Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
343 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
VPRRS 2014, 0497
Transportleistungen
VG Trier, Urteil vom 03.06.2014 - 1 K 388/14
1. Konkurrieren im Genehmigungswettbewerb um eine Linienverkehrsgenehmigung der Altunternehmer und ein Neubewerber miteinander, wobei lediglich der Neubewerber von der Möglichkeit der verbindlichen Zusicherung von Antragsbestandteilen Gebrauch macht, hat dieser bei gleichguter Verkehrsbedienung ein qualitativ besseres Angebot abgegeben, da er seine Betriebspflicht erweitert hat.*)
2. Vor dem Hintergrund einer langjährigen beanstandungsfreien Bedienung der Linie durch den Altunternehmer begegnet es dennoch keinen Bedenken diesem den Vorzug zu geben, wenn die zugesicherten Standards im Einzelfall mit den wesensimmanenten Bestandteilen der bisher bewährten Verkehrsbedienung verglichen und derart gewichtet werden, dass das Angebot des Neubewerbers hinter demjenigen des Altunternehmers zurücktreten muss.*)
3. Der Genehmigungsinhaber kann sich gegenüber seinen Subunternehmern, die kein eigenes wirtschaftliches Risiko tragen, auf den Altunternehmerschutz berufen.*)
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VPRRS 2014, 0492
Dienstleistungen
OLG Dresden, Beschluss vom 28.11.2013 - Verg 6/13
1. Auch unter der Geltung der VOL/A 2009 und unter Berücksichtigung der mit einer Beschaffung von Streusalz branchentypisch verbundenen Risiken ist es nicht zulässig, das Verwendungsrisiko hinsichtlich der ausgeschriebenen Salzmengen in offenkundig höherem Maße auf den Bieter zu verlagern, als dies der (schwankende) Beschaffungsbedarf des Auftraggebers rechtfertigt.
2. Eine solche Verlagerung liegt zumindest dann vor, wenn die Ausschreibungsbedingungen den Auftragnehmer verpflichten, selbst den maximalen Jahresverbrauchswert der zurückliegenden Winter (hier: 10.435 t) deutlich übersteigende Liefermengen vorzuhalten, ohne dass der Auftraggeber eine Abnahmeverpflichtung überhaupt eingeht.
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VPRRS 2014, 0447
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014 - Verg 46/13
1. Der öffentliche Auftraggeber kann als zusätzliche Anforderung an die Ausführung vorgeben, dass die Leistung ausschließlich mit Hilfe umweltfreundlicher Fahrzeuge erbracht wird.
2. Die für die Ausführung des Vertrags erforderliche technische Ausrüstung muss den Bietern nicht schon im Vergabeverfahren, sondern erst bei Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehen.
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VPRRS 2014, 0446
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2013 - Verg 15/13
1. Auch im Geltungsbereich der Sektorenverordnung sind Angebote auszuschließen, wenn sie die Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht erfüllen bzw. unvollständig sind.
2. Dem Sektorenauftraggeber kommt ein Ermessen dahingehend zu, ob er Erklärungen und Nachweise, die auf seine Anforderung bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anfordert.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden. Wird diese Frist versäumt, ist ein nochmaliges Nachfordern unter Setzen einer weiteren Nachfrist unzulässig, wenn hierdurch einzelne Bieter gegenüber anderen bevorzugt werden.
