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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Nachprüfungsverfahren 9 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 20 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zu Nachprüfungsverfahren

9 Urteile - (20 in Alle Sachgebiete)

Online seit 11. November

VPRRS 2025, 0227
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
„Anmerkung" = Rüge?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2025 - 3 VK LSA 47-49/24

1. Die Antragsbefugnis fehlt, soweit der Antragsteller sich nur auf eine Absicht des Antragsgegners beruft, das Vergabeverfahren aufzuheben - insoweit ist weder ein Schaden bereits entstanden, noch droht ein solcher zu entstehen.*)

2. Für eine Rüge muss nach dem objektiven Empfängerhorizont dem betreffenden Vorbringen zweifelsfrei zu entnehmen sein, welcher Sachverhalt für vergaberechtswidrig gehalten und dass "Abhilfe" verlangt bzw. erwartet wird. Der Rügende muss eine ernsthafte, verbindliche und/oder konkrete vergaberechtliche "Beanstandung" zum Ausdruck bringen. Der Vergabestelle soll die Möglichkeit der Korrektur gegeben werden. Eine bloße Anmerkung oder die Äußerung einer Rechtsauffassung ist noch keine Rüge.*)

3. In den Fällen einer Präklusion aufgrund nicht erhobener Rüge ist auch das Vorbringen gegen einen Ausschluss wegen der nicht/nicht rechtzeitig gerügten Umstände ebenfalls präkludiert. Hier haben sich die vermeintlichen Vergaberechtsverstöße lediglich fortgesetzt.*)

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Online seit 10. November

VPRRS 2025, 0226
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Für Baumaßnahmen des Bundes sind die VK Bund zuständig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2025 - 3 VK LSA 14/25

Öffentliche Aufträge für bestimmte Maßnahmen des Bundes, die durch das Land im Wege der Organleihe durchgeführt werden (§ 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB) - hier Neubau einer Ausbildungshalle auf einem Truppenübungsplatz -, sind grundsätzlich einer Nachprüfung durch die Vergabekammer des Bundes zugänglich. Dies gilt jedoch nicht, wenn der EU-Schwellenwert nicht erreicht ist (s. § 106 GWB).*)

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Online seit 7. November

VPRRS 2025, 0225
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
c/o-Anschrift angegeben: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.10.2025 - 3 VK LSA 35/25

Hat der Antragsteller im Nachprüfungsantrag seine Wohnanschrift i. S. einer ladungsfähigen Anschrift nicht angegeben, sondern etwa nur eine c/o-Anschrift, ist der Antrag unzulässig.*)

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Online seit 31. Oktober

VPRRS 2025, 0219
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
Preisaufklärung auch unterhalb der Aufgreifschwelle!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.06.2024 - 1 VK 2/24

1. Der öffentliche Auftraggeber kann auch dann in eine Preisprüfung eintreten, wenn zwar die sog. Aufgreifschwelle nicht erreicht ist, das Angebot aber aus anderen Gründen konkreten Anlass zur Preisprüfung gibt.

2. Bei einem hinsichtlich des Gesamtpreises unauffälligen Angebot darf der Auftraggeber Aufklärung zu Einzelpreisen verlangen darf, wenn diese von den Preisen der Konkurrenten exorbitant abweichen und diese Abweichungen weder durch einen höheren Leistungsumfang noch durch Marktgegebenheiten oder -besonderheiten zu erklären sind.

3. Das Aufklärungsverlangen muss dem Bieter die Möglichkeit einräumen, die Zweifel des Auftraggebers zu widerlegen und darzulegen, dass er in der Lage ist, seine Leistungen auftragsgerecht zu erbringen.

4. Bei der Entscheidung über den Angebotsausschluss steht dem Auftraggeber ein Ermessen zu. Der Bieter hat einen Anspruch auf ordnungsgemäße Ermessenausübung.

5. Ein unzureichend begründetes Informationsschreiben kann vor Vertragsschluss "geheilt" werden und löst für sich genommen die Unwirksamkeitsfolge des § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nicht aus.

