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Sachgebiet: PPP

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0365
BauvertragBauvertrag
„Verkehrsmengenrisiko“ übernommen: Keine Vertragsanpassung bei Verkehrsrückgang!

OLG Celle, Urteil vom 26.11.2019 - 13 U 127/18

1. Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB ist grundsätzlich insoweit kein Raum, als es sich dabei um Erwartungen und Umstände handelt, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallen sollten. Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme - sei es ausdrücklich, konkludent oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung - schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03, IBRRS 2006, 0721).*)

2. Der Konzessionsnehmer kann daher nicht die Vertragsanpassung bei Rückgang des mautpflichtigen Verkehrs auf dem von ihm ausgebauten und betriebenen Autobahnteilstück verlangen, wenn er im Konzessionsvertrag das "Verkehrsmengenrisiko" in dem Umfang übernommen hat, wie es sich nach Vertragsschluss verwirklicht hat.*)

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0154
PPPPPP
Planungsrisiken sind bei einem Konzessionsvertrag nicht ungewöhnlich!

LG München I, Urteil vom 31.01.2018 - 11 O 6461/17

1. Die Abgrenzung des öffentlichen Bauauftrags von der Baukonzession richtet sich damit nach der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Liegt dem Vertrag als Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers die Einräumung eines Nutzungsrechts zu Grunde, ist der Vertrag als Baukonzession zu beurteilen. Maßgeblich ist insoweit, dass mit der Einräumung des Nutzungsrechts auch das Nutzungsrisiko auf den Konzessionär übertragen wird.

2. Typisch für einen Konzessionsvertrag ist die Risikotragung des Konzessionärs (Auftragnehmers). Er trägt das Risiko, dass die über die Einnahmen zu erzielende Vergütung nicht zur Deckung der Kosten ausreicht.

3. Die Übernahme der Verantwortung für die Planung stellt im Rahmen eines Konzessionsvertrags weder eine unangemessene Benachteiligung noch eine unwirksame Haftungsfreizeichnung dar.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0065
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung im Rahmen eines ÖPP-Projekts

BFH, Urteil vom 13.11.2013 - XI R 24/11

1. Erbringt ein Unternehmer an ein Studentenwerk im Rahmen eines "Public-Private-Partnership-Projekts" eine Bauleistung (Werklieferung), die mit einer zwanzigjährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, kann neben der Werklieferung eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk vorliegen.*)

2. Das gilt auch dann, wenn in der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung kein Jahreszins angegeben worden ist (entgegen Abschn. 3.11. Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStAE).*)




VPRRS 2014, 0039
PPPPPP
Tenor wegen offensichtlichen Schreibversehens korrigiert

OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - Verg 6/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1596
DienstleistungenDienstleistungen
Teilprivatisierung Klinikanteile im Wege Public Private Partnership

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2002 - 203-VgK-06/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0856
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungsbeschluss bezüglich Kostenhöhe

VK Hessen, Beschluss vom 08.09.2008 - 69d-VK-13/2007

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0719
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung Ausschreibung des Vergabeverfahrens des PPP-Projekt NRW

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2010 - VK 19/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0346
PPPPPP
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 13.09.2010 - II ZR 7/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0143
PPPPPP
Voraussetzungen einer Fachlosaufteilung bei PPP-Projekt

OLG Celle, Beschluss vom 26.04.2010 - 13 Verg 4/10

Zu den Voraussetzungen einer Fachlosaufteilung nach § 97 Abs. 3 GWB im Rahmen eines ÖPP-Projektes.

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0131
PPPPPP
ÖPP: Unmittelbaren Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 02.06.2009 - Rs. C-196/08

Die Art. 43, 49 und 86 EG-Vertrag, die Richtlinie 2004/18/EG und die Richtlinie 2004/17/EG stehen einer unmittelbaren Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung, die die vorhergehende Durchführung von Arbeiten mit sich bringt, an eine ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffene gemischt öffentlich-private Gesellschaft nicht entgegen, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- Die Gesellschaft behält diesen ausschließlichen Gesellschaftszweck während ihres Bestehens bei;

- die Auswahl des privaten Gesellschafters erfolgt mittels eines öffentlichen Verfahrens, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen sowie die Charakteristika seines Angebots hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung überprüft worden sind;

- der private Partner übernimmt als gewerblicher Gesellschafter die Durchführung der Dienstleistung und der Arbeiten und

- diese Ausschreibung entspricht dem Grundsatz des freien Wettbewerbs, und die vom Gemeinschaftsrecht für Konzessionen verlangte Transparenz und Gleichbehandlung und gegebenenfalls die Regeln der Publizität und der Vergabe öffentlicher Aufträge werden beachtet.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0128
DienstleistungenDienstleistungen
Einheitliche Vergabe von Projektmanagementleistungen (PPP-Projekt)

VK Thüringen, Beschluss vom 16.02.2007 - 360-4003.20-402/2007-001-UH

1. Wenn ein Bieter erstmalig mit dem Nachprüfungsantrag gegenüber dem Auftraggeber geltend macht, durch die geforderte Berufshaftpflichtversicherung für alle Teilbereiche der geforderten Leistung eine unerfüllbare Bedingung aufzustellen, ist der Nachprüfungsantrag bereits unzulässig, da dem Bieter diese Tatsache bereits mit der Vergabebekanntmachung zur Kenntnis gelangt ist und er diese nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt hat.

