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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1169
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsgegenstand muss nicht der DIN-Norm entsprechen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2013 - VK-4/2013-L

1. DIN-Normen sind keine bieterschützenden Vorschriften. Ein Bieter kann aus diesen Regelwerken jedenfalls nicht die unmittelbare Verpflichtung ableiten, dass Ausschreibungen die gleichen technischen Vorgaben enthalten müssen wie die technische Normierung.

2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auf der Grundlage objektiver Feststellungen ein mehr an Sicherheit einzufordern, auch wenn andere Konstruktionsverfahren dadurch nicht angeboten werden können. Solche Feststellungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

3. Die Option einer Weiterverwendung der ausgeschriebenen Leistung kann sich der Auftraggeber offenhalten. Eine solche vorgelagerte Entscheidung über den zu beschaffenden Gegenstand kann von Anbietern, die standardmäßig eine andere Konzeption verfolgen, nicht angegriffen werden.

4. Der Auftraggeber muss nicht jedem Anbieter am Markt mit dessen gewählten Materialien, Produktions- und Funktionsweisen die Teilnahme am Wettbewerb offen halten.

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VPRRS 2013, 0728
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht existierendes Produkt angeboten: Ausschluss zwingend!

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.03.2013 - VK 02/13

1. Verwendet der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ungeeignete, weil mehrdeutige Formulierungen, ist ein Bieterausschluss unzulässig, wenn der Bieter ein Angebot abgibt, das den Vergabeunterlagen "nicht entspricht". Mehrdeutigkeiten und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Angebote, mit denen ein nicht existierendes Produkt angeboten wird, sind zwingend auszuschließen. In einem solchen Fall ist eine Nachforderung von Nachweisen nicht möglich.

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VPRRS 2013, 0727
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht existierendes Produkt angeboten: Ausschluss zwingend!

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.03.2013 - VK 2/13

1. Verwendet der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ungeeignete, weil mehrdeutige Formulierungen, ist ein Bieterausschluss unzulässig, wenn der Bieter ein Angebot abgibt, das den Vergabeunterlagen "nicht entspricht". Mehrdeutigkeiten und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Angebote, mit denen ein nicht existierendes Produkt angeboten wird, sind zwingend auszuschließen. In einem solchen Fall ist eine Nachforderung von Nachweisen nicht möglich.

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VPRRS 2013, 0315
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderungen sind auch im Verhandlungsverfahren verbindlich!

VK Sachsen, Beschluss vom 16.05.2012 - 1/SVK/010-12

Auch in einem Verhandlungsverfahren muss das erste Angebot den ausgereichten Verdingungsunterlagen entsprechen. D.h. es können nur solche Angebote in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen.*)

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VPRRS 2013, 0232
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2001 - 203-VgK-09/2001

1. Leistungen sind hinsichtlich der Anforderungen grundsätzlich produktneutral zu beschreiben, um nicht bereits im Vorfeld geeignete Bewerber von einer Beteiligung an der Ausschreibung auszuschließen und so durch die Beteiligung mehrerer Bieter das "wirtschaftlichste" Angebot für die beabsichtigte Auftragsvergabe zu erhalten.

2. Die Verwendung markenspezifischer Begriffe eines Herstellers wie "Variant", "Syncro", "Climatronic", "Winterpaket" sowie bestimmte Farbbenennungen verstößt gegen das Erfordernis einer produktneutralen Ausschreibung.

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VPRRS 2013, 0033
FahrzeugeFahrzeuge
Gesamtumsatz als Mindestanforderung im Einzelfall zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2012 - Verg 30/12

1. Die Mindestanforderung eines Gesamtumsatzes ist zulässig, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist.

2. Die Formulierung, eine Mindestanforderung (hier: ein Gesamtumsatz je Geschäftsjahr von mindestens acht Millionen Euro) sei "hochgradig vergaberechtswidrig", geben dem Auftraggeber ohne Weiteres Gelegenheit und den Anstoß, das Vergabeverfahren auf Rechtsfehler zu überprüfen, einen Rechtsverstoß gegebenenfalls zu erkennen sowie ihn zu korrigieren und ist damit als ordnungsgemäße Rüge anzusehen. Die Ankündigung, dies gesondert rügen zu wollen, steht dem nicht entgegen.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0270
DienstleistungenDienstleistungen
Loszuschnitt muss Marktverhältnisse berücksichtigen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012 - Verg 92/11

1. Eine Fachlosvergabe hat im Sinn eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein. Eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.

2. Hat für unterschiedliche Gebietslose lediglich eine Arbeitsgemeinschaft ein Angebot eingereicht und ist davon auszugehen, dass zur Bedienung der Gebietslose Einzelunternehmen nicht in der Lage sind, sondern dass dazu ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen notwendig ist, so bedeutet dies, dass der gewählte Loszuschnitt zu groß ist, als dass Wettbewerb herrschen könnte.

3. Die Gefahr von Splitterlosen besteht auch bei einer kleinräumigeren Bildung von Gebietslosen nicht.

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VPRRS 2012, 0265
DienstleistungenDienstleistungen
Ermittlung der Gebühren der Vergabekammer nach Antragsrücknahme

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.12.2011 - 2 VK 6/11

Zur Ermittlung der Gebühren der Vergabekammer nach Antragsrücknahme.

