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OLG Nürnberg: Kein gutgläubiger Erwerb "jüngerer" Baumaschinen! BeitragOLG München/BGH: Bis zu 8,5 % ausstehende Vergütung steht Eigentumsumschreibung nicht entgegen! BeitragLG Berlin II: Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung! BeitragBGH: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung: Kann man auf die Hilfe des Gerichts hoffen? BeitragOLG Frankfurt/BGH: Privat- vs. Gerichtsgutachter II: Einholung eines "Obergutachtens" erforderlich? IBR 2025, 497Zeitschriftenschau: Erforderliche Mitwirkungshandlung unterlassen: Besteller haftet auf Schadensersatz! IBR 2025, 502Zeitschriftenschau: Rechtzeitige Vorlage von Ausführungsplänen ist keine Vertragspflicht des Bestellers! IBR 2025, 501
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KG: Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei fehlendem Zuschlagsrisiko! VPR 2025, 129BayObLG: Eignungs- und Zuschlagskriterien sind zu trennen: Das gehört zum allgemeinen Bieterwissen! VPR 2025, 94VK Berlin: Eignungsnachweis durch Teilreferenzen? VPR 2025, 113VG Köln: Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer ist kein Gerichtsverfahren! VPR 2025, 130KG: Welche Rechtskenntnisse können von einem Auftraggeber erwartet werden? VPR 2025, 128VK Bund: öAG muss nicht alle Nachweise überprüfen! VPR 2025, 112VK Thüringen: Öffentlicher Auftraggeber muss sieben Wochen Nachprüfungsverfahren mit einplanen VPR 2025, 78
Der Ministerrat des Landes beschloss in seiner letzten Kabinettssitzung neue Beschaffungsregelungen und führte damit auch die Unterschwellenvergaberegelung (UVgO) in Baden-Württemberg ein.
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