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EuGH: Transport von Notfallpatienten durch gemeinnützige Organisationen muss nicht ausgeschrieben werden
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Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die Dienstleistung des Transports von Patienten im Notfall durch gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden und gleichzeitig klargestellt, dass bei gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen nach EU-Recht keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen darf (Urteil vom 21.03.2019, Az.: C-465/17).
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