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OLG Düsseldorf: "Bedenken" des Auftraggebers sind keine Anordnung! BeitragOLG Frankfurt/BGH: Abnahmeverweigerung unberechtigt: Eintritt der Abnahmewirkungen! BeitragOLG Koblenz: Architekt verklagt Bauunternehmer: Bauherr hat Akteneinsichtsrecht! BeitragBGH: Änderung der Nebenkostenvorauszahlungen unterliegt Schriftformerfordernis! IMR 2025, 276KG: Streithelfer kann sich keine günstige Kostenentscheidung erschleichen! BeitragOLG Frankfurt: Vertragsschluss mit Verbraucher über Zoom: Architekt darf sein Honorar behalten! IBR 2025, 356LG München I: Einbringung in eine GbR kann eine "Veräußerung" i.S.d. § 577a BGB sein! Beitrag
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In Brandenburg empfahl die zuständige Kommission eine Erhöhung des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen von derzeit 10,68 Euro auf 13 Euro pro Stunde. Die Landesregierung berücksichtigt den Vorschlag der Mindestlohnkommission normalerweise, ist aber nicht daran gebunden.
(Quelle: id Verlag)