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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1708 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0007
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabenachprüfungsverfahrens erledigt: Wer trägt die Kosten?

KG, Beschluss vom 25.11.2014 - Verg 17/13

Zur Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens.*)

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VPRRS 2015, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Verpflichtungserklärung: Sind Erklärungsteile nachholbar?

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.12.2014 - VK 21/14

1. Die fehlende geforderte Rückgabe von Besonderen Vertragsbedingungen führt nicht zum Angebotsausschluss, wenn sich der Bieter in seinem Angebot zur Anerkennung derselben verpflichtet.

2. Die Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG enthält mehrere Erklärungen, so dass ein fehlender Erklärungsteil nach § 8 Abs. 2 TVgG-NRW, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden kann.

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VPRRS 2015, 0001
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichungen möglich oder nicht? Ausschreibung intransparent!

VK Bund, Beschluss vom 17.11.2014 - VK 2-77/14

1. Eine Leistungsbeschreibung ist intransparent, wenn der Auftraggeber den Bietern ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Angebotsabgabe an die Hand gibt, das auf 558 Seiten in 308 Positionen die zu erbringenden Leistungen beschreibt und das die Möglichkeit ausschließt, Nebenangebote einzureichen, andererseits aber Abweichungen von Materialstärken und Funktionalitäten zulässt, ohne dabei anzugeben, in welchen Leistungspositionen und in welchem Umfang solche Abweichungen möglich sind.

2. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

3. Ein Schadensersatzanspruch wegen sinnlos aufgewendeter Kosten für die Erstellung eines Angebots in einem Vergabeverfahren, das wegen der Intransparenz der Vorgaben zurückversetzt werden musste, erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, was für die Begründung des Feststellungsinteresses ausreicht. Die abschließenden Erfolgsaussichten eines möglichen Schadensersatzbegehrens sind im Nachprüfungsverfahren nicht zu prüfen.




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0703
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sofortige Beschwerde voraussichtlich erfolglos: Eilantrag unbegründet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014 - Verg 39/14

Der Verlängerungsantrag ist zurückzuweisen, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht anzustellen.

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VPRRS 2014, 0702
Waren/GüterWaren/Güter
30 % Preisabstand: Ausschluss nicht zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 - Verg 18/14

1. Auch ein Angebot, das rund 30 % preislichen Abstand zum Angebot des nächstgünstigsten Bieters hat, kann auskömmlich kalkuliert sein.

2. Eine Anschlussbeschwerde kann fristgerecht innerhalb der dem Antragsgegner gesetzten Beschwerdeerwiderungsfrist eingelegt werden.

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VPRRS 2014, 0706
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG München, Beschluss vom 18.12.2014 - Verg 15/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0687
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme des Nachprüfungsantrags auch im Beschwerdeverfahren wirksam

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2014 - 2 Verg 3/14

1. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist auch im Beschwerdeverfahren wirksam, ohne dass es hierfür einer förmlichen Einwilligung des Auftraggebers bedarf.*)

2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB, über die des Beschwerdeverfahrens nach §§ 78, 120 Abs. 2 GWB von Amts wegen eine Entscheidung zu treffen, auch wenn sich die Parteien außerhalb des Verfahrens über die Kostenerstattung untereinander geeignet haben.*)

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VPRRS 2014, 0602
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung = Abänderung der Vergabeunterlagen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.08.2014 - VgK-31/2014

1. Der Änderung der Vergabeunterlagen steht es gleich, wenn ein Bieter zwar keine sichtbaren Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, in einem Begleitschreiben zum Angebot aber Vorbehalte vornimmt.

2. Eine vom Wortsinn her nicht mehr gedeckte abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung im Angebot des Bieters steht einer Abänderung der Vergabeunterlagen gleich.

3. Gibt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine qualitativen Mindestkriterien für ein Schulungskonzept vor, kann er das Angebot eines Bieters trotz eines erkennbaren Minderleistungsansatzes gegenüber dem Angebot eines anderen Bieters nicht vom Vergabeverfahren ausschließen.

