Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
442 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2007, 0181
Rügeobliegenheit
VG Köln, Beschluss vom 19.04.2007 - 4 K 879/07
1. Der Verwaltungsrechtsweg für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte ist zulässig.
2. Auch abgeschlossene Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte können mittels einer Feststellungsklage überprüft werden.
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VPRRS 2007, 0443
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 08.11.2006 - VK 3-126/06
1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB regelt die Einhaltung der Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag. Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Vergabefehler zu korrigieren. Das setzt voraus, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich vor der Antragstellung erfolgt.
2. Dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht zu entnehmen, dass zwischen Rüge und Stellung des Nachprüfungsantrags eine bestimmte Frist verstreichen muss. Es ist deshalb zulässig, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer am selben Tag angebracht werden.
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VPRRS 2007, 0442
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 10.01.2007 - VK 1-151/06
1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB regelt die Einhaltung der Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag. Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Vergabefehler zu korrigieren. Das setzt voraus, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich vor der Antragstellung erfolgt.
2. Dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht zu entnehmen, dass zwischen Rüge und Stellung des Nachprüfungsantrags eine bestimmte Frist verstreichen muss. Es ist deshalb zulässig, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer am selben Tag angebracht werden.
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VPRRS 2007, 0043
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006
Zur Problematik der unverzüglichen Rüge.
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VPRRS 2007, 0001
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 25.11.2006 - 21.VK-3194-38/06
1. Die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A erfordert einen wertenden Vergleich der eingereichten Angebote unter Berücksichtigung der aufgestellten Wertungskriterien. Dies setzt einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum der VSt voraus, den die Vergabekammer lediglich daraufhin überprüfen kann, ob dessen rechtliche Grenzen eingehalten sind. Diese Grenzen sind überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die VSt von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind, der Beurteilungsmaßstab sich nicht im Rahmen der Beurteilungsermächtigung hält, insbesondere die einzelnen Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden oder wenn bei der Entscheidung über den Zuschlag ein sich im Rahmen des Gesetzes und der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wurde.*)
2. Die VSt durfte bei der Bewertung der Preise grundsätzlich auf Bruttopreise abstellen. Der Zuschlag ist gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dies bedeutet, dass der Zuschlag unter den zur Wertung zuzulassenden Angeboten auf das Angebot zu erteilen ist, das unter Berücksichtigung aller im konkreten Fall wesentlichen einzelnen Aspekte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Für den Auftraggeber ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Endpreis, d.h. der Bruttopreis, relevant. Dass ein Bieter durch eine Befreiung von der Umsatzsteuer eine finanzielle Besserstellung erfährt, bleibt im Vergaberecht bis auf den Sonderfall des § 6 Nr. 7 VOL/A unberücksichtigt. Eine vergaberechtlich relevante Wettbewerbsverzerrung kann in der Wertung von Bruttopreisen dementsprechend nicht gesehen werden.*)
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VPRRS 2006, 0475
Ausbaugewerke
OLG Bremen, Beschluss vom 31.07.2006 - Verg 2/2006
Reine Mutmaßungen rechtfertigen noch keine Rügeobliegenheit.
