Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2016, 0117
Druckerzeugnisse
VK Bund, Beschluss vom 23.07.2015 - VK 1-55/15
1. Eignungsanforderungen, die ortsansässige Bieter bevorzugen und bereits bei Angebotsabgabe eine Präsenz am Leistungsort verlangen, sind vergaberechtlich äußerst bedenklich.
2. Auch Unterkostenangebote können wettbewerbskonform sein.
3. Kann der Auftraggeber keine zuverlässigen Angaben über die Leistungs- und Liefermengen (hier: von Druckerzeugnissen) machen, genügt es, den Bietern vergleichbare Daten aus der Vergangenheit zu überlassen, um diesen eine einheitliche und möglichst genaue Kalkulation zu ermöglichen.
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VPRRS 2016, 0116
Dienstleistungen
VK Westfalen, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-5/06
Sämtliche Erklärungen der Vergabestelle - sei es in den Vergabeunterlagen oder in Antworten auf Bieteranfragen - müssen eindeutig und unmissverständlich sein.
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VPRRS 2016, 0115
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 19.01.2015 - VK 1-114/14
Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass ein Bieter zwar für mehrere Lose Angebote abgeben, aber nur in dem mengenmäßig größerem den Zuschlag erhalten kann. Eine solche Zuschlagslimitierung muss aber durch objektive, zutreffende und nachvollziehbare Gründe gerechtfertigt sein.
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VPRRS 2016, 0113
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 11.09.2015 - VK 1-84/15
1. Der öffentliche Auftraggeber darf ausschließlich die Zuschlagskriterien berücksichtigen, die er den Bietern vorab in den Vergabeunterlagen mitgeteilt hat.
2. Die Bewertung der Angebote im Zuschlagskriterium "Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals" danach, ob ein Bieter bereits identische Tätigkeiten oder "nur" vergleichbare/ähnliche Tätigkeiten (belegt durch Referenzen) erbracht hat, ist vergaberechtskonform.
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VPRRS 2016, 0112
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 23.01.2015 - VK 1-122/14
1. Eine Bietergemeinschaft bzw. ihr Angebot ist wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das Kartellverbot darstellt.
2. Gehören die Mitglieder einer Bietergemeinschaften ein und derselben wirtschaftlichen Einheit an bzw. bilden ein einheitliches Unternehmen, greift das Kartellverbot tatbestandlich nicht ein.
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VPRRS 2016, 0097
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 05.03.2015 - 250-4003-819/2015-E-001-GRZ
Die Bekanntmachung einer beabsichtigten Auftragsvergabe wird nach dem in Anhang II der Verordnung (EG) zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt. Das bedeutet, dass alle im Bekanntmachungsmuster zutreffenden Angaben durch die Vergabestelle anzugeben sind. Die Hinzufügung oder die Abminderung von Eignungsanforderungen in den Vergabeunterlagen ist demzufolge unzulässig.
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VPRRS 2016, 0109
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 10.12.2015 - VK 1-108/15
1. Bei der Wertung von Angeboten müssen diejenigen Zuschlagskriterien angewendet werden, die den Bietern mitgeteilt worden sind.
2. Das Zuschlagskriterium, ein Angebot besonders gut zu bewerten, wenn die Erfahrungen der Mitarbeiter nicht nur vergleichbar/ähnlich, sondern sogar identisch sind, ist nicht intransparent.
