Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile zu IT
Online seit 20. November
VPRRS 2025, 0235
IT
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.08.2024 - 2 VK 1/24
1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ist nicht grenzenlos. Die Anforderungen müssen vielmehr objektiv auftrags- und sachbezogen sein, die Begründung nachvollziehbar. Ob diese Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang und unterliegt nicht der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen.
2. Der Vergabevermerk kann auch erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erstellt werden.
3. Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nur demjenigen Bieter fehlen, bei dem eine Rechtsbeeinträchtigung offensichtlich nicht gegeben ist (hier u.a. verneint für die Rüge, dass der Zuschlagsprätendent nach durchgeführter Internetrecherche mangels gleichwertiger Referenzen nicht geeignet sei).
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Online seit 13. November
VPRRS 2025, 0229
IT
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2025 - 11 Verg 3/25
1. Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist im Ausgangspunkt von den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht zu kontrollieren. Allerdings kann auch in der Ausgestaltung von Wertungskriterien eine gemäß § 31 Abs. 6 VgV, § 97 Abs. 2 GWB vergaberechtswidrige verdeckt produktspezifische Ausschreibung liegen, wenn die Wertungskriterien so ausgestaltet sind, dass bestimmte Unternehmen in besonderem Maß die Anforderungen erfüllen und es den anderen Unternehmen nicht möglich ist, auch unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Zuschlagskriterien, den Zuschlag zu erhalten.*)
2. Sieht sich ein Bieter aufgrund eigener von ihm zuvor geschlossener Verträge gehindert, eine ausgeschriebene Rahmenvereinbarung mit einer bestimmten Gestaltung der Bezugsberechtigung zu schließen, liegt hierin jedenfalls dann keine Ungleichbehandlung iSv § 97 Abs. 2 GWB, wenn die Ausgestaltung der Bezugsberechtigung seitens der Vergabestelle von einem nachvollziehbaren sachlichen Grund getragen ist.*)
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