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VPRRS 2006, 0517
Rügeobliegenheit
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 Verg 6/06
1. Lässt das Vorbringen des Antragstellers bei Ausklammerung objektiv unwahrer Behauptungen vernünftigerweise nur den Schluss zu, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß viel früher bekannt war als behauptet, ist von einer Rügepräklusion auszugehen.*)
2. Für einen anderen, atypischen Geschehensablauf trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast.*)
3. Allein die Tatsache, dass die Vergabestelle eine nach ihrer Vorstellung abschließende Vergabeentscheidung getroffen und vorab mitgeteilt hat, lässt die Rügepflicht nicht entfallen.*)
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VPRRS 2006, 0515
Rügeobliegenheit
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2006 - 1 Verg 6/06
1. Ein Feststellungsantrag nach 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist unzulässig, wenn schon der verfahrenseinleitende Nachprüfungsantrag nicht zulässig gewesen ist.*)
2. Für juristische Personen beginnt die Rügefrist nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB mit der Kenntnis eines Mitarbeiters, der im konkreten Vergabeverfahren befugt ist, gegenüber der Vergabestelle verbindliche Erklärungen abzugeben. Eine allgemeine Vertretungsbefugnis als Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist o.ä. ist nicht erforderlich.*)
3. Das Vorbringen eines Antragstellers, der seine Behauptungen zur Erfüllung seiner Rügeverpflichtung weniger an den Tatsachen, sondern eher an prozesstaktischen Überlegungen ausrichtet und ungeachtet aller Hinweise durch die Vergabekammer und den Senat versucht, den tatsächlichen Bearbeitungsvorgang in seinem Betrieb und den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von dem zur Nachprüfung gestellten Vergabeverstoß zu verschleiern, ist unerheblich.*)
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VPRRS 2006, 0454
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 10.08.2006 - 1/SVK/079-06
1. Eine Rüge ist als nicht mehr unverzüglich erfolgt, wenn zwischen Erhalt des § 13 VgV-Schreibens und dem Zugang der Rüge 14 Tage liegen. Eine Kenntnisnahme der Rüge ist nach der Verkehrsanschauung nicht zu erwarten, wenn ein Telefax außerhalb der üblichen Bürozeiten zugeht. Danach ist das Rügeschreiben, welches dem Auftraggeber an einem Freitag, um 19.25 Uhr zugefaxt wird, erst am darauffolgenden Montag zugegangen, da diese Uhrzeit außerhalb der üblichen Bürozeiten liegt.*)
2. Die Entscheidung der Vergabekammer kann gem. § 112 Abs. 1 Satz 3, 2 Alt. GWB bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrages ohne mündliche Verhandlung ergehen, insbesondere dann, wenn von einer mündlichen Verhandlung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.*)
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VPRRS 2006, 0426
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 11.08.2006 - 1/SVK/073-06
1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nach seinem Wortlaut und Sinn nur auf "im Vergabeverfahren", aber nicht auf erst "im Nachprüfungsverfahren" erkannte Vergaberechtsverstöße anwendbar. Daher entfällt die Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden.
2. Entschließt sich der Auftraggeber, zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für die benannten Zuschlagskriterien ein unterschiedliches Wertungssystem anzuwenden, so muss dieses System mit den Bewertungsmaßstäben des anderen Systems dergestalt kompatibel sein, dass im Ergebnis den einzelnen Kriterien die verlautbarte Gesamtgewichtung zukommt und nicht durch die unterschiedlichen Wertungssysteme eine Verzerrung der ursprünglichen Wichtungsfaktoren entsteht. Dies erfordert, dass sich die unterschiedlichen Wertungssysteme in ein sinnvolles Verhältnis zueinander bringen lassen und eine sachbezogene Ausfüllung zulassen.
3. Wendet der Auftraggeber ein Punktesystem an, das für das Kriterium „Preis“ 500 Maximalpunkte vorsieht, für die jedes Prozent der Differenz zum Preis des günstigen Bieters jedoch Punktabzüge vornimmt, wobei eine Abweichung von 4,96 % z.B. einen Punktabzug von 25 Punkten, eine Abweichung von 5,35 % einen Punktabzug von 26,75 (gerundet 27) Punkten bewirkt, rechnerisch eine Preisdifferenz von 100 % also einem Punktwert von 0 gleichkommt, ist dieser Maßstab sachfremd, da er nicht die branchenüblichen Preisabweichungen widerspiegelt, die üblicherweise bei Ausschreibungen von Wäscheleistungen im Krankenhauswesen anzutreffen sind.
4. Eine Dienstleistungskonzession, die die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dem Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko auferlegt, scheidet aus, wenn der Konzessionär als Entgelt ausschließlich einen vorher festgelegten Preis erhält.
5. Nur wenn der Auftraggeber bereits vor Veranlassung der Bekanntmachung oder vor Versendung der Verdingungsunterlagen Regeln für die Gewichtung der Wertungskriterien aufstellt, ist er auch verpflichtet, diese in der Vergabebekanntmachung oder den Ausschreibungsunterlagen anzugeben.
6. Die Verdingungsunterlagen als Ganzes und in all ihren Teilen sind Grundlage der Angebote der sich beteiligenden Bieter; diese müssen also - um vergleichbar zu bleiben - von dem gleichen unveränderten Text, wie ihn der Auftraggeber aufgrund der VOL/A erarbeitet und an die Bieter verschickt hat, ausgehen.
