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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1715 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0281
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.2011 - VK-SH 16/11

Für die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist grundsätzlich der Bieter darlegungs- und beweispflichtig. Bleibt auch unter Einbeziehung der möglichen Erkenntnisquellen offen, ob ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt hat, geht dies zu Lasten des Rügepflichtigen.*)

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VPRRS 2012, 0267
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Freie Vergabe statt öffentl. Ausschreibung: Schwerer Vergabeverstoß!

VGH Bayern, Beschluss vom 23.05.2012 - 4 ZB 10.547

1. Die freihändige Vergabe von Aufträgen ohne Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist ein schwerer Vergaberechtsverstoß, der einen Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Zuwendung berechtigt.

2. Die Verwendung von Fertigbauteilen beim Bau von Brunnenschächten setzt schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur einen geringeren Grad an Spezialisierung voraus.

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VPRRS 2012, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Kostenerstattung bei Aufhebung!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/12

1. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung erledigt sich das Nachprüfungsverfahren auch ohne eine entsprechende Erklärung des Auftraggebers.

2. Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.

3. Ein Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers kommt mangels einer Sachentscheidung nicht in Betracht.

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VPRRS 2012, 0249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Skontoabrede und gesetzliche Mindesttarife: Geht beides zusammen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 Verg 5/12

Es ist vergaberechtlich unbedenklich bereits in den Vergabebedingungen bei den Stundenverrechnungssätzen Aufgreifschwellen anzugeben, bei deren Erreichen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Angebotsaufklärung näher zu untersuchen ist. Daher erscheint die Verpflichtung des Auftraggebers nicht ohne weiteres ausgeschlossen, solche Angebote unter Einschluss der angegebenen Skonti auf seine "Auskömmlichkeit" im Einzelfall zu überprüfen.

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VPRRS 2012, 0248
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
"Regelgebühr": 2,3 Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren nicht unbillig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2012 - 11 Verg 4/10

Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.

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VPRRS 2012, 0247
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Regelgebühr: 2,3 Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren unbillig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2012 - 11 Verg 5/10

Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.

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VPRRS 2012, 0240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewertung des Angebotspreises mit 50%: Wirtschaftlichkeitsverstoß?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg 3/12

Der Preis stellt ein gewichtiges Merkmal dar, das beim Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebots nicht am Rande der Wertung stehen darf, sondern vom Auftraggeber in ein angemessenes Verhältnis zu den übrigen Wertungskriterien zu bringen ist. Eine Festlegung und Gewichtung von Zuschlagskriterien, bei denen Wirtschaftlichkeitskriterien neben dem Angebotspreis nur eine marginale Rolle spielen oder der Preis eine übermäßige Bedeutung einnimmt, kann demnach gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip nach § 97 Abs. 5 GWB, § 16 Abs. 8 VOL/A (genauso: § 16 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) verstoßen.

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VPRRS 2012, 0233
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erledigung des Verfahrens: Kostenentscheidung nach billigem Ermessen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/11

Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.

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VPRRS 2012, 0229
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

OLG München, Beschluss vom 28.02.2012 - Verg 16/11

Der Rechtspfleger am Beschwerdegericht ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten vor der Vergabekammer festzusetzen. Ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren findet nicht statt (GWB § 128 Abs. 4 Satz 5).

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VPRRS 2012, 0228
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
erledigt: Wer muss welche Kosten tragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - Verg 5/12

1. Hilft der Auftraggeber im Vergabenachprüfungsverfahren dem Begehren des Antragstellers auf rechtlichen Hinweis der Vergabekammer hin ab und wird das Nachprüfungsverfahren daraufhin für erledigt erklärt, entspricht es der Billigkeit, dem Auftraggeber die Gebühren und Auslagen der Vergabekammer aufzuerlegen.

2. Beteiligt sich die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren und obsiegt der Antragsteller oder werden der Antragsgegnerseite aus Billigkeitsgründen die Kosten des Nachprüfungsverfahrens auferlegt werden, entspricht es der Billigkeit, die Beigeladene mit den Kosten (Gebühren und Auslagen) der Vergabekammer zu belasten.

