zuvor geprüft hat, ob eine ausreichende Verkehrsbedienung durch eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen möglich ist, nicht zum Prüfungsumfang im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. GWB (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011, VII Verg 48/10).*)
2. Weist die Vergabekammer einen Vergabenachprüfungsantrag ohne mündliche Verhandlung als unzulässig ab, rechtfertigt das in der Regel eine deutliche Herabsetzung der Verfahrensgebühr.*)
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VPRRS 2012, 0040
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.04.2011 - 1 VK LVwA 18/09
1. Es ist ein unzulässiges ungewöhnliches Risiko, wenn bei einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren nur für die ersten zwei Jahre Kosten- und Leistungsverzeichnisse vorgesehen sind.*)
2. Es kann im Einzelfall unzulässig sein und bestimmte Bieter benachteiligen, das Vorhalten von Kapazitäten zu verlangen, soweit hierfür keine Kosten erstattet werden sollen.*)
3. Die Regelungen zu Angebotsfristen sind bieterschützend.*)
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VPRRS 2012, 0039
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2011 - VgK-52/2011
1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB kann erst dann entfallen, wenn die Zuschlagerteilung auf das Angebot der jeweiligen Antragstellerin von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. etwaige Gründe zum Ausschluss der Antragstellerin evident vorliegen.
2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Bei einem Vortrag "ins Blaue hinein" - nämlich ohne konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Vergaberechtsverstoß - ist dagegen die Vergabekammer von der Notwendigkeit einer Sachaufklärung von Amts wegen gem. § 110 Abs. 1 GWB entbunden.
3. Gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gilt ein Zeitraum innerhalb von ein bis drei Tagen.
4. Eine spätere, deutlich nach Ablauf der gesetzten Frist vorgebrachte Veränderung eines konkretisierten Angebotsinhaltes ist eine nachträgliche Änderung des Angebots und als solche gemäß § 18 Satz 2 VOL/A-EG nicht zulässig.
5. Die in § 18 VOL/A-EG enthaltene allgemeine Aufklärungsbefugnis ist mit einem Nachverhandlungsverbot verbunden. Sie soll die anderen Bieter davor schützen, dass einem Bieter die Gelegenheit eingeräumt wird, durch nachträgliche Änderung seines Angebots einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu erzielen.
6. Der öffentliche Auftraggeber ist bei einer geringen Abweichung (unter 20 %) nicht zur weiteren Aufklärung des Preises nach § 19 Abs. 6 VOL/A-EG als ungewöhnlich niedrig verpflichtet.
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VPRRS 2012, 0038
Bau & Immobilien
VK Niedersachsen, Beschluss vom 28.07.2011 - VgK-27/2011
1. Die katholische Kirche in Deutschland ist weder institutioneller öffentlicher Auftraggeber i.S d. § 98 Nr. 1 GWB, noch ein solcher i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB.
2. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis ist die katholische Kirche eine juristische Person des öffentlichen Rechtes und kann daher in bestimmten Fällen funktionaler öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 98 Nr. 5 GWB sein.
3. Bei einer Domsanierung handelt es sich am ehesten um die Errichtung einer Erholungs- oder Freizeiteinrichtung. Der Begriff der Freizeiteinrichtung gem. § 98 Nr. 5 GWB ist dabei als wertungsfreier Sammelbegriff für alle Orte zu verstehen, die von der überwiegenden Mehrzahl der Benutzer während deren Freizeit aufgesucht werden. Darunter fallen im Zweifel auch Orte der Religionsausübung, wenn sie zugleich die Funktion einer historisch oder kulturell bedeutsamen Stätte innehaben.
4. § 98 Nr. 5 GWB enthält keine Wertung, sondern ausschließlich die bundesgesetzliche Übernahme der europarechtlichen Definition von Baumaßnahmen im öffentlichen Interesse.