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VPRRS 2006, 0518
Rügeobliegenheit
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.05.2006 - VK 11/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2006, 0317
Dienstleistungen
OLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2006 - Verg 3/2005
1. Ist es mit der Richtlinie 89/665/EWG, insbesondere mit Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3, zu vereinbaren, wenn einem Bieter generell der Zugang zu einer Überprüfung der Entscheidung der Vergabebehörde über die Vergabe öffentlicher Aufträge verwehrt wird, weil der Bieter innerhalb der im nationalen Recht angeordneten Rügefrist schuldhaft einen Vergabeverstoß nicht geltend gemacht hat, der sich
a) auf die gewählte Form der Ausschreibung oder
b) auf die Richtigkeit der Festsetzung des Auftragswertes (erkennbar fehlerhafte Schätzung oder unzureichende Transparenz der Festsetzung)
bezieht, und nach dem richtig festgesetzten oder richtig festzusetzenden Auftragswert eine Überprüfung weiterer und - isoliert gesehen - nicht präkludierter Vergabeverstöße möglich wäre?*)
2. Sind gegebenenfalls besondere Anforderungen an die für die Bestimmung des Auftragswertes maßgeblichen Angaben in der Vergabebekanntmachung zu stellen, um aus den die Schätzung des Auftragswerts betreffenden Vergabeverstößen einen generellen Ausschluss des Primärrechtsschutzes folgern zu können, auch wenn der richtig geschätzte oder zu schätzende Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert überschreitet?*)
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VPRRS 2006, 0134
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 1/06
1. Zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach endgültiger Abstandnahme des öffentlichen Auftraggebers von der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages (hier: bei ursprünglicher Absicht einer Direktvergabe).*)
2.1. Auch in Fällen der Nichtbeachtung einer vermeintlichen Ausschreibungspflicht besteht grundsätzlich die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB. Eine Rüge kann ausnahmsweise auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls entbehrlich sein.*)
2.2. Eine Rügeobliegenheit kann frühestens mit dem Begehen des Vergaberechtsverstoßes entstehen, d.h. mit einer Willensäußerung des öffentlichen Auftraggebers, die Rechtswirkungen entfalten kann (hier: Beschluss der Verbandsversammlung eines Zweckverbandes).*)
2.3. Zur Unverzüglichkeit einer Rüge innerhalb von vier Werktagen ab Kenntnis vom Verbandsversammlungsbeschluss.*)
3. Der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen zwei Abwasserzweckverbänden, der auf eine mandatierende Übertragung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigung gerichtet ist, unterfällt nach bislang einhelliger Rechtsprechung der Ausschreibungspflicht im Verfahren nach §§ 97 ff GWB.*)
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VPRRS 2006, 0060
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 59/05
1. § 107 Abs. 3 GWB ist nicht auf solche Rechtsverstöße anzuwenden, die der antragstellende Bieter erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkennt.
2. Gleichbehandlung und Transparenz gebieten es, im Voraus aufgestellte Unterkriterien auch in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen bekannt zu machen.
3. Dementsprechend stellt die unterlassene Veröffentlichung der Bewertungsmatrix einen Verstoß gegen § 9a VOL/A dar.
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Online seit 2005
VPRRS 2005, 0697
Rügeobliegenheit
VK Hamburg, Beschluss vom 03.11.2005 - VK BSU-3/05
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die behaupteten Vergaberechtsverstöße nicht unverzüglich gerügt hat.
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VPRRS 2005, 0671
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2005 - 13 Verg 2/05
1. Ein Bieter, der vor Zuschlagserteilung von dem vermeintlichen Vergaberechtsverstoß erfahren und rechtzeitig vor dem Zuschlag (§ 115 Abs. 1 GWB) Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren beantragt hat, kann sich auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 VgV nicht berufen.*)
2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB (Rügeobliegenheit) greift nicht ein, wenn der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung durchgeführt hat, und der potenzielle Auftragnehmer, der das Nachprüfungsverfahren beantragt, nicht zu den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern zählt.*)
3. Der Antrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Dieses fehlt, wenn ein Schadensersatzprozess, dessen Vorbereitung das Feststellungsverfahren dienen soll, offenbar aussichtslos erscheint und auch sonst kein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art zu erkennen ist.*)
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VPRRS 2005, 0545
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - 11 Verg 16/04
1. Erfährt der Bieter von einem (vermeintlichen) Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz erst während der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer, ist diese Rüge im Beschwerdeverfahren jedoch ausgeschlossen, weil sein Vorbringen gegen das im Nachprüfungsverfahren geltende Beschleunigungsgebot verstößt.
