Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0333
Nachprüfungsverfahren
VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2000 - VK-8/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0332
Nachprüfungsverfahren
VK Thüringen, Beschluss vom 29.05.2000 - 216-4004.20-002/00-EIS
Ein Feststellungsantrag ist nur dann zulässig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren (nicht etwa: das Vergabeverfahren) durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt hat. Diese Verfahrensänderung von einem Nachprüfungsverfahren auf ein Feststellungsverfahren setzt daher voraus, dass vor dem erledigenden Ereignis ein Nachprüfungsverfahren mittels eines zulässigen Antrags eingeleitet wurde.
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VPRRS 2013, 0328
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2000 - 1/SVK/43-I-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0327
Nachprüfungsverfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.02.2000 - 1 Verg 4/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0325
Nachprüfungsverfahren
VK Thüringen, Beschluss vom 17.08.2000 - 216-4005.20-073/00-SLF
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0314
Nachprüfungsverfahren
VK Magdeburg, Entscheidung vom 29.11.2000 - VK-OFD LSA-09/99
Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB die unterliegende Partei. Hat sich die Hauptsacheentscheidung anderweitig erledigt, ist die Partei Kostenschuldner, die den erledigenden Anlass gesetzt hat. Bei Antragsrücknahme ist dies der Antragsteller/ die Antragstellerin.
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VPRRS 2013, 0313
Nachprüfungsverfahren
VK Magdeburg, Entscheidung vom 24.11.2000 - VK-OFD LSA-06/00
Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB die unterliegende Partei. Hat sich die Hauptsacheentscheidung anderweitig erledigt, ist die Partei Kostenschuldner, die den erledigenden Anlass gesetzt hat. Bei Antragsrücknahme ist dies der Antragsteller.
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VPRRS 2013, 0312
Bau & Immobilien
VK Magdeburg, Entscheidung vom 20.10.2000 - VK-OFD LSA-04/00
Hat die Vergabestelle mit der Aufhebung das erledigende Ereignis veranlasst, sind ihr die Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0303
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2003 - Verg W 6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0302
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003 - Verg 17/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0299
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2013 - VK 22/12
1. Ein Vergaberechtsverstoß ist erkennbar i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB, wenn sich seine Vergaberechtswidrigkeit bei der Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erschließt. Die mögliche Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen.
2. Die Rahmenformulierungen der durch den Auftraggeber nicht abänderbaren Formulare des Supplements des Amtsblatts der EU für Eu-weite Ausschreibungen können die Aussage der Auftraggebereintragung nicht verändern.*)
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VPRRS 2013, 0294
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 25/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0292
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2005 - Verg 32/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0290
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - Verg 19/05
Das Vergaberecht ist eine von Haus aus unübersichtliche und schwierige Rechtsmaterie. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren deshalb "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 VV in vielen Fällen keine Rolle spielt.
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VPRRS 2013, 0288
Ausbaugewerke
OLG Rostock, Beschluss vom 14.11.2001 - 17 W 16/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0286
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 09.01.2001 - 1/SVK/93-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0281
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 07.03.2001 - 216-4003.20-024/01-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0280
Nachprüfungsverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 18.04.2001 - 13 Verg 5/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0279
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 21/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0272
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2003 - Verg W 15/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0271
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2003 - Verg 42/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0270
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2007 - Verg 22/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0269
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2008 - Verg 29/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0264
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 01.08.2001 - 69d-VK-04/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0263
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 11/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0262
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 15/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0260
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 19/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0254
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 31.05.2012 - Verg 4/12
1. Bei der Ausschreibung von Bauleistungen für Autobahnen bzw. Bundesfernstraßen durch Behörden eines Landes ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren der Rechtsträger, mit dem der öffentliche Auftrag zustande gekommen ist bzw. bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise zustande gekommen wäre. Ihm ist das Handeln der Stellen zuzurechnen, die bei der Ausschreibung und Zuschlagsentscheidung für ihn tätig sind.
2. Ist die Rücknahme des Nachprüfungsantrags erkennbar auf nachträgliche Entscheidungen (Abhilfe, Aufhebung des Verfahrens) oder auf unzureichende Mitteilungen der Vergabestelle zurückzuführen, kann dies zu einer Kostentragungspflicht des öffentlichen Auftraggebers führen. Ist der Anlass für die Rücknahme des Nachprüfungsantrags demgegenüber der Umstand, dass der Antragsteller mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringen konnte, entspricht es der Billigkeit, dass er sowohl die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer als auch die notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu übernehmen hat.
3. Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose.
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VPRRS 2013, 0253
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008 - Verg 5/08
Der Beigeladene, der sich mit der Beschwerde gegen die von der Vergabekammer ausgesprochene Verpflichtung des Auftraggebers wendet, die Wertung unter Ausschluss seines (des Beigeladenen) Angebots zu wiederholen, kann grundsätzlich keinen Eilantrag analog § 118 Abs. 1 S. 3 GWB stellen. Etwas anderes gilt, wenn die Vergabekammer dem Auftraggeber aufgegeben hat, den Zuschlag auf das Angebot des Antragstellers zu erteilen. In einer solchen Fallgestaltung hätte der Beigeladene anderenfalls keine rechtliche Möglichkeit hat, die Erteilung des Zuschlags durch einen Nachprüfungsantrag zu unterbinden.
