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Sachgebiet: Verkehr

314 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0524
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagsverbot nur bei wirksamer Zustellung

BayObLG, Beschluss vom 01.07.2003 - Verg 3/03

1. Das Zuschlagsverbot nach § 115 Abs. 1 GWB gilt nur bei wirksamer Zustellung des Nachprüfungsantrags an den richtigen Auftraggeber.

2. Zur Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags gegen einen Bevollmächtigten als Auftraggeber.

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VPRRS 2003, 0494
DienstleistungenDienstleistungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Auschluss wegen fehlender Eignung möglich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003 - Verg 16/03

Ob die Vergabestelle ein Angebot, das bereits in die Wirtschaftlichkeitsprüfung gelangt ist, nachträglich wegen fehlender Zuverlässigkeit, fachlicher Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters ausschließen darf, hängt davon ab, ob das Angebot aufgrund eines zwingenden (gesetzlichen) Ausschlussgrundes oder einer Ermessensentscheidung erfolgen soll. Nur in ersterem Fall ist noch ein Ausschluss möglich.

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VPRRS 2003, 0493
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot muss den Forderungen der Leistungsbeschreibung genügen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003 - Verg 14/03

1. Genügt das Angebot eines Bieters nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, so ist es nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 auszuschließen.

2. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die im Vergabenachprüfungsverfahren erfolglose Antragstellerin in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO dann mit den Kosten der beigeladenen Partei zu belasten, wenn sie sich mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, gewollt und bewusst in einen Interessengegensatz zur Beigeladenen gestellt hat und sich ferner die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem sie erfolgreich Anträge nebst Begründungen gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.

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VPRRS 2003, 0448
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis; Amtsermittlung

OLG Jena, Beschluss vom 29.04.2003 - 6 Verg 2/03

Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag zutreffend mangels Antragsbefugnis zurückgewiesen, kann der Vergabesenat auch dann nichts zur Wertungsfähigkeit eines konkurrierenden Angebots befinden, wenn dieses Angebot in gleicher Weise einem zwingenden Ausschluss unterliegt, wie das des Antragsstellers.*)

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VPRRS 2003, 0361
DienstleistungenDienstleistungen
Was ist eine (Dienstleistungs-)Konzession?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Verg 22/02

Konzessionen sind Vertragskonstellationen, bei denen die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten, oder in diesem Recht und einer zusätzlichen Bezahlung. Der Sache nach handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers (als Konzessionsgeber) und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag der öffentlichen Hand.

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VPRRS 2003, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis, wenn Bieter zwingend auszuschließen ist

OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2003 - 6 Verg 2/03

1. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn es ausgeschlossen ist, dass ein Vergaberechtsverstoß sich zum Nachteil des Ast. auswirkt. Mit diesem Inhalt kommt § 107 Abs. 2 GWB dem Willen des Gesetzgebers gemäß zur Geltung, denn die Vorschrift ist auf Anregung des Bundesrats in das GWB eingefügt worden, um sicher zu stellen, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots hat, nicht den Fortgang des gesamten Investitionsvorhabens blockiert (vgl. BR-Drucks. 646/97, S. 13 f.).*)

2. Es ist unerheblich, ob die Vergabestelle ein an sich zwingend auszuschließendes Angebot als wertungsfähig behandelt und in die Phase der Wirtschaftlichkeitsprüfung übernommen hat. Dem Antragsteller steht kein schützenswertes Vertrauen dahin zu, dass auch die Vergabeprüfungsinstanzen den zwingenden Ausschließungsgrund ignorieren, weil ansonsten die Rechtsverletzung zum Nachteil der Mitbewerber fortgesetzt bzw. perpetuiert würde.*)

3. Ein Angebot verändert im Widerspruch zu § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A die Verdingungsunterlagen, wenn in ihm abstrakt formulierte Geschäftsbedingungen des Bieters zum Gegenstand der Offerte erklärt sind und wenn die Vergabestelle nach den Verdingungsunterlagen von Bieterseite eingebrachte Ergänzungen ausdrücklich mit dem Ausschluss des Angebots sanktioniert (Vergabeüberwachungsausschuss Bayern, Beschl. vom 12.05.1999, VÜA 13/98, ZVgR 1999, 272; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl., S. 175). Es bleibt offen, ob dieser Rechtssatz auch dann gilt, wenn die Verdingungsunterlagen keine Ausschließlichkeit erkennen lassen; ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, wann ein solches Schweigen als Einverständnis der Vergabestelle mit Auftragnehmerbedingungen zu werten ist.*)

