Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1707 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 0664
Nachprüfungsverfahren
OLG Jena, Beschluss vom 26.04.2000 - Verg 1/00
Die Beschwerdeführerin ist nicht gehalten, die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB so rechtzeitig einzulegen, dass der Vergabesenat über einen mit dem Rechtsmittel verbundenen Antrag auf Verlängerung des Zuschlagsverbots (§ 118 Abs. 1 S. 3 GWB) innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 118 Abs. 1 S. 2 GWB entscheiden kann. Da andererseits der Vergabesenat die ihm nach § 118 Abs. 2 GWB obliegende summarische Prüfung des Rechtsmittels mit der gebotenen Sorgfalt vornehmen muss, kann das Rechtsmittelgericht zur Vermeidung sonst unvermeidlicher rechtlicher Unzuträglichkeiten einstweilen die Verlängerung des Zuschlagsverbots für das Verfahren nach § 118 GWB anordnen (vgl. KG NZBau 2000, 95).*)
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VPRRS 2013, 0663
Dienstleistungen
VK Berlin, Beschluss vom 20.02.2003 - VK-B1-62/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0659
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 03/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0658
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 3/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0648
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2001 - Verg 24/00
Die durch einen Beschluß zu treffende Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag ist erst dann rechtlich wirksam erlassen, wenn - und zwar im Sinne einer unbedingt einzuhaltenden Förmlichkeit - die Urschrift von sämtlichen Mitgliedern der Kammer, die an der mündlichen Verhandlung und an der Entscheidungsfindung teilgenommen haben, unterschrieben worden ist oder der Vorsitzende (und im Fall seiner Verhinderung ein Beisitzer) statt der Unterschrift eines Beisitzers (oder des Vorsitzenden) auf der Urschrift einen sog. Verhinderungsvermerk angebracht und diesen seinerseits unterschrieben hat. Fehlt auch nur eine Unterschrift, so handelt es sich lediglich um einen Entscheidungsentwurf, nicht aber um eine wirksame Entscheidung.
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VPRRS 2013, 0647
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00
Der Rechtspfleger des Oberlandesgerichts hat nicht nur für das Beschwerdeverfahren (wenn ein solches stattgefunden hat), sondern auch für das vorausgegangene Verfahren bei der Vergabekammer die zu erstattenden Kosten aufgrund der rechtskräftig gewordenen Kostengrundentscheidung(en) festzusetzen.
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VPRRS 2013, 0629
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2010 - 1 VK 33/10
Insoweit steht die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen.
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VPRRS 2013, 0618
Nachprüfungsverfahren
VK Berlin, Beschluss vom 22.02.2013 - VK-B1-43/12
1. Ein Nachprüfungsantrag, der nach mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeht ist unzulässig.
2. Gibt der Auftraggeber in der Rechtsbehelfbelehrung nicht an, um welche konkreten Rechtsbehelfe es sich handelt, führt das nicht zur Intransparenz und Unverständlichkeit des Rechtsbehelfs.
3. Die Verfahrensweise des Auftraggebers, bei der die Rügen des Bieters zurückgewiesen, dieser aber gleichwohl als der beabsichtigte Zuschlagsbieter ausgewählt wird, ist zwar ungewöhnlich, jedoch nicht vergaberechtswidrig. Bis zum endgültigen Zuschlag kann der beabsichtigte Zuschlagsbieter jedoch ein Nachprüfungsverfahren einleiten.
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VPRRS 2013, 0609
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 17.05.2013 - Verg 2/13
1. Vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn die Vergabestelle in einem Verhandlungsverfahren zunächst eine bestimmte Verhandlungsrunde als die "letzte" Runde bezeichnet, diese Erklärung aber später abändert und eine weitere Verhandlungsrunde eröffnet, solange dies in transparenter und alle Bieter gleichbehandelnder Weise geschieht und nicht zu erkennen ist, dass die Vergabestelle die erneute Verhandlungsrunde mit dem - gleichheitswidrigen - Ziel eröffnet, bestimmten, von ihr favorisierten Bietern, die im Ergebnis der vorherigen Verhandlungsrunde keinen Zuschlag erhalten hätten, die Möglichkeit zu schaffen, mit der Abgabe eines weiteren Angebotes denjenigen Bieter, der im Ergebnis der vorherigen Verhandlungsrunde den Zuschlag erhalten hätte, noch zu überbieten.*)
2. Die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB fehlt, wenn der Antragsteller mit seinem Antrag das Vergabeverfahren in ein Stadium zurückversetzt wissen möchte, in dem sein eigenes Angebot zwingend auszuschließen gewesen wäre.*)
3. Fordert die Vergabestelle, dass die Bieter im Rahmen ihres Angebotes Preise für einzelne Leistungspositionen angeben, so ist dann, wenn ein Bieter zusätzlich zu seinem Angebot einen pauschalen Preisnachlass auf den Gesamtangebotspreis einräumt (hier genannt: "Voucher") dieses Angebot gemäß §§ 13 Abs. 3, 16 Abs. 3 VOL/A auszuschließen.*)
4. Die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB eines Bieters, der nach einem Informationsschreiben der Vergabestelle gemäß § 101a GWB aktuell zuschlagsfavorisiert ist, ist jedenfalls dann nicht alleine wegen der Zuschlagsfavorisierung zu verneinen, wenn es nicht völlig fernliegend ist, dass ein anderer Bieter die aktuelle Zuschlagsentscheidung durch ein Vergabenachprüfungsverfahren zu Fall bringt.*)
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VPRRS 2013, 0608
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2002 - 11 Verg. 2/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0607
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2002 - 11 Verg 2/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0606
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VK 37/12
1. Verzichtet ein Bieter im Verlauf von Vergleichsverhandlungen freiwillig auf sein Rügerecht, so ist er daran gebunden, auch wenn der Vergleich nicht wirksam zu Stande kommt. Für eine erneute Rüge fehlt ihm die Rügebefugnis.
