Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1708 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1580
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
vor KG: Anwaltliche Geschäftsgebühr von 1,0!

KG, Beschluss vom 14.10.2013 - Verg 2/13

1. Auch seit der Neuregelung des § 128 Abs. 4 Satz 5 GWB können im Kostenfestsetzungsverfahren der Vergabesenate der Oberlandesgerichte auch diejenigen Kosten festgesetzt werden, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.*)

2. Im Vergabenachprüfungsverfahren im Bezirk des Kammergerichts werden anwaltliche Geschäftsgebühren nach Nr. 2301 RVG-VV regelmäßig mit einer Höhe von 1,0 festgesetzt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1541
DienstleistungenDienstleistungen
Zusicherung des Auftraggebers lässt Rechtschutzbedürfnis entfallen!

VK Bund, Beschluss vom 26.07.2013 - VK 1-57/13

Versichert der Auftraggeber, dass er in einem Vergabeverfahren keinen Zuschlag erteilen wird, solange die einstweilige Verfügung eines Zivilgerichts vollziehbar ist, besteht für einen auf die Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteten Nachprüfungsantrag kein Rechtsschutzbedürfnis. Ein solcher Antrag ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1534
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2-10/13

1. Ein Interesse am Auftrag besteht grundsätzlich nur zugunsten solcher Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot eingereicht und sich damit am Vergabeverfahren direkt beteiligt haben. Ein Unternehmen, das sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt, ist im Vergabenachprüfungsverfahren deshalb grundsätzlich nicht antragsbefugt. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Unternehmen gleichwohl ein hinreichendes Interesse am Auftrag unterstellt werden kann.

2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters. Erkennbar i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB sind solche Vergaberechtsverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden. Ein Bieter ist folglich dann mit der Geltendmachung eines Vergabefehlers ausgeschlossen, wenn dieser aus der Vergabebekanntmachung bzw. aus den Vergabeunterlagen erkennbar war und infolge (einfacher) Fahrlässigkeit nicht erkannt und geltend gemacht wurde.




VPRRS 2013, 1533
DienstleistungenDienstleistungen
Auch das OLG kann einstweilige Anordnung erlassen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12

1. Die Vorschrift des § 115 Abs. 3 GWB ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung der Rechte des unterlegenen Bieters entsprechend auf das Verfahren vor dem Vergabesenat anzuwenden.*)

2. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat gestellt werden, wenn der Antragsteller vorher nicht erkennen konnte, dass der Auftraggeber sich vor Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe der im Termin dargelegten Rechtsauffassung des Vergabesenates zum voraussichtlichen Erfolg des Nachprüfungsantrages nicht beugen will.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1525
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Streitwert einer Baukonzession

OLG Rostock, Beschluss vom 30.12.2003 - 17 Verg 13/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1524
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ausschreibung bis 2 Mio. EUR: Mindestgebühr von 2.500,00 EUR angemesse

OLG Rostock, Beschluss vom 12.11.2003 - 17 Verg 12/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1509
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2005 - Verg 28/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1508
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - Verg 62/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1504
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Notwendigkeit der Zuziehung eines RA - „Doppelmandate”

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2000 - 2 Verg 2/99

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist im Rahmen der "notwendigen Auslagen" erstattungsfähig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte. Das ist wegen der komplizierten Materie des Vergaberechts die Regel.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1503
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2003 - Verg 31/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1502
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.08.2004 - Verg W 2/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1501
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsanwaltsgebühr bei Verzicht auf eine mündliche Verhandlung

KG, Beschluss vom 14.10.2003 - KartVerg 6/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1500
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2003 - Verg 42/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1498
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebeneden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 22/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1496
DienstleistungenDienstleistungen
Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2001 - Verg 21/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1493
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachfestsetzung der Aufwendungen im Nachprüfungsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2005 - Verg W 13/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1485
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragung nach Antragsrücknahme

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2003 - Verg W 17/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1484
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beschluss über Tragung der Gerichtskosten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2003 - Verg W 13/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1483
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragung nach Antragsrücknahme

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2003 - Verg W 18/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1480
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragung der Beigeladenen nach Beschwerderücknahme

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2002 - Verg W 3/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1470
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Streitwert des Vergabenachprüfungsverfahrens?