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Online seit 30. Oktober

VPRRS 2025, 0218
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einsatz von Subplanern rechtfertigt keine Generalplanervergabe!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.12.2024 - 3 VK 10/24

1. Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber eine Gesamtvergabe (hier: von Architekten- und Ingenieurleistungen), hat er eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden wirtschaftlichen und technischen Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

2. Eine unzureichende Berücksichtigung mittelständischer Interessen kann nicht durch die Einschaltung von Subplanern ausgeglichen werden.

3. Eine für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrag hinreichende konkrete Wiederholungsgefahr besteht, wenn die Vergabestelle eine erneute Ausschreibung der gleichen Leistungen beabsichtigt und die gerügten Ausschreibungsbedingungen im Vergabenachprüfungsverfahren verteidigt hat.

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Online seit 24. Oktober

VPRRS 2025, 0213
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nur Entschädigung als Rechtsschutz?

EuGH, Urteil vom 11.09.2025 - Rs. C-764/23

1. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.03.2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) in der durch die Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 geänderten Fassung ist im Licht von Art. 19 EUV sowie von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die zum einen die Wirkungen von Rechtsbehelfen, die von Wirtschaftsteilnehmern gegen Rechtsakte eingelegt werden, die die Zuteilung von Rechten zur Nutzung von Funkfrequenzen im Rahmen der Neukonfiguration des Frequenzbands 694-790 MHz betreffen, auf die Gewährung einer finanziellen Entschädigung beschränkt und zum anderen den Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes, der bis zur Prüfung eines solchen Rechtsbehelfs gewährt werden kann, auf die Zahlung eines vorläufigen Betrags beschränkt, nicht entgegensteht, sofern die Modalitäten dieser finanziellen Entschädigung es ermöglichen, die den Wirtschaftsteilnehmern durch die Anwendung dieser Rechtsakte entstandenen Schäden vollständig auszugleichen.*)

2. ...

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Online seit 23. Oktober

VPRRS 2025, 0212
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann sind Fremdreferenzen zurechenbar?

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2025 - VK 1-44/25

1. Der öffentliche Auftraggeber überschreitet seinen Beurteilungsspielraum bei der materiellen Eignungsprüfung, wenn er ausdrücklich benannte Eignungskriterien unberücksichtigt lässt und Bieter, die die Eignungsanforderungen nicht erfüllen, nicht zwingend wegen fehlender Eignung ausschließt.

2. Eine Zurechnung der Referenzen eines anderen Unternehmens wird regelmäßig anerkannt, wenn das Referenzunternehmen von dem Bieterunternehmen im Wege der Verschmelzung, Fusion oder Einzelrechtsnachfolge übernommen worden ist und zudem die für den Referenzauftrag maßgeblichen Erfahrungen und Ressourcen übergegangen sind (hier verneint).

3. Eine wegen Nicht-Abhilfe ausgelöste und abgelaufene 15-Tage-Frist kann nach einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens erneut zu laufen beginnen.

4. Das auf die Vorbereitung einer Schadensersatzforderung gestützte Feststellungsinteresse kann auch dann anzunehmen sein, wenn der Bieter sich die Klageerhebung nur vorbehält.

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Online seit 21. Oktober

VPRRS 2025, 0211
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag unzulässig: Keine Akteneinsicht!

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2025 - Verg 5/25

1. Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und potenziell entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus. Er besteht u.a. dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist.

2. Eine Rüge ins Blaue hinein liegt dann vor, wenn der Bieter keine tatsächlichen Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorträgt, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Die Zuschlagserteilung ist nicht schon bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften nichtig. Vielmehr bedarf es eines entsprechenden Bewusstseins beider Vertragspartner. Der Bieter hat hierzu substanziiert vorzutragen.

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Online seit 20. Oktober

VPRRS 2025, 0209
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verbundenes Unternehmen ist nicht rügeberechtigt!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2025 - VK 2-55/25

1. Der Nachprüfungsantrag ist von dem Unternehmen zu stellen, das sich am Teilnahmewettbewerb bzw. am Vergabeverfahren beteiligt hat. Nur dieses Unternehmen ist als Interessent am Auftrag antragsbefugt.

2. Es reicht nicht aus, wenn irgendein Unternehmen aus dem Konzernverbund handelt. Das Handeln eines anderen Unternehmens kann nicht aufgrund bloßer Konzernverbundenheit zugerechnet werden, solange keine Vollmacht nachgewiesen wird.

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