2. Zudem ist nach den Vergleichsverhandlungen eine Rüge regelmäßig nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB verspätet.
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VPRRS 2013, 0603
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2013 - VgK-04/2013
1. Der öffentliche Auftraggeber ist nach den Vorschriften der VOB/A-EG 2012 nicht dazu verpflichtet, bereits in der Vergabebekanntmachung abschließend die geforderten oder später vorbehaltenen Eignungsnachweise zu benennen.
2. Die Beachtung der Gebote der Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren erfordern es, dass potentiellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes berücksichtigt werden, bekannt sein müssen. Ein öffentlicher Auftraggeber darf daher bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge die von ihm bereits frühzeitig gesetzten Bewertungskriterien nicht zurückhalten.
3. Bedienen sich sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das betreffende Bundesland für ihre jeweilige Straßenverwaltung derselben Landesbehörde, ist zur Klarheit im Rechtsverkehr deutlich hervorzuheben, in welcher Funktion die Behörde jeweils auftritt. Sind die Vergabeunterlagen nicht so ausgestaltet, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber ermöglichen, hat der fälschlicherweise als Antragsgegner genannte Auftraggeber nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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VPRRS 2013, 0601
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 24.04.2013 - VK 3-20/13
1. Die Antragsbegründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten muss. Der Antragsteller hat zumindest Indizien oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzuzeigen, die aus seiner Sicht den Schluss zulassen, der öffentliche Auftraggeber habe sich vergaberechtswidrig verhalten. Stehen Vergabeverstöße im Raum, die sich, in der Sphäre des Auftraggebers abspielen, genügt der Antragsteller diesen Anforderungen, wenn er im Nachprüfungsantrag behauptet, was er auf der Grundlage seines Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich und möglich halten darf.
2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergaberechtsverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Eine Rügeobliegenheit besteht nur, wenn der Antragsteller positive Kenntnis sowohl von den einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umständen als auch die zumindest laienhafte Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften hat. Holt der Antragsteller anwaltlichen Rat ein, verlängert sich die Rügefrist um einen angemessenen Zeitaufwand für die rechtliche Prüfung.
3. Ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise setzt voraus, dass der Auftraggeber die Vorlage der Erklärungen und Nachweise nicht nur wirksam gefordert hat, sondern auch den Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen vorzulegen sind, eindeutig vorgegeben hat.
4. Ein Ausschluss wegen großen preislichen Abstands zum nachfolgenden Angebot kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber Aufklärung über den Angebotspreis verlangt und dem Bieter Gelegenheit gibt, seine Preisberechnung aufzuklären und zu erläutern. Die auftraggeberseitige Entscheidung, dass Preis und Leistung in einem Missverhältnis stehen, kann und darf nur nach einer solchen Aufklärung erfolgen.
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VPRRS 2013, 0584
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 01.12.2009 - VK 3-205/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0578
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 11.06.2002 - Verg 9/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0568
Dienstleistungen
OLG Rostock, Beschluss vom 11.09.2002 - 17 Verg 2/02
Es besteht keine "gefestigte Rechtsprechung", wonach bei Feststellung auch nur eines Verfahrensfehlers die Kosten des Nachprüfungsverfahrens insgesamt der Vergabestelle aufzuerlegen sind.
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VPRRS 2013, 0564
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2003 - Verg 62/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0563
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2003 - Verg 3/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0562
Nachprüfungsverfahren
OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2003 - 17 Verg 4/03
Die Vergabekammer hat im Nachprüfungsverfahren von Amts wegen auch über die Erstattung der notwendigen Aufwendungen einer Beigeladenen zu entscheiden. Liegt insoweit keine Entscheidung vor, kann sie nicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens, sondern nur durch nachträgliche Ergänzung des Beschlusses herbeigeführt werden.