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VPRRS 2016, 0107
Dienstleistungen
VGH Hessen, Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15
1. Die im Glücksspielstaatsvertrag erfolgte Zuweisung von Entscheidungsbefugnissen an ein aus 16 Vertretern der Länder bestehendes Glücksspielkollegium ist mit dem Bundesstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar.*)
2. Bei unterstellter Verfassungskonformität des im Glücksspielstaatsvertrages geregelten Vergabeverfahren unter Einbindung des Glücksspielkollegiums ist das Auswahlverfahren in seiner konkreten Ausgestaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.*)
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VPRRS 2016, 0106
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 22.12.2015 - 1/SVK/039-15
1. Ein Auftraggeber muss bei der Wertung von Angeboten mit konzeptionellen Inhalten die Variationen der angebotenen Leistungen hinsichtlich ihrer einzelnen Merkmale gegeneinander abwägen können, denn ein direkter Vergleich der Angebote untereinander ist letztlich nur bedingt möglich. Es ist als vergaberechtskonform zu bewerten, wenn dann die gebotene individuelle Konzeptbewertung dazu führt, dass unterschiedliche Gesichtspunkte in die Bewertung einfließen.*)
2. Anforderungen an die berufliche Qualifikation des bewertenden Teams sind im Anwendungsbereich der VOL/A 2009 nur in § 3 EG Abs. 8 c für Auslobungen (Wettbewerbe) enthalten. Da es eine entsprechende allgemeine Regelung in der VOL/A 2009 gerade nicht gibt, ist die spezielle Vorschrift auf Verfahren außerhalb des Auslobungsverfahrens auch nicht anwendbar. Die Fachkompetenz eines Bewertungsgremiums kann also allenfalls dann angegriffen werden, wenn diese von ersichtlich falschen fachlichen Annahmen ausgegangen ist. Entscheidungen, insbesondere solche, bei denen die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraumes bzw. eine Ermessenausübung notwendig ist, sind grundsätzlich von der Vergabestelle selbst zu treffen.*)
3. Sind in einzelnen Unterlagen des Angebotes divergierende Aussagen zu bestimmten Fragen enthalten, kann und muss der Auftraggeber diese nicht unberücksichtigt lassen. Vielmehr ist das Angebot in seiner Gesamtheit zu würdigen und zu werten.*)
4. Mit dem Beschleunigungsgrundsatz ist es nicht vereinbar, wenn ein Antragsteller erst nach mündlicher Verhandlung, zwei Tage vor Ablauf der schon verlängerten Entscheidungsfrist, auf einen weiteren rechtlichen Umstand hinweist, der mit den Verfahrensbeteiligten bisher nicht erörtert worden ist, dem Antragsteller aber seit Wochen hinlänglich bekannt ist. Müsste die Vergabekammer - wenn sie diesen Streitstoff berücksichtigen wollte - erneut in eine mündliche Verhandlung eintreten und ist dies bis zum Ablauf der Entscheidungsfrist ausgeschlossen, kann ein solcher Vortrag unberücksichtigt bleiben, sofern eine erhebliche Verfahrensverzögerung durch die Berücksichtigung des neuen Vortrages eintreten würde.*)
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VPRRS 2016, 0105
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 04.01.2016 - VK 2-125/15
1. Eine Gesamtvergabe von Leistungen ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber ein Einschätzungsspielraum zu.
2. Rechtliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung stellen das schwächste Argument für eine Gesamtvergabe dar, da dies bei einer Losaufteilung regelmäßig der Fall ist.
3. Eine Gesamtvergabe ist zulässig, wenn eine Losaufteilung vergaberechtlich höchst angreifbar wäre.
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VPRRS 2016, 0104
Rabattvereinbarungen
VK Bund, Beschluss vom 09.12.2015 - VK 2-107/15
1. Angebote, deren Preise (Gesamtpreis) in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen und prognostisch erwarten lassen, der Bieter werde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht bis zum Ablauf des Vertrags erfüllen können, sind auszuschließen.
2. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht nicht, wenn das Angebot entweder auskömmlich ist oder zwar unauskömmlich ist, aber weder in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde noch die Prognose begründet, der Bieter werde zu diesem Preis nicht über die gesamte Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrages leistungsfähig bleiben.
3. Bei der Prüfung der Frage, ob ein Angebotspreis auskömmlich ist oder nicht, kommt es entscheidend darauf an, ob der Vertrag selbst für den Bieter auskömmlich ist; maßgeblich ist eine vertragsbezogene Betrachtung. Dagegen ist unerheblich, welche Fern- oder Folgewirkungen der ausgeschriebene Vertrag haben wird.
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VPRRS 2016, 0081
Dienstleistungen
VK Hamburg, Beschluss vom 18.02.2015 - VgK FB 8/14
1. Es ist technisch ohne weiteres möglich, hinter einer optisch einheitlich gestalteten Internet-Oberfläche mit einem einheitlichen Zugang Medienangebote zu bündeln, die von unterschiedlichen Anbietern stammen.
2. Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber davon ausgeht, dass andere Anbieter am Markt nicht in der Lage sind, den Beschaffungsgegenstand zu liefern, entbindet ihn dies nicht von seiner Pflicht, Beschaffungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens vorzunehmen.
3. Ein nicht unter den Auftragsbegriff des § 99 GWB fallendes Inhouse-Geschäfts liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber eine ähnliche Kontrolle über das auftragnehmende Unternehmen ausübt wie über seine eigenen Dienststellen und das Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft verrichtet, die seine Anteile hält.
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VPRRS 2016, 0103
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Rostock, Beschluss vom 06.11.2015 - 17 Verg 2/15
Wird eine Leistung trotz Überschreitens des Schwellenwerts nicht europaweit ausgeschrieben, liegt ein Verstoß gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 101a Abs. 1 GWB vor, wenn der Auftraggeber den Zuschlag erteilt, ohne die nicht berücksichtigten Bieter zuvor benachrichtigt zu haben. Gleichzeitig liegt eine unechte De-facto-Vergabe vor. Diese Vergaberechtsverstöße führen zur Unwirksamkeit des Vertrags.
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VPRRS 2016, 0100
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2015 - 1 VK LSA 10/15
1. Mit dem Wegfall der Regelung zum ungewöhnlichen Wagnis in der VOL/A 2009 sind die Kalkulationsrisiken grundsätzlich vom Bieter zu tragen. Diese können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden.*)
2. Eine Bestimmung der zuständigen Vergabekammer ist durch die Auftraggeberseite nur dann gegeben, wenn es sich in Anwendung des § 106a Abs. 3 Satz 2 GWB um eine länderübergreifende Beschaffung handelt. Die im Streit stehende Beschaffung betrifft aber ausschließlich Sachsen-Anhalt. Der Gesetzgeber hat zur Regelung derartiger Zuständigkeitskonflikte zwischen den Vergabekammern des Landes und des Bundes in § 120 Abs. 2 GWB auf eine entsprechende Anwendung des § 73 GWB - und infolgedessen auch des § 35 ZPO verwiesen.*)
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VPRRS 2016, 0102
Brief- und Paketdienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 25/15
1. Die Bieter müssen erkennen können, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein Wertungskriterium als nicht den Anforderungen genügend (null Punkte), als mit Einschränkungen den Anforderungen genügend (ein Punkt) oder als den Anforderungen besonders dienlich (drei Punkte) gewertet wird.
2. Ein Bewertungsmaßstab, der es in Verbindung mit den aufgestellten Unterkriterien nicht zulässt, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden, ist intransparent.
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VPRRS 2016, 0101
Bau & Immobilien
VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2016 - VK 1-44/15
1. Will eine Vergabestelle einen Bieter wegen angeblicher Quersubventionierung mit seinem Angebot ausschließen, und widerspricht der Bieter dieser Auffassung der Vergabestelle, so muss die Vergabestelle diesen Widerspruch im Rahmen eines Aufklärungsverfahrens versuchen aufzuklären.*)
2. Findet keine Aufklärung statt und reagiert die Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren auch nicht auf eine Fristsetzung gemäß § 113 Abs. 2 GWB, kann das dazu führen, dass bei der Wiederholung der Wertung dieser Gesichtspunkt (Aufklärung in Bezug auf konkrete Tatsachen) ausgeschlossen bleiben muss.*)
3. Die Kalkulation ist Sache der Bieter und ein öffentlicher Auftraggeber hat keine Rechtsgrundlage dafür, seine eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulationsüberlegungen an die Stelle der Kalkulation der Bieter zu setzen.*)
4. Abgrenzung einer Klageerweiterung von einer Berichtigung des Rubrums im Sinne von § 319 ZPO, die ohne Weiteres von Amts wegen durch die Vergabekammer erfolgen kann.*)
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VPRRS 2016, 0087
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 22.01.2016 - VK 2-131/15
1. Der Erklärungswert von Vergabeunterlagen ist anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen, d. h. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.