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VPRRS 2014, 0694
Bau & Immobilien
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014 - 1 S 1458/12
Die Regelung in einer kommunalen Friedhofssatzung, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairen Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und dass der Nachweis hierfür durch ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat erbracht wird, ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar, wenn weder eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung besteht, welche Zertifikate als vertrauenswürdig gelten können, noch eine zuständige staatliche Stelle Zertifikate als vertrauenswürdig anerkannt hat noch ausdrücklich unter Benennung der Zertifikate geregelt ist, welche Zertifikate als Nachweis ausreichen.*)
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VPRRS 2014, 0323
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2014 - 13 Verg 2/14
1. Eignungsanforderungen, die in der Vergabebekanntmachung festgelegt wurden, dürfen in den Ausschreibungsunterlagen nicht verschärft werden, können aber auch im Sektorenbereich konkretisiert werden.*)
2. Legt ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag die Bestätigung eines Referenzauftraggebers bei, die nicht auf einem vorgegebenen Vordruck erfolgt ist und inhaltlich nicht alle dort erfragten Angaben enthält, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht, weil die Bestätigung nicht fehlt oder bereits formal den Anforderungen nicht entspricht.*)
3. In der Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren muss nicht bereits die Gewichtung der Auswahlkriterien aufgenommen werden, wenn diese in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt wird.*)
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VPRRS 2014, 0286
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 17.03.2014 - VK 2-13/14
1. Der Auftraggeber bei der Vergabe eines Rahmenvertrags nicht dazu verpflichtet, mit allen Bietern gleiche Lieferjahre festzulegen oder die im Bietergespräch mit einem Bieter genannten Lieferjahre allen anderen Bietern zwingend vorzugeben.
2. Soll ein Rahmenvertrag für die Laufzeit von sechs Jahren abgeschlossen werden, der den Auftraggeber dazu berechtigt, Einzelverträge hieraus abzurufen, sind den Bietern so viele Informationen an die Hand zu geben wie dies angesichts der dem Rahmenvertrag innewohnenden Offenheit hinsichtlich Lieferumfang etc. möglich ist, damit die Bieter belastbare Anhaltspunkte für die Kalkulation haben.
3. Es gehört zum Wesen eines Rahmenvertrags, dass es der Auftraggeber ist, der den Einzelabruf tätigt, wann immer er den konkreten Bedarf hat. Der Auftraggeber kann sich deshalb vorbehalten, die avisierten Abrufjahre konkreten Entwicklungen anzupassen und zu ändern.
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VPRRS 2014, 0267
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 2-9/14
Die SektVO regelt zwar - anders als VOL/A und VOB/A - nicht explizit den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber indes aus dem Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.
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VPRRS 2014, 0237
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2013 - 1/SVK/027-13
1. Ein Angebot kann wegen Änderung an den Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Anforderungen, von denen der Bieter abgewichen sein soll, aus den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hervorgehen. Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle.*)
2. Eine Vorgabe in den Vergabeunterlagen, dass der Bieter auf Unklarheiten in den Vergabeunterlagen hinzuweisen habe, befreit den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung zu verfassen.*)
3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist von der Kammer aufzuheben, wenn ein Grund nach § 20 EG VOL/A nicht vorliegt und sich der Auftraggeber auf einen anderen Grund, der die Wirksamkeit der Aufhebung begründen könnte, nicht beruft. Eine entsprechende Entscheidung kann durch die Kammer nicht ersetzt werden.*)
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VPRRS 2014, 0235
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13
1. Die 30 Tage-Frist gem. § 101b Abs. 2 GWB, binnen derer die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe im Sinne von § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB festgestellt werden kann, beginnt nicht, solange ein schwebend unwirksamer Vertrag noch nicht durch Genehmigung des Vertretenen wirksam geworden ist. Zweifel an der Wirksamkeit gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)
2. Im Bereich der Daseinsvorsorge (hier: öffentlicher Personenverkehr) kann Dringlichkeit einer Interimsvergabe auch dann gegeben sein, wenn sie auf vom Auftraggeber zu vertretenen Umständen beruht.*)
3. Auch bei besonderer Dringlichkeit einer Interimsvergabe kommt eine Direktvergabe in der Regel allenfalls solange in Betracht, bis über eine endgültige Interimsvergabe in einem wettbewerblichen Verfahren entschieden werden kann.*)
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VPRRS 2014, 0234
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 4/13
1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.
2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.
3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.
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VPRRS 2014, 0233
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 04/13
1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.
2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.
3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.
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VPRRS 2014, 0231
Verkehr
OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2013 - 17 Verg 7/13
1. Die Entscheidung im Direktvergabeverfahren insbesondere nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 für einen bestimmten Betreiber ist aufgrund des weiten Entscheidungsspielraums der Vergabestelle nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüfbar. Entscheidungsprozesse sind allenfalls im Hinblick auf grob sachwidrige und willkürliche Maßnahmen oder Entscheidungsgrundlagen überprüfbar.
