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Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1715 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0177
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeunterlagen auslegungsbedürftig: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2014 - Verg W 7/14

1. Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beantworten.

2. Maßgeblich ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Einzelfalls auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen.

3. Sind Gegenstand des Nachprüfungsantrags nicht allein auftragsbezogene Rechtsfragen, sondern geht es um die die Auslegung der Vergabeunterlagen im Hinblick auf die geforderte Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, handelt es sich nicht um eine einfache Sach- oder Rechtsfrage, deren Beantwortung vom Auftraggeber auch ohne anwaltliche Hilfe vorgenommen werden kann.

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VPRRS 2016, 0179
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag über Beseitigung von Öl, Kraft- und Schadstoffen: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB).*)

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.*)

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VPRRS 2016, 0162
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

1. Bei einem Nachprüfungsantrag gegen eine Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von ÖPNV-Dienstleistungen gemäß § 8a Absatz 1 Satz 2 PBefG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 steht es der Antragsbefugnis eines Verkehrsunternehmens nicht entgegen, dass einem anderen Verkehrsunternehmen bereits (bestandskräftig) Liniengenehmigungen für die gemeinwirtschaftliche Bedienung der streitgegenständlichen Linien erteilt sind, da diese gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG zu widerrufen sind, wenn nach Feststellung der zuständigen Behörde kein wirksamer öffentlicher Dienstleistungsauftrag mehr besteht.*)

2. Sowohl die Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession als die eines Dienstleistungsauftrags an eine "rechtlich getrennte Einheit" richtet sich nach dem Regelungen des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007.*)

3. Die (im Gesellschaftsvertrag eingeräumte) Möglichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde steht einer Direktvergabe nicht gemäß Art. 5 Abs. 2 b) VO (EG) 1370/2007 entgegen, solange sie nicht tatsächlich ausgeübt wird.*)

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VPRRS 2016, 0148
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Beschränkte Ausschreibung bei Verdacht von Preisabsprachen!

OLG München, Urteil vom 29.10.2015 - 1 U 2090/15

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A 2012 durchführen, um vermutete Preisabsprachen zu bekämpfen und eine Abhängigkeit von ein bis zwei Unternehmen zu verhindern.

2. Im Bereich der nationalen Vergaben unterhalb des Schwellenwerts kann ein Bieter Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung suchen.

3. Der Anrufung des Gerichts steht das Nachprüfungsverfahren nach § 21 VOB/A 2012 nicht entgegen, weil ihm kein gesetzlicher Suspensiveffekt zukommt.

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VPRRS 2016, 0152
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Klage auf Ausschluss eines anderen Bieters unzulässig?

EuGH, Urteil vom 05.04.2016 - Rs. C-689/13

1. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 und Abs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist dahin auszulegen, dass er nationalen Verfahrensvorschriften entgegensteht, die es gestatten, die Klage eines Bieters, der ein Interesse daran hat, einen bestimmten Auftrag zu erhalten, und der rügt, dass ihm durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich öffentlicher Aufträge oder gegen die Vorschriften über dessen Umsetzung ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe, auf Ausschluss eines anderen Bieters für unzulässig zu erklären, nachdem die von diesen Vorschriften vorgesehene vorrangige Prüfung des vom anderen Bieter eingelegten Anschlussrechtsbehelfs vorgenommen wurde.*)

2. Art. 267 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Auslegung einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, nach der eine Kammer eines letztinstanzlich entscheidenden Gerichts, die sich in Bezug auf eine Frage nach der Auslegung oder der Gültigkeit des Unionsrechts der durch eine Entscheidung des Plenums dieses Gerichts aufgestellten Leitlinie nicht anzuschließen vermag, diese Frage an das Plenum verweisen muss und somit daran gehindert ist, den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung zu ersuchen.

Art. 267 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Kammer eines letztinstanzlich entscheidenden Gerichts, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union eine ihm von ihr gestellte Frage nach der Auslegung des Unionsrechts beantwortet hat oder wenn aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits eine eindeutige Antwort auf die Frage hervorgeht, selbst alles Erforderliche tun muss, damit diese Auslegung des Unionsrechts umgesetzt wird.*)

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VPRRS 2016, 0144
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gebühren und kein Ende: 2,3 Geschäftsgebühr ist nicht zu beanstanden!