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VPRRS 2012, 0035
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 VK LSA 17/11
1. Die Verlängerung der Genehmigung nach § 15 RettDG SA ist gleichzeitig zumindest konkludent auch die Verlängerung der Verträge über die weitere Leistungserbringung.*)
2. Der Zeitraum der Verlängerung ist auch für den Streitwert als Vertragslaufzeit anzusetzen.*)
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VPRRS 2012, 0033
Bau & Immobilien
VK Berlin, Beschluss vom 26.04.2011 - VK B 2-3/11
1. Zur Abgrenzung von Bauauftrag und Dienstleistungsauftrag.*)
2. Die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags hat die Vergabekammer, unabhängig von der Erfüllung der Rügeobliegenheiten, nach objektiven Kriterien und der objektiven Sachlage zu beurteilen.*)
3. Die fehlerhafte Wahl der Verdingungsordnung, die zur nationalen an Stelle einer europaweiten Ausschreibung führt, unterfällt der Rügepflicht, wenn sie aus den Verdingungsunterlagen erkennbar ist.*)
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VPRRS 2012, 0032
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2011 - 15 Verg 2/11
1. Die Begriffe "Erklärungen und Nachweise" in § 19 VOL/A-EG sind weit zu verstehen. Deshalb können sämtliche (fehlenden) Angaben - mit Ausnahme der gesondert von § 19 Abs. 2 Satz 2 VOL/A-EG angesprochenen (wesentlichen) Preisangaben - nachgefordert werden.
2. Die Vergabestelle ist jedoch in Ausübung des ihr zukommenden Ermessens nicht gehindert, von einer Nachforderung abzusehen. Einen Anspruch auf die Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gewährt § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nicht.
3. Auch wenn die Vergabestelle das ihr im Rahmen des § 19 Abs. 2 VOL/A-EG eingeräumte Ermessen bei der Entscheidung über den Ausschluss nicht ausgeübt, ist der Ausschluss eines Angebots nicht vergaberechtswidrig, wenn der fehlenden Erklärung für die Wertung der Angebote ein besonderer Stellenwert zukommt.
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VPRRS 2012, 0031
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
1. Die Einbeziehung eines Dritten in die Erfüllung der Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes durch den Aufgabenträger beruht nach dem RettDG LSA 2006 auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der auch konkludent zustande kommen kann. Mit der Verlängerung einer Genehmigung nach § 11 RettDG LSA 2006 ist regelmäßig konkludent das Angebot verbunden, einen Auftrag zu den Konditionen des gesetzlich geregelten Beteiligtenmodells und im Rahmen der Genehmigung zu erteilen.
2. Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte nach dem im RettDG LSA 2006 geregelten Beteiligungsmodell ist keine Dienst-leistungskonzession.
3. Für die Antragsbefugnis in einem Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit von öffentlichen Aufträgen nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, ist es ausreichend, dass dem Antragsteller durch die beanstandete Direktvergabe die Chance zur Beteiligung an einer Ausschreibung genommen wird.
4. Für ein Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit eines oder mehrerer öffentlicher Aufträge nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, gilt an Stelle der allgemeinen Regelung zur Antragsfrist in § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB die speziellere Regelung des § 101b Abs. 2 GWB.
5. Eine Ausnahme von der Verpflichtung des Aufgabenträgers zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für die Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte ergibt sich nicht aus § 15 Abs. 2 RettDG LSA 2010.
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VPRRS 2012, 0030
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.2011 - 1 VK 60/11
1. Der allgemeine Grundsatz des "venire contra factum proprium" gilt auch im Vergabeverfahren und damit auch im Vergabenachprüfungsverfahren.
2. Statthafter Rechtsweg bei der Überprüfung von Beauftragung von Leistungen im Anwendungsbereich der VO 1370/07.
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VPRRS 2012, 0025
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2011 - Verg 35/11
1. Die Begründung einer Bietergemeinschaft durch mehrere Bieter in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zweck einer Teilnahme an der Ausschreibung ist nicht wettbewerbswidrig, solange sie nicht im Wettbewerb stehen.
2. Es werden ausnahmsweise auch Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen, die auch potentielle Wettbewerber sind, für wettbewerbsunschädlich gehalten, sofern - objektiv - die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
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VPRRS 2012, 0023
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-38/11
Die Nachreichungsregelung des § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009 ist auf fehlende Angebotsunterschriften nicht anwendbar.
