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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Waren/Güter

4681 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

VPRRS 2018, 0073
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit berufen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.02.2018 - VgK-42/2017

1. § 135 Abs. 1 GWB fordert für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Auftrags keine Rüge. Sie ist daher selbst dann nicht erforderlich, wenn der Antragsteller an dem Vergabeverfahren, in dem gegen § 134 GWB verstoßen worden war, teilgenommen hat. Dadurch gelangt der an der rechtswidrigen Vergabe teilnehmende Bieter in die ansonsten nicht vorgesehene Position, Rügen zurückhalten und abhängig von der Entscheidung der Vergabestelle einsetzen zu können. Dennoch ist dies hinzunehmen. Die Verpflichtung zur Rüge ist die auf Treu und Glauben gegründete Gegenleistung des Bieters dafür, dass sich der Auftraggeber an die gesetzlichen Vorgaben hält, insbesondere die Vergabebekanntmachung nach § 35 SektVO und Einhaltung der Informations- und Wartepflicht. Erfüllt der öffentliche Auftraggeber seine Verpflichtung nicht, so wird der Bieter im Gegenzug von der Rügeverpflichtung befreit. Das ist der Grund für die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)

2. Wenn ein Auftraggeber einen laufenden Vertrag mit einer Frist von einem Jahr kündigt, um in dieser Zeit zu entscheiden, ob er die Aufgabe selbst wahrnimmt, oder über einen Dienstleistungsauftrag beschafft, kann er sich drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht auf Eilbedürftigkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO berufen. Es fällt in seine Risikosphäre, dass er die Entscheidung zwischen den Varianten nicht frühzeitig traf und die Kündigungsfrist nicht zur Vorbereitung der Vergabe nutzte.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 134 GWB verpflichtet, die unterlegenen Bieter über die Gründe der Nichtberücksichtigung zu informieren (Informationspflicht) und den Vertrag frühestens 10 bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Information zu schließen (Wartepflicht). Nach § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB entfällt die Informationspflicht nur, wenn das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (Verweis auf § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO/§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Erforderlich für die Heilung ist die objektive Dringlichkeit gemäß dieser Tatbestände, also einschließlich der nicht Zurechenbarkeit des Grundes der Dringlichkeit.*)

4. Vergibt der Auftraggeber zur Sicherung der Grundversorgung einen Auftrag ohne nicht zurechenbare Dringlichkeit, so hat er die Informations- und Wartepflicht einzuhalten.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 97 GWB in Verbindung mit § 35 SektVO verpflichtet, auch Interimsvergaben europaweit bekanntzumachen, wenn der maßgebliche Schwellenwert überschritten ist. Versäumt er dies rechtsirrig, so bietet § 135 Abs. 3 GWB die Möglichkeit der Heilung durch eine verfahrensbegleitende Bekanntmachung.*)

6. § 182 Abs. 3 Satz 5 GWB berechtigt die Vergabekammer zur Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Das erlaubt es, auch dem in der Sache obsiegenden Antragsteller die Kosten aufzuerlegen, wenn dessen Verhalten vergaberechtlich zu missbilligen ist.*)




VPRRS 2018, 0053
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Angebotsmuster ist vollständig zu prüfen!

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2017 - VK 2-120/17

1. Vergabeunterlagen sind widersprüchlich formuliert, wenn sie einerseits ausdrücklich einen "automatischen" Ausschluss bei Nichtvorlage des Angebotsmusters enthalten, aber andererseits darauf hinweisen, dass musterbedingte Abweichungen nur bei Kennzeichnung zulässig sind.

2. Das vom Bieter eingereichte Angebotsmuster ist vollumfänglich und nicht nur rudimentär fiktiv zu prüfen und zu bewerten. Dies gilt selbst dann, wenn bereits eine "Vollständigkeitsprüfung" erfolgte und einzelne Punkte bemängelt wurden.

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VPRRS 2018, 0040
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Qualität vor Preis?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2017 - Verg 16/17

1. Ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz liegt nur vor, wenn die Vorgaben und Formulierungen in den Vergabeunterlagen (hier: für Westen zum Schutz von Polizeibeamten) auch nach erfolgter Auslegung mehrdeutig sind.

2. In einem Fragebogen zur Kurzerprobung vorgegebene Antwortmöglichkeiten ergeben aus Sicht eines objektiven Beurteilers keinen Widerspruch zwischen Mindestanforderungen und Wertungskriterien, wenn eindeutig erkennbar ist, dass nur die die Mindestanforderung erfüllenden Westen auf ihre Einsatztauglichkeit in verschiedenen Situationen geprüft werden sollen.

3. Ein Wertungssystem zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist nicht vergabefehlerhaft, wenn qualitative Aspekte (hier: Tragekomfort und Materialverschleiß) berücksichtigt werden und durch eine dabei zu erreichende Mindestpunktzahl sichergestellt wird, dass das Preiskriterium nicht über- oder unterbewertet wird.

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VPRRS 2018, 0046
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Widersprüchliche Nachunternehmerangaben führen zum Angebotsausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 08.11.2017 - 250-4003-8841/2017-N-004-SOK

1. Auch bei einer Vergabe nach VOL/A ist ein Angebot nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutig und widerspruchsfrei ist.