2. Weder besteht eine Begründungspflicht für die konkrete Auswahl eines Bewerbers, noch ist die Notwendigkeit einer Bewertung unterschiedlicher Angebote nach bestimmten Zuschlagskriterien vorgegeben.
3. Solange nicht eine diskriminierende oder grob sachwidrige und willkürliche Vergabe erfolgt, steht die Auswahl des Auftragnehmers bei einer Direktvergabe im Belieben der Vergabestelle.
VPRRS 2014, 0205
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2014 - VgK-45/2013
1. Der Auftraggeber darf von den Bietern zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nur Unterlagen und Angaben fordern, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Dabei sind grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen. Die Forderung von anderen Nachweisen als Eigenerklärungen hat der Auftraggeber in der Dokumentation zu begründen.
2. Die Vorschrift des § 7 EG Abs. 2 und 3 VOL/A enthält abschließende Auflistungen hinsichtlich der möglichen Eignungsnachweise für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und fachliche Leistungsfähigkeit.
3. Der Auftraggeber hat ein Ermessen hinsichtlich der Frage, welche Angaben und Nachweise durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Da die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ein wertender Vorgang ist, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Begriffe den Auftraggebern einen Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist.
4. Hinsichtlich der Forderung von Eignungsnachweisen kommt es darauf an, ob der Auftraggeber aus verständiger Sicht ein berechtigtes Interesse hinsichtlich der verlangten Angaben haben durfte, die Forderung der Angaben also sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheint und den Bieterwettbewerb nicht unnötig beeinträchtigt bzw. einzelne Bieter ohne sachlichen Grund diskriminiert.
5. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt wurden, aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen.
6. Es ist mit dem Wettbewerbsgrundsatz nicht vereinbar, wenn der Auftraggeber als Referenz die Angabe identischer Leistungen verlangt. Vergleichbarkeit erfordert nicht die Angabe einer identischen Leistung. Es genügt vielmehr, wenn die Referenzleistungen dem zu vergebenden Auftrag nahekommen. Dazu müssen die Referenzen aber einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag eröffnen.
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VPRRS 2014, 0195
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2013 - 11 Verg 14/13
Ein Angebot kann auch bei einer VOL-Vergabe ausgeschlossen werden, wenn ein Bieter zu den vom Auftraggeber im Rahmen einer Angebotsaufklärung gemäß § 18 VOL/A zulässig gestellten Fragen keine verwertbaren und konkreten Angaben macht oder seine Auskunft unvollständig und nicht plausibel ist.*)
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VPRRS 2014, 0194
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2013 - 2 VK LSA 03/13
1. Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen zumindest die wesentlichen Zwischenentscheidungen so dokumentiert sein, dass der Weg zur Vergabeentscheidung vom einzelnen Bieter und von den Nachprüfungsinstanzen nachvollzogen und damit kontrolliert werden können. Die Bieter sollen sich auch im laufenden Vergabeverfahren davon überzeugen können, dass der für den Vertragsschluss in Betracht kommende Bewerber auf Grund sachgerechter und ermessenfehlerfreier Entscheidungen bestimmt worden ist.
2. Alle Entscheidungen des Auftraggebers müssen so begründet sein, dass sie für einen mit der Sachlage des Verfahrens vertrauten Leser ohne weiteres verständlich sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag ist an die Darlegung der zu Grunde liegenden Tatsachen sowie ihrer Beurteilung ein hoher Maßstab anzulegen.
3. Soweit dem Auftraggeber Beurteilungs- und Ermessensspielräume zustehen, verlangt die Dokumentationspflicht über eine bloße Notiz hinaus eine besonders detaillierte Begründung.
