Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2013, 0547
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 08/13
1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

VPRRS 2013, 0546

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 7/13
Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)

VPRRS 2013, 0545

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 07/13
Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)

VPRRS 2013, 0543

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 8/13
1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

VPRRS 2013, 0542

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2013 - 1 VK 5/13
1. Die Vergabestelle entscheidet, welche Anforderungen sie an die ausgeschriebene Leistung stellt, wie sie diese definiert und durch konkrete technische Angaben festlegt.
2. Angebote, die den Anforderungen der Ausschreibung nicht entsprechen, dürfen aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter selbst dann nicht gewertet werden, wenn sie mit der ausgeschriebenen Leistung gleichwertig oder sogar höherwertiger sind.

VPRRS 2013, 0540

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2005 - Verg 101/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0536

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - VK 43/12
1. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 101a GWB ist nicht geeignet, einen Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern.
2. Von einem Antragsteller, der als erfahren im Umgang mit öffentlichen Vergabeverfahren im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs anzusehen ist, ist es zu erwarten, dass bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ein Verstoß gegen die Vorabinformationspflicht des Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 erkennen kann, wenn die Vergabebekanntmachung nur 5 ½ Monate statt ein Jahr nach der Veröffentlichung der Vorinformation im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt.
3. Eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn lediglich ein "böser Schein" der Parteilichkeit bzw. die abstrakte Möglichkeit eines Interessenkonfliktes vorgetragen ist. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Wettbewerbsverzerrung in Form einer Parteilichkeit in dem streitigen Vergabeverfahren sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch auf Seiten des Bieters beteiligter natürlicher Personen besorgen lassen.

VPRRS 2013, 0535

BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11
Dass das Gemeinschaftsrecht der Zulassung von Varianten dann entgegensteht, wenn das Hauptangebot allein nach dem Preis zu werten ist, erscheint nicht zwingend. Dies gilt insbesondere, wenn die Beschränkung auf dieses Wertungskriterium für den Vergabegegenstand sachgerecht ist.
VPRRS 2013, 0534

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2013 - Verg 50/12
1. Die Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung ist ein der unbeschränkten Kontrolle der Vergabenachprüfungsinstanzen unterliegender unbestimmter Rechtsbegriff. Das heißt, dass lediglich subjektive Vorstellungen der Bieter von Inhalt und Umfang der Eindeutigkeit und Vollständigkeit nicht maßgebend sind.*)
2. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung diejenigen Daten und Fakten bekanntzugeben, über die er liquide verfügt oder die er sich - gemessen an den Grundsätzen der Zumutbarkeit - mit der Ausschreibung adäquaten Mitteln, in der für das Vergabeverfahren zur Verfügung stehenden vergleichsweise kurzen Zeit und mit den dafür in der Regel nur begrenzt verfügbaren administrativen Ressourcen beschaffen kann.*)
3. Der Grundsatz, dass die Angebote vergleichbar sein müssen, bezieht sich auf den Inhalt der Angebote sowie darauf, dass die Angebote zu demselben und klar definierten Leistungsgegenstand abgegeben worden sind. Dass die Angebote und die Preise mit Rücksicht auf die zu erwartenden Leistungsmengen (Mehrungen oder Minderungen) verschieden hohe Risikozuschläge beinhalten können, macht sie nicht unvergleichbar.*)
4. Bei zu erwartenden Mengenschwankungen besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber Mengenrisiken zu seinen Lasten übernimmt oder Bieterinteressen in der Weise bedient, indem er eine Methode vorgibt, nach der die Angebotspreise möglichst risikolos kalkuliert werden können.*)
5. Zur Vereinbarkeit von kommunalen Erfassungssystemen mit solchen sog. Systembetreiber nach § 6 VerpackV.*)

VPRRS 2013, 0533

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 1-29/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0532

VK Bund, Beschluss vom 18.10.2001 - VK 2-32/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0531

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - VK 30/12
1. Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder einzelne geltend gemachte Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss. Die Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthalten, damit der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen Mangel es sich handelt und diesen abstellen kann.
2. Wird ein Zuschlagskriterium "Struktur des vorgeschlagenen Personaleinsatzes" den Bewerbern mit Übersendung der Bewerbungsbedingungen als Anlage der Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes zur Kenntnis gegeben worden und rügt ein Bieter diesen Umstand bis zur Abgabe seines indikativen Angebotes nicht, ist er nach Angebotsabgabe mit dieser Rüge präkludiert. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmeverfahren, in dem regelmäßig in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe benannt ist, entsprechend anzuwenden.
3. Trifft der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung in einer gemeinsamen Sitzung mit den durch ihn Beauftragten bzw. Sachverständigen der Vergabestelle, ist kein Grund ersichtlich, ihn im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Vergabeentscheidung anders zu behandeln, als Auftraggeber, die sich (zulässigerweise) nachträglich die Entscheidung der Vergabestelle erkennbar zu eigen machen.
4. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