AG Diez, Urteil vom 02.03.2016 - 13 C 219/15

Unter Berücksichtigung der dem Rechtsanwalt bei der Gebührenbestimmung zuzubilligenden Toleranzgrenze von 20% ist die Abrechnung einer 2,3 Geschäftsgebühr statt einer 2,0 Geschäftsgebühr nicht unbillig.

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VPRRS 2016, 0141
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabestelle hilft Rüge ab: Nachprüfungsverfahren auf sonstige Weise erledigt!

VK Thüringen, Beschluss vom 13.03.2015 - 250-4003-1100/2015-E-002-SLF

Mit der Erklärung der Vergabestelle, einer Rüge abzuhelfen, das Vergabeverfahrens in den Stand vor Ausreichung der Vergabeunterlagen zurück zu versetzen und die Vergabeunterlagen um bisher nicht bekannt gegebene Unterkriterien zu ergänzen, erledigt sich das Nachprüfungsverfahren "in sonstiger Weise".

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VPRRS 2016, 0137
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann dürfen Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten gefordert werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2016 - VgK-51/2015

1. Ein geringer Fehlbetrag in der Bilanz spricht nicht gegen die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters.

2. Technisch leistungsfähig ist ein Anbieter, dessen Referenzen die Erwartung rechtfertigen, dass er die zu vergebende Leistung genauso gut wie die Referenzleistungen erbringen wird. Je einfacher die zu vergebende Leistung ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Vergleichbarkeit.

3. Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten dürfen nur dann gefordert werden, wenn die zu vergebende Tätigkeit hohe Anforderungen an die Erfahrung stellt.

4. Eine aufs Geradewohl oder "ins Blaue hinein" erhobene Rüge ist unzulässig und damit unbeachtlich. Die Vergabekammer ist in einem solchen Fall von der Notwendigkeit einer vollständigen Sachaufklärung von Amts wegen entbunden.

5. Erkennbare Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.

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VPRRS 2016, 0136
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!

OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 - Verg 1/16

1. Über die die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer ist nach billigem Ermessen zu entscheiden. Billigem Ermessen entspricht es grundsätzlich, dass derjenige, der seinen Antrag zurücknimmt, die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat.

2. Hat ein Beigeladener mit anwaltlicher Hilfe aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer teilgenommen, erscheint es angemessen, den Antragsteller auch mit den notwendigen Auslagen des Beigeladenen zu belasten.

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VPRRS 2016, 0124
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Optionen auf Vertragsverlängerung: Wert des Fortsetzungsfeststellungsantrags?

KG, Beschluss vom 19.01.2016 - Verg 5/15

Zur Wertfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren (Optionen auf Vertragsverlängerung; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Antrag gemäß § 121 GWB; sonstiger Feststellungsantrag).*)

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VPRRS 2016, 0123
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auftraggeber darf Rechtsanwalt nur bei schwierig gelagerten Rechtsfragen hinzuziehen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

1. Die Frage, ob es für den öffentlichen Auftraggeber notwendig war, im Vergabenachprüfungsverfahren einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden.

2. In seinem originären Aufgabenbereich muss sich ein öffentlicher Auftraggeber die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst verschaffen. Für schwierig gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, darf er gegebenenfalls externen Rechtsrat einholen.

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VPRRS 2016, 0120
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss Kosten tragen!

VK Thüringen, Beschluss vom 09.03.2015 - 250-4003-1587/2015-E-016-EF

Nimmt der Antragsteller im Anschluss an das Bekanntwerden der Zuschlagserteilung durch eine Mitteilung der Vergabestelle seinen Nachprüfungsantrag zurück, sind die Einstellung des Nachprüfungsverfahrens anzuordnen und dem Antragsteller die Kosten des Nachprüfungsverfahrens aufzuerlegen.

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VPRRS 2016, 0118
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Streit über auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht notwendig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15

Stehen im Mittelpunkt eines Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.*)

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VPRRS 2016, 0098
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungsleistungen für bergbauliche Verwahrung sind keine Tiefbauarbeiten!

VK Thüringen, Beschluss vom 06.02.2015 - 250-4004-8454/2014-E-069-WE

Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der bergrechtlichen Verwahrung (Verfüllung und Zementierung) von Erdgasbohrungen sind keine Tiefbauarbeiten.