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VPRRS 2012, 0202
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterinsolvenz allein reicht nicht für Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2012 - 1 Verg 2/12

1. Eine insolvenzbedingte Leistungsunfähigkeit des Nachunternehmers ist dem Hauptunternehmer wie eine eigene Leistungsunfähigkeit - und damit Ungeeignetheit - zuzurechnen. Dies kann dazu führen, dass das Angebot des Hauptunternehmers für eine Zuschlagerteilung nicht in Betracht kommt.

2. Die allgemeine, mit jeder Auftragsvergabe verbundene Gefahr, dass ein Bieter/Auftragnehmer - mehr oder weniger zeitnah - nach Zuschlagserteilung insolvent wird, muss jeder Auftraggeber hinnehmen. Der Fall der Insolvenz bzw. der auf eine Insolvenzeröffnung gerichtete Antrag vor Zuschlags-/Auftragserteilung eröffnet einen Entscheidungsspielraum des Auftraggebers zum Bieterausschluss, wenn dem Bieter infolge dieser Umstände "die für die Erfüllung der vertraglichen Pflicht erforderliche Eignung" (Leistungsfähigkeit) abhanden gekommen ist.

3. Die Insolvenz des Bieters an sich ist für einen Ausschluss nicht ausreichend. Erforderlich ist auch eine - einzelfallbezogene - Prognose zur entfallenen bzw. zur fortbestehenden Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.

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VPRRS 2012, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Muss eine Rüge ausdrücklich als solche bezeichnet werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 81/11

1. Um als Rüge zu gelten, muss die fragliche Äußerung des späteren Antragstellers gegenüber der Vergabestelle nur erkennen lassen, dass er einen bestimmten Sachverhalt als Vergaberechtsverstoß ansieht und eine Abhilfe erwartet. Es dürfen keine hohen Anforderungen an den Wortlaut gestellt werden. Insbesondere muss eine Rüge nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

2. Die Rüge ist als geschäftsähnliche Handlung anzusehen. Für sie gilt deshalb u.a. § 130 BGB entsprechend. Zugang liegt vor, wenn das Rügeschreiben so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen.

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VPRRS 2012, 0064
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kartell: Hohe Anforderungen an Wiederherstellung der Zuverlässigkeit!

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.02.2012 - VgK-05/2012

1. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Tagen erfolgen. Auch bei einer ggf. notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt eine Rügefrist von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB zumindest regelmäßig nicht. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

2. Eine Rüge per Telefax, die erst nach den üblichen Bürozeiten der Vergabestelle eingeht, gilt erst am darauf folgenden Arbeitstag als zugegangen.

3. Die Rechtsprechung des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) steht der Präklusionsregelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht entgegen.

4. Die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit des Beteiligten eines Feuerwehrbeschaffungskartells setzt nicht nur voraus, dass das betroffene Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, personelle Konsequenzen zieht und Compliance-Maßnahmen zur Vorbeugung ergreift, um vergleichbaren Verstößen vorzubeugen. Vielmehr sind auch Pläne zur Schadenswiedergutmachung beim Mutterunternehmen einzuholen.

5. Ohne Beteiligung an der Schadenswiedergutmachung, sei es zunächst in Gestalt der Mitwirkung an der Schadensaufklärung, ist angesichts der außerordentlich schweren Rechtsverletzungen bei dem in Rede stehenden Feuerwehrbeschaffungskartell eine Wiederherstellung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit nicht denkbar.

6. Auch die Insolvenz des Auftragnehmers ist ein möglicher Grund, die vergaberechtliche Eignung zu verneinen.

7. Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn das Angebot von den technischen Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht.

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VPRRS 2012, 0062
DienstleistungenDienstleistungen
Unterkostenangebot: Wann ist Auftraggeber zum Ausschluss verpflichtet?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2011 - 1 VK 64/11

1. § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 dient grundsätzlich nur dem Schutz der Vergabestelle.

2. Der Auftraggeber ist bei einem Unterkostenangebot nur dann zum Ausschluss verpflichtet, wenn dieses in der zielgerichteten Absicht abgegeben wurde, den Konkurrenten nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe, sondern gänzlich vom Markt zu verdrängen und hierdurch zumindest die konkrete Gefahr begründet wird, dass dieser Fall auch tatsächlich eintritt.

3. Es müssen nachvollziehbare sachliche Gründe dafür vorliegen, dass wegen schwerer Verfehlungen in der Vergangenheit auch für den konkret zu vergebenden Auftrag schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbes bestehen.

4. Es ist zwar möglich, die technische Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Eignung zu prüfen, doch setzt das voraus, dass der Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung angibt, welche Punkte er hierbei zu prüfen gedenkt bzw. welche Angaben und Nachweise er hierfür verlangt.

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VPRRS 2012, 0013
DienstleistungenDienstleistungen
Verfahrensausgang offen: Aufschiebende Wirkung geboten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2011 - Verg 92/11

1. Die Verabredung einer Bietergemeinschaft in Bezug auf eine Auftragsvergabe schließt im Allgemeinen die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten.

2. Nach bislang einhelliger nationaler Rechtsprechung werden Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen für wettbewerbsunschädlich gehalten, sofern - objektiv - die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.

3. Solange es nicht vorgetragen worden ist, dass die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu einer Beteiligung an der Ausschreibung nicht imstande waren, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Eingehung der Bietergemeinschaft vergaberechtlich zu beanstanden ist. Daher ist es zur Wahrung des Primärrechtsschutzes der betroffenen Partei die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde geboten.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0167
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen schwerer Verfehlungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.03.2011 - VgK-04/2011

1. Bei dem Begriff "schwere Verfehlung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Auslegung der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zukommt.