4. Um den Zugang zum Nachprüfungsverfahren zu eröffnen, bedarf es der Darlegung zumindest einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

5. Bis zur Reform des GWB zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auch und zur Anpassung der Rügefrist auf 10 bzw. 15 Kalendertage darf die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht mehr abweichend angewendet werden.

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VPRRS 2014, 0587
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Leistungserweiterung oder "Aufstockung" ist selbstständiger öffentlicher Auftrag!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14

1. Eine Leistungserweiterung oder "Aufstockung" von 1.673 auf 1.876 (+ 194) Rettungsmittelwochenstunden ist als selbstständiger öffentlicher Auftrag einzuordnen, der einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich ist.

2. Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen "Direktvergabe" muss innerhalb der 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB geltend gemacht werden.

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VPRRS 2014, 0589
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

1. Die §§ 102 ff GWB gewähren nur dann Primärrechtsschutz, wenn sich der Nachprüfungsantrag auf ein konkretes - wenn auch nur materielles - Vergabeverfahren bezieht, das begonnen wurde und noch nicht abgeschlossen ist.

2. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz möglich ist. Der Schaden kann auch in der Gebührenforderung eines Anwalts liegen, welchen der Bieter mit der Prüfung der Vergabeunterlagen und der Rüge beauftragt hat.

3. Die abstrakte Wiederholungsgefahr in einem anderen, zukünftigen Verfahren genügt nicht zur Begründung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses.

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VPRRS 2014, 0601
DienstleistungenDienstleistungen
Kreisvereinigung der Lebenshilfe ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.07.2014 - 21.VK-3194-25/14

1. Zur (fehlenden) Öffentlichen-Auftraggeber-Eigenschaft einer Kreisvereinigung der Lebenshilfe e.V.*)

2. Erhält ein ASt trotz des ausdrücklichen Hinweises der Vergabekammer zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages seinen Antrag in vollem Umfang aufrecht, kann ein Verschulden der VSt nach § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB nur hinsichtlich der Hälfte der Kosten gesehen werden, die auch bei Antragsrücknahme entstanden wären, da der ASt durch eine Rücknahme des Antrages nach Hinweis auf dessen Unzulässigkeit die anfallenden Verfahrenskosten aufgrund der gesetzlichen Kostenfolge des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB auf die Hälfte hätte reduzieren können.*)

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VPRRS 2014, 0592
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
"Geschickte" Versendung der Bieterinformation: Rügefrist wird nicht verkürzt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - Verg 20/14

1. Ein lediglich mittelbares Auftragsinteresse auf Erlangen von Aufträgen aus einem Nachunternehmerverhältnis kann eine Antragsbefugnis nicht begründen.*)

2. Wenn der Auftraggeber den Zeitpunkt der Telefax-Bieterinformation so wählt (hier: Gründonnerstag 2014), dass sich die Frist für die Anbringung eines Nachprüfungsantrags faktisch von zehn auf drei Tage reduziert, ist ihm verwehrt, sich mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit zu berufen.*)

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VPRRS 2014, 0591
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis des Auftraggebers: Keine Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.10.2014 - VgK-37/2014

1. Auch bei der freihändigen Vergabe von IB-Dienstleistungen müssen Auftraggeber auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hinweisen, um sich auf dessen Präklusionswirkung berufen zu können.

2. Diese Hinweispflicht entfällt selbst dann nicht, wenn der Bieter bereits bei Erhebung der Rüge anwaltlich vertreten ist.

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VPRRS 2014, 0573
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falschbezeichnung des Antragsgegners unschädlich?

VK Hessen, Beschluss vom 12.08.2014 - 69d-VK-11/2014

Richtet sich der Nachprüfungsantrag gegen die Vergabestelle statt gegen den richtigen Antragsgegner, schadet dies nicht, wenn aus dem Nachprüfungsantrag und dessen Anlagen klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrags gemeint ist.

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VPRRS 2014, 0571
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Gestattung des vorzeitigen Zuschlags ist nur in Ausnahmefällen möglich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2014 - 11 Verg 1/14

1. Eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Das von Gesetzes wegen mit dem Nachprüfungsantrag eintretende Zuschlagsverbot dient der Durchsetzung des Anspruchs auf effektiven Primärrechtsschutz.