2. Das sukzessive Ausscheiden einzelner Verhandlungspartner gehört zum Wesen des Verhandlungsverfahrens und stellt noch keine Diskriminierung oder einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
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VPRRS 2005, 0688
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 16.12.2004 - VK 3-212/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2005, 0285
Bau & Immobilien
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.04.2005 - 6 Verg 1/05
1. § 107 Abs. 3 GWB ist auf erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahren erkannte Rechtsverstöße nicht anwendbar.
2. Mit der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB darf nicht zugewartet werden, bis eine zweifelsfreie Kenntnis über einen Vergabefehler, der auch in jeder Hinsicht nachweisbar ist, gegeben ist. Andererseits wird aber auch keine Rüge "ins Blaue" hinein verlangt; ein bloßer Verdacht eines Vergabefehlers genügt nicht.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber hat nach Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG in den Ausschreibungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die zugelassene Änderungsvorschläge erfüllen müssen. Ein ganz allgemein gehaltener Hinweis auf nationale Rechtsvorschriften, die eine - gegenüber der ausgeschriebenen Leistung - qualitativ gleichwertige Leistung fordern, genügt nicht.
4. Soweit für die Gewinnung, Aufbereitung und Wiederverwertung von (pechhaltigen) Ausbaustoffen abfall-, immissionsschutz-, bodenschutz- oder arbeitsschutzrechtliche gesetzliche Bestimmungen bzw. Rechtsverordnungen gelten (z.B. gemäß § 5 Abs. 3, 4 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG, § 4 BBodSchG), bedarf es deren Angabe (Wiederholung) als "Mindestbedingungen" in den Ausschreibungsunterlagen nicht. Der Auftraggeber ist auch nicht gehalten, die aus allgemein geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften abzuleitenden Prozess- oder Produktanforderungen in der Ausschreibung zu benennen.
5. Für die Rechtmäßigkeit der Wertung eines Nebenangebots kommt es nicht auf die Vorlage von Nachweisen, sondern allein darauf an, ob die Gleichwertigkeit nach den Ausschreibungsunterlagen bieterneutral angenommen werden durfte.
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VPRRS 2005, 0115
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 25/04
Sind bei einer Ausschreibung Nebenangebote und Alternativvorschläge nicht zugelassen und erhebt ein Bieter innerhalb der Angebotsfrist - erfolglos - die Rüge, dass aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung ("technisch und lizenzrechtlich unhaltbar") die Abgabe eines Hauptangebotes nicht möglich sei, so macht dies gleichwohl nach Fortführung des Vergabeverfahrens und Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagerteilung die Rüge der vermeintlich fehlerhaften Wertung der Hauptangebote nicht entbehrlich.*)
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VPRRS 2005, 0114
Rügeobliegenheit
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 Verg 22/04
1. Die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge eines vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes bezieht sich nicht nur auf die Absendung der Rüge, sondern auch auf die Wahl des Absendemittels. Eine schuldhafte Verzögerung i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB i.V.m. § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt auch vor, wenn der Bieter nicht diejenige Form der Übermittlung wählt, die im Einzelfall geboten ist, um den berechtigten Interessen der anderen Beteiligten des Vergabeverfahrens an einer möglichst schnellen Klärung vermeintlicher Vergabefehler Rechnung zu tragen.*)
2. Es kann geboten sein, eine Rüge nicht auf dem einfachen Postwege, sondern per Telefax oder in einer anderen beschleunigten Form zu übermitteln (z.B. Eilbrief, Bote, elektronische Post). Ein solcher Fall ist jedenfalls dann gegeben, wenn seit dem Zugang von Informationen, aus denen letztlich auf den vermeintlichen Vergabemangel geschlossen wird, annähernd zwei Wochen vergangen sind, wenn außerdem der Ablauf der Frist des § 13 Satz 5 VgV bei Absendung der Rügeschrift kurz bevorsteht und anzunehmen ist, dass die Übermittlung per Post zu einer Verzögerung des Zugangs der Rügeschrift um mehrere Tagen führen wird.*)
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VPRRS 2005, 0020
Rügeobliegenheit
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 11 Verg 15/04
Die Formulierung der Rüge als "Hinweis gegenüber der Vergabestelle" ist möglich, jedoch muss nach dem objektiven Empfängerhorizont zumindest durch Auslegung eindeutig erkennbar sein, dass nicht nur eine Anregung zur Optimierung eines Vergabeverfahrens gegeben werden soll, sondern ein Rechtsfehler geltend gemacht wird.
