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Deutschland
MsV - Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung)
In der Bekanntmachung vom 28.10.2021 (BGBl. I 21, S. 4779) mit Wirkung vom 01.07.2022
Gliederung
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen ( §§ 1 - 2 )
Abschnitt 2: Einfache Mietspiegel ( §§ 3 - 5 )
Abschnitt 3: Qualifizierte Mietspiegel ( §§ 6 - 23 )
Unterabschnitt 1: Erstellung des qualifizierten Mietspiegels ( §§ 7 - 16 )
Unterabschnitt 2: Inhalt des qualifizierten Mietspiegels ( §§ 17 - 19 )
Unterabschnitt 3: Dokumentation und Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels ( §§ 20 - 21 )
Unterabschnitt 4: Anpassung des qualifizierten Mietspiegels ( §§ 22 - 23 )
Abschnitt 4: Schlussvorschrift ( § 24 )



