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Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1708 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erledigungserklärung durch ASt: AG kostenpflichtig?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2000 - 1/SVK/43-II-00

1. Trotz einer Erledigungserklärung durch den Antragsteller ist der Auftraggeber kostenpflichtig, wenn dieser als Unterliegender gemäß § 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu gelten hat. Dies ist der Fall, wenn der Auftraggeber ein erledigendes Ereignis (hier beabsichtigte Zuschlagserteilung an den Antragsteller) aus erkennbar nachprüfungsantragsbezogenen Gründen herbeiführt.*)

2. Ein Ausschluss eines Angebotes gemäß § 25 Nr. 3 VOB/A darf vom Auftraggeber nicht (allein) auf einzelne Pfennig- oder Minuspositionen im Angebot eines Bieters gestützt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn sich für solche signifikanten Einzelpositionen aus anderen Preispositionen ein Ausgleich ergibt.*)

3. Eine Verlagerung von Kosten in die Pauschalposition "Baustelleneinrichtung" ist vergaberechtlich unschädlich, wenn die Abrechnung dieser Position vom Bieter von vornherein auf den jeweiligen Baufortschritt beschränkt wurde.*)

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VPRRS 2013, 1273
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 29.03.2000 - 1/SVK/9-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1268
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2000 - 1/SVK/10-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1264
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Interessenabwägung bei Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags

VK Sachsen, Beschluss vom 14.02.2000 - 1/SVK/4-00g

1. In die Interessenabwägung bei einem Antrag des Auftraggebers auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 S. 1 GWB sind die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages in der Hauptsache nicht mit einzustellen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm und aus einem Vergleich mit der Parallelregelung in § 121 Abs. 1 GWB für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.*)

2. Das Primärrechtsschutzinteresse des Antragstellers können angesichts der Gesetzessystematik (Regel-Ausnahme-Verhältnis von § 115 Abs. 1 und 2 GWB) nur solche Gründe aufwiegen, die den zu vergebenden Auftrag so streng fristgebunden erscheinen lassen, dass eine Überschreitung der vorgesehenen Zuschlagsfrist seine Durchführung unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise verzögern würde. Dasselbe muss gelten, wenn die drohende Verzögerung geeignet ist, die Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Auftraggebers spürbar zu beeinträchtigen, wobei die Beeinträchtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss.*)

3. Die - theoretische - Möglichkeit einer weiteren Verzögerung der Zuschlagserteilung aufgrund eines denkbaren Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht ist im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da die Beschwerdeerhebung hypothetischer Natur ist und es dort ein gesondertes Gestattungsverfahren nach § 121 Abs. 1 GWB gibt.*)

4. Eine kurzfristige Bauverzögerung durch ein Nachprüfungsverfahren muss der Auftraggeber bei einer geplanten Bauzeit von einem halben Jahr in Kauf nehmen, zumal, wenn er die Ausführungszeiten auf "etwa (Monat/Jahr)" und "jedoch nach Bauablauf" festgelegt hatte. Rein immaterielle Schäden (Ansehensverlust als öffentlich-rechtliche Körperschaft) sind bei der Interessenabwägung nach § 115 Abs. 2 GWB nicht zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2013, 1261
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge und Nachprüfungsantrag nicht zeitgleich erheben/einleiten!

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 VK 7/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 28.01.2000 - 1/SVK/3-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1256
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge und Nachprüfungsantrag nicht zeitgleich erheben/einleiten!

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 VK 07/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1255
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!

VK Saarland, Beschluss vom 17.08.2000 - 3 VK 04/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1225
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pachtvertrag über Stadthallenbetrieb: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.08.2013 - 2 VK LSA 4/13

1. Auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts keine Anwendung.

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Nutzung dieser Dienste auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht.

3. Die Vergabekammer ist nicht befugt, einen Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen, da die Vergabekammer als Behörde anzusehen ist, die durch Verwaltungsakt entscheidet.

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VPRRS 2013, 1831
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Verweisungsentscheidungen nicht isoliert anfechtbar

OLG Dresden, Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 4/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1823
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann kann die Vergabestelle einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

Für die Frage der Notwendigkeit einer Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die öffentliche Hand im Nachprüfungsverfahren kommt es auf die Sicht der Vergabestelle zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens an. Ist zu erwarten, dass im Nachprüfungsverfahren nicht nur auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen eine Rolle spielen werden, sondern auch weitere Rechtsfragen nicht einfacher Natur, kann die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit gerechtfertigt sein. Eine vertiefte Kenntnis europarechtlicher Bestimmungen ist von einer Vergabestelle nicht ohne Weiteres zu erwarten.*)

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VPRRS 2013, 1216
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Abhilfe nach Rüge: Kostenentscheidung

VK Köln, Beschluss vom 19.04.2013 - VK VOL 14/2013

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1214
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach vergleichsweiser Erledigung

VK Köln, Beschluss vom 18.03.2013 - VK VOB 10/2013

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1213
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gebührenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Köln, Beschluss vom 14.03.2013 - VK VOL 4/2013

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1209
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren zurückversetzt: AG muss Kosten tragen!

