Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4980 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1461
VGH Hessen, Beschluss vom 07.04.2006 - 12 Q 114/06
1. Für das Verfahren zur Auswahl von weiteren Anbietern für Bodenabfertigungsleistungen an Flughäfen, an denen der Flugplatzunternehmer selbst als Anbieter solcher Leistungen tätig ist, ist die Luftfahrtbehörde zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst auch die Vorauswahl von geeigneten Bewerbern zum Abschluss des "Teilnahmewettbewerbs" in einem mehrstufigen Auswahlverfahren.*)
2. Gegen die Entscheidungen der Luftfahrtbehörde innerhalb des Auswahlverfahrens ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)

VPRRS 2013, 1460

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.1999 - 12 M 2094/99
Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen der Gemeinschaft.

VPRRS 2013, 1459

VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
Der Luftfahrtbehörde steht im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien ein Beurteilungsspielraum zu.*)

VPRRS 2013, 1458

VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
Der Luftfahrtbehörde steht es im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums grundsätzlich frei, bei der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien eine Punktebewertung vorzusehen.*)

VPRRS 2013, 1455

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.2011 - 20 D 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1454

OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
1. Mit Ablauf der Bindefrist erlischt das Angebot und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent. Das gilt auch dann, wenn die Bindefrist nach ihrem Ablauf durch den Bieter "verlängert" wird.
2. Leitet der Bieter vor Ablauf der Bindefrist ein Nachprüfungsverfahren ein, liegt darin zugleich die Erklärung, an seinem Angebot auch nach Ablauf der Bindefrist festhalten zu wollen.
3. Der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle kommt - anders als einem Zuschlag - nicht die Wirkung einer unwiderruflichen Beendigung des Vergabeverfahrens zu. Wird ein zulässiger Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung des Verfahrens eingereicht und kommt deshalb eine "Aufhebung der Aufhebung" durch die Vergabekammer in Betracht, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vergabestelle die Aufhebung wieder rückgängig macht.
4. Die Vergabekammer und der Vergabesenat haben auf einen entsprechenden Nachprüfungsantrag hin die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens auszusprechen und die Vergabestelle zu verpflichten, die Aufhebung des Verfahrens rückgängig zu machen.
5. Vereinbart die Vergabestelle mit dem einzigen Bieter, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung Vertragsänderungen vorgenommen werden, stellt dies keine zur Unwirksamkeit des Vertrags führende de-facto-Vergabe dar, wenn der Auftrag nicht vor anderen Bietern verheimlicht wurde, die Vergabestelle andere Bieter nicht durch bewusste Umgehung des Vergaberechts "ausbooten" will und die Änderungen nicht als wesentlich anzusehen sind.

VPRRS 2013, 1453

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2013 - VgK-55/2012
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1452

VK Bund, Beschluss vom 12.10.2004 - VK 3-182/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1451

VK Bund, Beschluss vom 08.10.2004 - VK 3-146/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1450

VK Bund, Beschluss vom 30.07.2004 - VK 3-86/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1449

VK Bund, Beschluss vom 24.08.2004 - VK 2-115/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1448

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2004 - VK 2-76/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1446

VK Bund, Beschluss vom 23.09.2004 - VK 1-192/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1445

VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-186/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1444

VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-180/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1443

VK Bund, Beschluss vom 23.09.2004 - VK 1-132/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1439

VK Thüringen, Beschluss vom 13.09.2001 - 216-4002.20-046/01-WE-S
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1437

VK Thüringen, Beschluss vom 13.08.2001 - 216-4003.20-100/01-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1433

VK Arnsberg, Beschluss vom 17.09.2013 - VK 15/13
1. Fordert der Auftraggeber technische Geräte, die die Anforderungen eines bestimmten Standards erfüllen müssen und gibt er gleichzeitig Produkte eines bestimmten Herstellers vor, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ist die Ausschreibung auf eine unmögliche Leistung gerichtet.
2. Die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt darf nur erfolgen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Aufgrund der weiten Öffnung des Auftraggeberbestimmungsrechts, die zu weitgehenden Einschränkungen des Wettbewerbs führt, ist für den Nachweis der Sachgründe eine unveröffentlichte Dokumentation nicht ausreichend.
3. Die Darlegung des Interesses am Auftrag im Nachprüfungsverfahren kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn der Antragsteller sich gerade daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse dann anderweitig substanziiert vorträgt.

VPRRS 2013, 1430

VK Thüringen, Beschluss vom 19.07.2001 - 216-4003.20-010/01-NDH
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1424

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.04.2013 - VK 1-34/12
1. Die Prüfung der Eignung obliegt allein dem Auftraggeber. Er hat darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut. Bei dieser Prognoseentscheidung hat er einen Bewertungsspielraum.
2. Die Nachprüfungsbehörden dürfen die Eignungsbewertung des Auftraggebers nicht durch eine eigene ersetzen. Sie haben sich vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt. Prüfungsgrundlage ist einzig und allein der Vergabevermerk.
3. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er seiner Verpflichtung, das Vergabeverfahren fortlaufend zu dokumentieren, nicht ausreichend entsprochen hat. Im Vergabevermerk müssen alle wesentlichen Vorgänge sowie die einzelnen Entscheidungen des Auftraggebers mit Begründungen schriftlich festgehalten werden. Notwendig ist eine fortlaufende und zeitnahe Dokumentation aller getroffenen Entscheidungen sowie ihrer Gründe.