BayObLG, Beschluss vom 23.03.2004 - Verg 22/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1468
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2003 - Verg 19/03

Für die Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit ist auch eine vom Bieter eingeräumte Verlängerungsoption zu berücksichtigen. Die zeitliche Schranke für die Schätzung des Auftragswerts bei unbefristeten Verträgen gilt insoweit nicht (wie BayObLG, Beschluss vom 09.10.2003, Verg 8/03).*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1467
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2002 - Verg 23/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1466
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenmentscheidung nach Antragsrücknahme

BayObLG, Beschluss vom 15.02.2002 - Verg 19/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1465
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer

BayObLG, Beschluss vom 28.09.2001 - Verg 17/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1464
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Uni oder Uniklinik: Wer ist richtige Partei im Nachprüfungsverfahren?

OLG Jena, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 Verg 4/13

1. Wird in der Angebotsaufforderung als Vergabestelle und Auftraggeber ein (selbst rechtsfähiges) Universitätsklinikum angegeben, ist dieses Klinikum und nicht etwa die übergeordnete Gesamtkörperschaft (hier: die Universität) richtiger Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren.

2. Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten sind im Vergabenachprüfungsverfahren in entsprechender Anwendung nach § 319 ZPO von Amts wegen oder auf Antrag zu berichtigen. Das gilt auch für Rubrumsfehler, insbesondere die Berichtigung einer falschen Bezeichnung einer Partei.

3. Die falsche Auswahl einer nicht passivlegitimierten Partei unterfällt nicht der Berichtigung, sondern kann nur durch eine Klageänderung in der Form des Parteiwechsels behoben werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1800
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 4/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1462
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2013 - Verg W 1/13

1. In einem Verfahren, in dem lediglich die Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde angegriffen wird und es nicht zu einem kontradiktorischen Beschwerdeverfahren unter Einschluss der am Vergabeverfahren Beteiligten kommt, ist eine mündliche Verhandlung entbehrlich.*)

2. Die Gebührenentscheidung der Vergabekammer kann im Verfahren der sofortigen Beschwerde nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden. Es kann nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden, wenn die Vergabekammer bei einer Entscheidung unter Verzicht auf eine mündliche Verhandlung statt der sich aus den von der Vergabekammer des Bundes veröffentlichten Gebührentabellen ergebenden höheren Basisgebühr lediglich die Mindestgebühr von 2.500,00 Euro in Ansatz gebracht hat.*)

3. Eine Ermäßigung der Gebühr aus Gründen der Billigkeit kommt nicht schon deshalb in Betracht, weil eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden hat. Denn der weitaus größte Aufwand der Vergabekammer im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens fällt regelmäßig außerhalb der mündlichen Verhandlung an.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1454
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

1. Mit Ablauf der Bindefrist erlischt das Angebot und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent. Das gilt auch dann, wenn die Bindefrist nach ihrem Ablauf durch den Bieter "verlängert" wird.

2. Leitet der Bieter vor Ablauf der Bindefrist ein Nachprüfungsverfahren ein, liegt darin zugleich die Erklärung, an seinem Angebot auch nach Ablauf der Bindefrist festhalten zu wollen.

3. Der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle kommt - anders als einem Zuschlag - nicht die Wirkung einer unwiderruflichen Beendigung des Vergabeverfahrens zu. Wird ein zulässiger Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung des Verfahrens eingereicht und kommt deshalb eine "Aufhebung der Aufhebung" durch die Vergabekammer in Betracht, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vergabestelle die Aufhebung wieder rückgängig macht.

4. Die Vergabekammer und der Vergabesenat haben auf einen entsprechenden Nachprüfungsantrag hin die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens auszusprechen und die Vergabestelle zu verpflichten, die Aufhebung des Verfahrens rückgängig zu machen.