2. Im Falle der vorzeitigen Zuschlagsgestattung wird der Primärrechtsschutz irreversibel ausgeschlossen. Das ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt. Selbst die mangelnde Erfolgsaussicht eines Nachprüfungsantrags kann für sich genommen die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags nicht rechtfertigen, ohne dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers hinzutritt.

3. Eine besondere Eilbedürftigkeit kann nicht auf das Allgemeininteresse an einer wirtschaftlichen Auftragserfüllung gestützt werden.

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VPRRS 2014, 0583
DienstleistungenDienstleistungen
Rügen „ins Blaue hinein“ können nicht berücksichtigt werden

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2013 - VK 38/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0562
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
für erledigt erklärt: Kein Anspruch auf Kostenerstattung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2013 - Verg 48/12

Haben die Parteien das Vergabenachprüfungsverfahren für erledigt erklärt, nachdem sich der Auftraggeber auf einen Hinweis der Vergabekammer hin dazu verpflichtet hat, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zurückzuversetzen und allen Interessenten Gelegenheit zur Abgabe neuer Angebote zu geben hat, hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen.

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VPRRS 2014, 0566
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot vor Vergabeentscheidung abgelehnt: Wann ist eine Klage zulässig?

EuG, Urteil vom 26.09.2014 - Rs. T-280/12

1. Wird das Angebot eines Bieters vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt, so dass es nicht mit den anderen Angeboten verglichen wird, hängt die Zulässigkeit der Klage des betroffenen Bieters bezüglich der Vergabeentscheidung von der Nichtigerklärung der sein Angebot ablehnenden Entscheidung ab. Nur wenn die letztgenannte Entscheidung für nichtig erklärt wird, kann sich die Vergabeentscheidung unmittelbar auf die Rechtsstellung des Bieters auswirken, dessen Angebot vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt wird.

2. Wird die Bewerbung des Bieters im ersten Abschnitt des nicht offenen Verfahrens abgelehnt, kann der Bieter nur dann nachweisen, dass seine Bewerbung mit denen der anderen Bieter hätte verglichen werden müssen und sich folglich die Entscheidung, mit der der Auftrag an einen anderen Bewerber vergeben wurde, unmittelbar auf eine Rechtsstellung auswirkt, wenn er beweisen können, dass sein Angebot zu Unrecht abgelehnt wurde.

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VPRRS 2014, 0565
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot vor Vergabeentscheidung abgelehnt: Wann ist eine Klage zulässig?

EuG, Urteil vom 26.09.2014 - Rs. T-91/12

1. Wird das Angebot eines Bieters vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt, so dass es nicht mit den anderen Angeboten verglichen wird, hängt die Zulässigkeit der Klage des betroffenen Bieters bezüglich der Vergabeentscheidung von der Nichtigerklärung der sein Angebot ablehnenden Entscheidung ab. Nur wenn die letztgenannte Entscheidung für nichtig erklärt wird, kann sich die Vergabeentscheidung unmittelbar auf die Rechtsstellung des Bieters auswirken, dessen Angebot vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt wird.

2. Wird die Bewerbung des Bieters im ersten Abschnitt des nicht offenen Verfahrens abgelehnt, kann der Bieter nur dann nachweisen, dass seine Bewerbung mit denen der anderen Bieter hätte verglichen werden müssen und sich folglich die Entscheidung, mit der der Auftrag an einen anderen Bewerber vergeben wurde, unmittelbar auf eine Rechtsstellung auswirkt, wenn er beweisen können, dass sein Angebot zu Unrecht abgelehnt wurde.

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VPRRS 2014, 0525
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich unbegründet?