2. Geht aus der Bekanntmachung nicht eindeutig hervor, welchen Anforderungen die Referenzen genügen mussten, um "vergleichbar" zu sein, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor mit der Folge, dass das Vergabeverfahren - bei fortbestehender Beschaffungsabsicht - in den Stand vor der Bekanntmachung zurückzuversetzen und zu wiederholen ist.
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VPRRS 2016, 0063
Dienstleistungen
VK Westfalen, Beschluss vom 05.08.2015 - VK 2-16/15
Ein Vertrag über Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation ist als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren und dementsprechend nach den Vorschriften VOL/A 2009 und nicht nach VOB/A 2012 auszuschreiben.
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VPRRS 2016, 0093
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.03.2015 - VK-SH 01/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2016, 0046
Nachprüfungsverfahren
VK Thüringen, Beschluss vom 26.03.2015 - 250-4003-1758/2015-E-005-IK
Entscheidet sich der Auftraggeber im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren dazu, der Rüge des Bieters abzuhelfen und dazu das Vergabeverfahren aufzuheben und in den Stand vor Bekanntmachung der Ausschreibung zurückzuversetzen, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt.
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VPRRS 2016, 0089
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG München, Beschluss vom 03.12.2015 - Verg 9/15
Verteilt der Bieter entgegen dem Leistungsverzeichnis Kosten, die in einer bestimmten Position anzugeben waren, auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses und hat diese Abänderungen Einfluss auf den Angebotspreis, ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
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VPRRS 2016, 0079
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016 - Verg W 4/15
1. Die Bieter haben einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, nicht aber darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt.
2. Während eine rechtmäßige Aufhebung zur Folge hat, dass keine Schadensersatzansprüche wegen eines fehlerhaften Vergabeverfahrens bestehen, kann das Fehlen eines Aufhebungsgrundes zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen, der regelmäßig auf das negative Interesse beschränkt ist.
3. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur berechtigt, was auch die Aufhebung des Vergabeverfahrens beinhalten kann. Die bereits erfolgte Submission schließt eine solche Fehlerkorrektur nicht aus.
4. Die unzureichende Bekanntmachung der geforderten Eignungsnachweise stellt einen sachlichen Grund für eine Aufhebung dar.
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VPRRS 2016, 0086
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2014 - Verg 14/14
1. Wird die Unterschrift des Bieters nicht nur auf einem dafür vorgesehenen Vordruck, sondern auf einem von ihm erstellten Angebotsanschreiben geleistet, das den gesamten Angebotsinhalt erfasst, darf das Angebot nicht ausgeschlossen werden.
2. Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zur sog. "abschließenden Liste" findet auf Vergabeverfahren nach der VOB/A 2012 keine Anwendung, weil die VOB/A 2012 anders als die VOL/A 2009 keine abschließende Liste kennt.
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VPRRS 2016, 0084
Dienstleistungen
VK Detmold, Beschluss vom 30.04.2014 - VK.2-10/13
1. Die Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens steht in einem Spannungsverhältnis zur Pflicht des Auftraggebers, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009.*)
2. Nur wenn der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu einer hinreichenden und erschöpfenden Leistungsbeschreibung objektiv und aus Gründen, die in der Natur der Leistungen liegen, nicht in der Lage ist, ist die Wahl des Verhandlungsverfahrens gerechtfertigt.*)
3. Keinesfalls ist es Sinn und Zweck eines Verhandlungsverfahrens, das Bestimmungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich des gewünschten Leistungsgegenstands aufgrund fehlender Fachkompetenz aufzugeben und die Festlegung der Leistungsdetails den Bietern zu überlassen.*)
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VPRRS 2016, 0080
ÖPNV
VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15