5. Vereinbart die Vergabestelle mit dem einzigen Bieter, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung Vertragsänderungen vorgenommen werden, stellt dies keine zur Unwirksamkeit des Vertrags führende de-facto-Vergabe dar, wenn der Auftrag nicht vor anderen Bietern verheimlicht wurde, die Vergabestelle andere Bieter nicht durch bewusste Umgehung des Vergaberechts "ausbooten" will und die Änderungen nicht als wesentlich anzusehen sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1436
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre ist kein Vergaberecht!

OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12

1. Die Zuständigkeit der Vergabekammern kraft Rechtswegzuweisung in Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 ist auch dann gegeben, wenn der Auftraggeber eine sog. "In-House-Vergabe im engeren Sinne" beabsichtigt.*)

2. Im Rahmen des Verfahrens vor der Vergabekammer besteht keine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller eine Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre gem. § 8 Abs. 4 S. 1 PBefG geltend macht. Bei einer Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre handelt es sich nicht um eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1824
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anwaltsgebühren bei (verneinter) de-facto-Vergabe?

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 Verg 4/12

1. Streiten die Parteien über das Vorliegen einer (im Ergebnis verneinten) de-facto-Vergabe, entspricht das Verfahren zum Zustandekommen der angegriffenen Verträge kostenrechtlich einem Vergabeverfahren. Der in diesem Fall bereits bevollmächtigte Rechtsanwalt kann daher für seine Tätigkeit im späteren Nachprüfungsverfahren nur eine Gebühr nach Nr. 2301 VV RVG (a.F.) beanspruchen.

2. Für die Anwendung des Nr. 2301 VV RVG (a.F.) ist irrelevant, ob die Ausgangstätigkeit ggf. pauschal bzw. über Stundenhonorar abgerechnet wird.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1433
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Festlegung auf bestimmtes Produkt ist transparent zu dokumentieren!

VK Arnsberg, Beschluss vom 17.09.2013 - VK 15/13

1. Fordert der Auftraggeber technische Geräte, die die Anforderungen eines bestimmten Standards erfüllen müssen und gibt er gleichzeitig Produkte eines bestimmten Herstellers vor, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ist die Ausschreibung auf eine unmögliche Leistung gerichtet.

2. Die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt darf nur erfolgen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Aufgrund der weiten Öffnung des Auftraggeberbestimmungsrechts, die zu weitgehenden Einschränkungen des Wettbewerbs führt, ist für den Nachweis der Sachgründe eine unveröffentlichte Dokumentation nicht ausreichend.

3. Die Darlegung des Interesses am Auftrag im Nachprüfungsverfahren kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn der Antragsteller sich gerade daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse dann anderweitig substanziiert vorträgt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1423
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BV Eisschnellaufhalle: Keine vorzeitige Zuschlagserteilung!

VK Thüringen, Beschluss vom 18.06.2001 - 216-4002.20-084/01-EF-S-G

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Gestattung der vorzeitigen Auftragserteilung!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2001 - 216-4002.20-020/01-NDH-G

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1420
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung!

VK Thüringen, Beschluss vom 01.06.2001 - 216-4002.20-067/01-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1419
DienstleistungenDienstleistungen
Berechnung des Gegenstandswerts

VK Thüringen, vom 29.05.2001 - 216-4005.20-009/01-SHL-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1390
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabe von Versicherungsleistungen im Offenen Verfahren nach VOL/A

VK Südbayern, Beschluss vom 08.11.2000 - 120.3-3194.1-22-10/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach Abschnitt 4 VOB/A

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2003 - VK 1-129/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1382
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Bauverträgen

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2003 - VK 1-125/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1834
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bewerbung um Marktzulassung erfolglos: Rechtsschutzmöglichkeiten?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.2013 - 7 MC 85/13

1. Ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Marktzulassung, der den einem Mitbewerber zugesprochenen Standplatz erstreiten will (sog. Konkurrentenverdrängungsklage), ist gehalten, neben dem Verpflichtungsantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine (Dritt-) Anfechtungsklage gegen dessen Zulassung zu erheben und deren vorläufige Suspensierung nach § 80 Abs. 5 VwGO zu beantragen, weil sein Begehren sonst mangels verfügbarer Kapazität regelmäßig keinen Erfolg haben kann.*)

2. Besteht aus zeitlichen Gründen keine realistische Chance auf Zulassung zur Marktteilnahme mehr, fehlt es für ein Begehren auf Neubescheidung des Marktzulassungsantrages (§ 70 GewO) an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1355
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann darf der öffentliche Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2013 - Verg 49/12

1. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden.

2. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentriert. Ist das der Fall, besteht im Allgemeinen für den öffentlichen Auftraggeber keine Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1331
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabe von Rettungsdienstleistungen kein öffentlicher Auftrag!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.08.1999 - 12-07/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1329
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2013 - Verg W 13/12

1. Die Rügeobliegenheit besteht auch dann, wenn der Vergaberechtsverstoß - aus Sicht des Bieters - offensichtlich ist und die Erhebung einer Rüge deshalb eine "unnötige Förmelei" darstellt. Im Hinblick auf den Zweck der Rügepflichten, es dem Auftraggeber zu ermöglichen, etwaige Vergaberechtsfehler schnellstmöglich selbst zu beheben, ohne dass ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden muss, ist auf die Rüge grundsätzlich nicht zu verzichten.

2. Ausnahmsweise kann die Rügeobliegenheit entfallen, wenn der Aufraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, von ihr also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines Bieters hin, abrückt.

3. Das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, hat nur dann bieterschützende Wirkung, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen. Das ist dann der Fall, wenn ein Niedrigpreisangebot in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben oder zumindest die Gefahr begründet wird, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden, oder der Auftragnehmer durch die niedrige Preisgestaltung in so erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht zu Ende bringen kann.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1314
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2001 - WVerg 10/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1312
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 10.05.2001 - 1/SVK/15-01 k

Bei Rücknahme eines Antrags trägt grundsätzlich der Antragsteller nach dem Veranlasserprinzip die Kosten. Zwar ist grundsätzlich zwischen Rücknahme und Erledigterklärung zu unterscheiden, liegen jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die verfahrensbeendende Erklärung abgegeben wurde, weil der Antragsteller sein mit dem Nachprüfungsantrag verfolgtes Ziel auf andere Weise erreicht hat, ist nach dem Veranlasserprinzip zu entscheiden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1310
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostentragung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 02.02.2001 - 1/SVK/1-01

1. Grundsätzlich ist der einen Nachprüfungsantrag zurücknehmende Antragsteller kostenrechtlich wie ein Unterliegender im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu behandeln und hat somit die Kosten des Verfahrens zu tragen.*)

2. Ist der durch den Nachprüfungsantrag verursachte personelle und sachliche Aufwand der Vergabekammer gering, kann von der Erhebung der Verfahrensgebühr aus Billigkeitsgründen teilweise abgesehen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1306
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2001 - WVerg 0010/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1303
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung Umbau und Erweiterung Bettenhaus

VK Sachsen, Beschluss vom 21.12.2000 - 1/SVK/109-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1804
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren nach Ablauf der Ausschlussfrist unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 20.02.2013 - 69d-VK-55/2012

1. Nach Ablauf der absoluten Ausschlussfrist gemäß § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegen Verträge nicht mehr der vergaberechtlichen Nachprüfung. Sie sind nach Ablauf dieser Frist endgültig wirksam.*)

2. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist nicht statthaft, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde bzw. der Vertrag über den öffentlichen Auftrag wirksam geschlossen wurde.*)

3. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nicht statthaft, wenn er auf Durchführung eines zukünftigen Vergabeverfahrens mit einem bestimmten Inhalt gerichtet ist. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der Eintritt in ein konkretes zuschlagorientiertes Vergabeverfahren vorliegt; dafür sind ein "interner" Beschaffungsentschluss und dessen "externe" Umsetzung erforderlich. Ein Nachprüfungsantrag, mit dem die Anordnung einer Vertragsbeendigung begehrt wird, ist unzulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2013, 1297
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Muss Beigeladene eigene Kosten tragen?

BayObLG, Beschluss vom 28.11.2000 - Verg 11/00

Die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen kann eine Beigeladene grundsätzlich nicht ersetzt verlangen. Nur in Ausnahmefällen können Billigkeitserwägungen einen Kostenerstattungsanspruch rechtfertigen.

Dokument öffnen Volltext