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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2722; VPRRS 2018, 0262
Mit Beitrag
Brief- und Paketdienstleistungen
Zuschlagskriterien und wertungsrelevante Aspekte müssen eindeutig sein!
VK Bund, Beschluss vom 16.04.2018 - VK 1-21/18
1. Der öffentliche Auftraggeber hat den Bietern klar, eindeutig und genau bekannt zu geben, was für ihn wertungsrelevant ist und muss genau diese Anforderungen anschließend der Wertung der Angebote zu Grunde legen.
2. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die ausgeschriebenen Vorgaben hinreichend eindeutig und genau sind, ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit den ausgeschriebenen Leistungen vertraut ist.
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