VK Hessen, Beschluss vom 28.01.2014 - 69d-VK-01/2014

1. Zur Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unzulässigkeit und an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

3. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedarf keiner weiteren Umsetzung durch konkrete Vergaberegeln. Er umfasst sämtliche Handlungen des Auftraggebers im laufenden Vergabeverfahren.*)

4. Für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten sind die allgemeine Komplexität des Vergaberechts, die Bedeutung und das Gewicht des dem Nachprüfungsverfahrens zugrunde liegenden öffentlichen Auftrages für den Auftraggeber sowie die im Nachprüfungsverfahren geltende kurze Entscheidungsfrist und die Herstellung einer „Waffengleichheit“ gegenüber einem ebenfalls anwaltlich vertretenen Beteiligten relevant.*)

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VPRRS 2014, 0509
DienstleistungenDienstleistungen
Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2013 - VK 12/13

Leitet der Antragsteller das Nachprüfungsverfahren zu einem Zeitpunkt ein, in welchem der Auftraggeber und die anderen Bieter nicht mehr mit der Geltendmachung von Rechten durch den Antragsteller rechnen mussten, ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2014, 0503
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Richtwert von 45 Minuten einzuhalten: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2014 - 1 VK 14/14

1. Die Vorgabe in den Ausschreibungsunterlagen, wonach die Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die Tourenplanung zu erstellen und bei der Fahrzeit einen Richtwert von 45 Minuten einzuhalten haben, genügt dem Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nicht.

2. Die Rechte einer Bietergemeinschaft aus § 97 Abs. 7 GWB sind keine höchstpersönlichen Rechte und können daher grundsätzlich im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden. Denn das prozessrechtliche Institut der gewillkürten Prozessstandschaft findet im Vergabeverfahren zumindest analoge Anwendung.

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VPRRS 2014, 0491
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13

1. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 101a GWB eröffnet zwar das Nachprüfungsverfahren, ist aber nicht geeignet, einen Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern.

2. An die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Rüge ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen. Allerdings reichen pauschale und unsubstantiiert "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen in der Erwartung, die Aufklärungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen, nicht aus. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen genügen nicht.

3. Zwar findet sich in der Sektorenverordnung - anders als in der VOB/A und VOL/A - keine Vorschrift, wonach wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen und Angebote von Bietern zwingend auszuschließen sind, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Aus dem Gebot eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs folgt jedoch die Verpflichtung auch des Sektorenauftraggebers, derartige Angebote von der Wertung auszuschließen.




VPRRS 2014, 0504
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.2014 - 1 VK 15/14

1. Bietergemeinschaften sind in der Regel zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig.

2. Es gibt keinen "Königsweg", wie eine Dokumentation zu erfolgen hat. Ob der öffentliche Auftraggeber ein Schulnotensystem nutzt und dann eine Umrechnung in eine Punktetabelle vornimmt, ist grundsätzlich dem Auftraggeber selbst überlassen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Auswahl der Wertungskriterien und der Gewichtung für sich ein weites Ermessen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass das Wertungsverfahren für alle Bieter transparent ist und das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt wird.

4. Einen Verstoß gegen das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss ein durchschnittliches Unternehmen, das mit öffentlichen Aufträgen erfahren ist, erkennen und diesen rechtzeitig rügen.




VPRRS 2014, 0707
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2014 - Verg 40/13

Für eine Erstattung von Aufwendungen des Beigeladenen im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren ist nicht bereits eine bloße anwaltliche Vertretungsanzeige ausreichend. Die Erstattungsfähigkeit ist an der sachlichen Beteiligung des Beigeladenen am Nachprüfungsverfahren auszurichten.

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VPRRS 2014, 0495
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2014 - 1 Verg 7/14

1. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Handlungen und Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren.*)

2. Vorbeugender Rechtsschutz gegen vermutete Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren wird nicht gewährt.*)

3. Die bloße Absichtsbekundung gegenüber dem derzeitigen Leistungserbringer, den nach Ablauf bestehender Verträge weiterhin gegebenen Bedarf - möglicherweise anders als früher - in einem förmlichen Vergabeverfahren decken zu wollen, ist noch keine Einleitung eines der Nachprüfung zugänglichen Vergabeverfahrens (im materiellen Sinne).*)

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VPRRS 2014, 0479
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Vergaberechtsschutz ohne konkreten Vergabevorgang!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2014 - VgK-19/2014

Es ist dem Antragsteller im Vergabenachprüfungsverfahren verwehrt, gewissermaßen vorbeugend Ansprüche zu stellen, die ein erst künftig einzuleitendes Vergabeverfahren, die Verfahrensart oder Form oder den Zeitpunkt des Beginns betreffen.