3. Eine aktive Beteiligung am Nachprüfungsverfahren liegt bereits dann vor, wenn sich die Beigeladene schriftsätzlich zu den streitigen Rechtsfragen geäußert und die Zulässigkeit und Begründetheit des Nachprüfungsantrags der Antragstellerin verneint hat. Eines förmlichen Antrags bedarf es darüber hinaus nicht.

4. Die Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten kann bei übereinstimmender Erledigungserklärung nicht angeordnet werden, weil es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.

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VPRRS 2012, 0204
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ordnungsgemäße Rüge: Wieviel Spekulation darf sein?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2012 - Verg W 5/12

1. Ein Bieter, der oft nur über beschränkte Informationen verfügt, darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Für eine ordnungsgemäße Rüge reichen jedoch pauschale und unsubstantiierte "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen nicht aus.

2. Nimmt ein Bieter ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein.

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VPRRS 2012, 0190
DienstleistungenDienstleistungen
Bewertung aus anderen Losen muss unberücksichtigt bleiben!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2012 - VK 3-3/12

1. Ein Bieter kann die ihm günstigen Bewertungen seines Konzeptes zu anderen Losen nicht selektiv heranziehen, um eine bessere Bewertung zu erzielen.

2. Der Vergabestelle ist bei der Prüfung, ob ein Angebot den durch die Bewertungsmatrix aufgestellten Einzelvorgaben entspricht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Bei der Vergabe von Wertungspunkten ist ihr ein Ermessen zuzuerkennen.

3. Nur die Angebote der Bieter, die zu einem Los abgegeben wurden, stehen in Konkurrenz zueinander. Deshalb muss lediglich sichergestellt sein, dass in Bezug auf das jeweilige Einzellos eine gleichförmige und willkürfreie Behandlung der hierzu abgegebenen Angebote gewährleistet ist.

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VPRRS 2012, 0185
DienstleistungenDienstleistungen
Daseinsvorsorge und Vergaberecht können auch miteinander!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 37/11

1. Solange der Antragsteller sein Primärbegehren aufrechterhält (oder dieses gegebenenfalls durch Zwischenentscheidung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen worden ist, vgl. OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02), hat die Vergabekammer darüber innerhalb der Entscheidungsfrist zu entscheiden; eine Erledigung setzt zumindest eine Erledigungserklärung des Antragstellers voraus.

2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt hat, aber die notwendige Bekanntmachung unterlassen hat.

3. Betrifft der Zweck eines Vertrages die Daseinsvorsorge, steht dies der Anwendung des Vergaberechts nicht grundsätzlich entgegen.

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VPRRS 2012, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Struktur und Verlauf eines Verhandlungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)

2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)

3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)

4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)

5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)

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VPRRS 2012, 0166
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gebührenbemessung: Unabhängig vom Interesse an Teillosen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012 - Verg 45/10

Der Einbeziehung des Gesamtauftragswertes bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Vergabeverfahren steht nicht entgegen, dass der Bieter weiterhin Interesse an der Erbringung von Teilleistungen innerhalb eines erneuten Vergabeverfahrens zeigt.

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VPRRS 2012, 0155
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweise unvollständig: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 11 Verg 7/11

1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Eignungsnachweise, so ist er hieran unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern gebunden und kann nicht nachträglich auf einzelne Nachweise verzichten und weniger strenge Anforderungen stellen.

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote der weiteren Bieter nur aufgrund unterschiedlicher Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssten. Auch wenn ein Bieter wegen Mängeln seines Angebots an sich von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen wäre, besteht sein Anspruch auf Gleichbehandlung fort, wenn auch alle sonstigen Bieter im Ergebnis auszuschließen wären.