2. Unter "schwerer Verfehlung" werden erhebliche Rechtsverstöße verstanden, die geeignet sind, die Zuverlässigkeit eines Unternehmens grundlegend in Frage zu stellen. Hierzu zählen u. a. Verstöße gegen das GWB, z. B. unzulässige Preisabsprachen. "Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat. Erhebliche Auswirkungen können dann angenommen werden, wenn besonders schützenswerte Rechtsgüter verletzt wurden und ein erheblicher Schaden entstanden ist oder zu entstehen drohte. Denkbar ist dies u. a. bei Betrug, speziell Submissionsbetrug.

3. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit für den zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der die ausschreibende Stelle zu berücksichtigen hat, ob der Bieter selbst glaubwürdige und Erfolg versprechende Maßnahmen ergriffen hat, um die in der Vergangenheit vorgekommenen Rechtsverletzungen für die Zukunft auszuschließen.

4. Analog zu den zur Auftragssperre entwickelten Grundsätzen ist für die von der Vergabestelle zu treffende Prognoseentscheidung zu berücksichtigen, ob die Zuverlässigkeit des betroffenen Auftragnehmers wieder hergestellt wird. Dies kann ein Unternehmen insbesondere durch innerbetriebliche, personelle Maßnahmen und Sicherstellung, dass sich entsprechende Verfehlungen nicht wiederholen, erreichen. Ebenso wichtige Aspekte sind die Wiedergutmachung des durch die Verfehlung entstandenen Schadens und die aktive Unterstützung der Ermittlungsbehörden.

5. Bei der Ermessensentscheidung über den Ausschluss können auch solche Taten berücksichtigt werden, die die Geschäftsführer für andere Firmen der Firmengruppe begangen haben.

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VPRRS 2011, 0135
DienstleistungenDienstleistungen
Zum Gestaltungsspielraum des Auftraggebers

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2010 - VgK-38/2010

1. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

2. Der Auftraggeber bestimmt mit den Vergabeunterlagen den Inhalt der zu erbringenden Dienstleistung. Er hat hierbei einen erheblichen Gestaltungsspielraum, der sich auch auf die der Festlegung der für die Leistung zu verwendenden Geräte bezieht. In den Grenzen sachlich und objektiv nachvollziehbarer Erwägungen kann er entweder genaue Festlegungen treffen, oder den Bietern die Mittel zur Erfüllung eines definierten Zieles freistellen. Er darf aber nicht während des laufenden Vergabeverfahrens von diesen Festlegungen abweichen. Inhaltliche Klarstellungen hat er unverzüglich allen Bietern zur Verfügung zu stellen.

3. Die Leistungsfähigkeitsprüfung umfasst die Prüfung der technischen Ausrüstung des Bieters, um den erstrebten Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.

4. Ein Städtevergleich mit 5 von der Größe vergleichbaren Städten aus vergleichbaren Ausschreibungen kann als Erfahrungswert bei der wettbewerblichen Preisbildung ergänzend verwendet werden. Diese Erfahrungswerte sind mit erhöhter Genauigkeit nachvollziehbar zu dokumentieren.

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VPRRS 2011, 0132
DienstleistungenDienstleistungen
Bekannt gegebene Kriterien und ihre Gewichtung sind bindend!

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.08.2010 - VgK-34/2010

1. Der Auftraggeber ist bei der Angebotswertung an die von ihm festzulegenden und bekannt zu machenden Zuschlagskriterien und ihrer ebenfalls festzulegenden und bekannt zu machenden Gewichtung gemäß § 9a Nr. 1 c VOL/A 2006 i.V.m. § 25a Nr. 1 VOL/A 2006 gebunden.

2. Aus § 9a Nr. 1 c und § 25a Nr. 1 VOL/A 2006 folgt nicht nur, dass der Auftraggeber keine Kriterien, Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden darf, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat, die Bekanntgabepflicht erstreckt sich darüber hinaus auch auf die für die Zuschlagskriterien vom Auftraggeber in der Angebotswertung verwendeten Umrechnungsformeln und Bewertungsregeln.

3. Dabei muss ein Auftraggeber für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen. Zu beachten ist, dass der Auftraggeber auf der letzten Ebene der Angebotswertung einen Wertungsspielraum hat. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der letzten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält. Die fehlende Bekanntgabe von Bewertungsregeln ist dann unschädlich, wenn dem betroffenen Unterkriterium nur ein sehr geringes Gewicht zukommt, das Verschiebungen bei der Angebotsreihenfolge nur im eingeschränkten Umfang erwarten lässt.

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VPRRS 2011, 0031
FahrzeugeFahrzeuge
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 57/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0417
DienstleistungenDienstleistungen
Mischform von konstruktiver und funktionaler Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - Verg 35/10

1. Eine funktionale oder teils funktionale Ausschreibung ist nicht zu beanstanden, wenn sich die zu beschaffenden Leistungen einer hinreichenden Beschreibung entziehen, der Auftraggeber das ihm obliegende Ermessen ("können") regelgerecht ausgeübt hat, insbesondere er die Zweck- und Verhältnismäßigkeit mit vertretbarem Ergebnis abgewogen hat, und die Einkunft vergleichbarer Angebote durch Festlegung der Rahmenbedingungen und der wesentlichen Einzelheiten der Leistungen sichergestellt ist.