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VPRRS 2013, 0252
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2008 - Verg 6/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0251
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 22/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0241
Nachprüfungsverfahren
VK Hessen, Beschluss vom 20.01.2011 - 69d-VK-45/2010
Das Nichtbestehen einer Rügeobliegenheit gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB während eines laufenden Nachprüfungsverfahrens entbindet den Antragsteller nicht davon, Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts, die während des laufenden Verfahrens von ihm erkannt werden, unverzüglich schriftsätzlich in das Verfahren einzubringen. Im Falle einer Zurückverweisung des Verfahrens an die erkennende Vergabekammer gem. § 123 GWB ist entsprechend ein weder im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren noch im Beschwerdeverfahren eingebrachter Vortrag grundsätzlich als verspätet anzusehen.*)
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VPRRS 2013, 0238
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2011 - VgK-74/2010
1. Eine Rüge muss zwar nicht den Begriff „Rüge“ enthalten, inhaltlich aber so klar formuliert sein, dass der Auftraggeber erkennen kann, welche konkreten Abhilfemaßnahmen er ergreifen soll.
2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Es bedarf zumindest der Darlegung einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.
3. Gibt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung objektive Qualitätsstandards vor. Darf er von diesen inhaltlichen Standards nur dann abweichen, wenn die Abweichung allen Bietern zugute kommen. Dazu muss er die Änderung vor dem Submissionstermin durch ein Bieterrundschreiben mitteilen. Die Abweichungen dürfen zudem nicht zu erheblich sein.
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VPRRS 2013, 0236
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0227
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 11/01
In der Antragsrücknahme ist ein Fall des „Unterliegens“ nach § 128 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 GWB zu sehen, wenn der Antragsteller aufgrund entsprechender rechtlicher Hinweise den Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurücknimmt.
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VPRRS 2013, 0224
Nachprüfungsverfahren
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2001 - 1 VK 23/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0223
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 20.08.2001 - 216-4003.20-054/01-MGN
Hat der Antragsteller überhaupt keine Aussicht auf Berücksichtigung, fehlt seinem Nachprüfungsantrag bereits die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB.
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VPRRS 2013, 0222
Nachprüfungsverfahren
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.09.2001 - 1 VK 23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0218
Bau & Immobilien
VK Saarland, Beschluss vom 07.06.2002 - 1 VK 21/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0216
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.02.2002 - VK 4/02
Nach dem Willen des Gesetzgebers dient die Präklusionsregel der Vermeidung unnötiger Nachprüfungsverfahren. Ein Unternehmer, der einen Fehler im Vergabeverfahren erkennt, muss dem Auftraggeber die Gelegenheit geben, diesen Fehler zu korrigieren. Die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur setzt auf Seiten des Auftraggebers zwingend voraus, dass das Unternehmen den festgestellten Verstoß hinreichend präzisiert. Die Mitteilung muss so hinreichend bestimmt sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben.
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VPRRS 2013, 0215
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-5/13
1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften schlüssig darlegt. Durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften muss ihm ein Schaden entstanden sein oder drohen. Ein möglicher Schaden ist abzulehnen, wenn eine Zuschlagserteilung auf das Angebot des antragstellenden Unternehmens von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist.
2. Das Angebot eines Bieters ist wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn statt der geforderten Festpreise Richtpreise angegeben werden. Der Ausschlussgrund ist auch noch im Nachprüfungsverfahren zu beachten, auch wenn dieser im Rahmen der Auswertung der Angebote keine Berücksichtigung gefunden hat.
3. Ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit vorliegen, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.
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VPRRS 2013, 0208
Nachprüfungsverfahren
VK Nordbayern, vom 11.07.2002 - 320.VK-3194-17/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0202
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2002 - Verg W 10/01
Bietergemeinschaften können am Vergabeverfahren als Einheit teilnehmen. Eine Erhöhung der Gebühren nach § 6 Abs. 1 BRAGO bei Beauftragung durch eine Bietergemeinschaft im Vergabenachprüfungsverfahren kommt daher nicht in Betracht.
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VPRRS 2013, 0201
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2004 - Verg 22/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0200
Dienstleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 21/12
1. Rettungsdienstleistungen, die im Submissionsmodell vergeben werden, sind als öffentliche Aufträge anzusehen.
2. Die Darlegung des Interesses am Auftrag kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn sich der Antragsteller daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse anderweitig substantiiert vorträgt.
3. Zur Angemessenheit einer ausreichenden Frist für die Bearbeitung und Abgabe der Angebote.
4. Die Bemessung von Ausführungsfristen (hier: Begrenzung auf drei Tage) ist vergaberechtswidrig, wenn dadurch der Wettbewerb auf die Gruppe der bisherigen Leistungserbringer beschränkt wird.
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VPRRS 2013, 0199
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2002 - Verg 28/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0198
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 53/02
Nach § 116 Abs. 1 GWB ist gegen die Entscheidungen der Vergabekammer die sofortige Beschwerde zulässig. Die Norm erfasst schon nach ihrem Wortlaut nicht nur die Hauptsacheentscheidung, welche die Vergabekammer im Verfahren nach §§ 104, 107 ff. GWB über einen Nachprüfungsantrag trifft. Sie eröffnet die Beschwerde zum Oberlandesgericht vielmehr auch für alle sonstigen instanzabschließenden Erkenntnisse der Vergabekammer, mithin auch für Entscheidungen der Vergabekammer im Rahmen der Vollstreckung nach § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB.
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VPRRS 2013, 0197
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2003 - Verg 29/03
Nach § 128 Abs. 3 GWB sind die Kosten von dem Beteiligten zu tragen, der im Verfahren "unterliegt". Ein Unterliegen im Vergabekammerverfahren ist gegeben, wenn der Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen wird.
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VPRRS 2013, 0195
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 - Verg 41/03
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist ein Unternehmen nur antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es auch darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Was insoweit dem Bieter an Substantiierung anheim zu geben ist, lässt sich nicht generell sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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VPRRS 2013, 0194
Bau & Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2003 - Verg 5/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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