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VPRRS 2012, 0132
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011 - Verg W 2/11

1. Wird die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer zurückgenommen, können nicht nur die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, sondern auch die im Verfahren vor der Vergabekammer angefallenen Kosten nach dem für das Beschwerdeverfahren geltenden Streitwert vom Rechtspfleger des Beschwerdegerichts festgesetzt werden, auch wenn der Vergabesenat weder eine Streitwertfestsetzung für das Vergabekammerverfahren vorgenommen noch eine Kostenentscheidung für dieses Verfahren getroffen hat.*)

2. Im Verfahren der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bestimmt sich die Beschwer nicht nach einzelnen Positionen, sondern nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem zur Festsetzung angemeldeten Betrag. Verwandte Gebühren können ausgetauscht werden. Es ist deshalb zulässig, im Beschwerdeverfahren die in der Kostenfestsetzung unberücksichtigt gebliebene Geschäftsgebühr in vollem Umfang festzusetzen und die festgesetzte Verfahrensgebühr, auf die die Geschäftsgebühr anzurechnen ist, zu kürzen.*)

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VPRRS 2012, 0110
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenwert des Beschwerdeverfahrens nach gesamter Vertragslaufzeit!

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

1. Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde nach § 116 GWB ist ohne Einwilligung des Verfahrensgegners wirksam.*)

2. Durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde verliert die Anschlussbeschwerde ihre Wirkung (§ 524 Abs. 4 ZPO analog).*)

3. Ist Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ein Verfahren, das auf den Abschluss eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit gerichtet ist, dann wird das für die Ermittlung des Kostenwertes des Beschwerdeverfahrens maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Verfahrensbeteiligten durch diese Laufzeit des Vertrages geprägt. Die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Nr. 2 Alt. 2 VgV steht der Festsetzung eines Kostenwerts auf der Grundlage der zu erwartenden Gesamtvergütung während der Vertragslaufzeit nicht entgegen.*)

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VPRRS 2012, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben: Nachfrist!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2011 - 1 VK LSA 31/11

Das Erfordernis zur Mengennennung in Nebenangeboten ist als eine Erklärung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A mit der Folge einzustufen, dass vor einer Herausnahme des Nebenangebotes aus der Wertung wegen Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben eine erfolglose Nachfristsetzung gegenüber dem säumigen Anbieter auftraggeberseitig erfolgen muss.*)

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VPRRS 2012, 0091
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ex-tunc Unwirksamkeit bei defacto-Vergabe: 6 Monate Ausschlussfrist

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - Verg W 14/11

Nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist eine defacto-Vergabe von Anfang an unwirksam, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Mit Ablauf der Sechs-Monats-Frist ab Vertragsschluss ist der Vertrag - unabhängig davon, wann und ob überhaupt die Betroffenen Kenntnis von einen Verstoß des Auftraggebers erlangt haben - endgültig wirksam.

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VPRRS 2012, 0090
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des Nachprüfungsverfahrens: Festsetzung durch Rechtspfleger?

OLG München, Beschluss vom 30.12.2011 - Verg 9/11

Der Rechtspfleger am Oberlandesgericht - als Beschwerdegericht - ist nicht verpflichtet, die im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten festzusetzen.*)

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VPRRS 2012, 0081
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag offensichtlich unzulässig: Keine Akteneinsicht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - VK 35/11

Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem offensichtlich unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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VPRRS 2012, 0069
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergaberechtliche Nachprüfung einer Dienstleistungskonzession?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2012 - Verg W 19/11

Ist eine Dienstleistungskonzession rechtlich nicht zulässig, besteht kein Wahlrecht des Auftragsgebers zwischen Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag. Die Wahl einer rechtlich unzulässigen Dienstleistungskonzession ist ein klares Anzeichen für eine Umgehung des Vergaberechts.

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VPRRS 2012, 0063
DienstleistungenDienstleistungen
Vermengung von Zuschlags- und Eignungskriterien: Erkenntnismaßstab?

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2011 - 13 Verg 9/11

1. Von einem durchschnittlichen Bieter kann nicht erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur fehlerhaften Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kennt und daher um die Relevanz einer etwaig rechtsfehlerhaften Vermengung von Zuschlags- und Eignungskriterien weiß.