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VPRRS 2014, 0193
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
1. Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr stattfinden kann. Bei der Bestimmung des Rechtsschutzbegehrens ist nicht allein auf die formell gestellten Anträge abzustellen (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GWB). Die Erledigung tritt zwischen den Hauptbeteiligten des Nachprüfungsverfahrens ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen.*)
2. Hat der Bieter eine bereits abgelaufene Urkunde über die Eignung seines Unternehmens vorgelegt, gestattet es die Vorschrift des § 19 EG Abs. 2 VOL/A dem Auftraggeber, nicht nur gänzlich fehlende, sondern auch zu vervollständigende und gültige Unterlagen bzw. Urkunden nachzufordern. Vom Schutzzweck der Regelung sind dagegen keine inhaltlichen Defizite, die zu einer Nachbesserung des Angebots führen, erfasst.*)
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VPRRS 2014, 0180
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2013 - 1/SVK/022-13
1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)
2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)
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VPRRS 2014, 0165
Dienstleistungen
VK Köln, Beschluss vom 11.12.2013 - VK VOL 19/2013
1. Im Nachprüfungsverfahren darf der Antragsteller auf eine vom Antragsgegner geänderte Angebotswertung mit einer entsprechenden Änderung seines Sachantrags reagieren.*)
2. Ein Auftraggeber ist an die von ihm in der Bekanntmachung oder den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien gebunden.*)
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VPRRS 2014, 0019
Planungsleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2002 - VK 53/02
1. Ein Absageschreiben, dem lediglich ein allgemeiner Kriterienkatalog für die Wertung der Angebote beigefügt ist, ohne jedoch zu spezifizieren, welchem der Kriterien das Angebot nicht genügt, erfüllt nicht die Anforderungen des § 17 Abs. 4 VOF an die Begründung der Absage.*)
2. Wenn die Vergabebekanntmachung als Mindestbedingungen für die Eignung der Bieter Erfahrungen mit der Errichtung und dem Umbau von Industriehallen, von Bürogebäuden und Technologiezentren sowie bei der Realisierung von Bauvorhaben unter Einbeziehung von öffentlichen Fördermitteln fordert und als weitere Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nennt, kann sie einen Bieter, welcher einen Architekten und Diplomingenieur sowie eine Diplomingenieurin als Mitarbeiter beschäftigt, nicht mit der Begründung vom Vergabeverfahren ausschließen, der Bieter sei fachlich nicht geeignet.*)
3. Zwar liegt der Ausschluss eines Bieters gem. § 11 VOF im Ermessen der Vergabestelle, jedoch wird dieses Ermessen durch das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB beschränkt. Wird in der Bekanntmachung der Nachweis gefordert, dass die Bewerber einen Negativattest zu den Ausschlusskriterien entsprechend § 11 a bis d VOF in Form einer eidesstattlichen Erklärung erbringen, so wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn die Vergabestelle bei einigen Bietern anstelle der geforderten eidesstattlichen Erklärungen formlose Erklärungen genügen lässt, obwohl diese eine geringere Beweiskraft haben und die damit verbundenen Unkosten erheblich geringer sind.*)
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VPRRS 2014, 0014
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2002 - VK 23/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2014, 0005
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2001 - VK 1-13/01
Vorsätzliche Falschangaben müssen sich alle Teile einer Bietergemeinschaft zurechnen lassen, auch wenn die Handlung in einer Zentrale oder anderen Niederlassung zu verantworten ist.*)
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VPRRS 2014, 0003
Verkehr
EuGH, Urteil vom 05.02.2004 - Rs. C-157/02
1. Einer juristischen Person des Privatrechts können bei der Abschließung von Verträgen mit Straßenbenutzern die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden, wenn der Staat dieser juristischen Person die Aufgabe übertragen hat, Mautgebühren für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege einzuheben, und wenn er die juristische Person unmittelbar oder mittelbar kontrolliert.*)
2. Ein Einzelner kann sich bei unterbliebener oder unvollständiger Umsetzung der Richtlinien 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten und 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge gegenüber einer staatlichen Stelle in Bezug auf die Berechnung einer Mautgebühr für die zur Güterbeförderung eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62, nicht aber auf die Artikel 7 Buchstabe h der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 9 der Richtlinie 1999/62 berufen.*)
3. Die österreichischen Frächter können sich ebenso wie die Frächter aus anderen Mitgliedstaaten auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62 berufen, um geltend zu machen, dass sie durch den (überhöhten) Tarif für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn gegenüber jenen Straßenbenutzern diskriminiert werden, die bloß Teilstrecken der erwähnten Autobahn in Anspruch nehmen.*)