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VPRRS 2016, 0100
DienstleistungenDienstleistungen
Kalkulationsrisiken sind von den Bietern zu tragen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2015 - 1 VK LSA 10/15

1. Mit dem Wegfall der Regelung zum ungewöhnlichen Wagnis in der VOL/A 2009 sind die Kalkulationsrisiken grundsätzlich vom Bieter zu tragen. Diese können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden.*)

2. Eine Bestimmung der zuständigen Vergabekammer ist durch die Auftraggeberseite nur dann gegeben, wenn es sich in Anwendung des § 106a Abs. 3 Satz 2 GWB um eine länderübergreifende Beschaffung handelt. Die im Streit stehende Beschaffung betrifft aber ausschließlich Sachsen-Anhalt. Der Gesetzgeber hat zur Regelung derartiger Zuständigkeitskonflikte zwischen den Vergabekammern des Landes und des Bundes in § 120 Abs. 2 GWB auf eine entsprechende Anwendung des § 73 GWB - und infolgedessen auch des § 35 ZPO verwiesen.*)

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VPRRS 2016, 0046
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren nach Rüge aufgehoben: Nachprüfungsverfahren erledigt!

VK Thüringen, Beschluss vom 26.03.2015 - 250-4003-1758/2015-E-005-IK

Entscheidet sich der Auftraggeber im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren dazu, der Rüge des Bieters abzuhelfen und dazu das Vergabeverfahren aufzuheben und in den Stand vor Bekanntmachung der Ausschreibung zurückzuversetzen, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt.

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VPRRS 2016, 0070
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erledigung kurz nach Antragsübermittlung: Mindestgebühr wird auf 500 Euro ermäßigt!

VK Thüringen, Beschluss vom 22.04.2015 - 250-4002-2060/2015-E-005-NDH

Hat sich das Nachprüfungsverfahren bereits kurz nach Übermittlung des Nachprüfungsantrags an den Antragsgegner durch übereinstimmende Erledigungserklärung erledigt, ist die Mindestgebühr für die Amtshandlungen der Vergabekammer von 2.500 Euro (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB) auf ein Fünftel der Gebühr zu ermäßigen.

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VPRRS 2016, 0058
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Höhe der Gebühr der Vergabekammer?

VK Thüringen, Beschluss vom 21.05.2015 - 250-4004-2116/2015-E-022-EF

1. Die Höhe der Gebühr ist nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens festzusetzen. Dabei beträgt die Gebühr mindestens 2.500 Euro. Dieser Betrag kann aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden.

2. Die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens bestimmt sich regelmäßig danach, welches wirtschaftliche Risiko der Kostenschuldner übernommen hat. Muss der Antragsteller die Gebühr tragen, ist das wirtschaftliche Risiko regelmäßig in der Höhe des Brutto-Preises des Angebotes zu sehen, mit dem er letztendlich im Verfahren der Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterlegen ist.

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VPRRS 2016, 0067
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kirchen sind keine öffentlichen Auftraggeber

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - 21.VK-3194-19/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0055
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Einspruchsfrist beginnt auch ohne Zugang des Absageschreibens!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2015 - 3 VK LSA 14-1/15

Voraussetzung für den Beginn der Frist ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 LVG-SA die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nicht an. Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Landesvergabegesetz nicht vor.*)

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VPRRS 2016, 0062
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber darf Wertungsfehler auch nach bereits abgeschlossener Wertung korrigieren!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.2015 - VK-SH 7/15

1. Bei der Wertung der Angebote steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Diesen Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschreitet ein Auftraggeber aber dann, wenn er bei der Angebotswertung nicht das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat.

2. Erkennt der Auftraggeber anlässlich einer Rüge seinen Wertungsfehler, ist er auch nach bereits abgeschlossener Wertung dazu berechtigt, nochmals in die Wertung einzutreten und seinen Fehler zu korrigieren.

3. Die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB beginnt nur dann zu laufen, wenn die Vergabebekanntmachung genaue Hinweise, in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können, enthält.

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VPRRS 2016, 0059
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erledigung aufgrund Zurückversetzung: Auftraggeber muss Kosten des Nachprüfungsverfahrens tragen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.06.2015 - 21.VK-3194-12/15

1. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast orientiert sich grundsätzlich an dem bei summarischer Prüfung voraussichtlichen Verfahrensausgang und bei offenem Ausgang wird regelmäßig eine Kostenteilung naheliegen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit von diesem Schema abgewichen werden. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfung entspricht es der Billigkeit, die VSt mit den Gebühren zu belasten, wenn sich der Streitgegenstand durch die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens nachträglich in sonstiger Weise erledigt hat.*)

2. Eine Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen kann bei Erledigung nicht angeordnet werden. Die Beteiligten haben somit ihre jeweiligen Aufwendungen selbst zu tragen.*)

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VPRRS 2016, 0033
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Fehlende Angaben im VOF-Verfahren kann der Auftraggeber nachfordern!