2. Als "Zuschlagskriterien" sind Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.

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VPRRS 2012, 0059
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verfahrensentscheidungen über Formalien: Durch Dritte zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 94/11

Hat der Auftraggeber bei gewissen Entscheidungen einen Beurteilungsspielraum, so darf er diese Dritten nicht überlassen; das ist jedoch bei der Prüfung, ob formale Anforderungen erfüllt sind, nicht der Fall.

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VPRRS 2012, 0041
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe: Höhe der Gebühr der Vergabekammer?

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10

1. Die Bemessung der Gebühr für ihre Amtshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer. Auszugehen ist hierbei vom Wert des Verfahrensgegenstands, unter dem Gesichtspunkt verminderten oder erhöhten personellen bzw. sachlichen Aufwands abgewandelt werden kann.*)

2. Gegen die Gebührenentscheidung der Vergabekammer findet die sofortige Beschwerde statt. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.*)

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VPRRS 2012, 0014
DienstleistungenDienstleistungen
Akteneinsichtsrecht auf entscheidungsrelevante Teile beschränkt!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2011 - Verg W 13/11

Das Akteneinsichtsrecht (§ 111 i.V.m. § 120 Abs. 2 GWB) ist auf entscheidungsrelevante Aktenbestandteile beschränkt.

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VPRRS 2012, 0008
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostentragung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2011 - Verg W 3/11

1. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nicht vor, sondern nach der Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache erledigt, kann über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer nicht auf der Grundlage der Erfolgsaussichten nach billigem Ermessen entschieden werden. In einem derartigen Fall trifft die Kostenlast vielmehr den Antragsteller als Veranlasser des Verfahrens.*)

2. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen vor dem Beschwerdegericht ist dagegen über die Tragung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.*)

3. Der Antragsteller hat auch dann die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach billigem Ermessen zu tragen, wenn der Auftraggeber nach Zurückweisung des vom Antragsteller gestellten Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde einen Vertrag mit dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abschließt und dieser Vertrag anschließend fristlos gekündigt wird.*)

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VPRRS 2012, 0006
GesundheitGesundheit
Kein Angebot - keine Antragsbefugnis!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg W 4/11

1. Zielt der Nachprüfungsantrag darauf ab, eine weitere Durchführung des Vergabeverfahrens abzuwenden, ist das kein Rechtsschutzziel, welches mit dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren in zulässiger Weise verfolgt werden kann.*)

2. Hat der Antragsteller sich an der Ausschreibung nicht mit einem Angebot beteiligt und ist er nicht in der Lage und bereit, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben, fehlt ihm im Nachprüfungsverfahren die Antragsbefugnis.*)

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VPRRS 2012, 0004
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
: Wie bestimmt sich die "Bruttoauftragssumme"?

KG, Beschluss vom 12.12.2011 - Verg 2/11

Hebt die Vergabestelle ein offenes Vergabeverfahren auf und führt sodann über den unveränderten Auftragsgegenstand ein Verhandlungsverfahren unter Nichtberücksichtigung eines Bieters aus dem offenen Vergabeverfahren durch und stellt daraufhin dieser Bieter einen Vergabenachprüfungsantrag in Bezug auf seine Nichtberücksichtigung im Verhandlungsverfahren, so entspricht die "Bruttoauftragsumme", auf die bei der Berechnung des Streitwertes dieses Vergabenachprüfungsverfahrens gemäß § 50 Abs. 2 GKG abzustellen ist, dem Preis den der Bieter in seinem Angebot im offenen Verfahren verlangt hat.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0425
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag gegen den falschen Auftraggeber: Wer muss die Kosten tragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011 - Verg 76/11

Hält sich ein potentieller Auftraggeber irrtümlicherweise für den Antragsgegner in einem Nachprüfungsverfahren, so ändert dies nichts daran, dass dem Antragsteller die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten der (richtigen) Antragsgegnerin gemäß § 128 Abs. 4 S. 3 GWB aufzuerlegen sind, wenn der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