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VPRRS 2004, 0594
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 22/04
Eine Rüge acht Tage nach Zugang des Schreibens gemäß § 13 VgV kann noch unverzüglich sein, wenn der Bieter in der Zwischenzeit Ermittlungen tatsächlicher Art vornimmt und, um eine ausreichend sichere rechtliche Schlussfolgerung ziehen zu können, auch rechtlichen Rat einholen muss.*)
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VPRRS 2004, 0426
Rügeobliegenheit
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2002 - 203-VgK-24/2002
1. Der Einstufung als Sektorenauftraggeber steht es nicht entgegen, dass dem Auftraggeber vom Land Niedersachsen keine hoheitlichen Funktionen oder Aufgaben übertragen wurden. § 98 Nr. 4, 1. Alternative GWB erfasst vielmehr solche Sektorenunternehmen, die aufgrund besonderer oder ausschließlicher Rechte tätig sind.
2. Die parallele Übersendung des Antragsschriftsatzes an den Auftraggeber ersetzt die unverzügliche Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB nicht.
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VPRRS 2004, 0357
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 6/04
Bei einer Rüge wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung ist die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren stets zu bejahen.
Allerdings ist die Rüge unbegründet, soweit aus der Ausschreibung unproblematisch hervorgeht, welche Leistung in welcher Form gefordert wird und keine Restbereiche verbleiben, die von der Vergabestelle nicht schon klar umrissen wurden.
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VPRRS 2004, 0237
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 0001/04
1. Für die Bestimmung der Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB sind die Umstände des konkreten Falles entscheidend. Dabei ist die Ausschöpfung eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen seltenen Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine ungewöhnlich schwierige Sach- oder Rechtslage einen entsprechend zeitaufwendigen Prüfungsbedarf des Bieters, ggf. unter Einschaltung externer Berater, notwendig verursacht.*)
2. Fehlt es in einem Vergabeverfahren nach VOL/A in einem Angebot an mit den Vergabeunterlagen zulässigerweise geforderten und für die Wettbewerbsposition des Bieters erheblichen Angaben, so wird es im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle im Regelfall nur entsprechen, das Angebot von der Wertung auszuschließen ("Ermessensreduzierung auf Null").*)
3. Eine Vergabestelle, die mehrere Wertungskriterien ohne Angabe einer Wertungsgewichtung, aber verbunden mit dem Hinweis bekannt gibt, dass sich aus der Reihenfolge keine Wertungsrangfolge ergebe, ist, wenn sich dies nicht nach Maßgabe des Empfängerhorizonts der Bieter als allein sachgerecht darstellt, nicht ohne weiteres verpflichtet, in der Wertung allen Kriterien das rechnerisch gleiche Gewicht beizumessen.*)
4. Die Vergabenachprüfungsorgane sind wegen des auf den Schutz subjektiver Bieterrechte ausgerichteten Charakters des Vergabekontrollverfahrens nicht befugt, von Amts wegen ihrer Entscheidung solche Vergabeverstöße zugrunde zu legen, die den antragstellenden Bieter - etwa mangels Antragsbefugnis - nicht in seinen Rechten verletzt haben könnten.*)
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VPRRS 2004, 0100
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Verg 49/03
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
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Online seit 2003
VPRRS 2003, 0578
Bau & Immobilien
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003 - 1 Verg 12/03
1. Die Rügefrist nach § 107 Abs. 1 S. 3 GWB beginnt bereits dann, wenn der Bieter Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der aus seiner subjektiven Sicht den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und es als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.*)
2. Die - subjektiv für erforderlich gehaltene - Beschaffung von Beweismitteln für ein mögliches späteres vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hat keinen (hinaus schiebenden) Einfluss auf den Beginn der Rügefrist.*)
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VPRRS 2003, 0573
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2003 - Verg 24/03
Ein Bieterausschluss mit der Begründung, der Bieter habe die Angaben über die Nachunternehmerleistungen nicht schon im Angebot vorgelegt oder nur unvollständig nachgereicht, ist unzulässig.