KG, Beschluss vom 04.12.2015 - Verg 8/15

1. Eine Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF kommt nur für solche Erklärungen in Betracht, die dem Nachweis der Eignung dienen bzw. im Rahmen der Angebotsphase von Bedeutung sind.

2. Voraussetzung einer Nachforderung nach § 5 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 VOF ist, dass die fragliche Erklärung fehlt, weshalb inhaltlich unzureichende Erklärungen nicht nachgefordert werden dürfen.

3. Nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF steht die Nachforderung fehlender Erklärungen im Ermessen der Vergabestelle.

4. Der Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann auch noch nach Erlöschen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gestellt werden.




VPRRS 2016, 0044
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sofortige Beschwerde: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer grundsätzlich nicht präkludiert.*)

2. Legt ein Bieter der Vergabestelle bei Abgabe des Angebots in einem verschlossenen Umschlag die (unverschlossene) erste Seite eines Anschreibens zu dem Zweck vor, dort den Erhalt des Angebots zu quittieren, führt dies nicht zum Angebotsausschluss. *)

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VPRRS 2016, 0022
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für die Klärung einfacher Rechtsfragen braucht man keinen Anwalt!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2015 - VK-SH 9/15

1. Der im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte hat die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig war. Dabei hat die Entscheidung einzelfallbezogen zu ergehen.

2. Aus Gründen der Waffengleichheit wird man auch für den öffentlichen Auftraggeber in der Regel von der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Materie, der Eilbedürftigkeit und des meist umfangreichen Prüfmaterials auszugehen haben.

3. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist nicht notwendig, wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind.

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VPRRS 2016, 0021
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Versagung der Akteneinsicht ist nicht isoliert anfechtbar!

OLG Jena, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 Verg 6/15

Die Versagung der Akteneinsicht kann nur im Zusammenhang mit der sofortigen Beschwerde in der Hauptsache angegriffen werden. Eine solche Entscheidung ist also nicht isoliert anfechtbar. Vielmehr ist sie als reine Zwischenentscheidung zunächst hinzunehmen.

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VPRRS 2016, 0023
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Akteneinsichtsrecht geht Geheimnisschutz vor!

OLG Jena, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 Verg 4/15

1. Ein Bieter kann sich im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen Nachteile wieder ausgeglichen werden können.

2. Die Vorschrift des § 111 Abs. 1 GWB gewährt grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Der Versagungstatbestand des § 111 Abs. 2 GWB ist als Ausnahmefall zu verstehen. Deshalb ist dem Interesse auf Akteneinsicht in der Regel der Vorrang vor dem Interesse auf Geheimnisschutz einzuräumen.

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VPRRS 2016, 0024
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabekammer kann per Telefax zur mündlichen Verhandlung laden!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15

1. Ist nach der Geschäftsordnung der jeweiligen Vergabekammer eine Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax vorgesehen, ist diese wirksam erfolgt, wenn sie in der Kanzlei des Bevollmächtigten einer Partei nachweislich zugegangen ist. Es bedarf weder einer Bestätigung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts noch dessen Annahmewillen. Anders ist dies wegen § 114 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 61 Abs. 1 Satz 1 GWB nur bei instanzabschließenden Entscheidungen der Vergabekammer.*)

2. Ist die Ladung wirksam erfolgt, kann nach § 112 Abs. 2 GWB ohne den nicht erschienen Beteiligten verhandelt werden.*)

3. Eine Universität, die am freien Markt gewinnorientiert als Anbieter von Dienstleistungen in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftritt, ist gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG nicht von der Tragung der Verfahrenskosten einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der weiteren Beteiligten befreit. Dies gilt auch dann, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung nach dem Hochschulrecht des entsprechenden Landes (hier Art. 12 Absatz 3 Nr. 2 BayHSchG) als staatliche Angelegenheit darstellt.*)

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VPRRS 2016, 0013
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe zu spät beanstandet: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015

Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

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VPRRS 2016, 0011
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2015 - 11 W 32/15