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VPRRS 2012, 0022
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 22.01.2009 - VK 32/08
Das Angebot eines Bieters ist auszuschließen, wenn es an dem erforderlichen Nachweis eines Ratings einer unabhängigen Rating-Agentur fehlt, obwohl dieser Nachweis unmissverständlich und unzweifelhaft bei Vorlage des Angebotes gefordert wurde.
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VPRRS 2012, 0020
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2011 - VgK-46/2011
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2012, 0019
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2012 - Verg W 18/11
1. Es ist vergaberechtlich nicht zulässig, zunächst ein unvollständiges Angebot abzugeben und im Nachhinein nach Ausschluss des Angebotes wegen Unvollständigkeit geltend zu machen, es sei überhaupt nicht möglich gewesen, ein vollständiges Angebot einzureichen.
2. Dasselbe gilt für Beanstandungen, die dahin gehen, es sei nicht produktneutral ausgeschrieben worden bzw. die Leistungsbeschreibung sei in Ausrichtung auf das Produkt eines bereits im Vorhinein für den Zuschlag vorgesehenen Lieferanten formuliert.
3. Derartige Umstände muss der Bieter spätestens mit Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber beanstanden.
4. Bei einem nicht bzw. verspätet gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften kommt ein Einschreiten der Vergabekammer von Amts wegen nicht in Betracht.
5. Ist ein Nachprüfungsantrag bereits eingereicht, ist nicht erforderlich, einen später bekannt gewordenen Vergaberechtsverstoß unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Es reicht vielmehr aus, dass der Vergaberechtsverstoß gegenüber den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht wird.
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VPRRS 2012, 0018
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2011 - VgK-47/2011
Verlangt die Vergabestelle von einem Bieter die Aufklärung des Angebotsinhalts und macht der Bieter keinerlei verwertbare Angaben, kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben.
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VPRRS 2012, 0017
Bau & Immobilien
VK Niedersachsen, Beschluss vom 26.08.2011 - VgK-34/2011
1. Der Eindruck eines unangemessen niedrigen Preises kann aufgrund eines Vergleichs mit Preisen eingegangener Konkurrenzangebote, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei wettbewerblicher Preisbildung - z. B. anhand früherer vergleichbarer Ausschreibungen - gewonnen werden.
2. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Bezugspunkt für die prozentuale Abweichung ist das nächst höhere Angebot.
3. Eine Vereinheitlichung dieser Werte ist allerdings nicht geboten. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bietet die 20%-Schwelle eine Orientierungshilfe.
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VPRRS 2012, 0016
Ausbaugewerke
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.09.2011 - VgK-41/2011
Beim Betrieb eines Krankenhauses handelt es sich um eine im Allgemeininteresse liegende Tätigkeit nichtgewerblicher Art im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB. Krankenhäuser werden nicht mit der Absicht einer Gewinnerzielung betrieben, sondern zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung (vgl. KHG § 1). Dies gilt auch für privatrechtlich verfasste Krankenhäuser.
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VPRRS 2012, 0015
Außenanlagen
VK Lüneburg, Beschluss vom 22.11.2011 - VgK-51/2011
Eine Preisdifferenz von 8,5% zu dem nächst höheren Angebot führt nicht dazu, dass der Angebotspreis als unangemessen niedrig anzusehen ist.
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VPRRS 2012, 0014
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2011 - Verg W 13/11
Das Akteneinsichtsrecht (§ 111 i.V.m. § 120 Abs. 2 GWB) ist auf entscheidungsrelevante Aktenbestandteile beschränkt.
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VPRRS 2012, 0013
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2011 - Verg 92/11
1. Die Verabredung einer Bietergemeinschaft in Bezug auf eine Auftragsvergabe schließt im Allgemeinen die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten.
