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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Dienstleistungen 11 aktuelle Urteile eingestellt.

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Aktuelle Urteile zu Dienstleistungen

11 Urteile - (24 in Alle Sachgebiete)

Online seit 30. September

VPRRS 2025, 0194
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
Personal nicht benannt: Angebot unvollständig!

VK Bund, Beschluss vom 07.02.2025 - VK 1-116/24

1. Ein Angebot, in dem aufforderungswidrig nicht alle für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen namentlich benannt und für diese zudem nicht die geforderten "Profile" (u.a. mit Angaben zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung) vorgelegt werden, ist unvollständig und deshalb auszuschließen. Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, das entsprechende Kriterien mit null Punkten zu bewerten und auf diese Weise auf den Angebotsausschluss verzichten.

2. Zudem kommt ein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen in Betracht, wenn "das im Angebot benannte Personal [...] für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen" ist und der Bieter dementgegen Personen benannt hat, die nicht bei ihm beschäftigt sind und bei denen mangels entsprechender Vorgespräche auch nicht feststeht, ob diese zumindest zukünftig bei beim Bieter arbeiten werden.

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Online seit 26. September

VPRRS 2025, 0192
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
Keine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Beschaffungsbedarfs!

VK Thüringen, Beschluss vom 24.04.2025 - 5090-250-4003-500

1. Methodisch setzt die Schätzung des Auftragswerts eine ernsthafte, realistische, vollständige und objektive Prognose voraus, die sich an den Marktgegebenheiten orientiert.

2. Es ist zwar eine grundsätzlich zulässige Ausgangsüberlegung, bei der Schätzung des Auftragswerts zunächst den bisherigen Auftrag heranzuziehen und diesen als Basis für die Beurteilung, welches Volumen der nunmehr konzipierte Auftrag erreichen könnte, zu nutzen. Jedoch dürfen Altverträge nicht der einzige Anhaltspunkt dafür sein, ob im aktuellen Fall der Schwellenwert erreicht bzw. nicht erreicht wird.

3. Interimsaufträge, die selbstständig neben dem Hauptvertrag stehen, sind im Hinblick auf das im Rahmen der Schätzung des Auftragswerts zu beachtende Umgehungsverbot zu addieren, soweit der einheitliche (Interims-)Beschaffungsbedarf in der Absicht, die Anwendung des Kartellvergaberechts zu umgehen, künstlich aufgespalten wird, sei es durch mehrere Interimsaufträge, sei es durch eine Kombination aus Vertragsverlängerungen und (neuen) Interimsaufträgen.

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Online seit 25. September

VPRRS 2025, 0191
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss gleichwertige Gütezeichen zulassen!

VK Westfalen, Beschluss vom 11.06.2025 - VK 1-20/25

1. Ausgehend vom Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage eines Gütezeichens verlangen. Verlangt der öffentliche Auftraggeber ein bestimmtes Gütezeichen (hier: VDI 4089), muss er den Nachweis über ein gleichwertiges Gütezeichen akzeptieren.

3. Damit Bieter erkennen können, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei dem Nachweis ankommt und damit dieser einen Prüfungsmaßstab für die Vergleichbarkeit hat, muss der Auftraggeber deutlich machen, welche Aspekte für ihn maßgeblich sind, und etwa durch Festlegung konkreter Vorgaben zu erkennen geben, welche Mindestanforderungen der Bieter belegen muss.

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Online seit 24. September

VPRRS 2025, 0190
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Zusätzliche Qualitätsanforderungen ja, aber bitte transparent und willkürfrei!

VG Halle, Beschluss vom 20.06.2025 - 7 B 172/25

1. Der Träger des Rettungsdienstes darf im Rahmen einer Vorauswahl zusätzliche qualitative Anforderungen an diejenigen Bewerber um die Genehmigung des Rettungsdienstes stellen, die über die gesetzlich genannten Bedingungen für eine Genehmigung hinausgehen. Er darf sich im Rahmen des ihm zustehenden Auswahlermessens für weitere sachlich gerechtfertigte Gründe entscheiden, die zum Ausschluss eines Bewerbers von dem weiteren Auswahlverfahren führen.