1. In Vergabeverfahren, deren Auftragswert den Schwellenwert gemäß § 2 VgV nicht erreicht, kommt grundsätzlich ein Primärrechtsschutz in Betracht. Droht einem Bieter die Beeinträchtigung seiner Chancen auf Erteilung des Zuschlags wegen eines vergaberechtswidrigen Verhaltens des Auftragsgebers, so kann ein Anspruch auf Unterlassung der Zuschlagserteilung gegebenenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden.*)

2. Eine einstweilige Verfügung kommt nicht in Betracht, wenn ein Zuschlag auf das Angebot unwahrscheinlich erscheint.*)

3. Welcher Prüfungsmaßstab beim Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich anzulegen ist, bleibt offen.*)

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VPRRS 2016, 0009
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Werthaltige Abfälle als Vergütung: Auftragswert?

VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 - Z3-3-3194-1-52-10/15

1. Komplexe Fragen zur Transparenz und Bestimmtheit einer Regelung zur Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung sind für durchschnittliche Bieter regelmäßig rechtlich nicht erkennbar im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Entsprechend der Rechtslage beim Ausschluss von Angeboten sind an die Transparenz und Bestimmtheit der Regelungen für eine Zuschlagslimitierung hohe Anforderungen zu stellen. Wie beim Angebotsausschluss ist die Nichtberücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebots aufgrund einer Zuschlagslimitierung nur dort gerechtfertigt, wo sich eine eindeutige und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbare Regelung ermitteln lässt, in welchen Fällen die Limitierung greift.*)

3. In Fällen, in denen die Vergütung des Auftragnehmers für seine Entsorgungsdienstleistung ausschließlich in der Überlassung von werthaltigen Abfällen besteht, für die er zusätzlich einen Erlös an den Auftraggeber auskehren muss, liegt der Auftragswert in dem Saldo zwischen dem an den Auftraggeber ausgekehrten Negativpreis und dem tatsächlichen Verkaufserlös des Bieters bei der Verwertung.*)

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VPRRS 2016, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - VK 12/15

1. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe darin liegt, Wohnungen an breite Bevölkerungsschichten zu vermieten, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Die Vergabe von Leistungen zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ist als Dienstleistungsauftrag, nicht als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren.




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0425
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zuständig!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

1. In Fällen, in denen keinerlei Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Konzessionär erfolgt, kann zur Bejahung einer Dienstleistungskonzession das Fehlen einzelner Teilaspekte zur Bestimmung des wirtschaftlichen Risikos, wie beispielsweise das Fehlen einer Konkurrenzsituation, unbeachtlich sein, solange das Risiko der Beitreibung der Entgeltansprüche voll bzw. zu einem erheblichen Teil vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer abgewälzt wird. Es kann ausreichen, dass der Konzessionär das verbleibende wirtschaftliche Risiko, insbesondere das Konjunkturrisiko hinsichtlich der zu vergebenden Dienstleistung trägt (EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C-206/08, IBR 2009, 1244 - nur online).*)

2. Vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie über die Konzessionsvergabe 2014/23/EU im April 2016 ist für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben.*)

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VPRRS 2015, 0417
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Öffentliche Einrichtung genießt als Bieter keine Gebührenfreiheit!

OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - Verg 7/15

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 14.06.2013 - Verg 6/13, VPR 2014, 50 = IBRRS 2013, 2888).

2. Beteiligt sich eine Hochschule als Bieter an einer öffentlichen Ausschreibung, genießt sie keine Gebührenfreiheit nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB.

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VPRRS 2015, 0437
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kündigungsverzichtserklärung beabsichtigt: Nachprüfung unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.09.2015 - 2 VK 08/15

1. Ein Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern ist nur statthaft, wenn es die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S.d. § 99 GWB zum Gegenstand hat.

2. Eine beabsichtigten Erklärung des Verzichts auf die Kündigung des bisherigen Entsorgungsvertrags ist keine Auftragsvergabe.

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VPRRS 2015, 0391
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für Bauvorhaben des Bundes sind die VK Bund zuständig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2015 - 1 VK 9/15

Wird in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten die Bundesrepublik Deutschland als die Stelle benannt, in deren Namen und auf deren Rechnung die Leistung vergeben werden soll, ist die Bundesrepublik Deutschland Auftraggeberin. Folglich sind die Vergabekammern des Bundes für die Entscheidung über den Nachprüfungsantrag zuständig.

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VPRRS 2015, 0397
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schadensersatz erst nach Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe?