2. Nach bislang einhelliger nationaler Rechtsprechung werden Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen für wettbewerbsunschädlich gehalten, sofern - objektiv - die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
3. Solange es nicht vorgetragen worden ist, dass die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu einer Beteiligung an der Ausschreibung nicht imstande waren, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Eingehung der Bietergemeinschaft vergaberechtlich zu beanstanden ist. Daher ist es zur Wahrung des Primärrechtsschutzes der betroffenen Partei die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde geboten.
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VPRRS 2012, 0010
Dienstleistungen
KG, Beschluss vom 23.06.2011 - 2 Verg 7/10
1. Der Auftraggeber kann auf Unterkostenangebote auch bei einem beachtlichen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Zuschlag erteilen, ohne dass sich Mitbieter auf die Verletzung der in erster Linie den Auftraggeber schützenden Vorschrift zur Preisangemessenheit berufen können.
2. Die Preisangemessenheitsprüfung entfaltet erst dann bieterschützende Wirkung, wenn für den Auftraggeber feststeht, dass er mit der Auftragserteilung wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen begünstigt oder ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben worden ist, Mitbewerber insgesamt vom Markt zu verdrängen.
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VPRRS 2012, 0009
Dienstleistungen
OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 Verg 9/11
Zur Frage der unzulässigen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bei einer Ausschreibung zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen.*)
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VPRRS 2012, 0007
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Nordbayern, Beschluss vom 18.11.2011 - 21.VK-3194-36/11
1. Der Gesetzgeber macht keine Angaben über den konkreten Inhalt und den Umfang der Begründung für die Nichtberücksichtigung eines Bieters (§ 101a Abs. 1 GWB). Die Rechtsprechung legt dem Auftraggeber für den Umfang der Informationspflicht keine überspannten Anforderungen auf. Die Begründung für eine Nichtberücksichtigung kann auch durch eine knappe Information in einem vorformulierten Standardschreiben erfolgen. Aus der Information muss ein Bieter seine Stellung im Wettbewerb erkennen und die Chancen eines Nachprüfungsverfahrens einschätzen können.*)
2. Selbst ein unzureichend begründetes Informationsschreiben löst die Unwirksamkeitsfolge des § 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich nicht aus, solange ein effektiver Bieterrechtsschutz gewährleistet ist. Ist eine Vorabinformation rechtzeitig erfolgt, so hat der Bieter die Möglichkeit, sein subjektives Recht auf eine umfassende Information einzufordern und ggf. im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu erzwingen.*)
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VPRRS 2012, 0003
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2007 - Verg 24/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2012, 0002
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.12.2011 - VK 2 - 163/11
Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen durch die ungenaue Übersetzung einer Anlage ins Englische darf sich nicht zum Nachteil der Bieter auswirken. Wird diese Ungenauigkeit im Rahmen der Beantwortung von Bieterfragen klargestellt, ist es Sache des Bieters eine Rüge zu erheben, wenn ihm die Änderung seines Angebots vor Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr möglich ist.
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IBRRS 2012, 0028
Bauhaftung
OLG Jena, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09
1. Der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, ist in den Schutzbereich des zwischen Bauherrn und Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrags einbezogen.
2. Der Bauunternehmer haftet dem Eigentümer des Nachbargrundstücks für Schäden, die er an diesem Grundstück infolge der Baumaßnahme verursacht hat.
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VPRRS 2012, 0001
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - 13 Verg 3/11
1. Bewerbungsbedingungen, die vorsehen, dass Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt einzureichen sind und, dass das Angebot andernfalls ausgeschlossen wird, sind mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unvereinbar.
2. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist auf Eignungserklärungen und -nachweise im Rahmen der formalen Eignungsprüfung analog anzuwenden.
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Online seit 2011
VPRRS 2011, 0429
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 20.10.2011 - VK 13/11
1. Es entspricht dem billigem Ermessen einen Antragsteller dann nicht mit den Verfahrenskosten zu belasten, wenn auf seinen Nachprüfungsantrag hin die Vergabestelle Korrekturen an den Ausschreibungsunterlagen vornimmt, oder wenn von vornherein klar ist, dass sein Antrag zulässig und begründet sein wird.