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VPRRS 2014, 0478
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe ja oder nein? Bieter trägt die Beweislast!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 15/14

1. Behauptet der Antragsteller, ein anderer Bieter führe ausschreibungspflichtige Aufträge für den Auftraggeber "auf Zuruf" aus, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.

2. Bloße Vermutungen können keine Entscheidungsgrundlage in einem Vergabenachprüfungsverfahren sein. Hat der Antragsteller keine zuverlässigen Anhaltspunkte für eine unzulässige De-facto-Vergabe, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2014, 0470
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bestimmung der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

1. Die Höhe der Gebühr ist nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB, § 3 Satz 1 VwKostG so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigten Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Dabei ist vom Wert des Verfahrensgegenstands auszugehen.

2. Hat der Antragsteller noch kein mit Preisen versehenes Angebot abgegeben, kommt es auf die mutmaßliche Auftragssumme der beschwerdeführenden Partei an. Sie kann - sofern nicht anderweitige Anhaltspunkte vorliegen - anhand einer (verantwortlichen) Vergütungsschätzung des öffentlichen Auftraggebers ermittelt werden.

3. Bei Dienstleistungsverträgen mit mehrjähriger Laufzeit ist der gesamte Vertragszeitraum auch dann zu berücksichtigten, wenn kein Gesamtpreis angegeben ist. Eine Begrenzung auf den vierfachen Jahresbetrag in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV kommt nicht in Betracht.

4. Die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr ist aufgrund des § 3 VwKostG a.F. weiter zu Grunde liegenden Kostendeckungsprinzipes zu reduzieren, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht.

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VPRRS 2014, 0641
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter vorbefasst: Ausgleich des Wissensvorsprungs geht Ausschluss vor!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.10.2013 - Z3-3-3194-1-29-08/13

1. Nach § 6 Abs. 7 EG VOL/A hat ein Auftraggeber dann, wenn Bewerber oder Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt haben, sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Bewerber oder Bieter nicht verfälscht wird.*)

2. Die Vorschrift des § 6 Abs. 7 EG VOL/A umfasst jede Tätigkeit im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, die einen Bezug zum konkreten Vergabeverfahren aufweist.*)

3. Der Ausschluss der vorfassten Bieters kann nur das letzte Mittel sein, wenn keine anderen Ausgleichsmöglichkeiten des Wissensvorsprungs durch den Auftraggeber denkbar sind.*)

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VPRRS 2014, 0697
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Anspruch auf Zulassung zum Volksfest!

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.05.2014 - 7 L 512/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0696
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bewerber hat Anspruch auf ermessenfehlerfreie Ausschlussentscheidung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2014 - 4 B 548/14

Der (öffentliche) Veranstalter kann den freien Marktzugang beschränken, indem er aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Teilnehmer ausschließt. Der Bewerber hat jedoch einen Anspruch darauf, dass der Veranstalter die ihm damit eingeräumte Ausschlussbefugnis ermessenfehlerfrei ausübt.

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VPRRS 2014, 0461
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Hohe Hürden für eine vergaberechtsfreie Nachtragsbeauftragung!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 - VK 2-47/14

1. Das Tatbestandsmerkmal "unvorhergesehenes Ereignis" in § 3 EG Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 VOB/A 2012 bezieht sich auf die Leistungen desjenigen Unternehmens, welches mit den zusätzlichen Leistungen beauftragt werden soll. Ändert der Auftraggeber freiwillig seinen Bedarf, so ist das Erfordernis der hierfür benötigten Leistungen nicht "unvorhergesehen", sondern im Gegenteil gewollt.

2. Die zusätzlichen Leistungen müssen Voraussetzung für die Aus- und Fortführung der ursprünglich vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sein.