2. Diese Gründe hat der Träger des Rettungsdienstes zur Wahrung eins transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens vorab festzulegen und sie dürfen nicht willkürlich festgelegt sein, um einen konkreten Bewerber auszuschließen.

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Online seit 23. September

VPRRS 2025, 0179
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Nur Unvorhersehbares rechtfertigt eine Dringlichkeitsvergabe!

VK Saarland, Beschluss vom 15.03.2023 - 2 VK 1/22

1. Maßgeblich für die äußerste Dringlichkeit ist, dass selbst bei Verkürzung der Fristen auf die gesetzlichen Mindestfristen ein reguläres Vergabeverfahren nicht mehr durchgeführt werden kann, ohne dass eine gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung droht.

2. Die Gründe, die zur Dringlichkeit der Vergabe führten, dürfen nicht vorhersehbar gewesen sein. Regelmäßig fallen Beschaffungsbedarfe, die aufgrund von Leistungsstörungen wie Schlechtleistung und Kündigung entstehen, nicht unter den Begriff der Unvorhersehbarkeit.

3. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit kann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurücktreten.

4. Beschränkungen des Wettbewerbs dürfen nur soweit und solange aufrechterhalten werden, wie es die Dringlichkeit des zu vergebenden Auftrags erfordert. Eine dauerhafte Vergabe für eine längere Regellaufzeit widerspricht diesen Grundsätzen.

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Online seit 22. September

VPRRS 2025, 0188
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Wer nicht neutral ist, ist ungeeignet!

VK Bund, Beschluss vom 27.06.2025 - VK 1-48/25

1. Zweifel an der Neutralität des Auftragsnehmers bei der Ausführung des Auftrags und die damit einhergehende Verneinung der beruflichen Leistungsfähigkeit begründen einen fakultativen Ausschlusstatbestand auf der Eignungsebene.

2. Der Nachweis, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, kann grundsätzlich durch eine Eigenerklärung geführt werden.

3. Bei der Feststellung widersprechender Interessen, die geeignet sind die spätere Auftragsausführung nachteilig zu beeinflussen, hat der Auftraggeber aufgrund ihrer prognostischen Natur einen nur eingeschränkt auf fehlerhafte Tatsachenwürdigung überprüfbaren Beurteilungsspielraum und hinsichtlich der Rechtsfolge Ermessen. Tatbestandlich genügt der Nachweis einer abstrakten Gefahr, die allerdings nicht nur rein theoretischer Natur sein darf.

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Online seit 11. September

VPRRS 2025, 0186
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufbau eines Parkleitsystems: Bau- oder Dienstleistungsauftrag?

BayObLG, Beschluss vom 10.09.2025 - Verg 6/25

1. Hat ein öffentlicher Auftrag sowohl Bau- als auch Liefer- und Dienstleistungen zum Gegenstand, ist der Hauptgegenstand des Auftrags anhand der rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtumstände zu ermitteln. Die Wertanteile haben dabei nur eine Orientierungs- und Kontrollfunktion.

2. Ein Vorrang zu Gunsten einer Einordnung als öffentlicher Bauauftrag ergibt sich auch dann nicht, wenn der Wert der Bauleistungen über 40% des Auftragsvolumens ausmacht. Trotz eines hohen Anteils der Bauleistungen am Gesamtauftrag kann der Hauptgegenstand des Vertrags angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalls dennoch auf den Liefer- und Dienstleistungen liegen.

3. Ist eine Fachlosbildung möglich, weil für die Leistungen ein eigener Markt besteht, kommt eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht. Der Auftraggeber hat sich, wenn ihm eine Ausnahme vom Grundsatz der losweisen Vergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich erscheint, mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegensprechenden Gründen intensiv auseinanderzusetzen. Er hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

4. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufwand sowie ein höherer Aufwand bei der Gewährleistung kann eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen.

5. Der Umstand, dass die Losaufteilung zu einer Verzögerung von mehreren Monaten führt, vermag eine Gesamtvergabe allein nicht zu begründen. Gleiches gilt für das mit einer die Losaufteilung verbundene Kostenrisiko.