VPRRS 2013, 0529

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012 - Verg W 10/12
1. Der Auftraggeber darf bei der Prüfung der Eignung der Bieter von Eigenerklärungen ausgehen, wenn sich keine objektiv begründeten, konkreten Zweifel an deren Richtigkeit ergeben.*)
2. Fordert der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen die Vorlage von Befähigungsnachweisen für "Mitarbeiter", dürfen dies Bieter dahingehend verstehen, dass die betreffenden Personen dauerhaft oder zeitweise in seinen Betrieb eingegliedert sein und seinem Weisungsrecht unterliegen müssen. Diese Voraussetzungen können nicht nur eigene Arbeitnehmer des Bieters erfüllen, sondern auch Leiharbeiter oder freie Mitarbeiter, die ihre Dienste weisungsgebunden im Rahmen der vom Bieter bestimmten Arbeitsorganisation erbringen. In dieser Weise beschäftigtes Personal ist auch nicht als Subunternehmer anzusehen.*)

VPRRS 2013, 0525

OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2008 - 17 Verg 3/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0522

OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 03/13
1. Der Auftraggeber muss bei der Ermittlung des Auftragswerts eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vornehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigen.
2. Die europäische Sektorenrichtlinie eröffnet für den Auftraggeber die Wahlmöglichkeit, ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren oder ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch auf nationaler Ebene. In der Auswahl des Verfahrens ist der Auftraggeber im Sektorenbereich im Wesentlichen frei, insbesondere gibt es keinen Vorrang für das offene Verfahren. Die Gründe für die Wahl der Vergabeart müssen nicht dokumentiert werden, allerdings darf nur in Ausnahmefällen von einem öffentlichen Aufruf zum Wettbewerb abgesehen werden.
3. Die Mindestbedingung, dass der Auftragnehmer spätestens 30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung vor Ort sein muss, ist bei der Vergabe eines Auftrags über die technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und der Schmutzwasserentsorgung eine sachlich gerechtfertigte und wettbewerbsrechtlich zulässige Festlegung in Bezug auf die Eignung.

VPRRS 2013, 0516

OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 3/13
1. Der Auftraggeber muss bei der Ermittlung des Auftragswerts eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vornehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigen.
2. Die europäische Sektorenrichtlinie eröffnet für den Auftraggeber die Wahlmöglichkeit, ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren oder ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch auf nationaler Ebene. In der Auswahl des Verfahrens ist der Auftraggeber im Sektorenbereich im Wesentlichen frei, insbesondere gibt es keinen Vorrang für das offene Verfahren. Die Gründe für die Wahl der Vergabeart müssen nicht dokumentiert werden, allerdings darf nur in Ausnahmefällen von einem öffentlichen Aufruf zum Wettbewerb abgesehen werden.
3. Die Mindestbedingung, dass der Auftragnehmer spätestens 30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung vor Ort sein muss, ist bei der Vergabe eines Auftrags über die technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und der Schmutzwasserentsorgung eine sachlich gerechtfertigte und wettbewerbsrechtlich zulässige Festlegung in Bezug auf die Eignung.

VPRRS 2013, 1844

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2013 - Verg 46/12
1. Bei der Ausschreibung von Rabattverträgen für die Lieferung des Arzneimittel-Wirkstoffs Tacrolimus sind die gesetzlichen Krankenkassen als Auftraggeber durch Unionsrecht oder nationale Rechtsvorschriften gebunden.
2. Einer Beteiligung an der Ausschreibung mit einem Angebot bedarf es nicht, wenn der Antragsteller – unverzüglich – Rechtsverstöße gerügt hat, die, sofern sie gegeben sind, eine zumindest teilweise Wiederholung des Vergabeverfahrens gebieten können. Bei diesem Befund muss er sich nicht mit einem aus seiner Sicht nutzlosen Angebot an der Ausschreibung beteiligen.