4. Das Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat) ist dahin auszulegen, dass die Wirkungen der Richtlinie 93/89 bis zum 20. Juli 1999, dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie 1999/62, aufrecht blieben.*)
5. Die Mitgliedstaaten mussten in der Zeit vom 20. Juli 1999 bis zum 1. Juli 2000 den Erlass von Vorschriften unterlassen, die geeignet waren, die Verwirklichung des in der Richtlinie 1999/62 vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen; ein Einzelner konnte sich gegenüber den Mitgliedstaaten vor den nationalen Gerichten aber nicht auf diese Richtlinie berufen, um die Nichtanwendung einer bestehenden nationalen Vorschrift zu erreichen, die gegen die Richtlinie verstößt.*)
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Online seit 2013
VPRRS 2013, 1791
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 26.06.2003 - 216-4003.20-033/03-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1760
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 73/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1759
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 28.11.2001 - VK 2-42/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1716
Verkehr
LG Mannheim, Urteil vom 04.05.2012 - 7 O 436/11 Kart.
1. Das Zivilgericht ist auch dann gem. § 33 Abs. 4 GWB an die Feststellungen eines bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde gebunden, wenn das kartellrechtswidrige Verhalten vor dem Inkrafttreten der Vorschrift begangen, die Entscheidung aber danach erlassen worden ist.*)
2. Hat der Auftraggeber in den von ihm gestellten allgemeinen Vertragsbedingungen den Schadenersatz im Fall kartellrechtswidrigen Verhaltens des Auftragnehmers auf 15 % der Vertragssumme pauschaliert, ist die Klausel jedenfalls dann wirksam, wenn die im Bußgeldbescheid festgestellten Verhaltensweisen dazu dienten, zuvor gewährte Sonderrabatte von bis zu 30 % zu vermeiden und Rabatte von 10 - 12 % auf dem Markt üblich sind.*)
3. Der in § 33 Abs. 3 S. 5 GWB in Bezug genommene Zinssatz ("§§ 288 und 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs") beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.*)
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VPRRS 2013, 1691
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 08.10.2001 - 28-08/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1684
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2002 - 1/SVK/138-01
1. Prüfungsgegenstand eines Nachprüfungsverfahrens kann grundsätzlich nur sein, was unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde. Ausnahme: Die Rüge war mangels Kenntnis entbehrlich.*)
2. Eine DIN-Norm im Entwurf ist jedenfalls dann für die Bewertung der Angebote verbindlich, wenn sie in der LV-Anforderung genannt wurde.*)
3. Sofern die Antragstellerin preislich mit Ihrem Angebot an 1. Stelle liegt, kann sie sich mangels Rechtsschutzbedürfnis nicht darauf berufen, dass fälschlicherweise ausschließlich auf den Preis abgestellt und die weiteren Wertungskriterien unberücksichtigt blieben.*)
4. Der Auftraggeber verletzt nicht das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB, wenn er in der Bekanntmachung generell ausgeschlossene Nebenangebote zwar prüft, diese aber letztlich nicht wertet.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1683
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 28.11.2001 - 1/SVK/124-01
1. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags in der Hauptsache dürfen dann in die Entscheidung über den Gestattungsantrag einfließen, wenn eine Beurteilung dieser Tatsachen im Eilverfahren über die Gestattung des Zuschlags bereits erkennbar ist.*)
2. Gehen einer Stadt durch verspätetes Aufstellen EURO-fähiger Parkscheinautomaten Einnahmen verloren, so ist der Zuschlag allenfalls zu gestatten, wenn hierdurch die erwarteten Nachteile aufgefangen werden können. Ist auch bei Gestattung des Zuschlags ein fristgemäßes Aufstellen der Geräte nicht möglich, liegt ein Grund für die Ablehnung des Gestattungsantrags vor.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1680
IT
KG, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 7/12
1. Ein kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf Akteneinsicht hindert - nach Durchführung des Verhandlungstermins - auch dann nicht den Eintritt der Entscheidungsreife der Hauptsache, wenn der Akteneinsichtsantrag wegen der Kürze der Zeit nicht mehr vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung beschieden werden konnte.*)
2. Die Verneinung des Drohens eines Schadenseintritts i. S. d. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt voraus, dass das Angebot des Antragstellers nach eigenem Vortag evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat.*)
3. Das Angebot eines Bieters ist nicht etwa deshalb auszuschließen, weil die Vergabestelle dem Prozessbevollmächtigten dieses Bieters nach Ablauf der Frist zur Angebotseinreichung Einsicht in Teile der Vergabeakte gewährt, aus denen sich die geschäftsgeheime Kalkulation eines anderen Bieters entnehmen lässt.