2. Die Pauschalierung der Leistungen und des Preises überbürdet Bietern kein ein an sich vom Auftraggeber zu tragendes Wagnis.

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VPRRS 2010, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Gestaltung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 20.07.2010 - VK 09/10

1. Die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, den wirtschaftlichsten Preis durch eine vergaberechtsgerechte Ausschreibung für Abschleppleistungen zu ermitteln, kann nicht durch die Übernahme verbandinterner ermittelter Preislisten ersetzt werden.*)

2. Die funktionale Leistungsbeschreibung lässt die Bestimmung einer Leistung mit dem geschuldete Ziel Abschleppen / Bergen von Fahrzeugen unterschiedlichen Gewichts verbunden mit der Forderung einer Pauschalpreisangabe zu.*)

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VPRRS 2010, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Heilung unzureichender Dokumentation

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-21/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, er hätte bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers im laufenden Verfahren ohne Neuausschreibung den Zuschlag auch tatsächlich erhalten.

2. Wenn die Auftraggeberin in der Benachrichtigung an die unterlegenen Bieter eine Frist für den frühesten Vertragsschluss setzt, die über die Mindestfristen des § 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB hinausgeht, darf sie zum Schutz der unterlegenen Bieter vor Ablauf dieser Frist den Auftrag nicht erteilen.

3. Gemäß § 107 Abs. 3 Ziff. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

4. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie etwa bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung. Eine nachträgliche Heilung im Nachprüfungsverfahren ist nicht möglich.

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VPRRS 2010, 0316
DienstleistungenDienstleistungen
Preisgleitklauseln bei Rahmenvereinbarungen nicht zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 21.06.2010 - VK 2-53/10

1. Anspruch auf eine Preisgleitklausel haben Auftragnehmer nur, wenn das Ermessen des Auftraggebers in § 15 Nr. 2 VOL/A 2006 ausnahmsweise auf Null reduziert ist, beispielsweise weil dem Auftragnehmer ohne Preisgleitklausel ein ungewöhnliches Wagnis im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 aufgebürdet wird.

2. Bei einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrzeugen stellt es kein ungewöhnliches Wagnis dar, dass der Auftragnehmer das Zins- und Restwertrisiko zu tragen hat.

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VPRRS 2010, 0285
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 59/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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VPRRS 2010, 0284
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 58/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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VPRRS 2010, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlendem Formblatt

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.10.2009 - VK 23/09

Ausschluss wegen fehlendem Formblatt.*)

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VPRRS 2010, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Ausschreibung von Abschleppleistungen

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2009 - VK 29/09

Rückversetzung des Verfahrens wegen fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen in den Stand nach Bekanntmachung.*)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0468
Waren/GüterWaren/Güter
Verspäteter Zugang kann dem Auftraggeber zuzurechnen sein!

VK Bund, Beschluss vom 02.12.2009 - VK 1-206/09

1. Ein verspätetes Angebot ist nicht von der Wertung auszuschließen, wenn der verspätete Zugang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber, der für den Zugang der an ihn gerichteten Angebote im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Postfach eröffnet, ist nicht nur verpflichtet, dieses zum Ablauf einer Angebotsabgabefrist zu leeren. Vielmehr können ihn auch weitere Obliegenheiten treffen (hier bejaht).

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VPRRS 2009, 0431
DienstleistungenDienstleistungen
Zielkonflikt zwischen Vergaberecht und Konjunkturpaket

VK Bund, Beschluss vom 12.11.2009 - VK 3-208/09

1. Zur Feststellung der Eignung der Bieter auf der zweiten Wertungsstufe darf der Auftraggeber allein auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abstellen. Die Berücksichtigung der Nationalität als weiteres Eignungskriterium ist wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von vornherein unzulässig und steht in diametralem Gegensatz zum Grundanliegen des europäischen Vergaberechts, nämlich der Herstellung des Binnenmarkts auch für den Sektor des öffentlichen Auftragswesens.

2. Auch als Zuschlagskriterium ist die Berücksichtigung der Nationalität rechtswidrig. Die Zuschlagsentscheidung darf in der vierten Wertungsstufe gemäß § 97 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 25 Nr. 3, 25a Nr. 1 VOL/A entsprechend der im Vergabeverfahren bekanntgemachten Kriterien allein auf das wirtschaftlichste Angebot ergehen. Analog zu den bei der Eignung aufgestellten Überlegungen dürfen die Kriterien, die für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit vom Auftraggeber aufgestellt werden, keinesfalls in sich diskriminierend sein. Dies istaber der Fall, wenn inländische Unternehmen allein aufgrund dieser Tatsache bei der Wertung Pluspunkte erzielen können. Das hinter der gemeinschaftsrechtlich angeordneten Pflicht zur europaweiten Ausschreibung stehende Ziel wird mit an den Inlandsaspekt anknüpfenden Wertungskriterien konterkariert.

3. Aus vergaberechtlicher Sicht ist es irrelevant, dass die zu verwendenden Haushaltsmittel einem nationalen Konjunkturförderprogramm entstammen und der Förderzweck auf nationaler Ebene damit möglicherweise nicht erfüllt wird.

