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Über 14.000 Entscheidungen, davon derzeit 11.845 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Verkehr 8 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 20 Urteile neu eingestellt.

Über 5.600 Urteilsbesprechungen (VPR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zu Verkehr

8 Urteile - (20 in Alle Sachgebiete)

Online seit 25. April

VPRRS 2024, 0083
VerkehrVerkehr
Wann sind Wettbewerbsvorteile auszugleichen?

KG, Beschluss vom 01.03.2024 - Verg 11/22

1. Eignungskriterien und -nachweise können mittels Link auf einem Formblatt wirksam bekannt gemacht werden (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2018, 640).

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Wettbewerbsvorteile, die durch die unterschiedliche Marktstellung der Unternehmen bedingt sind, auszugleichen.

3. Wettbewerbsvorteile, die sich daraus ergeben, dass das Bestandsunternehmen - anders als alle anderen Bieter - auf bestehende Infrastruktur (hier: Werkstattgrundstücke) zurückgreifen kann, bedürfen hingegen eines Wertungsausgleichs.

4. ...

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Online seit 24. April

VPRRS 2024, 0086
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2023 - Verg 3/23

1. Soweit eine Ausschreibung aufgehoben werden kann, wenn die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, kann dieser Aufhebungsgrund nur auf Tatsachen gestützt werden, die erst nach Versendung der Verdingungsunterlagen eingetreten oder dem Auftraggeber bekannt geworden sind, ohne dass eine vorherige Unkenntnis auf mangelhafter Vorbereitung beruht.

2. Bei der Aufhebungsentscheidung ist die Heranziehung von Gründen, die dem Auftraggeber bekannt waren und/oder mit deren Vorliegen oder Eintritt er bei der Vergabeentscheidung rechnen musste, ausgeschlossen. Auch darf der öffentliche Auftraggeber den Aufhebungsgrund nicht selbst schuldhaft herbeigeführt haben.

3. ...

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Online seit 22. April

VPRRS 2024, 0084
VerkehrVerkehr
Vergaberechtsverstoß im Unterschwellenbereich ist nach Zuschlagserteilung unbeachtlich!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2024 - 12 U 195/22

1. Ein öffentlicher Auftrag ist im sog. Oberschwellenbereich von Anfang an unwirksam, wenn dem öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverstoß gem. § 134 GWB oder § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorzuwerfen ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, wobei die Geltendmachung in einem Nachprüfungsverfahren nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgen darf.

2. Im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist ein Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften nach der Erteilung des Auftrags unbeachtlich.

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Online seit 18. April

VPRRS 2024, 0081
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
„Weißmarkierungsarbeiten“ sind ein eigenständiges Fachlos!

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2024 - VK 2-13/24

1. Bei der Teilleistung "Weißmarkierungsarbeiten" handelt es sich um einen eigenständigen fachlichen Markt. Daher ist grundsätzlich ein Fachlos zu bilden.

2. Der Grundsatz der Bildung eines Fachloses besteht nicht ausnahmslos. Eine Gesamtvergabe ist erlaubt, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

3. Verzicht auf Fachlose muss "erforderlich" sein. Erforderlichkeit ist nicht erst dann gegeben, wenn ein Losverzicht vollkommen alternativlos ist. Die Erforderlichkeit ist als eine konkrete Ausprägung des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu verstehen.

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Online seit 16. April

VPRRS 2024, 0079
VerkehrVerkehr
Positive Eignungsprüfung schafft Vertrauenstatbestand!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2024 - VK 1-99/23

1. In einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt.

2. Mit der positiven Eignungsprüfung wird ein Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen, dass der Auftraggeber die Eignung auf gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nicht nochmals abweichend beurteilt.

3. Ein solcher Vertrauenstatbestand kann nur dann und insoweit begründet werden, wie der öffentliche Auftraggeber die Eignung des betreffenden Bewerbers abschließend geprüft hat, also z. B. nicht, wenn noch prüfungsrelevante Unterlagen oder Nachweise fehlen.

4. Wird die Eignung des Bestbieters zu Unrecht bejaht, muss ein Mitbewerber diesen Vergaberechtsverstoß im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ab der Begründung des Vertrauenstatbestands hinnehmen.

5. Öffentliche Aufträge sind an geeignete Unternehmen zu vergeben. Welche Anforderungen an die Eignung gestellt werden, bestimmt der Auftraggeber durch entsprechende Vorgaben, die in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen sind.