2. Erklärt ein Bieter einerseits, keine Nachunternehmer zu haben, listet er aber andererseits Sammelentsorgungsnachweise von Fremdunternehmen auf, ist sein Angebot widersprüchlich und zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2018, 0039
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegen "hinreichende Anhaltspunkte" für eine wettbewerbsbeschränkende Abrede vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2018 - Verg 39/17

1. Hinreichende Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung liegen nur vor, wenn aufgrund objektiver Tatsachen die Überzeugung gewonnen werden kann, dass ein Verstoß gegen § 1 GWB / Art. 101 AEUV mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt. Die Tatsachen beziehungsweise Anhaltspunkte müssen so konkret und aussagekräftig sein, dass die Verwirklichung eines Kartellverstoßes zwar noch nicht feststeht, jedoch hierüber nahezu Gewissheit besteht.

2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft bezweckt oder bewirkt keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs.

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VPRRS 2018, 0036
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Null-Euro-Preise für Datenbankpflege: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

VK Bund, Beschluss vom 29.12.2017 - VK 2-146/17

1. Wer neue Bücher gewerbs- oder geschäftsmäßig an Letztabnehmer verkauft, muss den vom Verleger/Importeur festgesetzten Preis einhalten (§ 5 BuchPrG).

2. Das Buchpreisbindungsgesetz reguliert den Preiswettbewerb bei Büchern, will aber nicht den Wettbewerb im Übrigen ausschließen, selbst wenn durch zusätzlich zur Lieferung erbrachte Leistungen Kosten beim Buchhändler entstehen (hier: Erstellen und Pflegen eines Online-Portals).

3. Die Angebotsangabe von Null-Euro-Preisen für die Datenbankpflege führt nicht zu einer Umgehung des Buchpreisbindungsgesetzes.

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VPRRS 2018, 0038
VerkehrVerkehr
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 72/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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VPRRS 2018, 0037
VerkehrVerkehr
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 71/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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VPRRS 2018, 0035
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gem. § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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VPRRS 2018, 0026
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist dem Auftraggeber das Angebot zugegangen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2017 - 3 VK LSA 81/17

1. Angebote sind auszuschließen, wenn sie nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.

2. Maßgebend für den Zugang (hier: des Angebots) sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis von dem Angebot erlangen zu können.

3. Wird aufgrund eines internen Geschäftsabkommens sämtliche Post - die an die in der Ausschreibung angegebene Zustelladresse gesendet wird - zunächst an ein Postfach zugestellt, kommt es für den rechtzeitigen Zugang allein auf die Ankunft im Postfach an.

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VPRRS 2018, 0003
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unerfüllbare Leistungsbeschreibung: Auftragserteilung unmöglich!

VK Westfalen, Beschluss vom 04.12.2017 - VK 1-31/17

Enthält die Leistungsbeschreibung Anforderungen, die unmöglich zu erfüllen sind, dann kann der Auftraggeber auf dieser Grundlage überhaupt keinen Auftrag erteilen. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob Angebote vorliegen, die noch mit weiteren Mängeln behaftet sind.*)

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein vorbeugender Rechtsschutz im Vergaberecht!

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2017 - VK 2-116/17

Kein vorbeugender Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren, wenn die endgültige Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht.*)

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VPRRS 2017, 0371
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes ohne "echte Chance"!

LG Köln, Urteil vom 07.11.2017 - 33 O 192/16

1. Ein Unternehmen kann Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder der Teilnahme an einem Vergabeverfahren verlangen, wenn der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen hat und das Unternehmen ohne diesen Verstoß bei der Wertung der Angebote eine echte Chance gehabt hätte, den Zuschlag zu erhalten, die aber durch den Rechtsverstoß beeinträchtigt wurde.

2. An einer "echten Chance" des Unternehmens auf den Zuschlag fehlt es, wenn das Angebot des Bieters - hier: gem. § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 - zwingend von der Wertung auszuschließen war.

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VPRRS 2017, 0382
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Arzneimittelrabattvereinbarung darf im Drei-Partner-Modell vergeben werden!

VK Bund, Beschluss vom 23.11.2017 - VK 1-123/17

1. Die Vergabe von Arzneimittelrabattvereinbarungen darf grundsätzlich auch im Drei-Partner-Modell erfolgen darf und ist (gegenüber dem Ein-Partner-Modell)an keine gesonderten Voraussetzungen geknüpft.

2. Auch der Umstand, dass der Einzelabruf im Falle von solchen Rabattverträgen nach den sozialrechtlichen Substitutionsregeln unter Einschluss eines Auswahlrechts des Apothekers erfolgt, stellt keinen Vergaberechtsverstoß dar.

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VPRRS 2017, 0358
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Beschaffung nach VgV: In welcher Höhe darf Sicherheit gefordert werden?

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2017 - VK 1-99/17

1. Ausschreibungsbedingungen und Beschaffungsgegenstand - und auch die Vertragsgestaltung - unterliegen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

2. Diese Gestaltungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers kann allerdings dann beschränkt sein, wenn die Bedingungen unter dem Gesichtspunkt unzumutbar sind, dass den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht möglich wäre.

3. Im Anwendungsbereich der VgV ist die Höhe von geforderten Sicherheitsleistungen auf eine bestimmte Höhe oder Größenordnung nicht normativ begrenzt.

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VPRRS 2017, 0364
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Wann ist eine fehlende Preisangabe "wesentlich"?

OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Verg 8/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieterfragen und die Antworten hierauf allen interessierten Unternehmen auch über seine Internetseite zur Verfügung stellen, wenn er dies zuvor bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn eine wesentliche Preisangabe fehlt, wobei es auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe nicht ankommt.