EuGH, Urteil vom 26.11.2015 - Rs. C-166/14

Das Recht der Europäischen Union, insbesondere der Grundsatz der Effektivität, steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das Vergabeverfahren mangels vorheriger Bekanntgabe rechtswidrig war, und der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit binnen einer sechsmonatigen Ausschlussfrist gestellt werden muss, die ab dem auf die Zuschlagserteilung folgenden Tag zu laufen beginnt - und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller von der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers Kenntnis haben konnte.*)

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VPRRS 2015, 0388
ÖPNVÖPNV
Wie ausführlich ist die Direktvergabe von Busverkehrsleistungen zu begründen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

1. Unter Dienstleistungskonzessionen sind Verträge zu verstehen, die von Dienstleistungsaufträgen nur insoweit abweichen, als die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht. Maßgeblich ist, ob der Auftragnehmer das Betriebsrisiko vollständig oder zumindest zu einem wesentlichen Teil davon trägt.

2. Finanziert sich ein Verkehrsunternehmen teilweise aus den Fahrgeldeinnahmen und erhält zusätzlich Ausgleichszahlungen, ist dann nicht mehr von einer Dienstleistungskonzession auszugehen, wenn die zusätzliche Ausgleichszahlung ein solches Gewicht hat, dass ihr kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann. Eine feste Grenze besteht nicht; maßgeblich bleibt der Umfang des Risikos des Verkehrsunternehmers.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, auf Nachfrage die Gründe für die beabsichtigte Direktvergabe von Busverkehrsleistungen an ein kleines/mittleres Unternehmen mitzuteilen. Die Begründung muss eine argumentative Tiefe aufweisen, die objektiv nachvollziehbare Angaben enthält, aus denen auf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Direktvergabeart geschlossen werden kann.

4. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind auch für die Überprüfung der Vergaben von Verkehrsleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession zuständig.

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VPRRS 2015, 0271
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlag droht nicht: Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2015 - 11 Verg 8/15

Einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn ein Zuschlag im laufenden Verfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vergabestelle formal ein Verfahren nach Art. 5 Abs. 4, Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 eingeleitet hat und die Jahresfrist des Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 erst weit nach Ablauf des voraussichtlichen rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens abläuft.*)

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VPRRS 2015, 0375
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2015 - 1/SVK/029-15

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag mit dem Ziel, den Auftraggeber zur Beschaffung von Leistungen in einem wettbewerblichen Verfahren zu verpflichten, ist zumindest dann statthaft, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers unstreitig besteht und sich fortlaufend durch das Auslösen von entsprechenden Verträgen manifestiert (hier bejaht für die Beschaffung von Briefbeförderungsdienstleistungen).*)

2. Eine Rechtsverletzung kann trotz des Vorliegens einer de-facto-Vergabe nicht festgestellt werden, wenn der Auftraggeber schon die notwendigen Schritte zur unverzüglichen Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens selbst ergriffen hat. Die Kammer kann dann keine darüber hinaus gehende Anordnung treffen.*)

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VPRRS 2015, 0433
DienstleistungenDienstleistungen
Unterlassung eines Vergabeverfahrens kann nicht begehrt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2015 - Verg 38/14

1. In einem Vergabenachprüfungsverfahren kann das Unterlassen einer Handlung, nicht aber das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens begehrt werden.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann jedoch jederzeit und unabhängig von einer Zustimmung des Antragsgegners zurückgenommen werden, solange und soweit noch keine formell bestandskräftige oder rechtskräftige sachliche Entscheidung über den Nachprüfungsantrag ergangen ist, so dass auch noch eine Rücknahme in der Beschwerdeinstanz möglich ist.

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VPRRS 2015, 0342
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NU-Verzeichnis vorzulegen: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind aufzuführen!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2015 - 1/SVK/020-15

1. Die Forderung von Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen, welche nicht bereits in der Bekanntmachung benannt sind, ist für einen durchschnittlichen Bieter in einem Verfahren nach der VOB/A EG nicht als Verstoß gegen Vergabevorschriften erkennbar. Dazu ist die Kenntnis der einschlägigen, ausdifferenzierten Rechtsprechung erforderlich. Eine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Frist zur Angebotsabgabe besteht insoweit nicht.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine "ausführliche Übersicht der Nachunternehmer" verlangt.*)

3. Es stellt einen schwerwiegenden Mangel des Vergabeverfahrens dar, wenn keine Eignungsanforderungen aufgestellt und keine Eignungsnachweise wirksam gefordert werden. Denn dadurch wird der gesetzlich geregelten Pflicht zur Eignungsprüfung faktisch die Grundlage entzogen, was zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe führt und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012.*)




VPRRS 2015, 0443
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vorzeitige Zuschlagsgestattung nur in Ausnahmefällen!