4. Die Antragsbefugnis der Ast. bleibt nicht deswegen erhalten, weil der sich aus §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1. Abs. 1 lit. d VOL/A ergebende Ausschlussgrund nicht durch einen Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden ist, sondern weil ihn die Vergabekammer erstmals herangezogen hat.*)

5. Unabhängig vom Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im Rahmen der Sachprüfung stellen die Vergabeprüfungsinstanzen auf der Grundlage des gesamten Verfahrensstoffs (Akteninhalt, Sachvortrag unter Einbezug von nicht rein theoretischen Sachverhaltsvariationen) von Amts wegen fest, ob die Verfahrensdurchführungsvoraussetzungen erfüllt sind.*)

6. Wegen des besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§ 113 Abs. 1 GWB) kann ein Beteiligter nicht davon ausgehen, er werde so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung auf Rechtsbedenken hingewiesen, dass er hierauf vorbereitet verhandeln kann. Vermag der Beteiligte auf einen während der Verhandlung gegebenen Hinweis nicht sofort zu antworten, ist ihm in Beachtung der Grundsätze des fairen Verfahrens binnen kurz bemessener Frist Gelegenheit zu nachträglicher Stellungnahme zu geben.*)

7. Der Senat neigt weiterhin dazu, die Frage zu verneinen, ob auf eine objektiv begründete Rüge im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangen werden kann, für das die Verfahrenseinleitungsvoraussetzung "Antragsbefugnis" nicht gegeben ist (Beschluss vom 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488). Er geht weiterhin davon aus, dass das Nachprüfungsverfahren nach dem Willen des Gesetzgebers ein Verfahren zur Verwirklichung von Individualrechtsschutz ist und nicht eine allgemeine staatliche Gesetzlichkeitsaufsicht eröffnet.*)

8. Ist der Vergabesenat aufgrund einer Rechtsprechungsdivergenz an eigener Sachentscheidung gehindert, so begründet die Möglichkeit, dass der BGH, weil er nicht die Meinung des vorlegenden Senats teilt, und den Nachprüfungsantrag für begründet hält, die zur Verlängerung der aufschiebenden Wirkung erforderliche Erfolgsaussicht.*)

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VPRRS 2003, 0183
DienstleistungenDienstleistungen
Beginn des Vergabeverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2002 - Verg 6/02

1. Das Kartellverbot (§ 1 GWB) und das Verbot von Vereinbarungen über Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen (§ 14 GWB) stellen keine Bestimmungen über das Vergabeverfahren dar.

2. Der öffentliche Auftraggeber befindet sich in einem Vergabeverfahren, wenn er zur Deckung eines fälligen oder demnächst fälligen Bedarfs an Waren, Bau- oder Dienstleistungen entschlossen ist und mit organisatorischen und/oder planenden Maßnahmen begonnen hat zu regeln, auf welche Weise (insbesondere in welcher Vergabeart) und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durchgeführt und wie die Person oder der Personenkreis des oder der Leistenden ermittelt und mit dem Endziel des Abschlusses eines entgeltlichen und verbindlichen Vertrages ausgewählt werden soll.

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VPRRS 2003, 0077
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - Verg 42/01

Zur Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren, wenn ein Angebotspunkt im Detail von bestimmten Vorstellungen der Auftraggeberin abweicht, bei objektiver Betrachtung aber nicht die Eindeutigkeit der generellen Angebotserklärung einschränkt.

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0265
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Aufhebung

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

1. Nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00 - "Hospital Ingenieure") besteht entgegen der früheren deutschen Praxis grundsätzlich die Möglichkeit, die Aufhebung eines VOL/A-Vergabeverfahrens der Nachprüfung zu unterziehen.

2. Die Nachprüfung ist nach der EuGH-Entscheidung dahin möglich, ob Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht oder gegen einzelstaatliche Vorschriften vorliegen, die dieses Recht umsetzen.