1. Die Eignungsprüfung ist in zwei Stufen durchzuführen und zwar - zum einen, ob das Angebot sämtliche geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben enthält (formale Eignungsprüfung) - zum anderen, ob der Bieter geeignet ist (materielle Eignungsprüfung).*)
2. Eignungsnachweise, die bereits den formellen Anforderungen der Vergabebekanntmachung nicht genügen, dürfen auch bei der materiellen Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.*)
3. Ein formal unzureichender, aber unter Umständen materiell ausreichender Eignungsnachweis darf nicht in einer Gesamtschau mit einem formal ausreichenden, aber materiell ungeeigneten Eignungsnachweis zur Bejahung der Eignung herangezogen werden.*)
4. Der Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 / § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 ist dann nicht mehr eröffnet, wenn die geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot vorgelegt worden sind, aber nicht ausreichen, um die Eignung zu belegen. Eine Nachreichung anderer, geeigneter Nachweise scheidet damit aus.*)
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VPRRS 2016, 0090
Dienstleistungen
VK Detmold, Beschluss vom 27.01.2014 - VK.2-09/13
1. Aufträge mit Auftragswerten bis 500.000 Euro sind mit einem Auftrag im Umfang von ca. 3,9 Mio. Euro nicht vergleichbar.*)
2. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorgelegten Referenzen dem von ihm zu vergebenden Gesamtprojekt entsprechen und muss keine Referenzen über Teilleistungen zulassen oder anerkennen.*)
3. Ein Auftraggeber darf bei seiner Entscheidung über die Eignung eines Bieters berücksichtigen, dass ein anderer Auftraggeber mit den Leistungen des Bieters unzufrieden war und die Zusammenarbeit zu einem Gerichtsverfahren geführt hat.*)
4. Fordert der Auftraggeber von einem Bieter Unterlagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit nach, ist er verpflichtet, bei einem anderen Bieter ebenfalls fehlende Nachweise zu diesem Aspekt nachzufordern.*)
5. Ein Bieter hat keinen Anspruch auf Ausschluss eines anderen Bieters, wenn dies seine eigene Rechtsposition nicht beeinflusst.*)
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VPRRS 2016, 0083
ÖPNV
VK Hessen, Beschluss vom 29.06.2015 - 69d-VK-22/2015
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2016, 0077
Rügeobliegenheit
VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-29/15
Beanstandungen an den Vergabeunterlagen, die zeitgleich mit dem Angebot im verschlossenen Umschlag abgegeben werden, sind gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB präkludiert, soweit es sich um Rügen handelte.*)
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VPRRS 2016, 0069
Wartung und Instandsetzung
VK Bund, Beschluss vom 07.12.2015 - VK 2-105/15
1. Für die Frage, ob eine Leistung einer Aufteilung in Fachlose zugänglich ist und diese möglicherweise aus Rechtsgründen auch geboten sein könnte, ist als Kriterium heranzuziehen, ob sich ein eigener Markt für die jeweiligen Einzelleistungen gebildet hat. Dabei spricht vieles dafür, dass der Bau von Verfahranlagen und Hangartore eigene Märkte darstellen.
2. Gibt es für die erstmalige Errichtung von Verfahranlagen und Hangartore eigene Märkte, ist davon auszugehen, dass es auch für die dem Bau nachgelagerten Dienstleistungen der Grundinstandsetzung eigenständige Märkte gibt.
3. Sind die Steuerung von Verfahranlage und Hangartor in einer einzigartigen Spezialentwicklung miteinander verknüpft, um die Bewegungsabläufe der beiden Elemente zur Herstellung größtmöglicher Sicherheit direkt miteinander zu verbinden, kann trotz Vorliegens zweier Märkte von einer Losbildung abgesehen werden.
4. Die unionsweite Ex-post-Bekanntmachung über einen vergebenen Auftrag setzt die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB nur dann in Gang, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung auf den Lauf dieser Frist hingewiesen hat.
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VPRRS 2016, 0068
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Thüringen, Beschluss vom 21.05.2015 - 250-4003-2353/2015-E-003-SON
1. Ein Bieter ist nicht dazu verpflichtet, bei der Suche nach seinem Leistungsprofil entsprechenden europaweiten Ausschreibungen andere Publikationsorgane als das EU-Amtsblatt durchzusehen.
2. Der Fall einer De-facto-Vergabe liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber vergaberechtswidrig eine nationale Ausschreibung an Stelle einer eigentlich gebotenen europaweiten Ausschreibung durchführt.
