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Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1636 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

VPRRS 2005, 0426
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Suspensiveefekt trotz fehlender Information der übrigen Beteiligten

OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2005 - WVerg 8/05

1. Ein Verstoß des Beschwerdeführers gegen § 117 Abs. 4 GWB berührt den mit der Beschwerdeeinlegung verbundenen Suspensiveffekt des Rechtsbehelfs einschließlich des im Verfahren vor der Vergabekammer begründeten Zuschlagsverbots gem. § 115 Abs. 1 GWB nicht.*)

2. Ist die fiktive Ablehnung eines Nachprüfungsantrags gem. § 116 Abs. 2 GWB mit Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig geworden, so eröffnet eine danach wirksam gewordene Sachentscheidung der Vergabekammer keine - erneute - Beschwerdemöglichkeit für den unterlegenen Bieter.*)




VPRRS 2005, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

OLG Jena, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

1. Die Antragsbefugnis hängt nicht davon ab, ob ein Antragstellerangebot zu Recht ausgeschlossen worden ist. Der Zugang zum Vergabeprüfungsverfahren wird eröffnet mit der schlüssigen Behauptung, im Verlauf der Auftragsvergabe in einem Bieterrecht so verletzt worden zu sein, dass eine Zuschlagschance vereitelt worden ist.*)

2. Der rechtmäßige Ausschluss eines Angebots lässt das mit der Bewerbung des betreffenden Bieters begründete vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis zum Auftraggeber als rechtliche Grundlage für einen Anspruch nach § 97 Abs. 2 GWB auf Gleichbehandlung mit den im Vergabeverfahren verbleibenden Bietern entfallen. Der Vergabeprüfungsantrag eines zurecht ausgeschlossenen Antragstellers kann deshalb - entgegen der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf - nicht darauf gestützt werden, dass sämtlichen übrigen teilnehmenden Angeboten ein gleichartiger Mangel anhafte und der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung das Gleichbehandlungsgebot verletze.*)

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VPRRS 2005, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Verdingungsunterlagen; Hinzuziehung eines RA

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2005 - Verg 6/04

1. Wurde eine Kälteerzeugungsanlage mit sechs Leistungsstufen angeboten, obwohl im Leistungsverzeichnis eine stufenlose Leistungsregelung vorgegeben worden war, so musste das Angebot wegen der Änderung an den Verdingungsunterlagen von zurecht der Wertung ausgeschlossen werden.

2. Wertet die Vergabestelle ein Angebot richtig, verfügt sie über die für eine sachgerechte Behandlung des Nachprüfungsantrags erforderlichen Rechtskenntnisse im eigenen Geschäftsbereich und bedarf nicht "notwendig" eines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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VPRRS 2005, 0338
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes durch den Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2005 - Verg 93/04

1. Rechtsprechung und Literatur haben sich bislang überwiegend dafür ausgesprochen, einen Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB, der zugleich Auftraggeber gemäß der Nr. 2 von § 98 GWB ist, aus Gründen der Spezialität von § 98 Nr. 2 GWB einheitlich nach den für Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB geltenden Anforderungen zu behandeln.

2. Macht ein Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag geltend, der Auftragswert sei in kollusivem Zusammenwirken des Auftraggebers mit einem Bieter willkürlich herabgesetzt worden, ist für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags dieses Vorbringen als wahr zu unterstellen, da anderenfalls dem Antragsteller die nach dem Zweck der §§ 102 ff. GWB einzuräumende Möglichkeit verwehrt wird, die streitige Vergabe im Rechtsweg auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen.

3. Der Primärrechtsschutz scheidet auch dann aus, wenn ein Vertrag auf der Basis einer "de-facto-Vergabe" geschlossen wurde und kein Nichtigkeitsgrund eingreift.

4. Die Entscheidung, welcher Gegenstand oder welche Leistung mit welcher Beschaffenheit und mit welchen Eigenschaften im Vergabeweg beschafft werden soll, obliegt dem (öffentlichen) Auftraggeber.

5. Die Festlegung besonderer Leistungsmerkmale durch den Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung muss sachlich vertretbar sein.

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VPRRS 2005, 0336
DienstleistungenDienstleistungen
Relative Rechtskraftwirkung der Entscheidung der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg 10/05

1. Eine bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer gegenüber einem Beteiligten des Vergabekammerverfahrens hindert den Vergabesenat aus prozessualen Gründen daran, die Entscheidung der Vergabekammer in diesem Punkt wiederaufzugreifen.

2. Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, nämlich dann, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist.

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VPRRS 2005, 0330
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Untätigkeitsbeschwerde in Kostensachen

OLG Dresden, Beschluss vom 14.03.2005 - WVerg 3/05

§ 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar.*)

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VPRRS 2005, 0329
GesundheitGesundheit
Kosten des Vollstreckungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 Verg 3/05

1. Wird der Antrag auf Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen zurückgenommen, fehlt es an einer formellen Voraussetzung für die Fortführung des Vollstreckungsverfahrens. Dieses ist einzustellen; hinsichtlich bereits getroffener Zwangsvollstreckungsanordnungen sollte - deklaratorisch - deren Wirkungslosigkeit ausgesprochen werden.*)

2. Die Vorschriften des § 128 GWB zur Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer finden auch im Vollstreckungsverfahren Anwendung.*)

3. Als "Veranlasser" des Vollstreckungsverfahrens i.S.v. § 5 Abs. 1 VwKostG LSA ist der Vollstreckungsschuldner jedenfalls dann anzusehen, wenn der Antragsteller z.Zt. seiner Antragstellung von der Notwendigkeit eines Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung der Entscheidung der Vergabekammer bzw. des Vergabesenats ausgehen durfte.*)

4. Im Vollstreckungsverfahren ist die für die Tätigkeit der Vergabekammer festzusetzende Gebühr regelmäßig allein ausgehend von der gesetzlichen Mindestgebühr zu bestimmen.*)

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VPRRS 2005, 0221
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesamtschuld: Kosten des Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005 - WVerg 14/04

1. Die gemäß § 128 Abs. 1 und 2 GWB ermittelte Gebühr für das Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer ist bei einer nach § 128 Abs. 3 Satz 2 GWB gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer persönlichen Gebührenbefreiung eines der Gebührenschuldner (hier nach § 8 Nr. 3 des Verwaltungskostengesetzes des Bundes) um den Betrag zu kürzen, der dem internen Haftungsanteil des befreiten Gebührenschuldners entspricht.*)

2. Ist das Begehren des Antragstellers eines Nachprüfungsverfahrens gegen die beabsichtigte Bewertung eines Angebots des Beigeladenen gerichtet und hebt die Vergabekammer stattdessen die Ausschreibung (zu Recht) auf, so liegt hierin ein Teilunterliegen des Antragstellers, dass dem Unterliegensanteil der übrigen Verfahrensbeteiligten regelmäßig gleichwertig ist und dann zu einer Aufhebung der wechselseitig entstandenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung führen kann.*)

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VPRRS 2005, 0170
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.02.2005 - 1 Verg 1/05

1. Keine Kostenerstattung für die Antragstellerin bei übereinstimmender Erledigterklärung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluss v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04).*)

2. Auch die Vorschrift des § 80 Abs. 1 VwVfG LSA, die nach § 128 Abs. 4 S. 3 GWB entsprechend anwendbar ist, sieht eine Kostenerstattung für den Antragsteller bei übereinstimmender Erledigterklärung nicht vor.*)

3. Es ist regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Vergabestelle aus Anlass eines Nachprüfungsverfahrens und der damit einhergehenden Selbstprüfung ihrer Angebotswertung vor einer Entscheidung der Vergabekammer eine Wiederholung der Angebotswertung ankündigt und dadurch eine übereinstimmende Erledigterklärung des Nachprüfungsverfahrens ermöglicht.*)

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VPRRS 2005, 0115
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge fehlerhafter Wertung trotz Rüge fehlerhafter Ausschreibung nötig

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 25/04

Sind bei einer Ausschreibung Nebenangebote und Alternativvorschläge nicht zugelassen und erhebt ein Bieter innerhalb der Angebotsfrist - erfolglos - die Rüge, dass aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung ("technisch und lizenzrechtlich unhaltbar") die Abgabe eines Hauptangebotes nicht möglich sei, so macht dies gleichwohl nach Fortführung des Vergabeverfahrens und Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagerteilung die Rüge der vermeintlich fehlerhaften Wertung der Hauptangebote nicht entbehrlich.*)

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VPRRS 2005, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenverteilung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

1. Die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages steht aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen i.S.d. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 S. 2 GWB gleich. Dem steht die Entscheidung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 (VergabeR 2004, 414 ff.), nicht entgegen.*)