3. Diese einzelstaatlichen Vorschriften müssen richtlinienkonform, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinien 89/665/EWG und 92/50/EWG, ausgelegt werden.

4. Das Verlangen nach einer Tariftreueerklärung im Angebot verstößt gegen den freien Wettbewerb und ist daher unzulässig (wie BGH, Az. KVR 23/98, Vorlage an das BVerfG).

5. Eine grundsätzlich unzulässige Mitwirkung eines Mitarbeiters eines Bewerbers ist auch dann anzunehmen, wenn der Mitarbeiter an der Fassung der Ausschreibung nur im Vorfeld beratend mitwirkt, die Ausschreibung als solche aber nicht mitbeschließt und auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nichts mitentscheidet.

6. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist auch aus Gründen zulässig, die der vergebende Stelle bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind. Die anders lautende Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97) ist überholt durch die Anerkennung eines Primärrechtsschutzes gegen die Aufhebungsentscheidung.

7. Eine Divergenzvorlage an den BGH nach § 124 Abs. 2 GWB ist nur dann geboten, wenn die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, ihrerseits in einem Vergabenachprüfungsverfahren ergangen ist.

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VPRRS 2002, 0146
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer Ausschreibung zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2002 - Verg 5/02

Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zum Zwecke der Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.

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VPRRS 2002, 0305
VerkehrVerkehr
Wer eine andere Lösung anbieten will, muss ein Nebenangebot unterbreiten!

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2004 - VK 2-132/03

1. Änderungen an den Verdingungsunterlagen, gleichgültig in welchem Teil und in welchem Ausmaß, sind daher als unzulässig anzusehen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht.

2. Sofern ein Bieter andere Lösungen für eine bestimmte Leistung anbieten möchte, die von den Verdingungsunterlagen abweichen, muss er explizit Nebenangebote beziehungsweise Änderungsvorschläge unterbreiten und diese auf gesonderter Anlage kenntlich machen.

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Online seit 2000

VPRRS 2000, 0075
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß BADV

VGH München, Urteil vom 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

1. Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen.

2. Die Vergabeentscheidung ist eine Ermessensentscheidung. Im Sinne der gebotenen „Transparenz“ darf sie sich ausschließlich auf die in der Ausschreibung bekanntgegebenen objektiven Zuschlagskriterien (objektive Eigenschaften der Bewerber und ihrer Angebote) stützen. Ein maßgebliches Abstellen auf die vom Nutzerausschuß und vom Flughafenunternehmer abgegebenen Voten als solche ist unzulässig.

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Online seit 1999

VPRRS 1999, 0017
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

1. Es stellt eine Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes dar, wenn entgegen dem aus § 20 VwVfG resultierenden Rechtsgedanken an einer Vergabeentscheidung Personen auf Auftraggeberseite mitwirken, die Aufsichtsfunktionen in Unternehmen ausüben, die als Bieter auftreten oder an Bietergemeinschaften beteiligt sind.

2. Ein Verstoß gegen die in § 9 VOB/A enthaltene Pflicht, die Leistungen so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Führt auch die Auslegung der Verdingungsunterlagen zu keinem eindeutigen Ergebnis, muss der Auftraggeber deren Inhalt gegenüber allen Bietern klarstellen, um diesen gegebenenfalls die Chance zur Überarbeitung ihrer Angebote zu geben.

3. Im laufenden Vergabeverfahren sind Versuche zur Vertragsanbahnung ebenso wie Vertragsabschlüsse zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen unzulässig, ohne dass es auf den Nachweis der tatsächlichen Beeinflussung der Vergabeentscheidung durch diese Umstände ankäme.

4. Im Verhandlungsverfahren sind alle während der Verfahrensdauer zu treffenden wesentlichen Entscheidungen, die zum Ausscheiden oder zur Präqualifikation oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Bieter führen, bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar zu dokumentieren, um dem Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB Genüge zu tun. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer Verletzung der Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB.

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VPRRS 2002, 0286
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Freihändige Vergabe nach Aufhebung der ursprüngl. Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 5/02

1.) Die für den Schwellenwert maßgebliche Schätzung des Auftragswertes hat grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu erfolgen und nicht erst dann, wenn bereits das Angebot eines Bieters vorliegt.

2.) Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.

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