Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4980 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0868
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-7/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0867

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-07/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0866

VK Bund, Beschluss vom 14.04.2004 - VK 3-41/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0865

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2007 - VK 3-58/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0863

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13
Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage ohne Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.

VPRRS 2013, 0861

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 05/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0860

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 5/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0859

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.07.2010 - 21.VK-3194-26/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0857

VK Südbayern, Beschluss vom 13.11.2012 - Z3-3-3194-1-41-07/12
1. Die Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 EG Abs. 1 VOL/A erfordert es u.a., dass die Abgabe eines Angebots durch einen Bieter in Unkenntnis der Konkurrenzangebote erfolgen muss. Kennt ein Bieter den Leistungsumfang und die Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell günstigere Angebote unterbreiten, sondern er braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen der Konkurrenz auszurichten. Die vergaberechtliche Rechtsprechung, der sich die Vergabekammer anschließt, sieht eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise eines Bieters im Sinne von § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A regelmäßig dann als verwirklicht an, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis des Angebots eines anderen Bieters erstellt. Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch die Kenntnis des Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots nachweisen, um hierauf einen Ausschluss stützen zu können.*)
2. Auch im Verhandlungsverfahren müssen die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts eingehalten werden. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Wenn die Abgabe eines Angebots zu einem Ausschlusstermin aufgefordert wird, ist damit die Phase der inhaltlichen Veränderungsvorschläge vorüber. Fordert ein Auftraggeber einen Bieter noch zweimal auf sein Angebot klarzustellen - ist dies keine zulässige Aufklärung mehr, vielmehr liegt hier eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor.*)

VPRRS 2013, 0855

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0854

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-7/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0851

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2013 - VK 3-41/13
1. Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden.
2. Der Auftraggeber kann einen Bieter nicht aufgrund eines fehlenden Qualifikationsnachweises als ungeeignet ansehen, wenn er die Vorlage eines solchen Nachweises nicht ausdrücklich gefordert hat. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn aus Sicht der mit einer Ausschreibung angesprochenen kundigen Fachfirmen, die als Ausschreibungsadressaten den objektiven Empfängerhorizont prägen, der Nachweis eines bestimmten Qualifikationserfordernisses völlig offenkundig ist (hier verneint).

VPRRS 2013, 0850

VK Bund, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 3-64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0849

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2000 - VK 2-18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0847

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0846

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-06/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0844

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12
1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.
2. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand unterliegt dessen ungeachtet im Interesse der Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb und der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.
3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

VPRRS 2013, 0842

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2001 - VK 2-42/00
1. Die Vergabestelle muss nicht berücksichtigte Bieter zehn Arbeitstage vor Zuschlagserteilung über ihre Ablehnung informieren.
2. Die Vorabinformation setzt voraus, dass die Angebote abschließend bewertet sind und ein Zuschlag erteilt werden kann.
3. Jedenfalls die sich in "unmittelbarer Nähe" des annehmbarsten Angebots befindlichen Bieter müssen die Umstände hinsichtlich der Wertung ihres Angebots vollständig erfahren.

VPRRS 2013, 0841

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2009 - VK 3-221/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0840

VK Bund, Beschluss vom 01.10.2009 - VK 3-172/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0839

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - VK 3-37/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0838

VK Bund, Beschluss vom 27.07.2009 - VK 2-99/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0837

VK Bund, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 1-189/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0836

VK Bund, Beschluss vom 27.10.2009 - VK 1-179/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0835

VK Bund, Beschluss vom 16.12.2008 - VK 1-162/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0833

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2013 - 2 Verg 8/12
1. Die Beibehaltung der ursprünglichen Standorte von Rettungswachen innerhalb der Rettungswachenbezirke ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber anderenfalls - bei freier Standortwahl durch die Bieter - bei jedem Standort prüfen muss, ob das Versorgungsziel und die Sicherstellung des Rettungsdienstes mit dem angebotenen Standort gewährleistet werden kann.
2. Bestandteile der Dokumentation des Vergabeverfahrens sind auch die Vergabeunterlagen oder der Schriftverkehr zwischen Vergabestelle und Bewerbern. Eine Dokumentation in Form eines Vermerks ist nur in wenigen Einzelfällen vorgeschrieben. Die Formunwirksamkeit des finalen Vergabevermerks hebt die Formwirksamkeit der vorangegangenen Dokumentation nicht auf.

VPRRS 2013, 0832

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)

VPRRS 2013, 0831

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 05/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)

VPRRS 2013, 0830

VK Hessen, Beschluss vom 31.03.2008 - 69d-VK-09/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0827

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2007 - VK 3-76/07
1. An den Inhalt des Vorabinformationsschreibens sind keine überspannten Anforderungen zu stellen.
2. Einer Vergabestelle ist es unbenommen, auch in einem laufenden Nachprüfungsverfahren ihre einmal getroffene Zuschlagsentscheidung zu korrigieren. Mit Zustellung des Nachprüfungsantrags ist es ihr lediglich untersagt, den Zuschlag zu erteilen.
3. Bei einer bundesweiten Massenausschreibung mit einer großen Anzahl von Losen können – und müssen – nicht alle Angebote unter völlig identischen Bedingungen bewertet werden.