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VPRRS 2009, 0331
DienstleistungenDienstleistungen
Möglichkeit des Betriebsübergangs macht Vergabeunterlagen nicht unklar

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2009 - Verg 50/08

Zur Frage, ob der Hinweis auf die rechtliche Möglichkeit der Betriebsübernahme (§ 613a BGB) zur Unklarheit der Leistungsbeschreibung führt, wenn dabei nicht auch die genaue Struktur des zu übernehmenden Personals (u.a. nach angewandten Tarifverträgen, Arbeitszeit, Dienstalter, Familienstand sowie Gehaltszuschlägen und weiteren Merkmalen) in den Vergabeunterlagen mitgeteilt wird.

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VPRRS 2009, 0285
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 5/09

1. Unterteilt ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag in Lose (hier: Abschleppdienstleistungen, Aufteilung in vier Gebietslose und ein gebietsübergreifendes Fachlos) und ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung zugleich, dass er sowohl eine Einzellosvergabe als auch eine Gesamtlosvergabe in Betracht zieht, so begründet allein die Angabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass ein Angebot nur auf ein einzelnes Los erfolgen kann, kein schutzwürdiges Vertrauen eines Bieters dahin, dass die Auftragsvergabe zwingend auf die jeweiligen Einzellose erfolgen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote auch in der Form zugelassen hat, dass sich das Angebot sich auf mehrere Lose bezieht.*)

2. Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente genügen hierfür nicht (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03, VergabeR 2003, 581).*)

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VPRRS 2009, 0257
DienstleistungenDienstleistungen
Verzicht auf unerfüllbare Mindestanforderung

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - VK 40/08

1. Ein Angebot, das am Folgetag des Fristendes um 0.00h eingeht, ist verspätet und sein Ausschluss ist zulässig.

2. Der Verzicht auf eine unerfüllbare Mindestanforderung ist vergaberechtskonform, wenn die Änderung der Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

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VPRRS 2009, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung wegen unwirtschaftlichen Ergebnisses?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009 - VK 1-39/09

1. Die Vergabestelle gibt ihr Beschaffungsvorhaben nicht endgültig auf, wenn sie beabsichtigt, die Leistungen erst nach Ablauf eines Jahres auszuschreiben und in der Zwischenzeit Teile der Leistungen freihändig zu vergeben.

2. Die Vergabestelle trägt die Beweislast dafür, dass die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt hat. Eine hierfür erforderliche Ermittlung des Marktpreises muss vor Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgen und mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar sein.

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VPRRS 2009, 0221
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit - kein Schutz des Mitbieters

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2008 - 1 VK 63/08

1. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A entfaltet keine dem Schutz des Mitbewerbers gegen den "Billigbewerber" dienende Wirkung, sondern dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers, es sei denn die Abgabe eines Unterkostenangebotes stellt zugleich eine wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise dar.*)

2. § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A entfaltet Bieterschutz nicht zugunsten eines Mitbieters, sondern nur zugunsten desjenigen Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Preises von einem Ausschluss bedroht ist. *)

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VPRRS 2009, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Ausgleich bestehender Nachteile für Bieter durch den Auftraggeber?

BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - III ZR 106/08

1. Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931).*)

2. Dies gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang (hier: Neubereederung eines Forschungsschiffes) auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 - NZA 2006, 1105).*)

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VPRRS 2009, 0068
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge zu Mindestanforderungen des Konkurrenzangebots: Zeitpunkt?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2009 - Verg W 2/09

1. Ein Bieter muss die Rüge, der Auftraggeber habe in unzulässiger Weise nachträglich eine Mindestanforderung mit dem Ziel geändert, einem Konkurrenten den Verbleib im Vergabeverfahren zu ermöglichen, unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Bieterinformation des Auftraggebers erheben, nicht erst dann, wenn der Bieter Kenntnis davon erlangt, welcher Konkurrent konkret hiervon begünstigt worden ist.*)

2. Die Rüge, das Angebot eines Konkurrenten erfülle die Mindestanforderungen nicht, muss unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von der Teilnahme des Konkurrenten am Vergabeverfahren erhoben werden, nicht erst dann, wenn der Auftraggeber mitteilt, dass er beabsichtige, diesem Konkurrenten den Auftrag zu erteilen.*)

3. Ist die dem Bieter im Verhandlungsverfahren gesetzte Frist zur Abgabe eines abschließenden Angebots eine Ausschlussfrist, ist ein verspätetes Angebot zwingend auszuschließen.*)

4. Der Bieter, der ein verspätetes Angebot abgegeben hat, kann nicht geltend machen, dass ein Zuschlag unterbleiben müsse, weil alle anderen Angebote ebenfalls einem Ausschluss unterliegen können.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0362
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtvorlage von eindeutig geforderten Erklärungen

VK Münster, Beschluss vom 11.11.2008 - VK 18/08

1. Nur die Nichtvorlage von eindeutig geforderten Erklärungen kann zum Ausschluss eines Angebotes führen.*)

2. Ob eine "Erklärung" als Mindestanforderung gefordert wurde, ist durch Auslegung der Verdingungsunterlagen zu ermitteln.*)

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VPRRS 2008, 0096
FahrzeugeFahrzeuge
Wann muss nicht im Ausschreibungsverfahren ausgeschrieben werden?

EuGH, Urteil vom 08.04.2008 - Rs. C-337/05

1. Eine Ausschreibung gemäß den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge - selbst wenn der Vertragspartner eine vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich getrennte Einrichtung ist - ist dann nicht zwingend, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der oder den öffentlichen Körperschaften realisieren, die ihre Anteile innehaben.

2. Eine - auch nur minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, schließt auf jeden Fall aus, dass der öffentliche Auftraggeber über diese Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausüben kann wie über seine eigenen Dienststellen.