3. Über die Wesentlichkeit ist aufgrund des fraglichen Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, seines wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.

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VPRRS 2017, 0388
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer sich bei einer Mischkalkulation erwischen lässt, wird ausgeschlossen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 5/16

1. Mischkalkulationen sind als solche nicht anstößig oder als vergaberechtswidrig zu qualifizieren, sondern zählen zur ständigen Kalkulationspraxis von Bieterunternehmen.

2. Der Grund für den Ausschluss eines Angebots wegen sog. Mischkalkulation liegt nicht in der Mischkalkulation als solcher, sondern in der Tatsache begründet, dass der betreffende Bieter einen einzelnen oder einzigen Preis im Angebot nicht so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben hat, den er nach seiner Kalkulation für die Leistung vom Auftraggeber tatsächlich beansprucht.

3. Hat der Bieter „mischkalkuliert“, bedarf es nicht des Nachweises einer Konnexität zwischen „ab-“ und „aufgepreisten“ Preispositionen.

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VPRRS 2017, 0354
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Keine technische Alleinstellung durch künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2017 - Verg 53/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies gilt aber nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

2. Auch die - dem Vergabeverfahren grundsätzlich vorgelagerte - Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, ob und was beschafft werden soll, und damit auch die Frage, welche Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen gestellt werden dürfen, unterliegt vergaberechtlichen Grenzen.

3. Eine Leistungsbestimmung. die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.

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VPRRS 2017, 0343
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

VK Sachsen, Beschluss vom 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

1. Sowohl die Nachforderung fehlender Unterlagen per E-Mail als auch deren Einreichen per E-Mail verstößt gegen keine (Form-) Vorschriften des Vergaberechts. § 56 Abs. 2 VgV enthält keine Aussagen dazu, in welcher Form der Auftraggeber die Bieter aufzufordern hat, fehlende Unterlagen vorzulegen.*)

2. Wird in den Ausschreibungsunterlagen verlangt, dass mit dem Angebot mindestens drei Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei vergangenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen sind, ist daraus nicht abzuleiten, dass ein Unternehmen schon mindestens drei Jahre existiert haben muss.*)

3. Soweit der Auftraggeber von den Bietern verlangt, dass Angaben über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemacht werden, entspricht dies der Vorgabe des § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, wonach sich geforderte Erklärungen zum Umsatz auf die letzten drei Geschäftsjahre beschränken müssen. Daraus folgt nicht, dass ein Unternehmen bereits drei Jahre am Markt existieren muss, um als geeignet angesehen werden zu können.*)




VPRRS 2017, 0341
Mit Beitrag
ITIT
Wie werden Eignungs- und Zuschlagskriterien abgegrenzt?

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2017 - 1/SVK/015-17

1. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist die Entscheidung, welche Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und welche Unternehmen nicht aufgefordert werden, ausschließlich anhand der in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien zu treffen. Es ist allein entscheidend, ob die Unternehmen die vom Auftraggeber angelegten Eignungskriterien erfüllen oder nicht.*)

2. Ob ein Kriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig die Beurteilung der Eignung des Bieters für den ausgeschriebenen Auftrag betrifft, also unternehmensbezogen ist (Eignungskriterium), oder sich auf die angebotene Leistung bezieht und daher mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zusammenhängt (Zuschlagskriterien).*)

3. Für die Abgrenzung zwischen beiden Arten von Wertungskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.*)

4. § 46 Abs. 3 VgV zählt abschließend die Belege auf, die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden können.*)

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VPRRS 2017, 0339
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Geforderter Mindestjahresumsatz ist zu begründen!

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2017 - 2 Verg 2/17

1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der geforderte Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit nicht doppelt, sondern um ein Vielfaches so hoch ist wie der jährliche Auftragswert.

2. Die Forderung eines Mindestjahresumsatzes in Höhe des doppelten Auftragswerts ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VgV entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0336
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Gefordertes Formblatt fehlt: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2017 - 3 VK LSA 52/17

1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, sind auszuschließen.

2. Fehlt ein Formblatt (hier: Nr. 633, mit dem ein Bieter alle folgenden Rahmenbedingungen, Vertragsordnungen u. ä. anerkennt), ist das Angebot unvollständig und zwingend auszuschließen.

3. Das Formblatt kann auch nicht nachgefordert werden, weil es sich um einen elementaren Vertragsbestandteil des Angebots eines Bieters handelt.

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VPRRS 2017, 0316
Mit Beitrag
Sanitäts- und VerbandsmaterialSanitäts- und Verbandsmaterial
Für Nachunternehmer dürfen keine Eignungsnachweise gefordert werden!

VK Bund, Beschluss vom 28.09.2017 - VK 1-93/17

1. Wird für die von den Bietern zu erfüllenden Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung auf die "Auftragsunterlagen" verwiesen und verweist diese wiederum auf einzelne Ziffern der Bekanntmachung, so läuft der Verweis leer. Die Eignungsanforderungen sind in vergaberechtswidriger Weise nicht eindeutig formuliert.

2. Verlangt der Auftraggeber, dass auch "Drittunternehmer" mit dem Angebot bestimmte Eignungsnachweise vorlegen müssen (u. a. Handelsregisterauszug, Verpflichtungserklärung, Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und zu den Geschäftsbeziehungen), ist dies vergaberechtswidrig, soweit es sich bei diesen Unternehmen um reine Nachunternehmer handelt.

