Vergabepraxis & -recht.
Hervorzuhebende Urteile zu Nachprüfungsverfahren
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VPRRS 2025, 0257
Nachprüfungsverfahren
VK Saarland, Beschluss vom 03.07.2024 - 3 VK 2/24
1. Die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose ist zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Als Ausnahmetatbestand ist dies eng auszulegen. Die Gründe für die Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe sind zu dokumentieren.
2. Bei einem Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags müssen die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages zwar nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. Sind diese jedoch bereits gut einzuschätzen, sind sie bei der Entscheidung von maßgeblichem Gewicht. Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar teilweise zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse der Antragstellerin an der Aufrechterhaltung ihres Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten.
3. Ist der Auftraggeber für die Finanzierung des Bauvorhabens auf fristgebundene Fördermittel angewiesen, kann die Gestattung des Zuschlags sachgerecht sein, um die Aufhebung der Ausschreibung wegen Unbezahlbarkeit zu vermeiden.
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