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VPRRS 2014, 0456
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Mehrvertretungsgebühr bei Auftraggebergemeinschaft?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

1. Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen.*)

2. Jedenfalls dann, wenn mehrere öffentliche Auftraggeber ausdrücklich vertraglich vereinbaren, zum Zwecke der Durchführung eines gemeinsamen Beschaffungsvorgangs zu kooperieren (hier: Verkehrsvertrag mit gebietsübergreifendem Streckennetz), und hierzu einem Auftraggeber die ausschließliche Vertretung der im Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren unter Auferlegung der alleinigen Haftung für etwaige Verfahrensfehler übertragen, kommt eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren um eine Mehrvertretungsgebühr i.S. von VV Nr. 1008 RVG nicht in Betracht.*)

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VPRRS 2014, 0440
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Aufwendungen vor der Vergabekammer werden nicht vom OLG festgesetzt!

OLG Dresden, Beschluss vom 18.06.2014 - Verg 8/11

Die den Beteiligten im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen sind nicht vom Oberlandesgericht festzusetzen.

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VPRRS 2014, 0442
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Geschäftsgebühr ist auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen!

BGH, Beschluss vom 17.06.2014 - X ZB 8/13

Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung tätig geworden ist.*)

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VPRRS 2014, 0435
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot unklar: Auslegung vor Aufklärung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.04.2014 - 1 Verg 4/13

1. Das von § 25 VOB/A 2006 (jetzt: § 16 VOB/A 2012) vorgegebene Prüfungsschema, in die nächstfolgende Wertungsstufe erst nach Abschluss der vorangegangenen überzugehen, schließt nicht aus, dass übersehene oder erst später bekannt gewordene Mängel nachträglich berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch dann, wenn im Nachhinein Bedenken zur Identität des Bieters aufkommen.

2. Die Angebote müssen von Anfang an die Identität des Bieters erkennen lassen. Dies gilt für Einzelbieter wie für Bietergemeinschaften. Bei Unklarheiten ist durch Auslegung aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat.

3. Eine Aufklärung des Angebotsinhalts kommt erst in Betracht, wenn sich die Zweifel nicht im Wege der Auslegung klären lassen.

4. Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs im Vergabenachprüfungsverfahren verlangt nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat.




VPRRS 2014, 0434
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
De-facto-Vergabe: Vereitelung effektiven Rechtsschutzes

VK Hamburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VgK FB 3/14

Ist der Zuschlag im Rahmen einer de-facto-Vergabe bereits erteilt, kann nur ihre Unwirksamkeit festgestellt werden. Die Ausführung des unwirksamen Auftrags lässt sich im Wege des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes indes nicht mehr verhindern.

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VPRRS 2014, 0412
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Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

VK Saarland, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK 2/2013

1. Die Kostenentscheidung nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ist eine Ermessensentscheidung, bei der im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwarten gewesene Ausgang des Nachprüfungsverfahrens den Ausschlag gibt. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der sie auch im Falle einer Sachentscheidung der Vergabekammer zu tragen gehabt hätte.*)

2. Es ist sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten noch weiter abzuhandeln.*)

3. Weiterer Vortrag im Anschluss an eine mündliche Verhandlung kann nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB unbeachtet bleiben, wenn den Beteiligten eine Ausschlussfrist für die Einreichung weiteren Sachvortrags gesetzt worden war, die mit Ablauf der mündlichen Verhandlung, in der kein weiterer Schriftsatznachlass gewährt worden ist, wirksam wurde.*)

4. Auch wenn die Antragsgegnerin mit Ihrem Vorgehen nach der mündlichen Verhandlung vermeintlich und freiwillig einem hilfsweise gestellten Antrag der Antragstellerin nachgekommen ist, so muss dieser nicht unbedingt ursächlich für den vermeintlichen Erfolg gewesen sein, z. B. weil er nach Auffassung der Kammer schon mangels Zulässigkeit nicht zu dem angestrebten Erfolg hätte führen können.*)

5. Eine Heranziehung von § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB auf die Erstattung von notwendigen Aufwendungen ist ausgeschlossen.*)

6. Für einen prozessualen Erstattungsanspruch eines Beteiligten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens fehlt es im Falle der "anderweitigen Erledigung" an einer Anspruchsgrundlage im GWB.*)