3. Fehlt dem Bieter aufgrund einer durchgeführten De-facto-Vergabe jegliche Information über das geführte Vergabeverfahren, besteht keine Pflicht zu einer vom Nachprüfungsantrag isoliert einzureichenden Rüge.
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VPRRS 2016, 0076
Straßenbau und Infrastruktur
VK Westfalen, Beschluss vom 22.05.2015 - VK 2-14/15
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2016, 0066
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 08.01.2016 - VK 2-127/15
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO führt eine Abweichung von den Vergabeunterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
2. Mit der strikten Rechtsfolge des Angebotsausschlusses korrespondiert allerdings die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Vergabeunterlagen so klar und eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen zweifelsfrei entnehmen können, welchen Anforderungen sie genügen müssen.
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VPRRS 2016, 0064
Dienstleistungen
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2015 - 1 S 102.14
1. Öffentliche Stellen, die Glückspielkonzessionsverträge vergeben, haben zu Gunsten potentieller Konzessionsnehmer schon im Vorfeld des Konzessionsvergabeverfahrens einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob das Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden ist.
2. Hierzu gehört, dass die objektiven Kriterien, die die Eingrenzung des Ermessens der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, ausreichend bekannt gemacht worden sind.
3. Diese Kriterien sind so klar, präzise und eindeutig zu formulieren, dass alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Interessenten deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.
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VPRRS 2016, 0067
Nachprüfungsverfahren
VK Nordbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - 21.VK-3194-19/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2016, 0054
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.05.2015 - 3 VK LSA 14-2/15
1. Gemäß § 3 Abs. 5 a VOL/A 2009 ist eine Freihändige Vergabe zulässig, wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht.*)
2. Der Vergabestelle ist der Zugang zu dem "nachrangigen" Verfahren der Freihändigen Vergabe nur dann ohne weiteres eröffnet, wenn ihr nicht das Scheitern des vorangegangenen - und an sich vorrangigen - Verfahrens zuzurechnen ist.*)
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VPRRS 2016, 0055
Nachprüfungsverfahren
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2015 - 3 VK LSA 14-1/15
Voraussetzung für den Beginn der Frist ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 LVG-SA die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nicht an. Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Landesvergabegesetz nicht vor.*)
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VPRRS 2016, 0062
Bau & Immobilien
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.2015 - VK-SH 7/15
1. Bei der Wertung der Angebote steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Diesen Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschreitet ein Auftraggeber aber dann, wenn er bei der Angebotswertung nicht das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat.
2. Erkennt der Auftraggeber anlässlich einer Rüge seinen Wertungsfehler, ist er auch nach bereits abgeschlossener Wertung dazu berechtigt, nochmals in die Wertung einzutreten und seinen Fehler zu korrigieren.
3. Die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB beginnt nur dann zu laufen, wenn die Vergabebekanntmachung genaue Hinweise, in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können, enthält.
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VPRRS 2016, 0060
Reinigungsleistungen
VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-28/15
1. Kalkulationstabellen und Kalkulationsvorgaben sind strikt voneinander zu trennen. Kalkulationstabellen, in denen die Bieter ihre "Stundenverrechnungssätze" eintragen, sind grundsätzlich keine Vorgaben für die Bieter, ganz bestimmte Kalkulationen vorzunehmen. Eine Kalkulationsvorgabe liegt erst dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber den Bietern die Höhe der Preise vorschreibt und die Faktoren zur Ermittlung der Preise festlegt.*)
2. Ob ein öffentlicher Auftraggeber eine solche Kalkulationsvorgabe machen darf oder ob die Vergabeordnungen - da nicht geregelt - dies nicht zulassen, lässt die Kammer dahingestellt. Denn vorliegend ergab sich die Kalkulationsvorgabe "Tariflohn" unmittelbar aus einem Gesetz, und zwar aus § 4 Abs. 1 TVgG-NRW.*)
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VPRRS 2016, 0033
Planungsleistungen
KG, Beschluss vom 04.12.2015 - Verg 8/15
1. Eine Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF kommt nur für solche Erklärungen in Betracht, die dem Nachweis der Eignung dienen bzw. im Rahmen der Angebotsphase von Bedeutung sind.