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VPRRS 2017, 0329
Waren/GüterWaren/Güter
Keine ordnungsgemäße Bekanntmachung: Eignungsunterlagen nicht wirksam gefordert!

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.09.2017 - RMF-SG 21-3194-2-2

1. Legt ein Bieter zu einem von ihm angebotenen Produkt ein Datenblatt vor, das detaillierte Angaben zu den im Leistungsverzeichnis abgefragten Parametern enthält, erklärt der Bieter damit, dass sein angebotenes Produkt sämtliche in diesem Datenblatt aufgeführten Eigenschaften hat.*)

2. Soweit ein Angebot in den Punkten den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht, welche sich aus der Verletzung der Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung ergeben, ist dies unschädlich.*)

3. § 122 Abs. 4 GWB fordert, dass Eignungskriterien in der Bekanntmachung aufzuführen sind. Werden die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntmachung nicht erfüllt, hat der Auftraggeber die entsprechenden Eignungsunterlagen nicht wirksam gefordert.*)

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VPRRS 2017, 0330
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kündigungsrechte können unzumutbare Kalkulationsrisiken sein!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.05.2017 - 21.VK-3194-05/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann die technische Leistungsfähigkeit nur dann verneinen, wenn er sicher feststellt, dass der Bieter über die geforderten Referenzen nicht verfügt.*)

2. Zwar sind aus den Ausschreibungsbedingungen resultierende Preis- bzw. Kalkulationsrisiken grundsätzlich vom Bieter zu tragen, sie können aber unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden. Eine ordnungsgemäße Kalkulation ist wegen fest gelegter Kündigungsrechte durch den Auftraggeber unzumutbar, wenn der Kündigungsgrund außerhalb der Sphäre des Auftragnehmers liegt.*)

3. Die Leistungsbeschreibung muss in einer Weise verfasst sein, dass den Unternehmen der gleiche Zugang zum Vergabeverfahren gewährt wird. Gleicher Zugang zum Vergabe verfahren bedeutet, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung nicht so festlegen darf, dass diese von vorneherein nur von Unternehmen mit einer vorhandenen örtlichen Infrastruktur erbracht werden kann.*)

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VPRRS 2017, 0321
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kooperationsvertrag mit Einkaufsgemeinschaft ist ausschreibungspflichtig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.04.2017 - 3 VK LSA 7/17

1. Bei einer Dienstleistungskonzession ist es wesentlich, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.

2. Ein Kooperationsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft, bietet dem Vertragspartner gegen Entgelt ausgehandelte günstige Einkaufskonditionen, Beratungsleistungen sowie den Abschluss von Rahmenverträgen mit den Lieferanten von Produkten. Die eigentliche Beschaffung der Produkte wird dagegen nicht übertragen.

3. Werden im Rahmen bilateraler Verträge Produkte vom Lieferanten bezogen, handelt es sich bei einem solchen Kooperationsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft nicht um eine Dienstleistungskonzession, sondern um einen Dienstleistungsauftrag der öffentlich auszuschreiben ist.

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VPRRS 2017, 0302
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rüge mit Angebot eingereicht: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2017 - VK 2-82/17

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist für jeden geltend gemachten Vergabefehler gesondert zu prüfen.

2. Wird die Rüge zusammen mit dem Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, hat der Auftraggeber erst nach Ablauf der Angebotsfrist die Möglichkeit, Kenntnis von der Rüge zu nehmen.

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VPRRS 2017, 0285
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Abschleppwagen und Verwahrungsfläche bereits bei Angebotsabgabe notwendig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2017 - Verg 11/17

1. Bei der Vergabe von Abschleppleistungen muss ein Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechende Anzahl an Abschleppfahrzeugen noch nicht vorhalten. Es handelt sich um technische Ausrüstung, die kurzfristig am Markt beschafft werden kann. Nötigenfalls muss der Auftraggeber hierfür durch die Gestaltung der Vertragsvorlaufzeit Gelegenheit geben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014 - Verg 46/13, VPRRS 2014, 0447).

2. Wird mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung über das Vorhandensein einer geeigneten Verwahrungsfläche für Fahrzeuge verlangt, kann diese zulässigerweise lediglich als Verpflichtungserklärung verstanden werden.

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VPRRS 2017, 0311
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Was ist ein "automatisierter" Vorgang?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2017 - 1 VK 24/17

1. Der Begriff "automatisiert" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und nicht legal definiert. Er ist deshalb auszulegen (hier: Vergabe eines Fahrradverleihsystems mit automatisierter Entriegelung bei Mietbeginn).

2. Einzelne automatisierte Vorgänge unterscheiden sich von nicht-automatisierten Vorgängen dadurch, dass sie selbsttätig, ohne (weiteres) menschliches Zutun ablaufen. Der unmittelbare Impuls dafür kann - muss aber nicht - von einem Menschen ausgehen.

3. Eine automatische Entriegelung liegt vor, wenn nach Authentifizierung des Mieters, das IT-System des Fahrrades aktiviert wird und dieser anschließend nur noch einen Knopf drücken muss, damit die elektronische Entriegelung des Bügelschlosses auslöst.

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VPRRS 2017, 0304
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wie sind CPV-Codes auszulegen?

