Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2013, 1169
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2013 - VK-4/2013-L
1. DIN-Normen sind keine bieterschützenden Vorschriften. Ein Bieter kann aus diesen Regelwerken jedenfalls nicht die unmittelbare Verpflichtung ableiten, dass Ausschreibungen die gleichen technischen Vorgaben enthalten müssen wie die technische Normierung.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auf der Grundlage objektiver Feststellungen ein mehr an Sicherheit einzufordern, auch wenn andere Konstruktionsverfahren dadurch nicht angeboten werden können. Solche Feststellungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
3. Die Option einer Weiterverwendung der ausgeschriebenen Leistung kann sich der Auftraggeber offenhalten. Eine solche vorgelagerte Entscheidung über den zu beschaffenden Gegenstand kann von Anbietern, die standardmäßig eine andere Konzeption verfolgen, nicht angegriffen werden.
4. Der Auftraggeber muss nicht jedem Anbieter am Markt mit dessen gewählten Materialien, Produktions- und Funktionsweisen die Teilnahme am Wettbewerb offen halten.
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VPRRS 2013, 1166
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - VgK-16/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1165
Dienstleistungen
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.01.2007 - L 2 KN 16/05 KR
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1164
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 48/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1163
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1161
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - 203-VgK-16/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1160
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Hessen, Beschluss vom 06.12.2012 - 69d-VK-43/2012
1. Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, die sog. nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten von Gemeinden sowie ihren Unternehmen und Einrichtungen regeln (hier: § 121 Abs. 2 Satz 1 HGO), entfalten keine dritt- bzw. bieterschützende Wirkung.*)
2. Eine Beteiligung von Kommunen in privater Rechtsform als Bieter in Vergabeverfahren ist rechtlich möglich und verzerrt nicht von vornherein den Wettbewerb.*)
3. Ungewöhnlich niedrige Angebote aufgrund staatlicher Beihilfen dürfen nicht ohne Weiteres von der Wertung ausgeschlossen werden.*)
4. § 19 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A schreibt nicht einen zwingenden Ausschluss von ungewöhnlich niedrigen Angeboten vor, bei denen nicht nachgewiesen ist, dass sie auf einer rechtmäßig gewährten staatlichen Beihilfe beruhen, sondern begründet nur die Berechtigung dazu.*)
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VPRRS 2013, 1159
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1158
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2000 - VgK-13/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1157
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2000 - VgK-14/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1156
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 13.10.2000 - VgK-11/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1155
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1154
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2000 - 203-VgK-13/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1153
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2000 - 203-VgK-14/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1152
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 13.10.2000 - 203-VgK-11/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1151
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 07/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
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VPRRS 2013, 1150
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 7/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
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VPRRS 2013, 1147
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2000 - VgK-01/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1145
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1144
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1143
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1142
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - 203-VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1140
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2000 - 203-VgK-01/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1137
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 12.09.2001 - 69d-VK-30/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1827
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-2/13
1. Ein Vergabeverfahren darf aufgehoben werden, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.
2. Die Abweichung zwischen der Kostenprognose und den nachfolgenden Ausschreibungsergebnissen darf nicht unerheblich sein. Eine Überschreitung um durchschnittlich 23% ist jedenfalls deutlich spürbar.
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VPRRS 2013, 1118
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1117
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1116
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1114
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1110
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1102
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1101
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1100
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1091
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1089
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1088
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1087
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1085
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1082
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2013 - VK-33/2012-L
1. Ob eine Messegesellschaft gewerblich handelt, muss anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden.
2. Die wirtschaftliche Förderung einer Gesellschaft durch die Anteilseigner bedeutet nicht automatisch, dass diese den Geschäftsbetrieb unabhängig von jeglicher Rentabilität der Gesellschaft sichern würden.
3. Allein das übergeordnetes Interesse eines Anteilseigners am Erhalt der öffentlich beherrschten Gesellschaft führt nicht dazu, dass für diese kein Insolvenzrisiko besteht.
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VPRRS 2013, 1081
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1080
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1079
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1078
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1077
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1076
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1075
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1074
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1073
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1072
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1071
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2000 - VK-16/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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