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OLG Düsseldorf: "Bedenken" des Auftraggebers sind keine Anordnung! BeitragOLG Frankfurt/BGH: Abnahmeverweigerung unberechtigt: Eintritt der Abnahmewirkungen! BeitragOLG Koblenz: Fremde Prozessakte kann zum "Munitionslager" des Bauherrn werden! BeitragBGH: Änderung der Nebenkostenvorauszahlungen unterliegt Schriftformerfordernis! IMR 2025, 276KG: Streithelfer kann sich keine günstige Kostenentscheidung erschleichen! BeitragOLG Frankfurt: Vertragsschluss mit Verbraucher über Zoom: Architekt darf sein Honorar behalten! IBR 2025, 356LG München I: Einbringung in eine GbR kann eine "Veräußerung" i.S.d. § 577a BGB sein! Beitrag
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Die öffentliche Hand kann als Eignungsnachweis der Bieter das RAL-Gütezeichen verlangen und so die Vergabe effizient gestalten. Damit ist das Siegel unter Umständen auch für Unternehmen interessant.
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