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Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung im Ministerialblatt am 08.06.2018 trat die UVgO in Nordrhein-Westfalen am Folgetag in Kraft. Seit dem 09.06. ist für Vergabestellen der Landesverwaltung die Anwendung der UVgO somit verbindlich.
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