2. Ein Antragsteller, der seinen Antrag zurück nimmt, um den Weg für eine Wiederholung der Vergabe oder für eine erneute Wertung frei zu machen, kann nicht auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen.
3. Nimmt jedoch der Antragsteller seinen Antrag deswegen zurück, weil er einsieht, dass er die zulässigen Vergabebedingungen nicht erfüllt, dann hat er auch die Kosten zu tragen.
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VPRRS 2011, 0427
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2011 - Verg 62/11
Zu der Frage, nach welchen Kriterien sich die Vergabe von Einzelaufträgen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung richtet.
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VPRRS 2011, 0442
Medizintechnik
VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 1-63/11
1. Eine ordnungsgemäße Rüge liegt nur dann vor, wenn sie eindeutig als Aufforderung zu verstehen ist, den beanstandeten Vergabeverstoß zu beseitigen. Reine Bitten oder Aufklärungsverlangen reichen insoweit nicht aus.
2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss den Unternehmen, die an seiner Ausschreibung teilnehmen, die Kriterien mittteilen, die für ihn wertungsrelevant sind. Dementsprechend darf der Auftraggeber bei der anschließenden Wertung nur diese Kriterien anwenden, die er den Unternehmen vorher mitgeteilt hat.
3. Dies gilt nicht für die Zuschlagskriterium im Rahmen der vierten Wertungsstufe, sondern auch für die Wertung der Teilnahmeanträge gelten.
4. Der Auftraggeber kann bei der Wertung nicht nur die generelle berufliche Befähigung des Projektleiters, sondern auch dessen einschlägige Erfahrungen (hier: im Bereich telemedizinischer Projekte) berücksichtigen.
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VPRRS 2011, 0424
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2011 - Verg 74/11
1. Als Eignungsnachweis kann eine Erklärung über das Vorliegen eines Meisterbriefs vergaberechtskonform nur gefordert werden, wenn dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist. Diesbezüglich verfügt der Auftraggeber über einen Beurteilungsspielraum, seine Erwägungen muss er jedoch offenlegen und konkret begründen.
2. Ein Meistertitel ist nicht erforderlich, wenn die geforderten fachlichen Fähigkeiten Gegenstand sowohl der Ausbildung als auch der Prüfung sind und auch ein Auszubildender über sie verfügt.
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VPRRS 2011, 0422
Administration
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2011 - Verg 38/11
Dem EuGH wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Wird eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (hier: Berufskammer) im Sinne von Art. 1 Abs. 9 UAbs. 2 c Richtlinie 2004/18/EG "überwiegend vom Staat ... finanziert" bzw. unterliegt sie "hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht" durch den Staat, wenn
- der Einrichtung durch Gesetz die Befugnis zur Beitragserhebung bei ihren Mitgliedern eingeräumt wird, das Gesetz aber weder die Beiträge der Höhe nach noch die mit dem Beitrag zu finanzierenden Leistungen dem Umfang nach festsetzt,
- die Gebührenordnung aber der Genehmigung durch den Staat bedarf?
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VPRRS 2011, 0421
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 14.12.2011 - VK 1-153/11
Zu der Frage, ob von dem Nachforderungsrecht des § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG auch die Aufforderung zur materiellen Vervollständigung von Eignungsnachweisen gehört.
