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Überblick zum Einführungsstand der UVgO
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Im Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom Bundeswirtschaftsministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 50.000 Euro bis zum Erreichen der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB und soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 2009 Abschnitt 1) ersetzen.
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