VK Südbayern, Beschluss vom 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Der Gesamtwert bestimmt sich nach der Summe aller Kosten der nachgefragten Leistungen. Hierzu können auch die zur Leistungserbringung erforderlichen Energiekosten zählen, auch wenn der Auftraggeber die Bieter hiervon freistellt.*)

2. Die Abgrenzung zwischen sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne des § 130 GWB und sonstigen Dienstleistungen erfolgt unter Heranziehung der in Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU genannten CPV-Codes. Der Hauptgegenstand wird gem. § 130 Abs. 2 GWB danach bestimmt, welcher geschätzte Wert der Dienstleistungen am höchsten ist.*)

3. Bei der Auslegung der CPV-Codes ist zu beachten, dass einzelne CPV-Codes in den unterschiedlichen amtlichen Sprachfassungen der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 eine erheblich abweichende Bedeutung haben und zudem unklar ist, welche Teilleistungen unter einen CPV-Code zu subsumieren sind.*)

4. Eine stark wettbewerbseinschränkende Leistungsbestimmung stellt dann einen Vergaberechtsverstoß dar, wenn die vom Auftraggeber herangezogenen sachlichen Gründe tatsächlich nicht existieren bzw. nicht belegbar sind.*)

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VPRRS 2017, 0301
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber muss ungewöhnlich niedrigen Preisen nachgehen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2017 - VgK-17/2017

1. Jeder Bieter hat einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber das Angebot (hier: zur Verwertung von kompostierbaren Abfällen) eines Mitbewerbers bei einem konkreten Verdacht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot einer Preisprüfung unterzieht.

2. Ein konkreter Verdacht liegt jedenfalls dann vor, wenn das günstigste Angebot vom zweitgünstigsten um 20 % abweicht oder bei auffälligen Abweichungen von preislichen Erfahrungswerten aus anderen vergleichbaren Beschaffungsvorgängen.

3. Eine Rüge ist nur dann ausreichend substanziiert, wenn tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Reine Vermutungen (hier: Missachtung der Mindestlohnvorgabe und wirtschaftliche Defizite und fehlende Zertifizierung) genügen nicht.

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VPRRS 2017, 0296
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Selbstreinigungsmaßnahmen müssen umfassend nachgewiesen werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF

1. Ein erklärter Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist unwiderruflich.

2. Zeigt ein Auftragnehmer (hier: bei Bewachungsleistungen) der Vergabestelle nicht an, dass er nachträglich einen Nachunternehmer einschaltet oder den Nachunternehmer wechselt, erfüllt er seinen öffentlichen Auftrag mangelhaft. Ein wiederholt auftretender unberechtigter Nachunternehmereinsatz ist eine mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Leistung, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

3. Möchte ein Unternehmen sich auf eine Selbstreinigung berufen, genügen pauschale Behauptungen nicht. Vielmehr hat eine konkrete Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen zu erfolgen, z. B. durch Schriftstücke aller Art oder Erklärungen Dritter. Bei durchgeführten organisatorischen Maßnahmen, wie Mitarbeiterschulungen, sind der Gegenstand der Maßnahme, der Teilnehmerkreis und der zeitliche Umfang zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0395
Waren/GüterWaren/Güter
Zulassung gleichwertiger Alternativen: Neben- oder Hauptangebote?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2017 - Verg 12/17

1. Der öffentliche Auftraggeber hat klare und eindeutige Angaben zu allen Wertungs- und Zuschlagskriterien zu machen. Er kann eine rechtmäßige Zuschlagsentscheidung nur dann treffen, wenn die maßgeblichen Anforderungen von allen beteiligten fachkundigen Bietern im gleichen Sinn verstanden und ihren Angeboten zugrunde gelegt werden können.

2. Die Zulassung gleichwertiger Alternativen zu den im Leistungsverzeichnis genannten Produkten ist keine Zulassung von Nebenangeboten. Vielmehr handelt es sich bei Angeboten, die von dem vom Auftraggeber angebrachten Zusatz "oder gleichwertig" Gebrauch machen, nicht um Nebenangebote, sondern um Hauptangebote, weil sie der Leitungsbeschreibung entsprechen und nicht von ihr abweichen.

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VPRRS 2017, 0288
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
"Referenzen im Personenverkehr" gefordert: Nah- und Fernverkehr zählen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 Verg 7/17

1. Wenn in der Ausschreibung für Busnahverkehrsdienstleistungen von den Bietern zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich verlangt wird, dass sie belegen, Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG erbracht zu haben, so können Nachweise über erbrachte Busfernverkehrsdienstleistungen nicht als formell ungeeignet zurückgewiesen werden.*)

2. Wenn Referenzen über Busfernverkehrsleistungen gem. § 42a PBefG nicht ausgeschlossen wurden, hat sich der Auftraggeber daran insoweit selbst gebunden und er ist nicht berechtigt, den fehlenden Nachweis der Eignung der Bieterin auf solche Umstände zu stützen, die sich aus der allgemeinen und strukturellen Unterscheidung der Linienverkehre im Personennah- und Fernverkehr ergeben.*)

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VPRRS 2017, 0280
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabereife trotz noch ausstehender Vorbereitungsmaßnahmen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2017 - 1 VK 26/17

1. Dem Auftraggeber ist abzuverlangen, dass er vor der Ausschreibung alle rechtlichen Voraussetzungen schafft, damit innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen mit der ausgeschriebenen Leistung begonnen werden kann.