4. Zur Frage der vergaberechtlichen Zulässigkeit einer Mischkalkulation (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 14.08.2012 - Verg 8/12).*)
Volltext
VPRRS 2013, 1658
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 21.12.2001 - VK 22/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1657
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 19.11.2001 - VK 11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1815
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2013 - VK 1-54/13
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO muss die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend sein. Zudem müssen die Anforderungen an die Bieter bzw. die zu beschaffende Leistung erfüllbar bzw. objektiv möglich sein.
2. Das Erfordernis des Vorliegens öffentlich-rechtlicher Zulassungen (hier: eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) bereits zu Beginn eines Vergabeverfahrens ist vergaberechtlich nicht geboten.
3. Der Vorschrift des § 27 Abs. 2 SektVO kommt - wie auch den Parallelvorschriften in § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A und § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 - nur eingeschränkt bieterschützender Charakter zu.
Volltext
VPRRS 2013, 1461
Dienstleistungen
VGH Hessen, Beschluss vom 07.04.2006 - 12 Q 114/06
1. Für das Verfahren zur Auswahl von weiteren Anbietern für Bodenabfertigungsleistungen an Flughäfen, an denen der Flugplatzunternehmer selbst als Anbieter solcher Leistungen tätig ist, ist die Luftfahrtbehörde zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst auch die Vorauswahl von geeigneten Bewerbern zum Abschluss des "Teilnahmewettbewerbs" in einem mehrstufigen Auswahlverfahren.*)
2. Gegen die Entscheidungen der Luftfahrtbehörde innerhalb des Auswahlverfahrens ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1460
Dienstleistungen
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.1999 - 12 M 2094/99
Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen der Gemeinschaft.
Volltext
VPRRS 2013, 1459
Dienstleistungen
VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
Der Luftfahrtbehörde steht im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien ein Beurteilungsspielraum zu.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1458
Dienstleistungen
VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
Der Luftfahrtbehörde steht es im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums grundsätzlich frei, bei der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien eine Punktebewertung vorzusehen.*)
Volltext
VPRRS 2013, 1457
Verkehr
BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - 3 C 1.09
1. Eine Genehmigung nach § 13a PBefG ist rechtswidrig, wenn sie den Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG missachtet. *)
2. Der Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs darf eine Verkehrsleistung nur dann gemäß § 8 Abs. 4 Satz 3 PBefG i.V.m. der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 auferlegen oder vereinbaren, wenn er aufgrund einer fehlerfreien Prognose zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine ausreichende Verkehrsbedienung durch eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen nicht möglich ist. Zur Absicherung der Prognosegrundlage ist es regelmäßig geboten, etwaigen Interessenten im Zusammenwirken mit der Genehmigungsbehörde vorab die befristete Möglichkeit zur Beantragung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung einzuräumen. *)
3. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 hindert nicht, die Teilbereichsausnahme des § 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG auf Unternehmen anzuwenden, die neben dem mit Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes verbundenen öffentlichen Personennahverkehr auch Gelegenheitsfahrten im Fernverkehr durchführen. *)
4. Der Verkehrsunternehmer hat kein Wahlrecht zwischen einer Genehmigung nach § 13 oder § 13a PBefG. Sein Wahlrecht beschränkt sich auf die Entscheidung, ob er auf eigenes Risiko mit den ihm zur Verfügung stehenden Finanzmitteln einen Linienverkehr betreiben will oder nicht. Bejaht er die Frage, steht ihm der Genehmigungsweg des § 13 PBefG offen. Verneint er sie, so liegt das weitere Vorgehen in der Hand des Aufgabenträgers. *)
5. Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG dem Verkehrsunternehmer gewährte Zuschüsse, soweit sie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind, hindern die Annahme von Eigenwirtschaftlichkeit nicht. Beim Ausgleich für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG und für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter nach §§ 145 und 148 SGB 9 handelt es sich um gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen in diesem Sinne. *)
