Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5001 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 1622
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 14.10.2013 - VK 2-86/13
1. Der Ausschlussgrund des § 16 Abs. 6 VOL/A 2009 bzw. des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 entfaltet grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Denn diese Vorschrift dient primär dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Eine bieterschützende Wirkung zu Gunsten eines Mitbewerbers besteht allenfalls dann, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.
2. Erscheinen die Preise unangemessen niedrig, ist der öffentliche Auftraggeber zu einer entsprechenden Aufklärung verpflichtet. Eine insoweit unvollständige Prüfung kann nachgeholt und in ein anhängiges Nachprüfungsverfahren eingeführt werden.
3. Es begegnet keinen vergaberechtlichen Bedenken, wenn ein Beratungsunternehmen öffentlichen Auftraggebern günstigere Preise als Nachfragern aus der Privatwirtschaft anbietet.
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VPRRS 2013, 1620
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-83/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1826
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 23.09.2013 - VK 2-78/13
1. Es ist für Nebenangebote charakteristisch, dass sie von den Vorgaben des Auftraggebers abweichen. Die Zulässigkeit von Nebenangeboten ist vergaberechtlich anerkannt, soweit der Auftraggeber Nebenangebote erlaubt.
2. Ein zugelassenes Nebenangebot darf nicht gewertet werden, wenn unter dem Deckmantel "Nebenangebot" ein anderer Beschaffungsgegenstand angeboten wird, mithin der Auftraggeber bei Bezuschlagung ein völlig anderes Produkt oder eine völlig andere Dienstleistung einkaufen würde als er ursprünglich bekannt gemacht hat. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Entsorgung von Ausbruchmaterial nicht über ein Trockenbecken erfolgt, sondern eine Direktabfuhr angeboten wird.
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VPRRS 2013, 1618
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-102/07
1. Für die Nachprüfung der Vergabe von Rabattverträgen durch gesetzliche Krankenkassen sind die Vergabekammern sachlich zuständig.
2. Es besteht keine Sonderzuständigkeit der Sozialgerichte gemäß § 130a Abs. 9 SGB V.
3. Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts ist nicht nach § 69 SGB V ausgeschlossen.
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VPRRS 2013, 1819
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 13.11.2013 - 69d-VK-33/2013
1. Erledigt sich der Nachprüfungsantrag vor einer Entscheidung der Vergabekammer, erfolgt die Entscheidung über die Kostentragung nach billigem Ermessen. Dabei ist zwar grundsätzlich der voraussichtliche Verfahrensausgang zu berücksichtigen. Der Antragsteller trägt jedoch keine Kosten, wenn sich der Nachprüfungsantrag dadurch erledigt, dass der Auftraggeber dem Begehren des Antragstellers abhilft.
2. Von der Gebührenerhebung kann ganz abgesehen werden, wenn sich der Antrag erledigt hat oder zurückgenommen wird in einem sehr frühen Verfahrensstadium, so dass sich die Vergabekammer noch nicht vertieft mit der Sach- und Rechtslage befassen musste. Weitere Fälle sind auch noch nicht stattgefundene mündliche Verhandlung, noch nicht erfolgte Beiladung oder der Fall, in dem der Antragsteller seinen Obliegenheiten umfänglich nachgekommen ist und einen Vergabeverstoß rechtzeitig erfolglos gerügt hat und die Vergabestelle erst im Nachprüfungsverfahren den gerügten Vergabeverstößen abhilft.
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VPRRS 2013, 1803
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2013 - Z3-3-3194-1-27-08/13
Muss durch Auslegung ermittelt werden, wie weit eine Vergabestelle ein Vergabeverfahren zur Behebung eines von ihr angenommenen Vergaberechtsverstoßes zurückgesetzt hat, ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Beschleunigung und der Verhältnismäßigkeit davon auszugehen, dass das Verfahren lediglich in das Stadium direkt vor Begehung des Verstoßes zurückversetzt wurde. Die Rückversetzung geht im Zweifel nicht weiter, als es zur Behebung des angenommenen Vergaberechtsverstoßes erforderlich ist.*)
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VPRRS 2013, 1817
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2013 - 1/SVK/011-13
1. Ein Bieter kann wegen Änderungen der Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die dahingehenden Vorgaben des Auftraggebers eindeutig sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftraggeber ohne konkreten Bezug Anpassungen von mehreren Artikeln einer von ihm selbst erstellten Artikelliste verlangt und einige dieser Artikel in der Liste mehrfach aufgeführt sind.*)
2. Bei der Wertung hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler überprüfbar ist.*)
3. Bei einer Bemusterung ersetzt der Verweis auf zurückliegende Erfahrungen nicht die Auseinandersetzung mit dem konkret zu bemusternden Produkt und dessen Eigenschaften. Dies gilt zumindest dann, wenn die Wertung auch im Übrigen den Eindruck vermittelt, dass eine konkrete Auseinandersetzung nicht erfolgt ist.*)
4. In der Regel ist es erforderlich, einzelne Wertungsentscheidungen auch in verbalisierter Form darzustellen. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Produkt als besonders über- oder unterdurchschnittlich bewertet wird.*)
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VPRRS 2013, 1613
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2002 - VgK-05/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1612
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003 - VgK-27/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1609
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 20.11.2001 - VK 2-14/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1602
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2002 - 203-VgK-05/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1601
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003 - 203-VgK-27/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1599
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2013 - 1/SVK/016-13
1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)
2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)
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VPRRS 2013, 1597
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2003 - 203-VgK-17/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1596
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2002 - 203-VgK-06/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1593
Dienstleistungen
VK Köln, Beschluss vom 19.01.2006 - VK VOL 33/2005
Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB folgt, dass Angebote, denen zulässigerweise verlangte Nachweise nicht beigefügt sind, auszuschließen sind.*)
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VPRRS 2013, 1589
Bau & Immobilien
VK Hessen, Beschluss vom 07.07.2006 - 69d-VK-30/2006
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1585
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Hessen, Beschluss vom 27.02.2003 - 69d-VK-70/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1574
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK-15/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1571
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK 15/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1568
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 18.04.2002 - 69d-VK-12/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1565
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 02.10.2013 - 21.VK-3194-36/13
1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann. Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob
- das vorgeschriebene Verfahren einhalten worden ist,
- der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat,
- der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist,
- keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und
- nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)
2. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, um den Auftrag zufriedenstellend ausführen zu können, ist das Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose, welche der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes trifft. Grundlage der Prognose müssen gesicherte Erkenntnisse sein.*)
3. Dem öffentlichen Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, wie und in welcher Tiefe er die Eignungsprüfung durchführt. Wegen des dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums reicht es aus, dass die Entscheidung methodisch gewonnen wurde und die Prognose nach den gewonnenen Erkenntnissen vertretbar erscheint.*)
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VPRRS 2013, 1563
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Hessen, Beschluss vom 20.02.2002 - 69d-VK-47/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1562
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 18.02.2002 - 69d-VK-49/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1560
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 29.11.2001 - 69d-VK-42/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1558
Bewachungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 08.01.2008 - VK 3-148/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1556
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2007 - VK 1-143/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1555
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 20.11.2007 - VK 3-127/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1554
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-108/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1553
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-105/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1552
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 29.10.2007 - VK 3-109/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1550
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 12.12.2006 - VK 3-141/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1549
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 24.08.2006 - VK 1-91/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1548
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 20.04.2006 - VK 1-19/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1547
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-124/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1546
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 10.10.2005 - VK 1-131/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1544
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-97/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1543
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005 - VK 1-89/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1541
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 26.07.2013 - VK 1-57/13
Versichert der Auftraggeber, dass er in einem Vergabeverfahren keinen Zuschlag erteilen wird, solange die einstweilige Verfügung eines Zivilgerichts vollziehbar ist, besteht für einen auf die Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteten Nachprüfungsantrag kein Rechtsschutzbedürfnis. Ein solcher Antrag ist unzulässig.
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VPRRS 2013, 1538
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 2-196/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1533
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12
1. Die Vorschrift des § 115 Abs. 3 GWB ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung der Rechte des unterlegenen Bieters entsprechend auf das Verfahren vor dem Vergabesenat anzuwenden.*)
2. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat gestellt werden, wenn der Antragsteller vorher nicht erkennen konnte, dass der Auftraggeber sich vor Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe der im Termin dargelegten Rechtsauffassung des Vergabesenates zum voraussichtlichen Erfolg des Nachprüfungsantrages nicht beugen will.*)
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VPRRS 2013, 1529
Dienstleistungen
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 08.03.1994 - Rs. C-328/92
1.Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 77/62/EWG verstossen, indem
- die gesetzlichen Vorschriften über die Soziale Sicherheit vorsehen, daß die Verwaltung öffentliche Lieferaufträge über Arzneimittelerzeugnisse und Arzneispezialitäten an die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit freihändig vergibt und
- nahezu alle Lieferaufträge freihändig vergeben wurden, so daß die Bekanntmachtung einer Ausschreibung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unterblieb.*)
2.Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.*)
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VPRRS 2013, 1528
Dienstleistungen
EuGH, Urteil vom 03.05.1994 - Rs. C-328/92
1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und d der Richtlinie 77/62 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, die Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, die die Wirksamkeit der durch den EWG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Lieferaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, sind eng auszulegen, und die Beweislast dafür, daß die aussergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, obliegt demjenigen, der sich auf sie berufen will. Sie können es keinesfalls rechtfertigen, daß allgemein und unterschiedslos für alle Lieferungen von Arzneimitteln und Arzneispezialitäten an die Einrichtungen der sozialen Sicherheit auf das Verfahren der freihändigen Vergabe zurückgegriffen wird.*)
2. Zum einen genügt es für die Erfüllung des Tatbestands von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b nämlich nicht, daß die Arzneimittel und Arzneispezialitäten durch Ausschließlichkeitsrechte geschützt sind, sondern es ist auch erforderlich, daß sie nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden können, da diese Voraussetzung nur bei denjenigen Arzneimitteln und Arzneispezialitäten vorliegt, für die es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.*)
3. Zum anderen ist es, soweit es um die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d aufgestellte Voraussetzung der Dringlichkeit geht, zwar nicht ausgeschlossen, daß angesichts der ärztlichen Verschreibungsfreiheit in der Apotheke eines Krankenhauses ein dringender Bedarf an einer bestimmten Arzneispezialität entsteht; dies kann es jedoch nicht rechtfertigen, daß systematisch bei allen Lieferungen von Arzneimitteln und Arzneispezialitäten an Krankenhäuser auf das Verfahren der freihändigen Vergabe zurückgegriffen wird, und in jedem Fall kann selbst dann, wenn die Dringlichkeit in einem bestimmten Fall nachgewiesen ist, die in dieser Vorschrift vorgesehene Ausnahmebestimmung nur dann angewandt werden, wenn sämtliche darin festgelegten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind.*)
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VPRRS 2013, 1522
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 25.10.2006 - VK 3-114/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1521
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 27.05.2005 - VK 3-37/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1520
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 29.05.2001 - VK 1-13/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1517
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-05/01
1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)
2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)
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VPRRS 2013, 1516
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-03/01
1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)
2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)
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VPRRS 2013, 1515
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2013 - VK 1-13/13
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1514
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 14.11.2007 - VK 3-124/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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