2. Ein noch zu bewerkstelligender Umbau der Lagerhalle in der Umschlagstelle (hier: Sammlung und Verwertung von Pappe, Papier Kartonagen) steht einer Vergabereife nicht entgegen, wenn unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtzeitig erteilt wird. Es ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten so lange zu warten, bis er alle vorbereitenden Maßnahmen erledigt hat.

3. Auftraggeber müssen nach Bieterfragen keine konsolidierte Fassung der Leistungsbeschreibung veröffentlichen.

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VPRRS 2017, 0278
Mit Beitrag
ITIT
Auf eine Mindestbedingung kann nicht nachträglich verzichtet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2017 - 1/SVK/032-16

1. Ein Bieter darf eine Leistungsbeschreibung nicht im Sinne einer für ihn - u. U. wirtschaftlich - günstigen Lösung interpretieren oder gar der Leistungsbeschreibung eigenmächtig seine Version aufdrängen. Unterstellt der Bieter für seine Auslegung der Leistungsbeschreibung jedoch ein vermeintlich branchenübliches Begriffsverständnis, sind etwaige Unklarheiten der Leistungsbeschreibung für ihn nicht erkennbar und spätere Einwände hiergegen nicht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB präkludiert.*)

2. Auch bei einem Verhandlungsverfahren sind aufgestellte Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Angebote, die diesen nicht entsprechen, sind grundsätzlich auszuschließen.*)

3. Ist den Vergabeunterlagen eindeutig zu entnehmen, dass im Rahmen der Teststellung ein zweikanaliges Gerät präsentiert werden soll, stellt dies eine Mindestbedingung im Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber kann nicht zu Gunsten eines Bieters auf die Erfüllung dieser Mindestbedingung verzichten, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bietern darstellen würde. Er muss somit, auch wenn er im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, gleichwohl dafür sorgen, dass die Anforderungen des Auftrags, die er als verbindlich eingestuft hat, erfüllt werden.*)

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VPRRS 2017, 0269
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Über den Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat sind alle Bieter zu informieren!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 1-67/17

1. Ein Auftrag über die Lieferung und Montage einer automatischen Trefferanzeige für eine Schießanlage stellt einen Liefer- und keinen Bauauftrag dar. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftragnehmer nach den Vergabeunterlagen "keine bauliche Änderung" vornehmen darf.

2. Von der Forderung nach einem Zertifikat kann der Auftraggeber im Verlauf des Vergabeverfahrens Abstand nehmen und das Angebot des Bieters, der nicht über ein entsprechendes Zertifikat verfügte, bezuschlagen, wenn der Auftraggeber die Vorlage des betreffenden Zertifikats gar nicht fordern durfte.

3. Voraussetzung für den nachträglichen Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat ist jedoch, dass der Auftraggeber sämtliche Bieter über den Verzicht auf das Zertifikat unterrichtet und ihnen Gelegenheit zur Erneuerung ihrer Angebote gibt.

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VPRRS 2017, 0271
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Genug Geld für das "Traumschiff"? Auftraggeber darf Alternativpositionen ausschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 7/16

1. Die Leistungsbeschreibung ist so eindeutig und erschöpfend abzufassen, dass sie alle Bewerber in einem gleichen Sinn verstehen müssen und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Lässt die Leistungsbeschreibung Spielraum für unterschiedliche Auslegungen, ist sie mehrdeutig und vergaberechtswidrig.

2. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die Leistungsbeschreibung mehrdeutig ist, ist der objektive Empfängerhorizont. Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen.

3. Bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung muss sich der Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat. Ernsthafte Zweifel, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle klären.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, die Vergabeunterlagen im laufenden Vergabeverfahren zu ändern, sei es zur Korrektur von Vergaberechtsverstößen oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit, sofern dies in einem transparenten Verfahren und diskriminierungsfrei geschieht.

5. Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers an der Ausschreibung von Alternativpositionen.

6. Alternativpositionen sind im Leistungsverzeichnis deutlich als solche zu kennzeichnen und in den Vergabeunterlagen sind die Kriterien bekannt zu geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sind.

7. Ist alleiniges Zuschlagskriterium der Preis, muss angegeben werden, in welcher Reihenfolge die Alternativpositionen in Anspruch genommen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen.

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VPRRS 2017, 0207
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Preis ungewöhnlich niedrig? Gesamtsumme ist entscheidend!

VK Bremen, Beschluss vom 09.06.2017 - 16-VK 2/17

Für das Vorliegen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots kommt es bei Bedarfspositionen auf die Summe aller Einzelpositionen und nicht auf die Summe der Bedarfspositionen selbst an.

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VPRRS 2017, 0266
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
"Originalität, Innovation und gestalterische Qualität" sind keine eindeutigen Auswahlkriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.01.2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16

1. Bei der Auswahl von Teilnehmern für einen nicht offenen Planungswettbewerb gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz uneingeschränkt, was klar durch die Verweisung in Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU auf den Titel I der Richtlinie und damit auch auf Art. 18 der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommt.*)

2. Die Auswahlkriterien "Originalität, Innovation und gestalterische Qualität eines Referenzobjekts und ihre Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt" sind ohne konkretisierende Unterkriterien oder Erläuterungen keine eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien i.S.d. § 71 Abs. 3 VgV.*)

3. Auch bei einem Teilnahmewettbewerb zu einem nicht offenen Planungswettbewerb dürfen bei der Bewertung der Teilnahmeanträge keine nicht bekanntgemachten Unterkriterien eine Rolle spielen, die den Teilnehmern hätten bekanntgemacht werden müssen.*)

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VPRRS 2017, 0250
Mit Beitrag
InternetInternet
Unterkriterium mit null Punkten bewertet: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.05.2017 - VgK-08/2017

1. Ein Angebot, dass in zwei wichtigen Unterkriterien (hier: zum Zuschlagskriterium "Konzept für die Auftragserfüllung") mit null Punkten bewertet wird, muss nicht ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber für Unterkriterien keine Mindestbewertung festgelegt hat.