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VPRRS 2011, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 VK 10/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0415
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2011 - Verg W 9/11

1. Ein Krankenhaus, das die Koordinierung der Versorgung seiner Patienten mit Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassungsmanagements ausschreibt, beschafft sich damit eine Dienstleistung, nicht die Heil- und Hilfsmittelversorgung selbst.*)

2. Erhält der Auftragnehmer, der Hersteller und Lieferant von Hilfsmitteln ist, für die Dienstleistung kein Entgelt, sondern auf eigenes Risiko die Möglichkeit, durch die Übernahme der Koordinierung beratend auf die von den Patienten vorzunehmende Auswahl des Hilfsmittelversorgers Einfluss zu nehmen, handelt es sich bei dem zu vergebenden Auftrag um eine Dienstleistungskonzession, für die der Rechtsweg zu der Vergabekammer und dem Vergabesenat nicht eröffnet ist.*)

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VPRRS 2011, 0404
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Festsetzung der Verfahrenskosten vor der Vergabekammer: OLG zuständig!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.11.2011 - 17 Verg 6/11

Das Oberlandesgericht hat im Anschluss an das Beschwerdeverfahren eine umfassende Kostenentscheidung, die sich auch auf die Kosten und Gebühren vor der Vergabekammer erstreckt, zu fällen.

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VPRRS 2011, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabekriterien und deren Gewichtung sind einzuhalten

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2011 - VgK-35/2011

1. Eine kann nicht parallel noch ein zweites Mal im gleichen Vergabeverfahren zum Gegenstand des erneuten Nachprüfungsantrages vor der Vergabekammer gemacht werden.

2. Vor einer Beschwerdeentscheidung des Vergabesenats können keine vollendeten Tatsachen entstehen und daher kein wirksamer Zuschlag erteilt werden.

3. Die Vergabestelle muss sich an die bekannt gemachten Zuschlagskriterien, die Unterkriterien und ihre Gewichtung halten.

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VPRRS 2011, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Einzelpositionen "unwesentlich"?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - Verg W 12/11

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Einzelpositionen nur dann "unwesentlich" i. S. d. § 19 EG Abs. 2 Satz 2 2. Hs. VOL/A 2009 wären, wenn sie den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei einem solchen Verständnis der Vorschrift wäre der Begriff "unwesentlich" überflüssig und könnte ohne Weiteres gestrichen werden. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verordnungsgeber hier einen nichtssagenden Begriff verwenden wollte.

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VPRRS 2011, 0354
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
: Wann kann Geschäftswert herabgesetzt werden?

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

1. Der Vergabesenat kann im Beschwerdeverfahren selbst über die Festsetzung der Gebühren der Vergabekammer entscheiden. (hier: Reduzierung der Gebührenhöhe wegen eines geringeren als des zugrunde gelegten Bruttoauftragswerts, aber Bestätigung der Berücksichtigung aller Lose)*)

2. Der Geschäftswert eines Nachprüfungsverfahrens kann nicht deswegen herabgesetzt werden, weil im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens nicht mehr ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Sachantrag, sondern nur noch ein Fortsetzungsfeststellungsantrag verfolgt wird.*)

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VPRRS 2011, 0352
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einheitspreis muss angegeben werden, sonst Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2010 - Z3-3-3194-1-58-10/10

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Sie haben nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Der Ausschlussgrund ist nicht erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Erklärungen im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die entsprechende Leistung beansprucht wird. Erklärungen eines Bieters zum Einheitspreis einer Position sind nicht vollständig, auch wenn er die Bemerkung "-in BMZ enthalten -" und als Einheitspreis "0 Euro" angibt.*)

2. § 97 Nr. 2 GWB verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber, alle Teilnehmer an einem Vergabeverfahren grundsätzlich gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund des GWB ausdrücklich geboten oder gestattet. Es handelt sich hierbei um einen der zentralen vergaberechtlichen Grundsätze schlechthin. Das diesen Grundsatz flankierende Gebot der Produktneutralität gem. § 9 Nr. 10 VOB/A soll sicherstellen, dass eine Leistungsbeschreibung die Herstellung von Chancengleichheit im Vergabewettbewerb gewährleistet.*)

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VPRRS 2011, 0351
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers !

VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11

1. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig, hat der Auftraggeber eine Aufklärungspflicht. Dem Auftraggeber kommt jedoch hinsichtlich der Frage, ob eine Aufklärung für erforderlich gehalten wird oder nicht ein Beurteilungsspielraum zu.*)

2. Mängel in der § 101 a GWB Mitteilung können noch vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens oder auch erst im Laufe desselben geheilt werden. Zudem wird durch die § 101 a GWB Mitteilung das primäre Ziel verfolgt, vor Zuschlagserteilung, die Unumkehrbarkeit eines einmal erteilten Zuschlags im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes hemmen zu können. Sie dient keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck, weshalb auf einen Verstoß gegen § 101 a GWB allein kein Nachprüfungsantrag gestützt werden kann.*)

3. Bedingt durch den Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk (AEntG), ist die Vergabestelle in der Wertung insbesondere gehalten die Auskömmlichkeit des Stundenverrechnungssatzes zu überprüfen.*)

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VPRRS 2011, 0329
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2011 - 15 Verg 9/11

Maßstab für die Kostenentscheidung ist gem. §§ 120 Abs. 2, 78 GWB die "Billigkeit". Anders als § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht § 78 GWB die Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nicht ausdrücklich vor. Die Regelung des § 78 GWB schließt jedoch nicht aus, diesen jedenfalls dann mit zu berücksichtigen, wenn sich aus dem bisherigen Sach- und Streitstand eindeutige Anzeichen für die Erfolgsaussichten der Beteiligten ergeben. Auch die Rechtsgedanken, die den Regelungen der §§ 516 Abs. 3, 98 ZPO zu Grunde liegen, sind bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung zu berücksichtigen.

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VPRRS 2011, 0306
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten für Nachprüfungsverfahren: Zinsen

OLG München, Beschluss vom 22.09.2011 - Verg 5/11

Setzt der Rechtspfleger beim Oberlandesgericht sowohl die Kosten für das Beschwerdeverfahren als auch die Kosten für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in einem Kostenfestsetzungsbeschluss fest, sind auch die für das Verfahren vor der Vergabekammer festgesetzten Kosten ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrages zu verzinsen.*)

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VPRRS 2011, 0305
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des Verfahrens

OLG München, Beschluss vom 09.09.2011 - Verg 5/11

Hat der Vergabesenat bei einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag verlängert und kommt es bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag, fällt nicht eine 3,0 Verfahrensgebühr nach KV-GKG Nr. 1630, sondern in entsprechender Anwendung von KV-GKG Nr. 1631 nur eine 1,0 Verfahrensgebühr an.*)

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VPRRS 2011, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss bei offenkundigen Rechenfehlern!

VK Bund, Urteil vom 04.07.2011 - VK 3-74/11

1. Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, die Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich zu prüfen. Rechnerische Mängel eines Angebots sind vom Auftraggeber zu korrigieren, sofern sie offensichtlich sind.

2. Steht der Einsatzpreis für eine Leistung zweifelsfrei fest und sind dem Bieter lediglich offensichtliche Additions- oder Multiplikationsfehler unterlaufen, ist eine rechnerische Korrektur im Allgemeinen zulässig.

3. Für die Durchführung der Korrektur gibt es keine "Schwellenwerte". Es ist daher vom öffentlichen Auftraggeber im Cent-Bereich genauso zu verfahren wie im Millionen-Bereich.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters i.S. § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist grundsätzlich in Frage gestellt, wenn ihm eine vorsätzliche Erhöhung des Angebotspreises durch bewusste Additionsfehler nachgewiesen werden kann.