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VPRRS 2011, 0420
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2011 - 1 VK 13/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2011, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 VK 10/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2011, 0418
Bau & Immobilien
BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 234/10
Zum Recht auf Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des geförderten Projekts.*)
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VPRRS 2011, 0417
Bau & Immobilien
VK Berlin, Beschluss vom 13.06.2011 - VK B 2 - 7/11
1. Zur Abgrenzung von Bauauftrag und Dienstleistungsauftrag bei Arbeiten an Straßenbeleuchtungsanlagen.*)
2. Die Vergabekammer hat hinsichtlich der Frage, ob der Rechtsweg zu ihr als Nachprüfungsinstanz gegeben ist, unabhängig von der Einhaltung der Rügepflichten zu prüfen, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht oder überschritten ist.*)
3. Als "andere Unternehmen" im Sinne des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB sind nicht solche Unternehmen anzusehen, die Gelegenheit haben, von einer Ausschreibung Kenntnis zu erlangen, aber kein Angebot abgeben.*)
4. Wenn ein Antragsteller kein Angebot abgegeben hat, muss er im Nachprüfungsverfahren sein Interesse am Auftrag gesondert darlegen. Dies setzt voraus, dass er in substantiierter Weise vorträgt, inwieweit er die (zu Recht) geforderten Eignungsnachweise erbringen und die Leistungen zu einem angemessenen Preis anbieten könnte.*)
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VPRRS 2011, 0416
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.11.2011 - 1 U 272/10
1. Zur Auslegung eines auf eine Ausschreibung abgegebenen Angebots.*)
2. Nachträgliche Erläuterungen eines Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt der Abgabe verstanden wissen wollte, dürfen auch im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung bei der Auslegung nicht unberücksichtigt bleiben.
3. Ist das Angebot des günstigsten Bieters zwingend auszuschließen, kann der Auftraggeber von dem Bieter keinen Schadensersatz verlangen, wenn mit diesem kein Vertrag zustande kommt.
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VPRRS 2011, 0413
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2011 - 15 Verg 11/11
Ein Angebot, bei dem der Bieter einem Erklärungsirrtum unterliegt und das daher anfechtbar ist, stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar. Denn es versetzt den Bieter in die Lage, nach dem Eröffnungstermin und nach Bekanntgabe der Eckpunkte durch eine entsprechende "Klarstellung" zu reagieren und damit seine eigentlich schlechtere Bieterposition zu verbessern. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch mit einem transparenten, alle Bieter gleich behandelnden Verfahren nicht vereinbar.
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VPRRS 2011, 0407
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 13.07.2011 - VK 8/11
1. Eine Vergabestelle darf eine Änderung der Vergabeunterlagen und eine Zurückversetzung in einen bestimmten Verfahrensstand während der Ausschreibung vornehmen. Abgrenzung zur Aufhebung der Ausschreibung.*)
2. Anforderungen an die Antragsbefugnis, wenn Mindestanforderungen in einer Teststellung nicht erfüllt werden.*)
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VPRRS 2011, 0406
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 09.09.2011 - VK 10/11
Entscheidung über die Gebühren der Vergabekammer und die Aufwendungen für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung nach übereinstimmender Erledigungserklärung.*)
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VPRRS 2011, 0405
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Münster, Beschluss vom 19.10.2011 - VK 15/11
Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes, wenn auf Nachunternehmer Bezug genommen wird.*)
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IBRRS 2011, 4964; IMRRS 2011, 3614
Bau & Immobilien
OLG Oldenburg, Urteil vom 21.03.1996 - 8 U 248/95
Ein Auftraggeber verhält sich nicht pflichtwidrig, wenn er einem Bieter den Zuschlag erteilt, der zwar ein unvollständiges Angebot abgegeben hat, der aber auch bei vollständigem Angebot den Zuschlag erhalten hätte. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn die Auswirkungen der fehlenden Preisangaben im Hinblick auf den kalkulatorischen Nachvollzug so gering und nebensächlich sind, daß sie für die Wertung keinerlei Bedeutung haben.*)
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VPRRS 2011, 0396
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 23.09.2011 - VK 11/11
1. Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen ohne und mit Selbstbehaltsvarianten (Bedarfspositionen), wobei offen bleibt, welche Variante bezuschlagt werden soll.*)
2. Bei der Festsetzung der Inventarsummen für eine neue Ausschreibung muss nicht zwingend auf Empfehlungen der Versicherungsbranche zurückgegriffen werden.*)
3. Anforderungen an das Index-Verfahren bei der Preisanpassung.*)
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VPRRS 2011, 0395
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 14.10.2011 - VK 14/11
1. Zum Umfang der Selbstbindung der Vergabestelle bei Verpflichtung zur Neuwertung der Angebote.*)
2. Preisnachlässe sind keine Nebenangebote, weil sie von den Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht abweichen.*)
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VPRRS 2011, 0394
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2011 - Verg 63/11
1. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs bei der Teilnahme verbundener Unternehmen an einem Ausschreibungsverfahren kann nicht ohne Weiteres darin gesehen werden, dass die Unternehmen über eine gemeinsame Konzernrechtsabteilung verfügen, auch wenn diese im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren tätig wird.
