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Sachsen
SächsNRG - Sächsisches Nachbarrechtsgesetz Achter Abschnitt: Schlußbestimmungen (§§ 32 - 34)
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften vom 08.12.2008 (GVBl. S 08, S. 940) mit Wirkung vom 01.01.2009
Gliederung
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 3 )
Zweiter Abschnitt: Einfriedungen ( §§ 4 - 8 )
Dritter Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen ( §§ 9 - 16 )
Vierter Abschnitt: Bodenerhöhungen und Aufschichtungen ( §§ 17 - 18 )
Fünfter Abschnitt: Duldung von Leitungen ( §§ 19 - 23 )
Sechster Abschnitt: Sonstige Nachbarschaftsrechte ( §§ 24 - 26 )