2. Ein Angebot ist nicht als unangemessen niedrig auszuschließen, wenn der Auftraggeber in einem Aufklärungsgespräch ermittelt, dass der Bieter alle geforderten Leistungen eigenverantwortlich erbringen und auch bei höherem Aufwand keine Nachträge stellen wird.

3. Wird dies in einem unterzeichneten und als rechtsverbindlich anerkannten Protokoll in der Vergabeakte festgehalten, ist der Auftraggeber seinen Dokumentationspflichten ausreichend nachgekommen.




VPRRS 2017, 0249
FahrzeugeFahrzeuge
Toiletten im Zug gehören zum Mehrzweckbereich!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2017 - 1 VK 30/17

1. Mehrzweckbereich bedeutet, dass dieser Bereich "mehreren Zwecken" dient. Dazu zählen im schienengebundenen Personenverkehr insbesondere Toiletten, weil diese für den Ausschreibungsgegenstand nicht wesentlich sind.

2. Besagt das Fahrzeuglastenheft für schienengebundenen Personennahverkehr, dass "jeder Mehrzweckbereich direkt ohne Gang am Einstiegsbereich anzuordnen ist und vom Einstiegsbereich aus stufenlos und ohne Engstellen erreichbar sein muss" und gibt vor, "nach Möglichkeit ist der Mehrzweckbereich mit Klappsitzen auszurüsten. Bei Klappsitzen im Gang einer Toilette muss die Gangbreite bei aufgeklapptem Sitz mindestens 500 mm betragen", kann dies nur so verstanden werden, dass Toiletten zum Mehrzweckbereich gehören und ein Gang gegenüber einer Toilette zulässig ist.

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VPRRS 2017, 0258
DienstleistungenDienstleistungen
Eingangsvermerk muss nur Aufschluss über Rechtzeitigkeit geben!

VK Hessen, Beschluss vom 07.03.2017 - 69d-VK-41/2016

1. Bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist für die Erkenntnismöglichkeit des rügenden Bieters nicht erforderlich, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß erst „ins Auge fallen“ muss.*)

2. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A entfaltet grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Ausnahmsweise ist eine bieterschützende Wirkung gegeben, wenn ein Angebot in der zielgerichteten Absicht erfolgt ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt vollständig zu verdrängen.*)

3. Der Eingangsvermerk i.S.v. § 17 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A sollte zumindest das genaue Datum des Eingangs und die Angabe der Uhrzeit des Eingangs aufweisen, um Aufschluss über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung eines abgegebenen Angebotes zu geben.*)

4. Für den Nachweis der wirtschaftlichen und technischen Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 3 lit. b VOL/A kommt es nur auf die Verfügbarkeit der erforderlichen Ausstattung bei Auftragsbeginn an. Es reicht daher für diesen Nachweis aus, wenn daraus hervorgeht, dass der Bieter in der Lage ist, diese kurzfristig zu erwerben, und dass er somit zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags über die entsprechende Ausrüstung verfügt.*)

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VPRRS 2017, 0254
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vermischung der Prüfungsgegenstände ist zu vermeiden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Verg 15/16

1. Kriterien, die sachlich einer anderen Wertungsstufe zuzuordnen sind, sollen auf der Ebene der Wirtschaftlichkeitswertung nicht abermals für die Zuschlagsentscheidung herangezogen werden. Dies ist keineswegs beschränkt auf eine Wertung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.

2. Einer Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Dazu hat der Antragsteller mitzuteilen, welchen Sachverhalt er für vergaberechtswidrig hält.

3. An den Inhalt einer Rüge sind keine übersteigerten Anforderungen zu richten. Der Begriff der Rüge muss nicht ausdrücklich gebraucht werden.

4. Auch bestehen für die Rüge keine expliziten Formvorschriften.




VPRRS 2017, 0253
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Funktionale Leistungsbeschreibung: Auftraggeber muss keine Lösungen vorgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 - Verg 29/16

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung setzt nicht voraus, dass der Auftraggeber den Bietern über das zu erreichende Ziel hinaus Lösungsmöglichkeiten und Konzepte aufzeigt.

2. Bei funktionalen Ausschreibungen hat eine Bewertung nach einem reinen Schulnotensystem aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden (Anschluss an Senat, IBR 2016, 233 = VPR 2016, 127).

3. Ein zunächst vierstufiges Bewertungssystem, das durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt wird, die den Bietern hinreichend verdeutlichen, worauf es dem Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, und die es ihnen ermöglichen, ihre Angebote danach auszurichten, ist nicht intransparent.

4. Die Festlegung, dass nur vollständig abgeschlossene Maßnahmen berücksichtigungsfähig sind, stellt jedenfalls dann eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn es sich um mehrjährige Maßnahmen handelt, diese nahezu vollständig abgeschlossen sind und die vorgesehene Übergangsquote bereits erreicht wurde.

5. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt, kann der Antragsteller einen Feststellungsantrag stellen. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses.

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VPRRS 2017, 0243
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Angebotskopie ohne Betriebskonzept abgegeben: Formvorgabe missachtet!

VK Hessen, Beschluss vom 17.11.2016 - 69d-VK-50/2016

1. Ein Betriebskonzept, das mit 55% in die Wertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots einfließt und Inhalt des abzuschließenden Managementvertrages werden soll, ist kein bloßer Nachweis oder eine Erklärung (§ 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009), sondern ein wesentlicher Bestandteil des Angebots.

2. Gibt die Ausschreibung vor, dass die Angebote zwingend im Original und als Kopie, jeweils in Papierform und in digitaler Form einzureichen sind, wurde eine bestimmte Form der einzureichenden Angebote festgelegt. Ein Angebot, dessen Kopie kein Betriebskonzept in schriftlicher Form enthält, genügt dieser Formvorgabe nicht und ist auszuschließen.

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VPRRS 2017, 0244
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann kann eine Entscheidung nach Lage der Akten ergehen?

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016

1. Die Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. setzt voraus, dass eindeutig und unzweifelhaft feststeht, dass der Nachprüfungsantrag abzulehnen ist und die mündliche Verhandlung mit hinreichender Sicherheit keine weiteren Erkenntnisse erbringen bzw. keine andere Bewertung ergeben wird.*)

2. Der Auskunftsanspruch gem. § 22 EG VOL/A 2009 wird nicht ohne Weiteres gewährt, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.*)

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VPRRS 2017, 0241
Mit Beitrag
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Wenn erprobt werden soll, muss auch erprobt werden!

VK Bund, Beschluss vom 06.04.2017 - VK 1-17/17

1. Sind die Anforderungen und Bewertungsmodalitäten unmissverständlich und eindeutig formuliert, können Überlegungen einzelner Bieter, mit denen sie sich an die Stelle des Auftraggebers setzen und ein aus ihrer Sicht zielführenderes Wertungsvorgehen hineinlesen, nicht zu einer abweichenden Auslegung führen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, den Bietern die Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung vor Angebotsabgabe bekanntzugeben und (nur) die bekanntgegebenen Wertungsvorgaben bei der Wertung (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) anzuwenden.

3. Ist nach den den Vergabeunterlagen beigefügten Erprobungsrahmenplänen vorgesehen, dass eine Kurzerprobung durch mindestens 15 Teilnehmer erfolgt, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor, wenn die Erprobung nur durch sechs Personen erfolgt.

4. Vergaberechtsverstöße in den Vergabeunterlagen, die sich lediglich aus den das Vergabeverfahren bestimmenden allgemeinen (und allgemein formulierten) Rechtsgrundsätzen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung ergeben, sind für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter nicht ohne weiteres "erkennbar".

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VPRRS 2017, 0234
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Preis auskömmlich? Wirtschaftsprüfern darf der Auftraggeber vertrauen!

VK Bund, Beschluss vom 10.08.2016 - VK 1-56/16

1. Jeder Bieter hat wegen seiner Kalkulationsfreiheit einen weiten Spielraum bei der Preisgestaltung bzw. der Entscheidung mit welchem Preisangebot er an einer Ausschreibung (hier: für Schlaftherapiegeräte) teilnimmt.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf ein Angebot nur ablehnen, wenn der Preis tatsächlich unauskömmlich ist und der Bieter deshalb voraussichtlich den Auftrag nicht bis zum Ende ordnungsgemäß ausführen kann.

3. Ein Auftraggeber genügt seiner Prüfungspflicht, wenn er die Preisabstände der eingereichten Angebote auf eine Überschreitung der Aufgreifschwellen (hier: 15% unter Auftragswertschätzung und 20% Abstand zum nächstplatzierten Angebot) überprüft und sich bei Überschreitung Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern oder eigene nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen vorlegen lässt.

4. Wirtschaftsprüfer unterliegen strengen berufsrechtlichen Anforderungen. Prüfen Wirtschaftsprüfer die Kalkulation durch Preisermittlungsleitsätze und Aufklärungsgespräche und kommen zu dem Ergebnis, dass kein Unterpreisangebot vorliegt, ist der Aussagewert dieser methodisch ordnungsgemäß zu Stande gekommenen Testate eine gesicherte Erkenntnis, deren Richtigkeit ein Auftraggeber nicht hinterfragen oder anzweifeln muss.

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VPRRS 2017, 0233
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wertungsmatrix muss transparent sein!

VK Bund, Beschluss vom 21.07.2016 - VK 1-50/16

1. Der den Bietern bekanntzugebende Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung muss hinreichend transparent sein. Dafür hat der Auftraggeber die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bekanntzugeben.

2. Der Auftraggeber hat darüber hinaus unter Umständen Unterkriterien zu benennen oder den Bietern anderweitig Bewertungsmaßstäbe an die Hand zu geben, um ihnen zu ermöglichen, ein möglichst optimales Angebot abzugeben.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

4. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe müssen insbesondere hinreichend zuverlässige und kalkulierbare Informationen darüber enthalten, wie und mit welcher Punktzahl die Angebote in Bezug auf die Wertungsanforderungen bewertet werden sollen, und den Bietern ermöglichen, im Voraus (bei Angebotserstellung) zuverlässig ermitteln zu können, auf welche konkreten Leistungen der Auftraggeber Wert legt.

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