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Über 14.000 Entscheidungen, davon derzeit 12.348 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Bau & Immobilien 7 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 17 Urteile neu eingestellt.

Über 6.000 Urteilsbesprechungen (VPR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zum Bau- & Immobilienrecht

7 Urteile - (17 in Alle Sachgebiete)

Online seit 13. Mai

VPRRS 2026, 0095
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffungsdienstleister konkurriert mit Bieter: Geheimnisschutz ist sicherzustellen!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2025 - 3194.Z3-3_01-25-26

1. Bedient sich der öffentliche Auftraggeber eines externen Dritten bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, so muss er mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit der von den Bietern oder Bewerbern eingereichten Unterlagen gewahrt wird.*)

2. Tritt ein externer Dritter, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützt, auch selbst oder durch verbundene Unternehmen in einem vergleichbaren Marktsegment auch als Anbieter auf, sind vom öffentlichen Auftraggeber erhöhte Anforderungen an die Sicherstellung der Vertraulichkeit zu stellen und geeignete Maßnahmen zu treffen und zu überwachen. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die im Rahmen der Unterstützung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen vom Dienstleister nicht außerhalb des jeweils betreuten Verfahrens verwendet werden (können).*)

3. Es obliegt dem öffentlichen Auftraggeber für die Kommunikation mit den Bietern und Bewerbern an seinem Vergabeverfahren entsprechende elektronische Kommunikationswege bereit zu halten, die den Anforderungen der §§ 11 EU Abs. 1, 11a EU sowie 2 EU Abs. 6 VOB/A entsprechen. Dies gilt insbesondere, wenn den Bietern Fristen gesetzt sind, innerhalb derer nur noch eine elektronische Kommunikation fristwahrend möglich ist, da die regulären Postlaufzeiten für eine physische Übersendung deutlich zu lang wären.*)

4. Es obliegt nach § 11 EU Abs. 7 VOB/A dem öffentlichen Auftraggeber (fern-)mündliche Kommunikation zeitnah und ausreichend zu dokumentieren. Ist mangels einer ausreichenden Dokumentation nachträglich der Gesprächsinhalt nicht mehr zu ermitteln, geht dies zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.*)

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Online seit 8. Mai

VPRRS 2026, 0089
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer „nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

LG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2026 - 2 O 35/26

1. Eine Eignungsleihe ist zulässig, sofern die Vergabeunterlagen diese nicht ausdrücklich verbieten.

2. Schweigen die Vergabeunterlagen zur Eignungsleihe, ist diese grundsätzlich zulässig.

3. Eine nachträgliche Änderung des Angebots liegt vor, wenn ein Bieter zunächst Eigenleistungen angeboten hat, sich im Rahmen einer Aufklärung oder Nachforderung aber auf Fremdkapazitäten beruft und eine Eignungsleihe vornehmen möchte.

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Online seit 6. Mai

VPRRS 2026, 0093
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichende Auftragswertschätzung ist keine taugliche Prüfgrundlage!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2026 - 1 VK 15/26

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber Referenzen über Planungsleistungen für einen (hier: Klinik-)Neubau unter Einhaltung bestimmter Mindestbaukosten, darf sich der Bieter nicht darauf beschränken, eine Referenz für ein Neu- und Umbauvorhaben vorzulegen, in der lediglich die Gesamtbaukosten ausgewiesen sind, ohne zwischen Neu- und Umbaukosten zu differenzieren.

2. Bei der Frage, ob ein Angebot als unangemessenen niedrig zu bewerten ist, darf der Auftraggeber grundsätzlich auch seine Auftragswertschätzung heranziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auftragswertschätzung ordnungsgemäß durchgeführt wurde (hier verneint).

3. Weist die Auftragswertschätzung erhebliche Defizite auf, kommt eine Zurückversetzung in den Stand vor Auftragsbekanntmachung in Betracht.

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Online seit 27. April

VPRRS 2026, 0084
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Präqualifizierung ist kein Freifahrtschein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2025 - Verg 3/25

1. Die bloße Forderung "vergleichbarer" Referenzen (hier: für Abbrucharbeiten) ist hinreichend transparent und bestimmt, wenn und soweit sich die an die Referenz zu stellenden Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung und den konkretisierenden Ausführungen in den Vergabeunterlagen ergeben.

2. Weicht der öffentliche Auftraggeber bei der Eignungsprüfung von den von ihm aufgestellten Bewertungsvorgaben ab, überschreitet er den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum und handelt vergaberechtswidrig.

3. Durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis für bestimmte Leistungsbereiche wird lediglich die Führung des Eignungsnachweises erleichtert, indem der öffentliche Auftraggeber auf die hinterlegten Referenzen zugreifen kann und der Bieter von etwaigem Verwaltungsaufwand entlastet wird. Ersetzt wird der Eignungsnachweis durch die Eintragung nicht.

4. Vorgelegte, aber inhaltlich unzureichende Referenzen können nicht im Wege der Nachforderung "korrigiert" werden.

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Online seit 22. April

VPRRS 2026, 0081
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklares Aufklärungsverlangen ist wirkungslos!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2025 - 19 Verg 1/25

1. Das Aufklärungsverlangen eines öffentliches Auftraggebers muss klar und eindeutig formuliert sein, damit der Bieter die Seriosität seines Angebots nachweisen kann.

2. Nur ein ordnungsgemäßes Aufklärungsverlangen führt zum Übergang der Darlegungs- und Beweislast für die Auskömmlichkeit des Angebots auf den Bieter.

3. Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung hat der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung zu berücksichtigen

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Online seit 21. April

VPRRS 2026, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorrecht auf Zuschlag als „Belohnung“ für Projektinitiative?

EuGH, Urteil vom 05.02.2026 - Rs. C-810/24

Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2014/23/EU (…) über die Konzessionsvergabe ist (…) dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, dem Projektwerber eines Verfahrens zur Projektfinanzierung ein Vorrecht zu gewähren, das es ihm für den Fall, dass der betreffende Vertrag ursprünglich nicht an ihn vergeben wurde, ermöglicht, sein Angebot an das des ursprünglich ausgewählten Bieters anzupassen und somit den Zuschlag für diesen Vertrag zu erhalten, sofern er die Kosten erstattet, die dem ursprünglichen Zuschlagsempfänger für die Erstellung seines Angebots entstanden sind, wobei diese Erstattung 2,5 % des geschätzten Werts der erwarteten Investitionen des Zuschlagsempfängers, ausgehend von der der Ausschreibung zugrunde liegenden Machbarkeitsstudie, nicht übersteigen darf.*)

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Online seit 17. April

VPRRS 2026, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
(Zweites) Hauptangebot oder (zugelassenes) Nebenangebot?

LG Aurich, Urteil vom 12.02.2026 - 2 O 98/26

1. Hat ein Bieter mehrere Hauptangebote abgegeben, sind diese zwingend auszuschließen, wenn der Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen nicht zugelassen hat. Ein solcher Ausschluss scheidet jedoch aus, wenn der Bieter nicht zwei Hauptangebote, sondern ein Hauptangebot und ein (zugelassenes) Nebenangebot abgegeben hat.

2. Die Abgabe nicht hinreichend differenzierter Angebote auf der Grundlage eines nicht hinreichend differenzierten Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Auch bei einer Unterschwellenvergabe können die Bieter Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, erlangen.

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