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Kein Ausschluss bei nur geringfügiger Ersatzvornahme!
VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.05.2025
1. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, liegt bei Liefer- und Dienstleistungen bei 20%. Der öffentliche Auftraggeber kann aber auch unterhalb dieser Schwelle ein Prüfverfahren...
Volltext (Online seit 22. Dezember 2025)


