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IBRRS 2019, 0109; VPRRS 2019, 0012
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Waren/Güter
Vertragslaufzeit auf 60 Monate festgelegt: Nebenangebot über 72 Monate ist auszuschließen!
VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2018 - 1/SVK/029-18
1. Ist in der Vergabebekanntmachung die Vertragslaufzeit eines Liefer- und Mietvertrags für Multifunktionsgeräte auf 60 Monate festgelegt und heißt es dort, dass der Auftrag nicht verlängert werden kann und sind dort auch Vertragsverlängerungsoptionen eindeutig ausgeschlossen, ist der Beschaffungsgegenstand abschließend auf einen Vertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten definiert.*)
2. Sind in der Vergabebekanntmachung Nebenangebote nur im Rahmen der beschriebenen technischen Mindestbedingungen zugelassen, so ist ein (kaufmännisches) Nebenangebot über eine Vertragslaufzeit von 72 Monaten anstatt von 60 Monaten auszuschließen.*)
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