VPRRS 2013, 0514

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13
1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers zu erstatten. Die nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB zu treffende Kostenlastentscheidung hat unabhängig davon zu ergehen, ob der Antragsgegner überhaupt Aufwendungen geltend macht oder machen wird.
2. Die Pflicht des Antragstellers zur Erstattung der konkreten Aufwendungen besteht nur, wenn und soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Die Notwendigkeit von Aufwendungen beurteilt sich dabei nach den allgemeinen kostenrechtlichen Grundsätzen aus der objektiven Sicht eines verständigen Antragsgegners, der bemüht ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
3. Bei dem Vergabenachprüfungsverfahren handelt es sich um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren. Daher muss insbesondere auch der Gedanke der prozessualen Waffengleichheit mit einem anwaltlich vertretenen Antragsteller angemessen Berücksichtigung finden. Dem Umstand, dass sich der Antragsteller anwaltlicher Hilfe bedient, kann deshalb indizielle Bedeutung für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts durch den Antragsgegner beigemessen werden.

VPRRS 2013, 0512

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12
1. Ein Zuschlagsverbot gem. § 115 Abs. 1 GWB wird noch nicht ausgelöst, wenn der Antragsteller selbst die Vergabestelle noch vor der Zustellung durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag informiert.*)
2. Erteilt die Vergabestelle nach dieser Information den Zuschlag, bevor ihr der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer zugestellt worden ist, ist der Zuschlag wirksam.*)
3. Der Übergang auf einen Feststellungsantrag setzt voraus, dass der Nachprüfungsantrag bis zur Erledigung zulässig war. Kommt die Vergabestelle ihrer Verpflichtung zur Aufklärung eines ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angebots gem.§ 19 Abs. 6 VOL/A EG nach, muss der Bieter die Wirtschaftlichkeit seines Angebots stichhaltig darlegen. Pauschale, unvollständige und nicht plausible Erklärungen sind nicht geeignet, den Nachweis eines angemessenen Angebotspreises zu erbringen, sondern führen zum Ausschluss des Angebots.*)

VPRRS 2013, 0508

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2004 - Verg 70/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0505

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2004 - Verg 53/04
Hat der Antragsteller ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Antragsgegner das Angebot des Antragstellers deshalb von der Wertung hätte ausschließen können, weil ihm zahlreiche in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise nicht beigefügt gewesen sind.

VPRRS 2013, 0503

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2006 - Verg 109/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0502

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2005 - Verg 78/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0501

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 76/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0500

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2005 - Verg 71/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0499

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 68/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0494

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2007 - Verg 53/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0491

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2005 - Verg 39/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0489

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2007 - Verg 27/07
(ohne amlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0488

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2009 - Verg 19/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0486

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 9/05
(ohne amlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0485

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 3/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0484

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2006 - Verg 2/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0482

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - Verg 45/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0481

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2005 - Verg 45/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0478

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 47/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0477

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 45/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0476

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 44/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0475

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2007 - Verg 34/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0473

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - Verg 18/08
Eine Abrede, der zufolge ein Mitarbeiter eines potentiellen Mitbewerbers gegen diesen Insolvenzantrag stellen soll, wobei der Mitarbeiter "entschädigt" wird, wenn der Bieter den fraglichen Auftrag erlangen sollte, stellt die Zuverlässigkeit des Bieters erheblich in Zweifel.

VPRRS 2013, 0472

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 11/08
Die Vergabenachprüfungsinstanzen können nicht mehr in zulässiger Weise angerufen werden, sobald der zu vergebende Auftrag wirksam erteilt ist, weil damit ein zuvor eingeleitetes Vergabeverfahren beendet ist. Gegenstand des durch die §§ 107 ff. GWB eröffneten Nachprüfungsverfahrens kann nur ein noch nicht abgeschlossenes Vergabeverfahren sein.

VPRRS 2013, 0471

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 55/07
Der Ausschlussgrund eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung entfaltet einen bieterschützenden Charakter nur dann, wenn das Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A), vom Auftraggeber den Ausschluss des betreffenden Angebots fordert.

VPRRS 2013, 0470

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2008 - Verg 54/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0469

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 53/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0468

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 50/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0467

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 49/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0466

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - Verg 41/07
Die Vorschrift des § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") mitzuteilen hat, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten.

VPRRS 2013, 0465

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2007 - Verg 35/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0464

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 30/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0463

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2008 - Verg 4/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
