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Nordrhein-Westfalen erhöht Wertgrenzen für Bauleistungen
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Das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass vom 27. 04.2020, veröffentlicht im MBl. NRW Nr. 10 vom 07.05.2020, die Wertgrenzen zur Beschaffung öffentlicher Bauleistungen durch Landesbehörden erhöht. Ziel dieser Maßnahme ist die Beschleunigung von Investitionen.
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