Vergabepraxis & -recht.

Aktuelle Urteile zu Sicherheit & Verteidigung
Online seit 14. Januar
VPRRS 2021, 0007
VK Bund, Beschluss vom 09.12.2020 - VK 1-100/20
1. Die Durchführung reiner Preisverhandlungen ist im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VSVgV vergaberechtlich zulässig. Erforderlich ist insoweit nur, dass das Verhandlungsverfahren an sich rechtmäßig gewählt wurde.
2. Die VSVgV stellt das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gleichrangig neben das nicht offene Verfahren. Eine besondere Begründungs-/Rechtfertigungspflicht besteht nur bei Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb oder des wettbewerblichen Dialogs.
3. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfordert im Anwendungsbereich der VSVgV keine besondere Komplexität.

Online seit 5. Januar
VPRRS 2021, 0003
VK Bund, Beschluss vom 11.12.2020 - VK 2-91/20
1. Ein Vergabeverfahren (hier: nach der VSVgV) kann aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen des Vergabeverfahren wesentlich geändert haben.
2. Bezugspunkt der wesentlichen Änderungen sind nicht sämtliche vergaberechtlich relevante Änderungen, sondern nur die "Grundlagen des Vergabeverfahrens".
3. Für eine Aufhebung ist es erforderlich, dass sich der Beschaffungsbedarf entweder geändert hat und die Vergabeunterlagen diesem geänderten Bedarf anzupassen sind oder aber der Beschaffungsbedarf gänzlich entfallen ist, so dass das Interesse des Auftraggebers an der konkret ausgeschriebenen Leistung selbst nicht mehr besteht.
4. Auswirkungen der Corona-Pandemie sind durchaus geeignet, eine Aufhebungsentscheidung zu legitimieren, aber nur unter der Voraussetzung, dass sich Änderungen am Beschaffungsbedarf ergeben (hier verneint).