2. Es wird offen gelassen, ob eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in Betracht kommt.*)

3. Die Ermessensentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 ZPO unterliegt strengen Grenzen, die sich aus ihrem Ausnahmecharakter ergeben. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht schon dann vor, wenn die Vergabestelle den Rechtsirrtum der Antragstellerin über den - tatsächlich nicht gegebenen - Zugang zum Nachprüfungsverfahren mitverursacht hat.*)

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VPRRS 2005, 0108
DienstleistungenDienstleistungen
Geltung des § 13 VgV bei einer de-facto-Vergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Verg 93/04

1. Bei einem unterlassenen Vergabeverfahren besteht eine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller geltend macht, gerade durch diesen Vergabeverstoß an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebots oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag, gehindert worden zu sein.

2. Bei einem anonymen Schreiben, wodurch ein potenzieller Bieter erst auf einen Vergabevorgang aufmerksam wird, kann eine Frist von zwei Monaten bis zur Einreichung eines Nachrüfungsantrags noch unverzüglich sein.

3. Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 (Rs. C-26/03) gilt § 13 VgV voraussichtlich nicht im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter.

4. Ein kollusives Zusammenwirken - mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit des § 138 BGB - liegt dann vor, wenn zwei öffentliche Auftraggeber den Schwellenwert durch eine Aufteilung eines Auftrags umgehen.

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VPRRS 2005, 0092
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenerstattung für eigenes Personal des Auftraggebers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2005 - Verg 96/04

Die Anwesenheitskosten eines Vertreters des öffentlichen Auftraggebers als - neben einem Rechtsanwalt - weiterer Terminsvertreter sind zu erstatten, wenn die Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer sachlich angezeigt ist.

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VPRRS 2005, 0091
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beschwerde gegen eine Verweisungsentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005 - Verg 104/04

Die sofortige Beschwerde gegen eine Verweisungsentscheidung an eine andere Vergabekammer ist unstatthaft.

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VPRRS 2005, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2004 - Verg 101/04

1. Einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.

2. Unterfällt die Vergabe eines Auftrages dem Ausnahmetatbestand von § 100 Abs. 2 d GWB, sind die Bestimmungen der §§ 102 ff GWB auf das gesamte Vergabeverfahren nicht anwendbar.

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VPRRS 2005, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung einer Bietergemeinschaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 48/04

1. Hinsichtlich der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.

2. Das Verhalten des Bieters im Vergabeverfahren und im Wettbewerb kann wichtige Aufschlüsse über seine Zuverlässigkeit liefern. So reichen bereits Manipulationsversuche eines Bieters in einem Aufklärungsgespräch gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A aus, um seine Unzuverlässigkeit zu begründen.

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VPRRS 2005, 0012
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2004 - 1 Verg 15/04

1. Nach dem unmittelbaren Regelungsgehalt des § 128 GWB hat grundsätzlich der Antragsteller die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer zu tragen (vgl. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 VwKostG LSA bzw. ebenso § 13 Abs. 1 Nr. 1 BVwKostG); es sei denn, die abweichende Kostenregelung des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB greift ein.

2. Die Vorschrift des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB erfasst nur den Fall, dass der Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren in formeller Hinsicht ganz oder teilweise unterliegt. Der Gesetzgeber hat nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes bewusst davon abgesehen, eine vom o. g. Grundsatz abweichende Kostenregelung auch für solche Fälle zu treffen, in denen der Antragsgegner ein bevorstehendes vollständiges oder teilweises formelles Unterliegen dadurch abwendet, dass er den gerügten Vergabeverstoß faktisch heilt.

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VPRRS 2005, 0002
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Absehen von der Erhebung der Gebühr

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004 - 1 Verg 7/04

Ein gänzliches Absehen von der Erhebung der Gebühr kommt nur in Betracht, wenn bis zur Rücknahme eines Antrages wegen offensichtlicher Unzulässigkeit kein irgendwie ins Gewicht fallender personeller und sachlicher Aufwand bei der Vergabekammer erforderlich geworden ist.

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VPRRS 2005, 0001
HardwareHardware
Erfolgsaussichten der Hauptsache im Eilverfahren zu berücksichtigen?

OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001 - WVerg 04/01

1. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht zu berücksichtigen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt nicht offen zu Tage liegt, sondern ergänzende tatsächliche Feststellungen erfordert, die nach der Aktenlage oder mit präsenten Beweismitteln nicht zu gewinnen sind.*)

2. Ein geldwerter Nachteil der Vergabestelle für den Fall der Verschiebung der Zuschlagsentscheidung vermag für sich gesehen nur dann eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags zu rechtfertigen, wenn es sich um eine außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung handelt.*)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0666
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Rechtsmittel gegen Gewährung von Akteneinsicht!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einem Beteiligten Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) zu gewähren, ist ein Rechtsmittel nach §§ 116 ff. GWB nicht gegeben.*)

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VPRRS 2004, 0628
DienstleistungenDienstleistungen
vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2004 - Verg 75/04

1. Gegen Vollstreckungsmaßnahmen kann vorläufiger Rechtsschutz im Wege eines Eilantrages in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch genommen werden.

2. Entscheidend für den Erfolg eines Eilantrages sind die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels, über die mittels einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden wird.

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VPRRS 2004, 0626
DienstleistungenDienstleistungen
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2004 - Verg 69/04

1. Ein Beigeladener unterliegt im Sinn von § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB mit der entsprechenden Kostenfolge, wenn er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.

2. Die Vergabekammer trifft gegenüber einem Beigeladenen keine Aufklärungs- und Untersuchungspflicht über das mit der Stellung eines Antrags verbundene Kostenrisiko, wenn der Beigeladene anwaltlich vertreten ist.

3. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung.

4. Auswirkungen der Gebührenbefreiung eines Gesamtschuldners auf die Kostentragungspflicht des anderen Gesamtschuldners.

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VPRRS 2004, 0625
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 80/04

Wird eine Entscheidung der Vergabekammer nicht in der Hauptsache, sondern nur in einer Nebenentscheidung angegriffen, bleibt für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Vergabekammerverfahrens die Vergabekammer zuständig.

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VPRRS 2004, 0620
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Streitwert bei Bauwerk im Mietkaufmodell

BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04

Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)

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VPRRS 2004, 0667
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragung nach Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - Verg 21/04

1. Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten für das Verfahren über seinen Antrag zu tragen.

2. Hierzu zählen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen (einschließlich Anwaltskosten.

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VPRRS 2004, 0665
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antragszurücknahme: Muss Antragsteller die Kosten des Beigeladenen übernehmen?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - VK-23/2004

1. Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist das allgemein für einen Antragsteller im Nachprüfungsverfahren bestehende hohe Kostenrisiko und die damit verbundene Schwelle zur Erlangung von Rechtsschutz zu berücksichtigen sowie der Inhalt seines Vorbringens.

2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen den Beigeladenen, etwa gegen dessen Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten des Beigeladenen zu übernehmen.

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VPRRS 2004, 0651
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wert des Vergabekammerverfahrens: 5% der streitbefangenen Angebotssumme!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2004 - Verg 13/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0464
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Festsetzung des Gegenstandswertes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 12/02

1. Vergabekammer und Vergabesenat sind nicht befugt, den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren mit verbindlicher Wirkung isoliert festzusetzen.

2. Zur Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber.

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VPRRS 2004, 0463
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 59/04

Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.

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VPRRS 2004, 0462
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 51/04

Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.

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VPRRS 2004, 0461
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 49/04

Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.

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VPRRS 2004, 0460
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Festsetzung des Gegenstandswertes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 14/02

Vergabekammer und Vergabesenat sind nicht befugt, den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren mit verbindlicher Wirkung isoliert festzusetzen.

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VPRRS 2004, 0459
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2004 - Verg 17/04

Kostenentscheidungen der Vergabekammern (Kostengrundentscheidungen und Kostenfestsetzungsbescheide) sind nur mit der sofortigen Beschwerde angreifbar.

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VPRRS 2004, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Höhe der Rechtsanwaltsgebühren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2004 - Verg 72/03

Bei einem objektiv unterdurchschnittlichen rechtlichen Schwierigkeitsgrad des Vergabenachprüfungsverfahrens sind nur Mittelgebühren als billig anzusehen.

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VPRRS 2004, 0430
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis trotz Vorliegens eines zwingendem Ausschlussgrundes?