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VPRRS 2013, 0561
Nachprüfungsverfahren
OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2003 - 17 Verg 6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0556
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2004 - Verg 25/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0555
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2004 - Verg 11/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0553
Dienstleistungen
OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2004 - 2 Verg 2/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0552
Dienstleistungen
BayObLG, Beschluss vom 02.07.2004 - Verg 6/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0551
IT
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2004 - Verg 9/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0550
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 24/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0541
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 27/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0540
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2005 - Verg 101/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0539
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 26/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1830
Nachprüfungsverfahren
OLG Bremen, Beschluss vom 27.05.2013 - Verg 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0528
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2012 - VK 20/12
1. Eine Annahme und keine modifizierte Annahme liegt vor, wenn der Annehmende - für den Vertragspartner erkennbar - zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot dieses Angebot in der ursprünglichen Form auf jeden Fall annimmt und nicht auf seinen Änderungswünschen beharrt. Es handelt sich dann um eine uneingeschränkte Annahme verbunden mit einem Ergänzungs- oder Änderungsangebot. Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.
2. Werden in einem Auftragsschreiben enthaltene - zunächst als verbindlich bezeichnete - Ausführungs- und Einzelfristen gleichzeitig durch den Hinweis relativiert, dass bei nicht gegebenem Einverständnis des Auftragnehmers mit den Terminen und Fristen derjenige um die Angabe neuer Termine und Fristen gebeten wird, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Auftraggeber an seinen Ausführungsfristen nicht festhält, sondern bereit ist, diese neu zu vereinbaren.
3. Ein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung ist nicht zulässig.
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VPRRS 2013, 0521
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 19/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0519
Nachprüfungsverfahren
OLG München, Beschluss vom 25.01.2010 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1844
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2013 - Verg 46/12
1. Bei der Ausschreibung von Rabattverträgen für die Lieferung des Arzneimittel-Wirkstoffs Tacrolimus sind die gesetzlichen Krankenkassen als Auftraggeber durch Unionsrecht oder nationale Rechtsvorschriften gebunden.
2. Einer Beteiligung an der Ausschreibung mit einem Angebot bedarf es nicht, wenn der Antragsteller – unverzüglich – Rechtsverstöße gerügt hat, die, sofern sie gegeben sind, eine zumindest teilweise Wiederholung des Vergabeverfahrens gebieten können. Bei diesem Befund muss er sich nicht mit einem aus seiner Sicht nutzlosen Angebot an der Ausschreibung beteiligen.
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VPRRS 2013, 0514
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13
1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers zu erstatten. Die nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB zu treffende Kostenlastentscheidung hat unabhängig davon zu ergehen, ob der Antragsgegner überhaupt Aufwendungen geltend macht oder machen wird.
2. Die Pflicht des Antragstellers zur Erstattung der konkreten Aufwendungen besteht nur, wenn und soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Die Notwendigkeit von Aufwendungen beurteilt sich dabei nach den allgemeinen kostenrechtlichen Grundsätzen aus der objektiven Sicht eines verständigen Antragsgegners, der bemüht ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
3. Bei dem Vergabenachprüfungsverfahren handelt es sich um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren. Daher muss insbesondere auch der Gedanke der prozessualen Waffengleichheit mit einem anwaltlich vertretenen Antragsteller angemessen Berücksichtigung finden. Dem Umstand, dass sich der Antragsteller anwaltlicher Hilfe bedient, kann deshalb indizielle Bedeutung für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts durch den Antragsgegner beigemessen werden.
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VPRRS 2013, 0512
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12
1. Ein Zuschlagsverbot gem. § 115 Abs. 1 GWB wird noch nicht ausgelöst, wenn der Antragsteller selbst die Vergabestelle noch vor der Zustellung durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag informiert.*)
2. Erteilt die Vergabestelle nach dieser Information den Zuschlag, bevor ihr der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer zugestellt worden ist, ist der Zuschlag wirksam.*)
3. Der Übergang auf einen Feststellungsantrag setzt voraus, dass der Nachprüfungsantrag bis zur Erledigung zulässig war. Kommt die Vergabestelle ihrer Verpflichtung zur Aufklärung eines ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angebots gem.§ 19 Abs. 6 VOL/A EG nach, muss der Bieter die Wirtschaftlichkeit seines Angebots stichhaltig darlegen. Pauschale, unvollständige und nicht plausible Erklärungen sind nicht geeignet, den Nachweis eines angemessenen Angebotspreises zu erbringen, sondern führen zum Ausschluss des Angebots.*)
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VPRRS 2013, 0509
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2004 - Verg 75/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0507
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2004 - Verg 68/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0506
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2004 - Verg 54/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0505
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2004 - Verg 53/04
Hat der Antragsteller ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Antragsgegner das Angebot des Antragstellers deshalb von der Wertung hätte ausschließen können, weil ihm zahlreiche in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise nicht beigefügt gewesen sind.
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VPRRS 2013, 0504
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 20/04
Befindet sich das Angebot des Antragstellers preislich abgeschlagen auf Rangstellen, die keinerlei Aussichten auf einen Zuschlag eröffnen, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, weil er nicht darlegen kann, dass ihm durch die behaupteten Vergaberechtsverstöße ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.
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VPRRS 2013, 0503
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2006 - Verg 109/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0498
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 67/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0497
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 65/04
(ohne amlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0494
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2007 - Verg 53/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0493
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2005 - Verg 51/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0492
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 49/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0490
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 30/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0486
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 9/05
(ohne amlichen Leitsatz)
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