VK Köln, Beschluss vom 04.02.2013 - VK VOB 36/2012

Versetzt der Auftraggeber nach Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens das Vergabeverfahren zurück und fordert er den Antragsteller nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe auf, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt und der Auftraggeber hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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VPRRS 2013, 1208
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren zurückversetzt: AG muss Kosten tragen!

VK Köln, Beschluss vom 04.02.2013 - VK VOB 35/2012

Versetzt der Auftraggeber nach Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens das Vergabeverfahren zurück und fordert er den Antragsteller nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe auf, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt und der Auftraggeber hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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VPRRS 2013, 1196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausführung von Gleisarbeiten mit zugehörigen Materiallieferungen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.10.2000 - 2 VK 22/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1191
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.05.2001 - 2 VK 7/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1175
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Nachprüfungsantrag mangels Interesse am Auftrag

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.10.2000 - 2 VK 21/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1173
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Veräußerung von Geschäftsanteilen der Stadtentsorgung ###-GmbH

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2001 - 2 VK 14/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1149
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Billigkeitsgründe: Zusammenhang mit wirtschaftlicher Bedeutung nötig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.04.2013 - 3 VK 02/12

1. Die Bedeutung bzw. der wirtschaftliche Wert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, das im Auftragswert (Gesamt-Bruttoauftragssumme) zum Ausdruck kommt. Maßgeblich für den Auftragswert ist in erster Linie der Brutto-Angebotspreis der Antragstellerin, bei dessen Fehlen der Auftragswert in der von der Vergabestelle geschätzten Höhe.

2. Als Billigkeitsgründe im Sinn von § 128 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GWB sind nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen ist.

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VPRRS 2013, 1148
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Billigkeitsgründe: Zusammenhang mit wirtschaftlicher Bedeutung nötig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.04.2013 - 3 VK 2/12

1. Die Bedeutung bzw. der wirtschaftliche Wert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, das im Auftragswert (Gesamt-Bruttoauftragssumme) zum Ausdruck kommt. Maßgeblich für den Auftragswert ist in erster Linie der Brutto-Angebotspreis der Antragstellerin, bei dessen Fehlen der Auftragswert in der von der Vergabestelle geschätzten Höhe.

2. Als Billigkeitsgründe im Sinn von § 128 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GWB sind nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen ist.

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VPRRS 2013, 1130
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1129
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1128
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1125
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1124
HardwareHardware
Vergabefehler festgestellt: Aufhebung ist "ultima ratio"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2000 - Verg 15/00

Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die angefochtene Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen.

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VPRRS 2013, 1084
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antragsrücknahme: Vergabekammer kann von Gebührenerhebung absehen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.11.2012 - 3 VK 04/12

Erfolgt die Antragsrücknahme in einem frühen Stadium, in dem noch keine intensive Sachbefassung seitens der Vergabekammer erfolgt ist, kann die Kammer gemäß § 128 Abs. 3 Satz 6 GWB aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Gebühren absehen.

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VPRRS 2013, 1083
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antragsrücknahme: Vergabekammer kann von Gebührenerhebung absehen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.11.2012 - 3 VK 4/12

Erfolgt die Antragsrücknahme in einem frühen Stadium, in dem noch keine intensive Sachbefassung seitens der Vergabekammer erfolgt ist, kann die Kammer gemäß § 128 Abs. 3 Satz 6 GWB aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Gebühren absehen.

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VPRRS 2013, 1013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau eines Weser-Dükers zur Gasdurchleitung

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1006
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Maßgeblich für "wirtschaftlichen Wert" ist Brutto-Angebotspreis!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.2012 - 3 VK 3/12

1. Die Bedeutung bzw. der wirtschaftliche Wert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, das im Auftragswert (Gesamt-Bruttoauftragssumme) zum Ausdruck kommt. Maßgeblich für den Auftragswert ist in erster Linie der Brutto-Angebotspreis der Antragstellerin, bei dessen Fehlen der Auftragswert in der von der Vergabestelle geschätzten Höhe.