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

1.) Die Antragsbefugnis beurteilt sich ausschließlich nach dem Vorbringen des Antragstellers; außerhalb des zur Überprüfung gestellten Gegenstands liegende Gründe bleiben dabei unberücksichtigt. Allein das Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrunds im Angebot des Antragstellers kann daher in keinem Fall mehr zum Wegfall der Antragsbefugnis führen und zwar gleichgültig, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits ihrer Vergabeentscheidung zugrunde gelegt und der betroffene Bieter den Ausschluss mit seinem Nachprüfungsantrag als fehlerhaft gerügt hat oder der Ausschlussgrund erst im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens zur Sprache gekommen ist.*)

2.) Haftet dem Angebot des Antragstellers wegen unvollständiger Angaben ein zwingender Ausschlussgrund an, scheidet eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 7 GWB auch dann aus, wenn die zugunsten eines anderen Bieters getroffene Zuschlagsentscheidung vergaberechtsfehlerhaft gewesen ist; derjenige, der selbst mit Abgabe eines unvollständigen Angebots ein zwingendes Erfordernis für die Teilnahme an einem ordnungsgemäßen und fairen Vergabeverfahren nicht eingehalten hat, besitzt, da er in keinem Fall den Zuschlag erhalten kann, im weiteren Verfahren keine schützenswerten Interessen mehr (vgl. BGH NZBau 2003, 293, 296; NJW 2002, 2558, 2559).*)

3.) Aus dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich nichts anderes; selbst wenn das bevorzugte Angebot des anderen Bieters mit demselben Ausschlussgrund behaftet ist und deswegen auszuschließen gewesen wäre, wird dadurch nicht die Rechtsposition des Antragstellers, sondern lediglich die der nachfolgenden Bieter mit ihren gewerteten Angeboten berührt.*)

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VPRRS 2004, 0393
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Kosten ohne erfolglose Sachanträge

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.01.2003 - VK-SH 16/02

Beigeladene sind nicht als unterlegene Verfahrensbeteiligte i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen, wenn sie keine eigenen erfolglosen Sachanträge gestellt haben.

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VPRRS 2004, 0386
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertung von bedingten Nachlässen

BayObLG, Beschluss vom 09.09.2004 - Verg 18/04

1. Ist ohne Zustellung des Nachprüfungsantrags eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer ergangen, kann das mit dem Rechtsmittel befasste Oberlandesgericht die Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB von sich aus herbeiführen, indem es erstmalig die Zustellung des Nachprüfungsantrags an den Antragsgegner veranlasst. Ein nach Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilter Zuschlag ist nichtig.*)

2. Zur Wertung von bedingten Nachlässen (Skonto).*)

3. Ist der günstigste Preis ausschließliches Zuschlagskriterium, bestehen grundsätzliche Bedenken, ein Skonto überhaupt für die Preisermittlung zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2004, 0359
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Auftraggeberseite

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04

Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren ist auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war.

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VPRRS 2004, 0346
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verletzung der Informationspflicht nach § 13 VgV

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2004 - Verg W 3/04

1. § 13 erfordert neben der Verletzung der Informationspflicht ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache.

2. Auch in Verfahren vor dem Vergabesenat ist der Abschluss eines Prozessvergleiches zulässig.

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VPRRS 2004, 0295
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Antragsbefugnis

BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

1. Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.

2. Macht der Bieter geltend, dass durch unklare Ausschreibungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein (drohender) Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne Weiteres dargelegt.

3. Zu den Voraussetzungen der Pflicht zur Vorlage an den EuGH.

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VPRRS 2004, 0294
DienstleistungenDienstleistungen
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zuschlag nichtig!

BayObLG, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 17/04

1. Einem Beschwerdeführer, der sich bei der für den Vergabesenat zuständigen Telefonvermittlung nach der Telefaxnummer des Vergabesenats erkundigt hat, ist Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn ihm eine unzutreffende Faxnummer genannt wird und der Beschwerdeschriftsatz deshalb verspätet eingeht.*)

2. Wird in einem solchen Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, gilt die sofortige Beschwerde als rechtzeitig eingelegt. Ein bereits erteilter Zuschlag ist nichtig.*)

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VPRRS 2004, 0293
DienstleistungenDienstleistungen
Eventual-Anschlussbeschwerde zulässig?