6. Um den Ausschluss eines Bieters mangels Eignung zu rechtfertigen, müssen die betreffenden Eignungsanforderungen eindeutig sein. Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, d. h. unklare oder mehrdeutige Vorgaben können einem Bewerber oder Bieter nicht entgegengehalten werden.

7. "Vergleichbar" ist eine Referenzleistung dann, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

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Online seit 8. April

VPRRS 2024, 0071
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Verfahren über Nachforderung von Unterlagen ist zu dokumentieren!

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.03.2024 - 54 Verg 2/23

1. Der Bieter muss sich festlegen, welches Angebot er abgeben will. Die Zulassung von Alternativangeboten oder Angeboten, die unter eine Bedingung gestellt werden, ist vergaberechtswidrig.

2. Die Abgabe eines nicht zugelassenen Nebenangebots führt nur zum Ausschluss des Nebenangebots.

3. Eine Änderung der Vergabeunterlagen ist unzulässig. Eine solche Änderung liegt vor, wenn der Bieter manipulativ in die Vergabeunterlagen eingreift, indem er ein von den Vorgaben abweichendes Angebot macht, das bei einem Wegdenken der Abweichungen unvollständig bleibt.

4. Ein Ausschluss eines Angebots unter rein formalen Gesichtspunkten kommt nicht in Betracht. Etwaige Unklarheiten sind im Wege der Aufklärung zu beseitigen.

5. Ein manipulativer Eingriff in die Vergabeunterlagen durch den Bieter liegt vor, wenn er sein Angebot nicht auf die anzubietende Typenanzahl (hier: von Fahrzeugen) beschränkt, sondern unter Erweiterung des Kalkulationsblatts bzw. unter Hinzufügung einer zweiten Seite eine höhere Typenanzahl als gefordert anbietet.

6. Das Verfahren über die Nachforderung von Unterlagen ist, wie das gesamte Vergabeverfahren, zu dokumentieren. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht kann ein Bieter als Rechtsverstöße rügen, wenn er durch sie benachteiligt wird.

7. Eine unterlassene Dokumentation kann geheilt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die Gefahr einer Manipulation der nachgereichten Dokumentation nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Um sicherzustellen, dass die Aufhebung der Ausschreibung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht werden kann, ist eine Aufhebung nur in engen Grenzen zulässig. Die Annahme eines Aufhebungsgrunds setzt voraus, dass ein Umstand nachträglich eingetreten ist oder dem Auftraggeber anfänglich nicht bekannt sein konnte und der Auftraggeber diesen Umstand nicht zu vertreten hat.

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Online seit 4. April

VPRRS 2024, 0069
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Was weg ist, ist weg?

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2024 - VK 2-11/24

1. Bei der Teilleistung "passive Schutzeinrichtung" handelt es sich um einen eigenständigen fachlichen Markt. Daher ist grundsätzlich ein Fachlos zu bilden.

2. Der Grundsatz der Fachlosvergabe besteht nicht ausnahmslos. Eine Gesamtvergabe ist erlaubt, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

3. Das Gebot der Losvergabe wiegt besonders schwer, wenn es um eine Fachlosvergabe geht. Denn bei Verzicht hierauf sind die interessierten Fachunternehmen weitgehend ausgeschlossen von einer eigenständigen Teilnahme am Vergabewettbewerb.

4. Die Möglichkeit, bei einer Gesamtvergabe nicht eigenständig am Vergabewettbewerb teilnehmen zu können, wird abgemildert, wenn der Auftrag rein wirtschaftlich betrachtet in jedem Fall bei den Fachunternehmen ankommt.

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Online seit 2. April

VPRRS 2024, 0067
Beitrag in Kürze
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Auch die „passive Schutzeinrichtung“ ist ein Fachlos!

VK Bund, Beschluss vom 21.02.2024 - VK 2-9/24

1. Bei der Teilleistung "passive Schutzeinrichtung" handelt es sich um einen eigenständigen fachlichen Markt. Daher ist grundsätzlich ein Fachlos zu bilden.

2. Der Grundsatz der Fachlosvergabe besteht nicht ausnahmslos. Eine Gesamtvergabe ist erlaubt, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

3. Erhöhte Unfallgefahren im Baustellenbereich, volkswirtschaftliche Nachteile infolge von Zeitverlust durch Staugeschehen und ökologische Nachteile durch vermehrte staubedingte Emissionen können eine Gesamtvergabe rechtfertigen.

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