3. Es gibt keinen allgemeinen, dem EG-Vertrag immanenten Vorbehalt dahin, dass jede Maßnahme, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit getroffen wird, vom Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts ausgenommen wäre.

4. Beim Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, deren Nutzung für militärische Zwecke ungewiss ist, müssen zwingend die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet werden. Die Lieferung von Hubschraubern an Militärkorps zur zivilen Nutzung unterliegt denselben Regeln.

5. Die Notwendigkeit, eine Geheimhaltungspflicht vorzusehen, hindert insoweit keineswegs an einer Auftragsvergabe im Ausschreibungsverfahren.

6. Die Ausnahmen von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, sind eng auszulegen. Die Mitgliedstaaten können daher weder in der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG nicht geregelte Tatbestände für den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren vorsehen noch die dort ausdrücklich geregelten Tatbestände um neue Bestimmungen ergänzen, die den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren erleichtern, da sie sonst die praktische Wirksamkeit dieser Richtlinie beseitigen würden.

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0387
DienstleistungenDienstleistungen
Unternehmensbezogene Prüfung der Fachkunde

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2003 - 1/SVK/122-03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0191
DienstleistungenDienstleistungen
Bestimmung des Schwellenwerts

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2007 - 1 VK 13/07

1. Nach § 1 VgV entspricht der Schwellenwert dem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer. Maßgebend ist bei der Aufteilung eines Auftrags in Lose grundsätzlich nicht der Wert des Loses, das zu erhalten ein antragstellender Bieter anstrebt, sondern der Auftragswert des gesamten zur Ausschreibung anstehenden Auftrags.

2. Nach wirksam erteiltem Zuschlag können Vergabefehler nicht mehr geltend gemacht werden. Dies folgt aus § 114 Abs. 2 GWB. Ein dennoch gestellter Nachprüfungsantrag ist nach allgemeiner Ansicht unzulässig.

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VPRRS 2007, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Angebote von konzernverbundenen Schwesterunternehmen!

VK Hamburg, Beschluss vom 17.08.2005 - Vgk FB 6/05

1. Grundsätzlich stehen bei einem Vergabeverfahren konzernverbundene Schwesterunternehmen im Wettbewerb und sind jeweils auf eigene Kostenrechnungen angewiesen. Anderenfalls kann ausschließlich der Konzern ein Angebot machen. Bereits dann, wenn Schesternunternehmen bei ihren Kostenrechnungen und -kalkulationen ausschließlich an Konzernvorgaben gebunden sind, ist ein Wettbewerb allein hierdurch hinfällig. Beteiligt sich ein Unternehmen darüber hinaus in Form einer verdeckten Bietergemeinschaft, so ist die Abgabe eines weiteren Angebots aufgrund des internen Informationsvorsprungs ausgeschlossen.

2. Um die strikte vertrauliche Behandlung schriftlich zugegangener Angebote zu gewährleisten, sind diese beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag zu kennzeichnen und bis zum Eröffnungstermin ungeöffnet unter Verschluss zu halten.

3. Ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A impliziert nicht die ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen in einem Vergabeverfahren darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Es ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebots erstellt wird, da der Druck auf den Bieter, bis an die Rentabilitätsgrenze seiner individuellen Gewinnzone zu kalkulieren, entfällt und er sich nur noch an den ihm bekannten Bedingungen ausrichten muss.

4. Eine Doppelbeteiligung von Unternehmen ist mit den Grundsätzen des Geheimwettbewerbs im Vergaberecht nicht vereinbar. Ein echter Wettbewerb wird nur dann gewährleistet, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebotsgrundlagen und -kalkulationen seiner Mitbewerber anbietet.

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VPRRS 2007, 0015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wettbewerbsbeschränkung: Keine ausdrückliche Verständigung nötig!

VK Hamburg, Beschluss vom 17.08.2005 - Vgk FB 5/05

1. Ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A impliziert nicht die ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen in einem Vergabeverfahren darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Es ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebots erstellt wird, da der Druck auf den Bieter, bis an die Rentabilitätsgrenze seiner individuellen Gewinnzone zu kalkulieren, entfällt und er sich nur noch an den ihm bekannten Bedingungen ausrichten muss.

2. Eine Doppelbeteiligung von Unternehmen ist mit den Grundsätzen des Geheimwettbewerbs im Vergaberecht nicht vereinbar. Ein echter Wettbewerb wird nur dann gewährleistet, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebotsgrundlagen und -kalkulationen seiner Mitbewerber anbietet.

3. Grundsätzlich stehen bei einem Vergabeverfahren konzernverbundene Schwesterunternehmen im Wettbewerb und sind jeweils auf eigene Kostenrechnungen angewiesen. Anderenfalls kann ausschließlich der Konzern ein Angebot machen. Bereits dann, wenn Schesternunternehmen bei ihren Kostenrechnungen und -kalkulationen ausschließlich an Konzernvorgaben gebunden sind, ist ein Wettbewerb allein hierdurch hinfällig. Beteiligt sich ein Unternehmen darüber hinaus in Form einer verdeckten Bietergemeinschaft, so ist die Abgabe eines weiteren Angebots aufgrund des internen Informationsvorsprungs ausgeschlossen.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0288
FahrzeugeFahrzeuge
Kosten des Beigeladenen bei übereinstimmender Erledigung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2006 - VK-52/2005-L