VK Hessen, Beschluss vom 26.05.2015 - 69d-VK-15/2015

1. Eine vorzeitige Zuschlagsgestattung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn daran im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 GWB ein dringendes und gewichtiges Interesse besteht. Dies ist insbesondere bei Versorgung und Schutz der Bevölkerung gegeben; insoweit kann sich die Dringlichkeit daraus ergeben, dass durch die Verzögerung des Vergabeverfahrens ein Versorgungsengpass oder eine Versorgungslücke entstehen würden.*)

2. Ein überwiegendes öffentliches Interesse aufgrund drohenden Fördermittelverlustes setzt voraus, dass beim Auftraggeber finanzielle Nachteile in erheblicher Höhe auftreten und ihn außergewöhnlich hoch belasten; maßgeblich ist der Einzelfall.*)

3. Bei der nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB gebotenen Berücksichtigung der Aussicht des Antragstellers, im Vergabeverfahren den Auftrag zu erhalten, stellen dessen Platzierung und Chance auf Zuschlagserteilung ein wichtiges Indiz dar.*)

4. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags dürfen Gegenstand der Interessenabwägung sein (§ 115 Abs. 2 Satz 4 GWB). Sollten sie berücksichtigt werden, sind sie ein wichtiges Indiz für die Entscheidung über den Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

5. Hat der Auftraggeber gemäß § 11 Abs. 4 VOF alle relevanten Zuschlagskriterien bekannt gemacht, so darf er diese später nicht mehr ändern, sondern ist daran in allen nachfolgenden Stadien des Vergabeverfahrens gebunden.*)

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VPRRS 2015, 0331
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.04.2015 - 21.VK-3194-01/15

1. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Fristberechnung ist nach §§ 187 ff BGB vorzunehmen. Ist der 15. Tag ein Sonn-, Feiertag oder Sonnabend, gilt § 193 BGB: Die Frist endet dann erst mit dem Ablauf des nächsten Werktags.*)

2. Führt eine an sach- und auftragsbezogenen Kriterien orientierte Beschaffungsentscheidung zur Festlegung auf ein bestimmtes Erzeugnis oder zur Wahl einer bestimmten Technologie, ist die damit verbundene Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich hinzunehmen. Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ist die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nicht inhaltlich auf Vertretbarkeit, Nachvollziehbarkeit oder auf Richtigkeit, sondern nur daraufhin zu kontrollieren, ob sie auf sach- und auftragsbezogenen Gründen beruht. Ist ein sachlicher Bezug zum Auftragsgegenstand zu bejahen, findet keine Überprüfung nach den Maßstäben statt, die für die Ausübung eines Beurteilungsspielraums entwickelt worden sind. Zudem müssen der Entscheidung des Auftraggebers keine Nachforschungen hinsichtlich der in Betracht kommenden technischen Lösungen vorangehen.*)

3. Nach § 8 EG Abs. 7 VOL/A 2009 sind Verweise auf bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte nur mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zulässig. Voraussetzung für den Zusatz "oder gleichwertig" ist eine namentliche Vorgabe eines bestimmten Produkts.*)

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VPRRS 2015, 0332
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rügepflicht besteht auch im Nachprüfungsverfahren!

VK Köln, Beschluss vom 24.09.2015 - VK VOB 10/2015

1. Auch für Vergabeverstöße, die erst während eines Nachprüfungsverfahrens erkannt werden, besteht grundsätzlich eine Rügeobliegenheit.

2. Eine solche Rüge muss nicht gegenüber der Vergabestelle erfolgen; sie ist aber unmittelbar und unverzüglich in das Nachprüfungsverfahren einzubringen.

3. Einem Rügeschreiben muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein sowie die Mitteilung, welchen Sachverhalt der Rügende für vergaberechtswidrig hält und, dass die Beseitigung eines Vergaberechtsfehlers verlangt wird.

4. Eine bloße Bitte um nähere Information kann unter keinem Gesichtspunkt als Vergaberechtsrüge gewertet werden.

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VPRRS 2015, 0327
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Mehrmalige Erhebung von Gerichtsgebühren bei derselben Vergabe zulässig?

EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - Rs. C-61/14

1. Art. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, wonach bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs im Bereich öffentlicher Aufträge bei den Verwaltungsgerichten Gerichtsgebühren wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Einheitsgebühr zu entrichten sind.*)

2. Art. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität stehen weder der mehrmaligen Erhebung von Gerichtsgebühren bei einem Einzelnen, der im Zusammenhang mit derselben Vergabe eines öffentlichen Auftrags mehrere gerichtliche Rechtsbehelfe einlegt, noch der Verpflichtung dieses Einzelnen entgegen, zusätzliche Gerichtsgebühren zu entrichten, um im Zusammenhang mit derselben Vergabe eines öffentlichen Auftrags in einem laufenden Gerichtsverfahren ergänzende Gründe vorbringen zu können. Jedoch ist es im Fall der Beanstandung durch eine betroffene Partei Sache des nationalen Richters, den Gegenstand der von einem Einzelnen eingelegten Rechtsbehelfe oder der im Rahmen desselben Verfahrens von ihm vorgetragenen Gründe zu prüfen. Stellt der nationale Richter fest, dass der Gegenstand tatsächlich kein anderer oder keine erhebliche Erweiterung des bereits anhängigen Streitgegenstands ist, hat er diesen Einzelnen von der Verpflichtung zur Entrichtung kumulativer Gerichtsgebühren freizustellen.*)

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VPRRS 2015, 0322
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachunternehmer ist nicht antragsbefugt!

VK Bremen, Beschluss vom 26.05.2015 - 16 VK 3/15

1. Nachunternehmer und Lieferanten haben im Nachprüfungsverfahren keine eigene Antragsbefugnis.

2. Das Verhandlungsverfahren kennt kein Nachverhandlungsverbot.

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VPRRS 2015, 0317
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Kein einstweiliger Rechtsschutz nach Abschluss eines Konzessionsvertrages!

OLG Celle, Urteil vom 24.09.2015 - 13 W 52/15

1. Nach Abschluss eines Konzessionsvertrages kann einstweiliger Rechtsschutz nicht mehr mit dem Ziel begehrt werden, den Abschluss dieses Vertrages zu verhindern.*)

2. Die mögliche Unwirksamkeit des abgeschlossenen Konzessionsvertrages ist im Hauptsacheverfahren festzustellen.*)

3. Ein Verfügungsgrund für die Untersagung des Vollzuges des geschlossenen Konzessionsvertrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens besteht jedenfalls dann nicht, wenn nicht zu besorgen ist, dass der Vollzug dieses Vertrages im konkreten Einzelfall schutzwürdige Interessen des Konzessionsnehmers begründet.*)

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VPRRS 2015, 0312
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung bei Erledigung eines Antrags gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 2/15

Nach Abgabe einer beiderseitigen Erledigungserklärung im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB hat der Antragsgegner die Kosten zu tragen, wenn der Nachprüfungsantrag erfolgreich war.

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VPRRS 2015, 0293
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

1. Ein Bieter kann sich auch gegen eine unmittelbar bevorstehende Vergabe mit dem Vorwurf der vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe wehren. Er muss insoweit nicht abwarten, bis der Vertrag geschlossen wird. Voraussetzung ist aber, dass der Auftraggeber schon hinreichend konkret den Abschluss des Vertrags plant und entsprechende organisatorische oder planerische Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat. Rein präventiver Rechtsschutz gegen lediglich vorbereitende Handlungen ist dagegen nicht statthaft.*)

2. Auch wenn ein Bieter in einem Vergabeverfahren, an dem er beteiligt war, eine Öffnungsklausel ungerügt gelassen hat, kann er sich ggf. gegen eine später beabsichtigte Vertragserweiterung wenden. Für einen durchschnittlichen Bieter ist nicht zwingend erkennbar, dass eine unbestimmte Öffnungsklausel zur Unzulässigkeit einer darauf gestützten Vertragserweiterung führen kann.*)

3. Eine zu unbestimmte vertragliche Anpassungsklausel kann eine wesentliche Änderung im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht rechtfertigen. Nur wenn aus der Klausel selbst die Anpassungsmöglichkeiten des Auftraggebers hinreichend klar hervorgehen, ist die Transparenz bereits bei der Vergabe des Erstauftrags gewährleistet.*)