6. Die Gründe, aufgrund derer mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben wurden, sind im Vergabevermerk (umfassend) zu dokumentieren.

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Online seit 10. September

VPRRS 2025, 0178
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Referenzbausumme mit Zusatz "nur TGA" = Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Saarland, Beschluss vom 30.01.2025 - 3 VK 5/24

1. Versieht der Bieter in seinem Teilnahmeantrag die anzugebende Referenzbausumme, die sich auf die Kostengruppen 200 bis 600 der DIN 276 zu erstrecken hat, mit dem Zusatz "nur TGA", handelt es sich um eine Änderung der Vergabeunterlagen, die zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt.

2. Referenzen zu einem Teilnahmeantrag, bei dem nicht lediglich unternehmensbezogen die Eignung geprüft wird, sondern die mit einer Bepunktung in die Wertung mit einfließen, indem anhand der Relation der referenzierten Aufträge im Vergleich zu den Gesamtbaukosten eine Auswahl der geeigneten Bieter erfolgen soll, sind wie auftragsbezogene Unterlagen zu bewerten. Demnach scheidet eine Nachforderung aus.

3. Eine Aufklärung, die grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers liegt, setzt voraus, dass Zweifel am Inhalt des Angebots bzw. des Teilnahmeantrags bestehen, die sich durch Auslegung nicht ausräumen lassen (hier verneint).

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Online seit 8. September

VPRRS 2025, 0177
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Müssen Prüfingenieure nach der Gebührenordnung vergütet werden?

VK Bund, Beschluss vom 25.04.2025 - VK 1-26/25

1. Allgemeine Fragen und Hinweise, Kritik oder Unverständnis stellen genauso wenig eine ausreichende Rüge dar, wie die Ankündigung, man werde etwas "nicht hinnehmen". Vielmehr muss deutlich werden, dass der Bieter nicht nur eine Anregung zur Optimierung des Vergabeverfahrens geben will, sondern ein vom Bieter konkret zu bezeichnender und vom Auftraggeber zu beseitigender Rechtsfehler geltend gemacht wird.

2. Die Gebührenregelungen der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauprüfVO) stellen keine verbindlich zu beachtenden Vorschriften zur Preisgestaltung dar, wenn ihr Anwendungsbereich nicht eröffnet ist (hier: keine öffentliche Leistung im hoheitlichen Bereich).

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Online seit 5. September

VPRRS 2025, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Vorbefasstheit?

VK Saarland, Beschluss vom 17.01.2025 - 1 VK 1/24

1. Vorbefasstheit setzt voraus, dass ein Unternehmen oder ein mit diesem in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung des konkreten Vergabeverfahrens beraten oder auf andere Weise an der Vorbereitung beteiligt war. Die Projektantenstellung kann unmittelbar und mittelbar verwirklicht werden. Dabei ist aber ein konkreter Bezug zum gegenständlichen Vergabeverfahren erforderlich.

2. Auch ein Wissensvorsprung, der aus einem andern Auftrag herrührt, kann einen wettbewerbsverzerrenden Vorteil und damit einen Verstoß gegen das Gebot eines fairen Wettbewerbs darstellen.

3. Es genügt nicht jede noch so entfernte gesellschaftsrechtliche Verbindung, um eine Wettbewerbsverzerrung durch die Beteiligung eines konzernverbundenen, mittelbaren Projektanten annehmen zu können.

4. Ein Unternehmen kann wegen Vorbefasstheit ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefasstheit vorliegt und eine Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere weniger einschneidende Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. Dabei liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, welche Maßnahmen er zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs ergreift.

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Online seit 3. September

VPRRS 2025, 0174
DienstleistungenDienstleistungen
"0,00 %" = fehlende Preisangabe!

VK Bund, Beschluss vom 23.04.2025 - VK 2-23/25

Notwendige Preisangaben fehlen, wenn der Bieter bei anzugebenden Soziallöhnen "0,00 %" einträgt, obwohl aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorgaben für die zu bepreisenden Leistungen Soziallöhne anfallen.

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