2. Als Billigkeitsgründe im Sinn von § 128 Absatz 2 Satz 1 Hs. 2 GWB sind nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen ist.

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VPRRS 2013, 1001
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Schulbüchern: Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2000 - 2 VK 42/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1000
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2000 - 2 VK 36/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0999
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antragsrücknahme bei Vergabe von Schulbuchlieferungen: Kostentragung

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2000 - 2 VK 34/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0995
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 20/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0990
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert nicht erreicht: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2001 - VK 1-8/01

1. Unzulässigkeit wegen Nichterreichens des Schwellenwertes, § 100 Abs. 1 GWB i. V. m. § 2 Nr. 4 VgV.*)

2. Kostentragungspflicht nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB i. V. m. § 155 Abs. 5 VwGO.*)

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VPRRS 2013, 0989
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-09/01

Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)

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VPRRS 2013, 0988
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-9/01

Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)

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VPRRS 2013, 0971
DienstleistungenDienstleistungen
Kein konkretes Vergabeverfahren: Rechtsweg zur VK nicht eröffnet!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 2-44/00

1. Verhandlungen über Vertragsanpassungen, die sich im Rahmen der abgeschlossenen Verträge halten, sind nicht als Eintritt in neue Beschaffungsverfahren zu werten.

2. Ein Angebot eines Bieters, das keine Reaktion auf eine Bedarfsmeldung der Vergabestelle ist, kann nicht als konkretes Vergabeverfahren i.S.v. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB gewertet werden, auch wenn ein solches "Andienungsverfahren" aus der Sicht des Bieters die einzige Möglichkeit ist, um überhaupt in Vertragsverhandlungen mit der Vergabestelle treten zu können.

3. Die Zuweisung der ausschließlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung in Vergabesachen gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB beschränkt sich auf laufende Fälle, also solche, denen ein konkretes Vergabeverfahren zu Grunde liegt. Ein vorbeugender Unterlassungsantrag, der sich auf ein Verhalten der Vergabestelle im Rahmen von zukünftigen, noch nicht als Beschaffung kennzeichnenden Vergaben bezieht, muss daher vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden, deren umfassende Prüfungskompetenz vergaberechtlicher Vorschriften der Gesetzgeber beibehalten hat.

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VPRRS 2013, 0970
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Fluggastkontrolle: Unzulässiger Nachprüfungsantrag

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2000 - VK 1-39/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0969
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Rechtsschutzbedürfnis für weiteres Nachprüfungsverfahren

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2000 - VK 2-38/00

1. Anträge nach § 115 Abs. 3 GWB können bei der Vergabekammer nur im laufenden Vergabeverfahren gestellt werden, d.h. solange das Nachprüfungsverfahren noch bei der Vergabekammer anhängig ist.

2. Anträge auf Entscheidungen in einem selbstständigen Zwischenverfahren, die sich im Ergebnis gegen die so genannte faktische Vollziehung wenden, sind beim Beschwerdegericht zu stellen.

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VPRRS 2013, 0968
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Planungsleistungen für Neubau und Generalsanierung eines Tunnels

VK Bund, Beschluss vom 14.11.2000 - VK 1-33/00

Bei Erledigung der Hauptsache wegen der Erteilung der Vorabinformation durch die Vergabestelle aus nachprüfungsbezogenen Gründen muß dieses Verhalten als Unterliegen der Vergabestelle i.S.d. § 128 Abs. 3 GWB und als erfolgreiche Anrufung der Vergabekammer i.S.d. § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB gewertet werden.

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VPRRS 2013, 0967
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung!

VK Bund, Beschluss vom 19.10.2000 - VK 1-23/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0966
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Offensichtlich unbegründeter Nachprüfungsantrag

VK Bund, Beschluss vom 21.09.2000 - VK 1-29/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0963
DienstleistungenDienstleistungen
Erprobungs- und Truppenversuchsmusters einer Radaranlage ASR

VK Bund, Beschluss vom 28.08.2000 - VK 1-21/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0962
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung eines Versuchsmusters für ein Flugplatzrundsichtradargerät

VK Bund, Beschluss vom 10.08.2000 - VK 1-19/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0961
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unzulässiger Nachprüfungsantrag wegen anderweitiger Rechtshängigkeit

VK Bund, Beschluss vom 09.08.2000 - VK 2-22/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0959
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsantrags

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2000 - VK 2-14/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0958
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten nach Erledigung der Hauptsache

VK Bund, Beschluss vom 09.08.1999 - VK 1-09/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0957
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten nach Erledigung der Hauptsache

VK Bund, Beschluss vom 09.08.1999 - VK 1-9/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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