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewandten Kosten der Beigeladenen trägt diese selbst, es besteht kein Anspruch auf Erstattung, weder gegenüber der Antragstellerin noch gegenüber dem Antragsgegner. Die Verfahrensbeteiligten haben hinsichtlich dieser Kosten keine Vereinbarung getroffen. Eine Erstattungspflicht kann nach § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB (und § 128 Abs. 3 S. 1 GWB) nur angenommen werden, wenn ein Unterliegen feststellbar ist. Ein Unterliegen ist aber nur gegeben, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das sachliche Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist (vgl. BGH, X ZB 25/05, vom 25.10.2005). Die hier eingetretene Erledigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen erfüllt diese Voraussetzung nicht, so dass die Beigeladene ihre eigenen Kosten selbst zu tragen hat.*)

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VPRRS 2006, 0269
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibungsaufhebung bei wirtschaftlicher Unangemessenheit

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

1. Eine Ausschreibungsaufhebung darf im Hinblick darauf vorgenommen worden, dass die Angebote wirtschaftlich nicht angemessen waren.

2. Weicht das erfolgreiche Los um 23 % von der Kostenschätzung ab, liegt ein maßgebliches Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung vor und eine Zuschlagserteilung auf das geloste Angebot ist ausgeschlossen.

3. Entscheidend für das Vorliegen einer Antragsbefugnis und damit für die Gewährung von Primärrechtsschutz ist die Eignung der gerügten Vergaberechtsverstöße, eine Chancenbeeinträchtigung begründen zu können. Nicht erforderlich ist hingegen, dass ein Antragsteller im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte.

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VPRRS 2006, 0227
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch des Bieters auf Transparenz des Vergabeverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - VK-02/2006-L

1. Gemäß § 7a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A Abschnitt 2 gibt ein Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung an, welche Nachweise vorzulegen sind.*)

2. Bei einem Abschleppauftrag ist die Forderung nach einer Erlaubnis nach § 3 GüKG zwecks Feststellung der Eignung zulässig. Ob eine Erlaubnis nach § 3 GüKG für einen Abschleppunternehmer tatsächlich notwendig ist, braucht hier nicht entschieden zu werden.*)

3. Die Vergabekammer kann bei der Ermessensvorschrift des § 7 Nr. 5 lit. c) nur überprüfen, ob die Antragsgegnerin ihren Ermessensspielraum eingehalten hat.*)

4. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. § 30 VOL/A gewährt ein subjektives Recht, auf das sich ein Bieter in einem Vergabeverfahren berufen kann, die Vorschrift hat also bieterschützenden Charakter.*)

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VPRRS 2006, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Mehrere Preisblätter für ein Angebot?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2005 - VK-39/2005-L

1. Die Chancenlosigkeit des Angebots der Antragstellerin ergibt sich daraus, dass sie mehrere Preisblätter abgegeben hat. Da die Antragstellerin ohne jeden weiteren Kommentar oder ohne Erläuterung lediglich mehrere Preisblätter ihrem Angebot beigelegt hat, ist für die Antragstellerin nicht eindeutig erkennbar, welches Preisblatt für das Haupt- oder Nebenangebot gelten soll.*)

2. Da vorliegend nicht alle Bieter vom Verfahren aufgrund desselben Mangels auszuschließen waren, kann der Zuschlag auf ein Angebot erteilt werden, das nicht an dem gleichen Mangel leidet wie das Angebot der Antragstellerin, womit der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird, eine von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahme im obigen Sinne liegt hier nicht vor. Der Umstand, dass die Angebote der beiden in der Wertung verbliebenen Bieter aber an anderen Mängeln leiden, ist nicht geeignet, die Antragsbefugnis wieder aufleben zu lassen.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0462
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot ohne geforderte Einzelpreise: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 19.06.2005 - VK 14/05

1. Angebote, die keine Einzelpreise beinhalten, obwohl diese von der Vergabestelle gefordert waren, sind gemäß § 25 Nr. 1 lit. a) in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

2. Fordert die Vergabestelle die Vorlage einer Zertifizierung mit dem Angebot, so muss das Zertifikat zu dem Zeitpunkt auch gültig sein.*)

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VPRRS 2005, 0444
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichende Gewährleistungsbedingungen: Zwingender Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.06.2005 - 6 Verg 5/05

1. Eine Zurückverweisung muss im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren auch wegen des damit verbundenen zusätzlichen Zeitbedarfs auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

2. Eine Leistungsbeschreibung darf gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A bestimmte Wettbewerbsteilnehmer weder direkt noch indirekt einseitig bevorzugen, was nicht nur in technischer Hinsicht in Betracht kommt, sondern auch in dem Sinne, dass der Bezug geforderter Produkte nicht zu vergleichbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist. Eine Verletzung dieser - bieterschützenden - Vorschrift kann zu einem Anspruch auf Wiederholung der Ausschreibung führen.

3. Ein Anspruch auf Aufhebung und Wiederholung des gesamten Vergabeverfahrens kommt als "ultima ratio" dann in Betracht, wenn das bisherige Verfahren mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass diese im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind. Dies kann etwa der Fall sein bei unklaren Leistungsbeschreibungen, Preisermittlungsgrundlagen (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) oder Zuschlagskriterien (§ 9a VOL/A), auf die von vornherein kein sachgerechtes Angebot abgegeben werden kann, oder wenn eine unrichtige Vergabeart gewählt worden ist.