2. Voraussetzung einer Nachforderung nach § 5 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 VOF ist, dass die fragliche Erklärung fehlt, weshalb inhaltlich unzureichende Erklärungen nicht nachgefordert werden dürfen.
3. Nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF steht die Nachforderung fehlender Erklärungen im Ermessen der Vergabestelle.
4. Der Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann auch noch nach Erlöschen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gestellt werden.
VPRRS 2016, 0053
ÖPNV
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2015 - 11 Verg 9/15
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Auftraggeber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeiten neben der Eigenerklärung des Bieters noch eine Herstellerbescheinigung verlangen darf.*)
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VPRRS 2016, 0052
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 14.12.2015 - 13 Verg 9/15
1. Zur Auslegung von Angebotserklärungen, insbesondere betreffend den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern.*)
2. Zur Rechtsfolge, wenn nach Angebotsabgabe angeforderte Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt werden.*)
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VPRRS 2016, 0041
Standardsoftware
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2015 - VgK-43/2015
1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.
2. Haben die Bieter nach Maßgabe einer geänderten Bewertungsmatrix damit zu rechnen, dass ihre IT-Anwendungen in Bezug auf den Bearbeitungsaufwand beurteilt werden, können sie nicht darauf vertrauen, dass allein die erfolgreiche Bearbeitung von Beispielfällen in der ersten Verhandlungsrunde wieder zur Vergabe der maximalen Punktzahlen führt.
Volltext
VPRRS 2016, 0042
Standardsoftware
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2015 - VgK-44/2015
1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, die Angaben der Bieter in den neuen finalen Angeboten im Wege einer erneuten Angebotspräsentation zu überprüfen, um zu verifizieren, ob und wie die Bieter die erneute Aufforderung zur Abgabe des Angebots genutzt haben, um ihr eigenes Angebot zu optimieren. Er ist vielmehr berechtigt und auch gehalten, von den Bietern Aufklärungen über einzelne Leistungspositionen und angebotene Funktionen zu verlangen, wenn er Zweifel an den diesbezüglichen Erläuterungen und Ausführungen in den neuen finalen Angeboten hat.
3. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, beträgt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 20%.
Volltext
VPRRS 2016, 0044
Nachprüfungsverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15
1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer grundsätzlich nicht präkludiert.*)
2. Legt ein Bieter der Vergabestelle bei Abgabe des Angebots in einem verschlossenen Umschlag die (unverschlossene) erste Seite eines Anschreibens zu dem Zweck vor, dort den Erhalt des Angebots zu quittieren, führt dies nicht zum Angebotsausschluss. *)
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VPRRS 2016, 0043
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 09.12.2015 - 21.VK-3194-41/15
1. Gemäß § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012 kann die Vergabestelle (VSt) nach Öffnung der Angebote von den Bietern Aufklärung verlangen, um sich über deren Eignung zu unterrichten. Will der Bieter an der Ausführung der Bauleistung Nachunternehmer beteiligen, so hat die VSt im Rahmen der Eignungsprüfung insbesondere ein erhebliches Interesse daran, zu wissen, welche Unternehmen tatsächlich zum Einsatz gelangen. Die VSt kann daher nach Öffnung der Angebote von den Bietern gesondert verlangen, dass diese die Nachunternehmer benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.*)
2. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der ihm gesetzten Frist, so kann sein Angebot nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A 2012 unberücksichtigt bleiben. Hierbei stehen unbrauchbare Angaben einer Aufklärungsverweigerung gleich. Da die VSt aufgrund des Transparenz- und Gleichheitsgrundsatzes auch nicht mehr im Nachhinein auf die von den Bietern der engeren Wahl im Rahmen der Aufklärung gleichermaßen geforderten Verpflichtungserklärungen verzichten kann, ist ihr Ermessen insoweit gebunden. Ein Ausschluss hat mithin zwingend zu erfolgen.*)
3. Im Rahmen der Aufklärung nach § 15 EG VOB/A 2012 darf eine Ergänzung unvollständiger und widersprechender Erklärungen nicht erfolgen. Eine Aufklärung darf nicht zu einer Ergänzung des in sich unvollständigen und daher unklaren Angebotes führen.*)
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VPRRS 2016, 0038
Rechtsberatung
VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2015 - Z3-3-3194-1-48-09/15
1. Eine Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 11 Abs. 3 VOF besteht grundsätzlich nur für nicht vorgelegte Erklärungen oder Nachweise, nicht jedoch im Falle inhaltlich ungenügender Erklärungen oder Nachweise.