BayObLG, Beschluss vom 09.08.2004 - Verg 15/04

1. Zurückverweisung des Nachprüfungsverfahrens an die Vergabekammer, da diese den Nachprüfungsantrag zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen und die Rügen des Antragstellers in der Sache bisher nicht geprüft hat.*)

2. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB kann die unselbstständige Anschlussbeschwerde auch bedingt erhoben werden für den Fall, dass dem in erster Linie gestellten Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels nicht entsprochen wird (Eventual-Anschlussbeschwerde; Ergänzung zu BayObLGZ 2002, 336).*)

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VPRRS 2004, 0266
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung der Angebotsfrist nach § 115 GWB

OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2004 - 13 Verg 11/04

1. Das Beschwerdegericht kann im Vergabenachprüfungsverfahren einstweilige Anordnungen in analoger Anwendung von § 115 Abs. 3 GWB erlassen.*)

2. Zu den Voraussetzungen dafür, im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 115 GWB dem Auftraggeber aufzugeben, die Angebotsfrist zu verlängern.*)

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VPRRS 2004, 0250
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04

a) Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, daß der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so daß der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.*)

b) Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1, Abs. 1 Buchst. b VOB/A).*)

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VPRRS 2004, 0213
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Antragsbefugnis eines Beigeladenen

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2004 - 1 Verg 7/04

1. In entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist auch einer Beigeladenen, die durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert ist, die Befugnis zur Beantragung der Verlängerung des Zuschlagverbots zuzuerkennen.*)

2. Wird von der Vergabekammer lediglich der Zuschlag auf ein bestimmtes Angebot untersagt und im Übrigen die Wiederholung der Wertung angeordnet, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anordnung eines vorläufigen Zuschlagverbots; § 118 Abs. 3 GWB ist nicht anwendbar.*)

3. Ein Beigeladener ist aber auch beschwerdeberechtigt, wenn er geltend machen kann, dass er durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell in seinen Rechten verletzt sein kann.*)

4. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ist jedenfalls dann erfüllt, wenn es sich bei den fehlenden Erklärungen um unverzichtbare Grundlagen des Angebotes handelt, die innerhalb der Angebotsfrist abzugeben sind, weil die Annahme des unvollständigen Angebots zu einem Vertrag führen würde, der in einzelnen Leistungspositionen unbestimmt ist (hier: produktidentifizierende Angaben).*)

5. Das Fehlen einer Preisangabe für eine Alternativposition führt zwingend zum Ausschluss des dadurch unvollständigen Angebots.*)

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VPRRS 2004, 0180
BestandssanierungBestandssanierung
Anfechtbarkeit der Kosten durch sofortige Beschwerde

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.03.2004 - 1 Verg 3/04

1. Die Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt im Wege einer (selbstständigen) sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs.1 S.1 GWB angegriffen werden.

2. Auch auf Seiten der Vergabestelle besteht regelmäßig die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten. Ausnahmen hiervon sind nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden ist.

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VPRRS 2004, 0664
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wer die Beschwerde zurück nimmt, muss die Kosten des Rechtsmittels tragen!

BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 20/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0168
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verfahrensrecht - Antrag auf Tatbestandsberichtigung

OLG Bremen, Beschluss vom 11.12.2003 - Verg 5/2003

Werden Angaben in einer Form geäußert, die juristisch-spitzfindiger Wortauslegung nicht vollständig Rechnung trägt, ist dies durch den Umstand entschuldbar, dass die Äußerungen von Technikern bzw. Ingenieuren stammen oder veranlasst worden sind, die sich einer vom Juristischen abweichenden Fachsprache bedienen.

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VPRRS 2004, 0161
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Wahlpositionen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2004 - Verg 7/04

1. Ein Bieter ist antragsbefugt, obwohl sein Angebot zwingend auszuschließen ist, wenn er die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt.

2. Jedenfalls Wahlpositionen von einiger Bedeutung dürfen nur ausgeschrieben werden, wenn der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse zur Seite steht.

3. Zur Gewährleistung eines transparenten Vergabeverfahrens muss die Vergabestelle dem Bieterkreis vorab die Kriterien bekannt geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlpositionen maßgebend sein sollen.

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VPRRS 2004, 0147
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung bei mehreren Auftraggebern als Gesamtschuldner

BayObLG, Beschluss vom 06.02.2004 - Verg 23/03

1. Wird ein Rechtsanwalt für zwei Auftraggeber tätig, die in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit der Begründung in Anspruch genommen werden, jeder von ihnen käme als Auftraggeber in Frage, so liegt gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit vor.*)

2. Obsiegen beide Auftraggeber und wird die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erklärt, sind die Kosten unter Berücksichtigung des § 6 BRAGO festzusetzen.*)

3. Kostenfestsetzungen mehrerer Auftraggeber unter Berücksichtigung des internen Ausgleichsverhältnisses als Gesamtschuldner.*)

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