4. In einem solchen Fall kann nicht nur die Vergabekammer, sondern auch der Vergabesenat die "Verpflichtung zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens" aussprechen.

5. Werden andere Gewährleistungsbedingungen angeboten, als gefordert sind, so weicht das Angebot von den Vorgaben der Ausschreibung ab und ist zwingend auszuschließen.

6. Ein Fall des § 26 Nr. 1 a VOL/A führt nicht zu einem subjektiven Anspruch eines Bieters nach § 97 Abs. 7 GWB.

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0121
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweismöglichkeit der Eignung der Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2004 - Verg W 9/03

1. Wie ein vollständiges Angebot zu gestalten ist, ist u.a. dem Leistungsverzeichnis (LVZ) der Ausschreibung zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung konkretisiert die zu erbringende Leistung und damit den Inhalt des noch zu schließenden Vertrages. Bei der Beschreibung der Leistung sind verkehrsübliche Bezeichnungen (Normen, DIN) anzuwenden.

2. Sollen zunächst Basisfahrzeuge gekauft, sodann mit den aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Einbauten versehen werden und dann für alle Fahrzeuge ein Prüfnachweis gemäß DIN-EN 1789 nachgewiesen werden, so müssen diese Prüfnachweise nicht bereits bei der Angebotsabgabe, sondern erst bei der Auslieferung vorliegen.

3. Wollte der Auftraggeber bereits bei Angebotsabgabe sicherstellen, dass der einzelne Bieter generell imstande ist, das gewünschte Fahrzeug herzustellen bzw. auszurüsten, so zielt dies auf die Fachkunde (technische Fertigkeiten), Leistungsfähigkeit (Voraussetzungen für fachgerechte Ausführungen) bzw. Zuverlässigkeit (einwandfreie Ausführung bei Erfüllung früherer Aufträge) des Bieters. Solche Nachweise können vom Bieter bei Angebotsabgabe verlangt werden (§ 7 Nr. 4 VOL/A) bei entsprechendem Wortlaut der Ausschreibung.

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VPRRS 2004, 0077
DienstleistungenDienstleistungen
Befugnis der Vergabestelle zu einer Nachverhandlung

OLG Dresden, Beschluss vom 09.01.2004 - WVerg 16/03

1. Das Angebot eines Bieters, dessen Eignung der Auftraggeber zunächst bejaht hat, kann nicht unter Eignungsgesichtspunkten deswegen von der Wertung ausgeschlossen werden, weil der Bieter zu einem nur funktional beschriebenen Aspekt der zu erbringenden Leistung keinen den Auftraggeber technisch überzeugenden Angebotsvorschlag unterbreitet hat; denn das berührt regelmäßig nicht die (unternehmensbezogene) Eignung des Bieters für Aufträge der ausgeschriebenen Art, sondern ist lediglich ein (auftragsbezogener) Gesichtspunkt der Angebotswertung selbst.*)

2. Verbinden die Ausschreibungsbedingungen eine für unterschiedliche technische Lösungsvarianten offene Leistungsbeschreibung mit der Ankündigung eines obligatorischen Bemusterungstermins, in dem die angebotene Leistung vorgestellt und erläutert werden soll, so kann der Angebotsinhalt jedenfalls nach Abschluss der Bemusterung grundsätzlich nicht mehr geändert werden.*)

3. § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A begründet nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen eine Befugnis der Vergabestelle zu einer Nachverhandlung, aber keinen Anspruch des Bieters hierauf oder auf Wertung eines Angebots, das der Bieter von sich aus nachträglich angepasst hat, ohne dass hierüber eine Nachverhandlung, auch wenn sie zulässig gewesen wäre, tatsächlich geführt worden ist.*)

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0211
FahrzeugeFahrzeuge

EuGH, Urteil vom 24.09.1998 - Rs. C-111/97

Für den Fall einer nicht fristgerechten Umsetzung der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor läßt sich weder aus Artikel 1 Absätze 1 bis 3 noch aus Artikel 2 Absätze 1 und 7 bis 9, noch aus anderen Bestimmungen dieser Richtlinie ableiten, daß die zur Nachprüfung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten auch zur Nachprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor befugt sind. Die Verpflichtung, das nationale Recht entsprechend der Richtlinie 92/13 auszulegen und die Rechte des Bürgers wirksam zu schützen, gebietet es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor zuerkannt werden kann. Das nationale Gericht hat insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor den Instanzen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind. Können die nationalen Vorschriften nicht in einer der Richtlinie 92/13 entsprechenden Weise ausgelegt werden, so können die Betroffenen im Rahmen der geeigneten Verfahren des nationalen Rechts den Ersatz des Schadens verlangen, der ihnen dadurch entstanden ist, daß die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt worden ist.

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VPRRS 2003, 0026
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Nichtbeteiligung

OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01

1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.*)

2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.*)

3. § 3a Nr. 2a VOL/rechtfertigt nicht ohne weiteres den Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung, wenn der Vergabestelle das Scheitern des vorangegangenen Verfahrens zuzurechnen ist, weil die von ihr zu verantwortenden ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen die Auftragserfüllung praktisch möglich gemacht haben und (auch) deshalb keine (wirtschaftlichen) Angebote eingegangen sind.*)

4. Jedenfalls wird an einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren dann diejenigen Unternehmen zu beteiligen, die die Vergabestelle selbst im vorangegangenen Verfahren als zur Erfüllung des zu vergebenden Auftrags geeignet angesehen hat.*)

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