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VPRRS 2003, 0714
Rügeobliegenheit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - Verg 14/03
1. Mit der Rüge muss der Bieter ein bestimmtes Verhalten des öffentlichen Auftraggebers als vergaberechtswidrig beanstanden.
2. Der Begriff „Rüge“ muss nicht verwendet werden. Erforderlich ist aber, dass ein bestimmtes, konkret zu bezeichnendes Verhalten des Auftraggebers im Vergabeverfahren benannt und als vergaberechtsfehlerhaft getadelt wird.
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VPRRS 2003, 0329
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/00
Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.
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VPRRS 2003, 0319
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/2000
Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.
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VPRRS 2003, 0297
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00
Dem Antragsteller ist im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, daß es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.
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VPRRS 2003, 0295
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000 - Verg 9/00
1. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, daß der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muß und daher auch in einem Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.
2. Kommen darüber hinaus weitere - nicht einfach gelagerte - Rechtsfragen, namentlich solche des Nachprüfungsverfahrens, hinzu, wird dem öffentlichen Auftraggeber oftmals die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten als "notwendig" zuzubilligen sein, wobei keine kleinliche Beurteilung angezeigt ist.
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VPRRS 2003, 0236
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2003 - Verg 57/02
Die Rügeobliegenheit entsteht erst bei einem von dem Bieter erkannten Verstoß des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren.
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VPRRS 2003, 0182
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Verg 6/00
Die "Erkennbarkeit" einer Gefahrenlage, daß der Auftraggeber - nach ordnungsgemäßem Beginn des Vergabeverfahren - in dessen weiterem Verlauf wiederum einen Vergaberegelverstoß, der ihm schon bei früheren vergleichbaren Vergabeverfahren unterlaufen war, begehen könnte, wird durch § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nach seinem Wortlaut und Sinn nicht erfaßt. Demzufolge kann die Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB erst einsetzen, wenn ein Bieter von der Art und Weise der Durchführung einer Loslimitierung erfährt.
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VPRRS 2003, 0174
Planungsleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2000 - Verg 1/00
Zur Frage, welchen formalen und inhaltlichen Anforderungen eine Rüge im Sinn des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu entsprechen hat und unter welchen Voraussetzungen sie "unverzüglich" erfolgt ist.
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VPRRS 2003, 0169
Rügeobliegenheit
KG, Beschluss vom 11.07.2000 - KartVerg 7/00
Es ist nicht angezeigt, die Rügemöglichkeit abweichend vom Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 2 GWB bis zum Ablauf der nachträglich verlängerten Angebotsfrist zu erhalten.
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VPRRS 2003, 0071
Dienstleistungen
OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0006/01
Das Rügerecht ist, wenn eine zuvor erhobene Rüge zurückgenommen wurde, nicht zwingend verwirkt. Eine nochmalige Rüge muss jedenfalls innerhalb der Rügefrist erhoben werden.
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Online seit 2002
VPRRS 2002, 0282
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002 - Verg W 8/02
Ein Verband kann nur dann wirksam im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB rügen, wenn die Rüge für einen namentlich benannten Bieter ausgesprochen wird.
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VPRRS 2002, 0027
Planungsleistungen
OLG Rostock, Beschluss vom 06.06.2001 - 17 W 6/01
Stellt ein Architektenbüro bei Durchsicht der vom Auftraggeber übersandten Aufgabenbeschreibung fest, dass für die Ausarbeitung der geforderten Angebotsunterlagen nur eine Pauschalvergütung festgesetzt wurde, obwohl bereits im Bewerbungsverfahren nach der HOAI zu vergütende Leistungen verlangt werden, und rügt er diesen möglichen Vergabefehler nicht unverzüglich, ist ein anschließendes Nachprüfungsverfahren unzulässig.
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Online seit 2001
VPRRS 2001, 0022
Rügeobliegenheit
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2000 - VK 22/00
1. Ein Bieter, der einen Fehler im Vergabeverfahren erkennt, muss dem Auftraggeber die Gelegenheit geben, diesen Fehler zu korrigieren. Die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur setzt auf Seiten des Auftraggebers zwingend voraus, dass das Unternehmen den festgestellten Verstoß hinreichend präzisiert.
2. Die Rüge muss so hinreichend bestimmt sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben. Der pauschale Hinweis, sie habe gegen Vergabevorschriften verstoßen, entspricht diesen Anforderungen nicht.
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