6. Ob ein eigenwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, betrifft ausschließlich die nationale Definition nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG, die auf die Finanzierung des Aufwandes für die Verkehrsleistung abstellt. Mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen meint der Europäische Gerichtshof hingegen die mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen, also die Betriebspflicht, Beförderungspflicht und die Tarifpflicht. Diese Verpflichtungen treffen einen Verkehrsdienst unabhängig davon, ob er nach nationalrechtlichem Verständnis eigenwirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich betrieben wird.*)
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VPRRS 2013, 1455
Dienstleistungen
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.2011 - 20 D 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1454
Bau & Immobilien
OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
1. Mit Ablauf der Bindefrist erlischt das Angebot und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent. Das gilt auch dann, wenn die Bindefrist nach ihrem Ablauf durch den Bieter "verlängert" wird.
2. Leitet der Bieter vor Ablauf der Bindefrist ein Nachprüfungsverfahren ein, liegt darin zugleich die Erklärung, an seinem Angebot auch nach Ablauf der Bindefrist festhalten zu wollen.
3. Der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle kommt - anders als einem Zuschlag - nicht die Wirkung einer unwiderruflichen Beendigung des Vergabeverfahrens zu. Wird ein zulässiger Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung des Verfahrens eingereicht und kommt deshalb eine "Aufhebung der Aufhebung" durch die Vergabekammer in Betracht, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vergabestelle die Aufhebung wieder rückgängig macht.
4. Die Vergabekammer und der Vergabesenat haben auf einen entsprechenden Nachprüfungsantrag hin die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens auszusprechen und die Vergabestelle zu verpflichten, die Aufhebung des Verfahrens rückgängig zu machen.
5. Vereinbart die Vergabestelle mit dem einzigen Bieter, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung Vertragsänderungen vorgenommen werden, stellt dies keine zur Unwirksamkeit des Vertrags führende de-facto-Vergabe dar, wenn der Auftrag nicht vor anderen Bietern verheimlicht wurde, die Vergabestelle andere Bieter nicht durch bewusste Umgehung des Vergaberechts "ausbooten" will und die Änderungen nicht als wesentlich anzusehen sind.
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VPRRS 2013, 1436
Nachprüfungsverfahren
OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
1. Die Zuständigkeit der Vergabekammern kraft Rechtswegzuweisung in Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 ist auch dann gegeben, wenn der Auftraggeber eine sog. "In-House-Vergabe im engeren Sinne" beabsichtigt.*)
2. Im Rahmen des Verfahrens vor der Vergabekammer besteht keine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller eine Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre gem. § 8 Abs. 4 S. 1 PBefG geltend macht. Bei einer Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre handelt es sich nicht um eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften.*)
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VPRRS 2013, 1429
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 16.07.2001 - 216-4002.20-026/01-SHL-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1371
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 13.11.2002 - VK 2-78/02
(ohne amtlichen Leisatz)
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VPRRS 2013, 1290
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 15.02.2013 - 69d-VK-50/2012
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1252
Dienstleistungen
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.10.2001 - VK 9/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1206
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 10.07.2001 - VK 15/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1203
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 31.01.2000 - VK 11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1147
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2000 - VgK-01/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1140
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2000 - 203-VgK-01/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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