2. Bei komplexen Projektmanagementleistungen ist einem interessierten Unternehmen die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft grundsätzlich zuzumuten.

3. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Ausschreibung von Teilleistungen verschiedener Fachbereiche als eine im Gesamten zu bringende Leistung scheidet dann aus, wenn diese Entscheidung nicht von dem Willen getragen ist, gleichsam willkürlich, Marktbeteiligte von der Teilnahme am Wettbewerb damit von vornherein ausschließen zu wollen.

4. Eine losweise Vergabe widerspricht grundsätzlich dem projektorientierten Lebenszyklusansatz von PPP-Modellen. Dem PPP-Modell ist deshalb die Gesamtvergabe inhärent. Eine Aufteilung des Gesamtauftrags in Fachlose entsprechend den einzelnen Leistungsbestandteilen sollte daher nicht vorgesehen werden.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0390
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geltung des Vergaberechts für vergabestellennahe Nachunternehmer

KG, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

1. Beauftragt ein öffentlicher Auftraggeber ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem er selbst zur Hälfte beteiligt ist, ohne Durchführung eines den Anforderungen des Vierten Teils des GWB und der VgV genügenden Vergabeverfahrens mit ausschreibungspflichtigen Dienstleistungen (hier: Facility Management) und will das Gemeinschaftsunternehmen dazu gehörende Teilleistungen (hier: Abfallentsorgung), die als solche dem GWB-Vergaberegime unterfallen, in der Folge nachunternehmerähnlich weiter vergeben, ist es gegenüber einem daran interessierten Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen über das Vergabeverfahren der VgV und der VOL/A gleichermaßen verpflichtet, wie es der öffentliche Auftraggeber selbst ohne Einschaltung des Gemeinschaftsunternehmens gewesen wäre.*)

2. Zur Auftraggebereigenschaft einer Messegesellschaft.*)

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VPRRS 2006, 0283
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Vergabe - ÖPP-Projekt: Berechnung des Schwellenwertes bei Einzellosen

OLG München, Beschluss vom 28.04.2006 - Verg 6/06

1. Hält sich der Auftraggeber bei der Ausschreibung unterschiedlicher freiberuflicher Leistungen (hier: Beratung in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Beziehung bei einem ÖPP-Projekt) offen, ob er die zu vergebenden Lose einem Auftragnehmer überträgt, ist für die Berechnung des Schwellenwertes auf die Summe der Einzelleistungen abzustellen.*)

2. Zur Frage der eindeutig und erschöpfend beschreibbaren freiberuflichen Leistung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VOF.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0660
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des Schwellenwerts bei der Ausschreibung eines PPP-Modells

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.03.2005 - VK 2/05

Auch im Rahmen eines PPP-Verfahrens sind alle Teile eines Vertrages inhaltlich und rechnerisch bei der Ermittlung des Schwellenwertes bzw. der geschätzten Auftragssumme einzubeziehen, so auch Finanzierungsleistungen und Optionen für Wartungsangebote. *)

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VPRRS 2005, 0520
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des Schwellenwerts bei der Ausschreibung eines PPP-Modells

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.03.2005 - VK 2/2005

Auch im Rahmen eines PPP-Verfahrens sind alle Teile eines Vertrages inhaltlich und rechnerisch bei der Ermittlung des Schwellenwertes bzw. der geschätzten Auftragssumme einzubeziehen, so auch Finanzierungsleistungen und Optionen für Wartungsangebote. *)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0598
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtoffenes Verfahren bei PPP

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 203-VgK-48/2004

1. Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) unterliegen stets dann dem Vergaberecht, wenn die Vergabe an der Beteiligung nicht nur der Kapitalbeschaffung dient, sondern zugleich mit der Vergabe von Dienstleistungen an den privaten Gesellschafter einhergeht.

2. Vom offenen Verfahren kann regelmäßig bei komplexen Kooperationsverträgen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) abgewichen werden.

3. Die Bieter haben ein Recht darauf, sich im Wettbewerb nur mit Unternehmen messen zu müssen, welche zuvor die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs durch Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt haben und dann auch als geeignet ausgewählt wurden.

4. Aus § 9 a VOL/A folgt nicht, dass der Auftraggeber den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien schon in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.

5. Bei einer Bewertungsmatrix sind die Gründe für die Punktevergabe wenigstens stichwortartig in der Dokumentation zu skizzieren.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0407
BauvertragBauvertrag
Sicherheit nach § 648a BGB trotz öffentlicher Finanzierung?

OLG Dresden, Gerichtlicher Hinweis vom 15.01.2003 - 2 U 2119/02

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Online seit 1999

VPRRS 2013, 0979
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 24 Nr. 3 VOB/A bezweckt nicht den Schutz des Bieters, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden

VK Bund, Beschluss vom 18.10.1999 - VK 1-25/99

Nach § 97 Abs. 7 GWB haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Die Vorschrift begründet mithin subjektive Rechte der Bieter auf Einhaltung der maßgebenden Vergabevorschriften, insbesondere solcher, die für die Erteilung des Zuschlags relevant sind. Allerdings geht der sich daraus ergebende Anspruch eines Unternehmens nur so weit, soweit eine bestimmte vergaberechtliche Vorschrift gerade auch den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezweckt.

2. Die Vorschrift des § 24 Nr. 3 VOB/A bezweckt nicht den Schutz des Bieters, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden.

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