VPRRS 2013, 0826

VK Bund, Beschluss vom 28.09.2004 - VK 3-107/04
Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei der Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer aufgrund eines ruinösen Wettbewerbs in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann. Wegen des Wettbewerbsgrundsatzes und weil der öffentliche Auftraggeber gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verpflichtet ist, "wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen" zu bekämpfen, muss jedoch insoweit auch § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A bieterschützender Charakter zugemessen werden. Dazu gehören insbesondere Unterkostenangebote (oder Angebote unter Einstandspreis), die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.

VPRRS 2013, 0825

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2005 - VK 3-58/05
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in eigener Kompetenz zu entscheiden. Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn der Auftraggeber die Vergabeentscheidung auf eine Jury übertragen hat, die mehrheitlich aus Personen zusammengesetzt war, die nicht dem Auftraggeber angehören und damit als "extern" zu qualifizieren sind.
2. In der Tatsache, dass mehrere Antragsteller gemeinsam einen Nachprüfungsantrag dahin gestellt haben, dass die Angebotswertung wiederholt werden soll, liegt keine wettbewerbsbeschränkende Absprache. Der Wettbewerb findet im Vergabeverfahren, nicht im Nachprüfungsverfahren statt.

VPRRS 2013, 0824

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 3-130/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0822

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 VK 12/13
1. Mittelständische Interessen sind im Vergabeverfahren im Postsektor vornehmlich durch die Bildung von Zustellgebietslosen zu berücksichtigen.
2. Die Bildung von zentralen Druckstandorten rechtfertigt nicht "per se" das Absehen von einer Losaufteilung im Sinne von § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB.
3. Bei Zurückverweisung eines zuvor zuständigkeitshalber verwiesenen Nachprüfungsantrags ist auch die "unzuständige" Vergabekammer örtlich für die Sachentscheidung zuständig.

VPRRS 2013, 0821

VK Bund, Beschluss vom 11.08.2005 - VK 3-85/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0820

VK Bund, Beschluss vom 13.10.2005 - VK 1-125/05
Privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer sind vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst.

VPRRS 2013, 0819

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2005 - VK 2-81/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0818

VK Bund, Beschluss vom 24.09.2003 - VK 2-76/03
Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt für sich allein genommen nicht zur Fehlerhaftigkeit der Wertung. Denn der Auftraggeber kann eine detaillierte Begründung der Wertung im Laufe des Nachprüfungsverfahrens sowohl schriftsätzlich als auch in der mündlichen Verhandlung nachholen.

VPRRS 2013, 0817

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 2-90/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0816

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 1-80/05
Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn ihm durch die behauptete Rechtsverletzung kein Schaden entsteht, weil er auch bei einer besseren Bewertung seines Angebots keine Chance auf den Zuschlag hat.

VPRRS 2013, 0815

VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-100/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0814

VK Bund, Beschluss vom 01.08.2006 - VK 3-72/06
Die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfordert einen wertenden Vergleich der eingereichten Angebote unter Berücksichtigung der aufgestellten und bekannt gemachten Wertungskriterien. Im Rahmen der Angebote ist eine Gesamtschau zahlreicher, die Entscheidung beeinflussender Einzelumstände vorzunehmen. Dies setzt einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Auftraggebers voraus, den die Nachprüfungsinstanzen lediglich daraufhin überprüfen können, ob dessen rechtlichen Grenzen eingehalten sind. Diese Grenzen sind nach den allgemeinen Grundsätzen überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die Vergabestelle von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind, der Beurteilungsmaßstab sich nicht im Rahmen der Beurteilungsermächtigung hält, insbesondere die einzelnen Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden, oder wenn bei der Entscheidung über den Zuschlag ein sich im Rahmen des Gesetzes und der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wurde.

VPRRS 2013, 0812

KG, Beschluss vom 19.06.2001 - KartVerg 1/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0811

VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-103/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0809

VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006 - VK 3-75/06
1. Beanstandungen an der Bewertung der Angebote können, da der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhalts, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.
2. Von einem ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen. Eine Nachfragepflicht des Auftraggebers setzt dabei etwa bei einer Abweichung von mehr als 20% vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.

VPRRS 2013, 0808

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2006 - VK 1-1/06
Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB.

VPRRS 2013, 0807

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2006 - VK 1-01/06
Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB.

VPRRS 2013, 0806

VK Bund, Beschluss vom 26.09.2003 - VK 2-66/03
1. Allein die Tatsache, dass ein Bieter bereits im Rahmen früherer Aufträge Erfahrungen gesammelt hat und damit im Gegensatz zu anderen Bietern einen Wettbewerbsvorteil besitzt, bedeutet noch keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Denn bei derartigen Erfahrungen handelt es sich um Werte, die aufgrund eigener wirtschaftlicher Leistung erworben wurden und damit auch in der Vergabeentscheidung positiv berücksichtigt werden können.
2. Auch wenn der Antragsteller ausweislich des Vergabevermerkes auf Rang neun des Bewertungsspiegels platziert wird, kann zumindest bei erheblichen Vergaberechtsverstößen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller ohne diese Fehler Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.

VPRRS 2013, 0805

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - Verg 12/00
Die Frage, ob die Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig war, ist nicht schematisch, sondern aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles zu beurteilen.

VPRRS 2013, 0804

VK Bund, Beschluss vom 07.08.2006 - VK 3-93/06
§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A kommt grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung zu. Nur ausnahmsweise entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bieterschützenden Charakter, wenn Angebote mit der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere Wettbewerber vom Markt ganz - also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden oder Unterkostenangebote abgegeben werden, die den Bieter selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.