VPRRS 2013, 1423

VK Thüringen, Beschluss vom 18.06.2001 - 216-4002.20-084/01-EF-S-G
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1422

VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2001 - 216-4002.20-020/01-NDH-G
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1421

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2009 - VK 3-163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1419

VK Thüringen, vom 29.05.2001 - 216-4005.20-009/01-SHL-S
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1418

VK Bund, Beschluss vom 29.07.2011 - VK 2-79/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1415

VK Thüringen, Beschluss vom 12.02.2001 - 216-4003.20-001/01-GTH
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1412

VK Thüringen, Beschluss vom 19.12.2000 - 216-4003.20-057/00-EIS
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1408

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.07.2013 - 2 VK 8/13
1. Verlangt die Vergabestelle, dass der Bieter eine Preiskalkulation beizufügen hat, wird die abgegebene Kalkulation zum Bestandteil des Angebots.
2. Enthält die eingereichte Kalkulation bei unbedingten Angebotspreisen den unter einer Bedingung stehenden Nachlass eines Vorlieferanten, sind die entsprechenden Preisangaben insoweit widersprüchlich und können grundsätzlich nicht gewertet werden.
3. Widersprüchliche Preisangaben dürfen einer Aufklärung nicht zugeführt werden.

VPRRS 2013, 1407

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.07.2013 - 2 VK 08/13
1. Verlangt die Vergabestelle, dass der Bieter eine Preiskalkulation beizufügen hat, wird die abgegebene Kalkulation zum Bestandteil des Angebots.
2. Enthält die eingereichte Kalkulation bei unbedingten Angebotspreisen den unter einer Bedingung stehenden Nachlass eines Vorlieferanten, sind die entsprechenden Preisangaben insoweit widersprüchlich und können grundsätzlich nicht gewertet werden.
3. Widersprüchliche Preisangaben dürfen einer Aufklärung nicht zugeführt werden.

VPRRS 2013, 1406

VK Thüringen, Beschluss vom 10.10.2000 - 216-4003.20-098/00-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1403

VK Südbayern, Beschluss vom 04.10.2001 - 31-09/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1400

VK Südbayern, Beschluss vom 12.07.2001 - 20-06/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1398

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2001 - 16-05/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1396

VK Südbayern, Beschluss vom 20.06.2001 - 15-05/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1394

VK Südbayern, Beschluss vom 28.05.2001 - 09-04/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1393

VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2001 - 120.3-3194.1-04-02/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1392

VK Südbayern, Beschluss vom 12.12.2000 - 120.3-3194.1-24-11/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1391

VK Südbayern, Beschluss vom 15.11.2000 - 120.3-3194.1-21-10/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1387

VK Bund, Beschluss vom 02.09.2013 - VK 2-74/13
1. Auch Rahmenvereinbarungen über Liefer- und Dienstleistungsverträge unterliegen dem Vergaberecht und sind nach den Regeln für öffentliche Aufträge zu vergeben.
2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat. Fehlt es an einer solchen Bekanntmachung, kann sich der öffentliche Auftraggeber nicht auf eine verkürzte Präklusionsfrist berufen; die Unwirksamkeit eines Vertrags kann ihm daher noch innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss entgegen gehalten werden.
3. Die Veröffentlichung eines Vertrags auf der Internetseite des Auftraggebers ist keine offizielle Bekanntmachung.
4. Vertragsänderungen in Form einer Nachtragsfassung sind vergaberechtlich als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag.

VPRRS 2013, 1384

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2004 - VK 3-68/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1379

VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-189/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1377

VK Bund, Beschluss vom 08.01.2004 - VK 1-117/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1376

VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004 - VK 1-42/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1375

VK Bund, Beschluss vom 30.03.2004 - VK 1-05/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1821

VK Münster, Beschluss vom 01.10.2013 - VK 12/13
1. Auskömmlichkeitsprüfung nach § 10 TVgG-NW.*)
2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote mit ungewöhnlich niedrig erscheinenden "Arbeitskosten" unter dem Aspekt der Einhaltung der Tariftreue zu prüfen. Ausgangspunkt für die Prüfung sind dabei allein die Auffälligkeiten bei den Arbeitskosten.
3. Im Fall einer Prüfung der "Arbeitskosten" muss der Bieter nachweisen können, dass der Kalkulation des Angebots zumindest die Mindeststundenentgelte und -arbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn zu Grunde gelegt worden sind.

VPRRS 2013, 1372

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2002 - VK 2-92/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1371

VK Bund, Beschluss vom 13.11.2002 - VK 2-78/02
(ohne amtlichen Leisatz)

VPRRS 2013, 1369

VK Bund, Beschluss vom 10.09.2003 - VK 1-71/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 1367

VK Bund, Beschluss vom 27.12.2002 - VK 2-96/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