7. Landesrechtliche Regelungen, die eine Überbürdung der notwendigen Auslagen vorsehen (z. B. § 80 Abs. 1 Satz 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz - siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08), sind nach der Neuregelung des § 128 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr anwendbar.*)

8. Eine Besorgnis der Befangenheit besteht dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung eines Amtsträgers zu rechtfertigen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden.*)

9. Befangenheit setzt mehr als nur eine Zugehörigkeit des vermeintlich befangenen Kammermitglieds zur gleichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft - jedoch mit gänzlich anderem Zuständigkeitsbereich - voraus.*)

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VPRRS 2014, 0411
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Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

VK Saarland, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK 02/2013

1. Die Kostenentscheidung nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ist eine Ermessensentscheidung, bei der im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwarten gewesene Ausgang des Nachprüfungsverfahrens den Ausschlag gibt. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der sie auch im Falle einer Sachentscheidung der Vergabekammer zu tragen gehabt hätte.*)

2. Es ist sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten noch weiter abzuhandeln.*)

3. Weiterer Vortrag im Anschluss an eine mündliche Verhandlung kann nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB unbeachtet bleiben, wenn den Beteiligten eine Ausschlussfrist für die Einreichung weiteren Sachvortrags gesetzt worden war, die mit Ablauf der mündlichen Verhandlung, in der kein weiterer Schriftsatznachlass gewährt worden ist, wirksam wurde.*)

4. Auch wenn die Antragsgegnerin mit Ihrem Vorgehen nach der mündlichen Verhandlung vermeintlich und freiwillig einem hilfsweise gestellten Antrag der Antragstellerin nachgekommen ist, so muss dieser nicht unbedingt ursächlich für den vermeintlichen Erfolg gewesen sein, z. B. weil er nach Auffassung der Kammer schon mangels Zulässigkeit nicht zu dem angestrebten Erfolg hätte führen können.*)

5. Eine Heranziehung von § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB auf die Erstattung von notwendigen Aufwendungen ist ausgeschlossen.*)

6. Für einen prozessualen Erstattungsanspruch eines Beteiligten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens fehlt es im Falle der „anderweitigen Erledigung“ an einer Anspruchsgrundlage im GWB.*)

7. Landesrechtliche Regelungen, die eine Überbürdung der notwendigen Auslagen vorsehen (z. B. § 80 Abs. 1 Satz 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz - siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08), sind nach der Neuregelung des § 128 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr anwendbar.*)

8. Eine Besorgnis der Befangenheit besteht dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung eines Amtsträgers zu rechtfertigen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden.*)

9. Befangenheit setzt mehr als nur eine Zugehörigkeit des vermeintlich befangenen Kammermitglieds zur gleichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft - jedoch mit gänzlich anderem Zuständigkeitsbereich - voraus.*)

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VPRRS 2014, 0399
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Wann wird gegen das Verbot der Doppelvergabe eines Rahmenvertrags verstoßen?

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2014 - VK 2-35/14

1. Zur Frage, wann eine Ausschreibung gegen das Verbot der Doppelvergabe eines Rahmenvertrags verstößt.

2. Der Auftraggeber des Vergabeverfahrens ist einer der Verfahrensbeteiligten und als solcher der im Vergabenachprüfungsverfahren zu benennende Antragsgegner. Auch wenn ausweislich der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ein Dritter als Vergabestelle für den Auftraggeber benannt wird, ist der Nachprüfungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Die Vergabestelle ist nicht am Nachprüfungsverfahren beteiligt.

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VPRRS 2014, 0385
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Das eigenwirtschaftliche Verfahren ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.02.2014 - VgK-01/2014

Die Frage des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre kann nicht Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein, weil das eigenwirtschaftliche Verfahren kein öffentlicher Auftrag ist.

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VPRRS 2014, 0358
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Entscheidung über Aufteilung in Teilaufträge ist sorgfältig zu dokumentieren!

VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013

1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswerts aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben.