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VPRRS 2011, 0268
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10

1. Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bestimmt sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist.*)

2. Für die Schätzung des Werts dieser Lose sind die in § 3 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen.*)

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VPRRS 2011, 0267
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen Wahl- oder Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.06.2011 - 1 VK 26/11

1. Anders als Bedarfs- oder Eventualpositionen werden Wahl- oder Alternativpositionen werden in der VOB/A nicht erwähnt. Für sie gilt allerdings das Gleiche wie für die Bedarfs-/Eventualpositionen, das heißt, Wahl- oder Alternativpositionen dürfen grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

2. Ausnahmsweise ist der Ansatz von Wahlpositionen statthaft, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten.

3. Der Ansatz von Wahlpositionen steht zudem unter dem Vorbehalt, dass der öffentliche Auftraggeber durch die Gestaltung seiner Ausschreibungsbedingungen soweit wie möglich die Transparenz des Vergabeverfahrens wahrt und einer Manipulation der Vergabeentscheidung vorbeugt.

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VPRRS 2011, 0255
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Beschlagnahme im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 37/11

Im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren besteht keine rechtliche Handhabe für das Oberlandesgericht, eine Beschlagnahme anzuordnen.

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VPRRS 2011, 0218
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ab August 2011: Mehr Vergaberecht im Verteidigungs-/Sicherheitsbereich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 49/11

1. Eine Ausnahme vom Vergaberecht gemäß § 100 Abs. 2 d GWB ist dann nicht gegeben, wenn es einen Weg gibt, der ein wettbewerbliches Verfahren auch unter Berücksichtigung berechtigter Sicherheitsinteressen ermöglicht und der Auftraggeber diesen sogar gewählt hat.

2. Den Sicherheitsinteressen kann auch im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens durch eine entsprechende Ausgestaltung des Verfahrens Rechnung getragen werden.

3. Mit dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2009/81/EG am 21.08.2011 wird der Ausnahmevorschrift des § 100 Abs. 2 d GWB nur noch ein beschränkter Anwendungsbereich zukommen. Eine Ausnahme vom Vergaberecht kommt dann im Wesentlichen nur noch für Fallgestaltungen mit äußerst hohem Maße an Vertraulichkeit in Betracht, insbesondere für Aufträge, deren Existenz als solche bereits geheimhaltungsbedürftig ist.

4. § 115 Abs. 4 GWB ist wegen seines weiteren Anwendungsbereichs außerhalb des Art. 13 a und b Richtlinie 2009/81/EG mit der Richtlinie jedenfalls in Teilbereichen nicht vereinbar.

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VPRRS 2011, 0445
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gut einzuschätzende Erfolgsaussichten sind auch zu berücksichtigen!

VK Bund, Beschluss vom 07.04.2011 - VK 3-25/11

Sind die Erfolgsaussichten bereits gut einzuschätzen, müssen sie Berücksichtigung bei der Entscheidung über den Nachprüfungsantrag finden.

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VPRRS 2011, 0444
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagsgestattungsbeschluss: Welche Rolle spielen die Erfolgsaussichten?

VK Bund, Beschluss vom 26.04.2011 - VK 3-50/11

1. Für die Entscheidung, ob der Zuschlag trotz des noch laufenden Nachprüfungsverfahrens gestattet werden soll, sieht § 115 Abs. 2 GWB eine Interessenabwägung vor.

2. Die Erfolgsaussichten müssen nicht in jedem Fall berücksichtigt werden, insbesondere dann nicht, wenn sie noch nicht absehbar sind.

3. Wenn die Erfolgsaussichten jedoch bereits gut eingeschätzt werden können, so müssen sie auch in die eine oder andere Richtung bei der Gewichtung des Interesses des Antragstellers am Erhalt des Primärrechtsschutzes Berücksichtigung finden.

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VPRRS 2011, 0205
DienstleistungenDienstleistungen
Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr

OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11

Zu den Voraussetzungen für eine Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und zum Rechtsschutz davon betroffener Unternehmer.*)

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