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Bundeswirtschaftsministerium plant Reform des Vergaberechts und Bürokratieabbau
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Das Bundeswirtschaftsministerium will bis Ende März 2024 einen konkreten Entwurf für eine Reform des Vergaberechts vorlegen. Das Ziel ist eine Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Beschaffung.
mehr…Thüringer Vergabegesetz geändert
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Seit Anfang des Jahres 2024 gilt in Thüringen das "Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes - Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht" vom 16. November 2023. Es wurde am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 (S. 331 ff) verkündet.
mehr…Neue hessische Regierung will Vergabegesetzgebung überarbeiten
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mehr…Online seit 2023
Neue Vergabeverordnung in Schleswig-Holstein
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mehr…Mecklenburg-Vorpommern: Änderungen im Vergaberecht
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mehr…Vergaberechtlicher Vorschriften an EU-Recht angepasst
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mehr…Thüringer Landtag beschließt neues Vergabegesetz
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mehr…Vergaberechtliche Vorschriften an EU-Recht angepasst
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mehr…Tariftreuepflicht bei Vergaben in Brandenburg derzeit kein Thema
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mehr…VOB/A-Änderungen bilden Umsetzung der eForms ab
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mehr…BVMB warnt vor Tariftreuegesetz der Ampelkoalition
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"Das nächste Bürokratiemonster trampelt auf uns zu", reagiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) auf ein aktuell geplantes neues Bundesgesetz. Die Ampelkoalition hat angekündigt, ein "Bundestariftreuegesetz" auflegen zu wollen. Danach sollen nur noch solche Unternehmen Aufträge vom Bund bekommen, die sich an bestimmte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegte Tarifverträge halten. "Ein Unding und völlig an der Realität vorbei", schimpft Gilka. Unter anderem Für die Bauunternehmen, die momentan ohnehin schon schwer zu kämpfen hätten, würde das wieder mit zusätzlichen Nachweis und Kontrollaufgaben einhergehen. Zudem bestehe in der aktuellen Zeit mit dem immer mehr um sich greifenden Fachkräftemangel ohnehin keine Gefahr, dass Betriebe ihren Mitarbeitern zu wenig zahlen.
mehr…Streit um Reform des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern
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mehr…Vorschläge für Vereinfachung des Vergaberechts
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mehr…Gestalten Sie die Vergabetransformation mit
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mehr…Bundestag beschließt Einführung der eForms
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mehr…Neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht
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Die Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der rot-roten Landesregierung sieht eine Modernisierung des Vergaberechts vor. Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Güstrow den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet. "Das Vergaberecht soll modernisiert werden, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge", sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.
mehr…Neue Berliner Koalition will Vergabepraxis evaluieren
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mehr…Hamburger Senat beschließt Reform des Vergabegesetzes
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Der Senat in Hamburg hat am 11.04.2023 die Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Es ist vorgesehen, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte festsetzen soll, die im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Aufträgen die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen müssen. Dabei werden die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften als Grundlage genommen. Der Senat muss dann ab 2024 alle zwei Jahre die Höhe der in den Verordnungen festgelegten Mindestentgelte überprüfen.
mehr…Baden-Württemberg: Vorerst keine Änderung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes
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Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 58. Sitzung am 1. März den Antrag der SPD-Fraktion zur Verschärfung des Vergabetariftreue- und Mindestlohnrechts abgelehnt.
mehr…Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfs zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) durch den Landtag
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Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt die klare Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfs zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) durch den baden-württembergischen Landtag. Ziel des Entwurfs, der am 01.03.2023 in abschließender Lesung beraten wurde, ist eine Verschärfung der geltenden Regelungen. Der Verband fordert außerdem die Regierungskoalition aus Grünen und CDU eindringlich auf, bei ihren eigenen Plänen zur Novellierung des LTMG mit den Arbeitgebern in einen offenen Dialog zu treten.
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