2. Der Vergabestelle ist es nicht verwehrt, im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren erlangte Kenntnisse bei einer nur wenige Monate später durchgeführten erneuten Ausschreibung von Leistungen zu berücksichtigten.
Volltext
VPRRS 2011, 0447
Tief- und Ingenieurbau
VK Arnsberg, Beschluss vom 05.10.2011 - VK 13/11
1. Zum Nachweis der wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft kann es sachlich gerechtfertigt sein, die Leistungsnachweise für jedes einzelne Bietergemeinschaftsmitglied zu fordern.*)
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, im Rahmen des Beurteilungsspielraums zur Prognoseentscheidung bezüglich der hinreichenden Eignung einer Bietergemeinschaft auch Erfahrungen mit der Vorgängerfirma (Insolvenz) eines maßgeblichen Mitglieds mit einfließen zu lassen.*)
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VPRRS 2011, 0392
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 20.09.2011 - 1/SVK/035-11
1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise, die bereits mit dem Angebot abzugeben waren und wird das Angebot nicht entsprechend Nummern 1 oder 2 ausgeschlossen, hat der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachzuverlangen. Nach dem Wortlaut von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist diese Verpflichtung des Auftraggebers zwingend und zielt der Normsystematik nach ausschließlich auf Unterlagen ab, die bereits mit dem Angebot abzugeben waren. Unterlässt der Auftraggeber diese, im Gegensatz zu § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 - nicht im Ermessen des Auftraggebers stehende Nachforderung, kommt ein Ausschluss des Angebots nicht in Betracht.*)
2. Soweit die Bewerbungsbedingungen lauten:
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VPRRS 2011, 0391
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
1. Der Landesgesetzgeber kann im Rahmen seiner Zuständigkeit Regelungen im Bereich des Vergaberechts zu den Anforderungen an den Leistungserbringer oder an ein Auswahlverfahren aufstellen, die jedoch nicht die bundesgesetzlichen Regelungen verdrängen, sondern allenfalls ergänzen können.*)
2. Wenn der Landesgesetzgeber Regelungen zur Ausgestaltung eines Auswahlverfahrens getroffen hat und diese per Gesetz wiederum aufhebt, so führt dies nicht dazu, dass die gemeinschafts- und bundesrechtlichen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge ebenfalls ausgesetzt werden, denn das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte liegt in der Regelungskompetenz des Bundes.*)
3. Eine zeitlich begrenzte Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer kann ohne förmliches Vergabeverfahren zulässig sein, wenn dies aufgrund der Notwendigkeit der durchzuführenden Dienstleistung ausnahmsweise hinnehmbar erscheint.*)
4. Nach mehrmaliger zeitlich begrenzter oder vorhersehbarer Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer ist eine weitere Vergabe an diesen ohne förmliches Verfahren nicht mehr hinnehmbar.*)
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VPRRS 2011, 0390
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011 - Verg 22/11
1. Einen Bieterschutz im Rechtssinne entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A 2006 nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert. Dazu zählen beispielhaft unangemessen niedrige Angebote, die in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben worden sind oder die zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt verdrängt werden.
2. Ein Nebenangebot oder eine Variante liegt nur vor, wenn Gegenstand des Angebots ein von der in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Leistung in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abweichender Bietervorschlag ist, d.h. der Inhalt des Angebots durch den Bieter gestaltet und nicht vom Auftraggeber vorgegeben ist.
3. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass Nebenangebote unzulässig sind, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
4. Aufgrund der gegenteiligen Ansicht des OLG Schleswig (IBR 2011, 351) legt das OLG Düsseldorf diese Frage dem BGH vor.
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