2. Ein Angebot, das nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthält, ist nicht zuschlagsfähig im Sinne des § 11 Abs. 6 VOF, sondern entsprechend § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 zwingend auszuschließen.*)
3. Besteht ein Widerspruch in Bezug auf die geforderten Eignungsnachweise zwischen der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen, ist grundsätzlich der Inhalt der Bekanntmachung maßgeblich. Das Angebot eines Bieters, der in einem solchen Fall einen der geforderten Nachweise vorlegt, kann nicht ausgeschlossen werden. Anders ist dies allerdings, wenn er überhaupt keinen Nachweis vorlegt, obwohl jedenfalls Nachweise gefor-dert wurden.*)
4. Die Frage, ob die Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, ist als Vorfrage der Eignung dieses Bieters im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu prüfen. Der Rechtsschutz konkurrierender Bieter, die uneingeschränkt Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, beschränkt sich nicht darauf, in Falle einer Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche aus § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UWG i. V. m. § 3 UWG vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.*)
5. Rechtlich komplexe Hilfsleistungen in Planfeststellungsverfahren können bei entsprechendem Umfang Rechtsanwälten vorbehalten sein.*)
VPRRS 2016, 0031
Waren/Güter
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015 - 3 VK LSA 48/15
1. Gemäß § 18 VOL/A 2009 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOL/A 2009 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOL/A 2009 nicht gegeben sind. Die Aufhebung aus anderen und nicht gerechtfertigten Gründen (rechtwidrige Aufhebung) kann jedoch zum Schadensersatz verpflichten.*)
2. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2009 ist das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.*)
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VPRRS 2016, 0022
Nachprüfungsverfahren
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2015 - VK-SH 9/15
1. Der im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte hat die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig war. Dabei hat die Entscheidung einzelfallbezogen zu ergehen.
2. Aus Gründen der Waffengleichheit wird man auch für den öffentlichen Auftraggeber in der Regel von der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Materie, der Eilbedürftigkeit und des meist umfangreichen Prüfmaterials auszugehen haben.
3. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist nicht notwendig, wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind.
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VPRRS 2016, 0027
Bewachungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 18.08.2015 - VK 2-43/15
1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann gegen § 1 GWB verstoßen, wenn sie eine spürbare Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Die Bietergemeinschaft muss daher darlegen, dass ihre Bildung nicht gegen § 1 GWB verstößt. Derartige Angaben muss sie allerdings erst auf eine entsprechende Anforderung des Auftraggebers machen.
2. Steht ein geforderter Eignungsnachweis (hier: die Vorlage einer Erlaubnis im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]) in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (hier: Sicherheitsdienstleistungen), leidet das Vergabeverfahren an einem gravierenden Mangel (im Anschluss an OLG Düsseldorf, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2015 - Verg 37/15, VPR 2015, 270 = IBRRS 2015, 2444).
3. Tritt der Erklärungsempfänger im Rechtsverkehr mit seiner E-Mail-Adresse auf, gehen ihm Mitteilung zu, wenn sie in seiner Mailbox oder der seines Providers abrufbar gespeichert sind.
4. Die Beweislast für den Zugang einer E-Mail trägt derjenige, der sich hierauf beruft. Eine Eingangs- oder Lesebestätigung kann dabei einen Anscheinsbeweis begründen.
5. Hat der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür, dass einem Bieter eine E-Mail nicht zugegangen ist, muss er sich nach dem Verbleib der Nachricht beim Bieter erkundigen.
VPRRS 2016, 0018
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.07.2015 - VK-SH 6/15
1. Der Umstand, dass sich der Bieter durch sein Unterkostenangebot in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, begründet keinen Konkurrenzschutz (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 45/11, IBR 2011, 603).
2. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, steht einem Unterkostenangebot nicht per se entgegen.
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