2. An die Entscheidung, welche Lose er dem 20%-Kontingent zuschlägt, ist der Auftraggeber gebunden. Die Zuordnung der Lose zu den unterschiedlichen Kontingenten und die ihr zugrundeliegenden Berechnungen sind deshalb in der Vergabeakte sorgfältig zu dokumentieren. Fehlt es an einer ausdrücklichen, für die Bieter erkennbaren Zuordnung, unterliegt die Ausschreibung sämtlicher Lose dem Kartellvergaberecht und dem Primärrechtsschutz der Oberschwellenvergaben.

3. Von jedem Bieter ist zu erwarten, dass er die Vergabeunterlagen sogfältig liest und Widersprüchlichkeiten nachgeht.

4. Kann ein Bieter ohne weiteres erkennen, dass aufgrund des von ihm unterbreiteten Angebots der maßgebliche Schwellenwert überschritten wird und die Angabe der Auftraggebers, keine nationale Vergabe vorzunehmen, unzutreffend ist, muss er dies unverzüglich rügen.

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VPRRS 2014, 0643
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Keine Antragsbefugnis ohne Chance auf Zuschlagserteilung!

VK Hessen, Beschluss vom 13.12.2013 - 69d-VK-32/2013

1. Nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in eigenen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vorschriften des Vergaberechts geltend macht.

2. Ein weiteres Element bei der Prüfung der Antragsbefugnis ist die nach § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB gebotene Darlegung eines durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften bereits entstandenen oder drohenden Schadens, der durch den jeweils in Rede stehenden Vergaberechtverstoß verursacht worden sein muss. Nicht nur die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechtes muss gegeben sein, sondern auch die Möglichkeit eines daraus resultierenden Schadens.

3. Der in § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB verwandte Schadensbegriff muss unter dem Gesichtspunkt des Primärrechtsschutzes betrachtet und ausgelegt werden. Der Schaden besteht darin, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des den Antrag stellenden Bieters auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Entscheidend für das Vorliegen einer Antragsbefugnis und damit für die Gewähr von Primärrechtsschutz ist mithin die Eignung der gerügten Vergaberechtsverstöße, eine solche Chancenbeeinträchtigung begründen zu können.

4. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages genügt der schlüssige Vortrag beziehungsweise die konkrete Behauptung des Antragstellers, dass sein Angebot wertbar sei, und er bei zutreffendem Vorgehen der Vergabestelle den Zuschlag erhalten müsse.

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VPRRS 2014, 0344
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NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unionsrecht fordert effektiven Rechtsschutz im Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 08.05.2014 - Rs. C-161/13

1. Art. 1 Abs. 1 und 3 sowie Art. 2a Abs. 2 Unterabs. 4 Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG sind dahin auszulegen, dass die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens im Hinblick auf die Aufhebung einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags erneut beginnen muss, wenn der Auftraggeber nach Erlass dieser Zuschlagsentscheidung, aber vor Vertragsunterzeichnung eine neue Entscheidung getroffen hat, die sich auf die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung auswirken kann. Diese Frist beginnt zum Zeitpunkt der Mitteilung der späteren Entscheidung an die Bieter oder, in Ermangelung einer solchen Mitteilung, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bieter von dieser Entscheidung Kenntnis erlangt haben.

2. Erlangt ein Bieter nach Ablauf der in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Nachprüfungsfrist Kenntnis von einer Unregelmäßigkeit, die vor Erlass der Entscheidung über die Auftragsvergabe begangen worden sein soll, steht ihm das Recht auf Nachprüfung dieser Entscheidung nur binnen dieser Frist zu, sofern das nationale Recht nicht ausdrücklich ein solches Recht im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet.

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VPRRS 2014, 0644
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NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 5/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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VPRRS 2014, 0332
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Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 05/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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VPRRS 2014, 0317
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NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage mit Verlängerungsoption: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13

Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5% der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5% der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich eines der Ungewissheit der Vertragsverlängerung Rechnung tragenden Abschlags von regelmäßig 50%.*)

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VPRRS 2014, 0308
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Weitervollzug eines Vertrags während des Nachprüfungsverfahrens möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 VK LSA 15/13

(Ohne amtlichen Leistsatz)

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VPRRS 2014, 0305
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 VK 06/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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