Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
485 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1280VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2000 - 1/SVK/33-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1244
VK Nordbayern, Beschluss vom 22.05.2001 - 320.VK-3194-11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1233
VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2000 - 320.VK-3194-03/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1231
VK Nordbayern, Beschluss vom 27.07.1999 - 320.VK-3194-13/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1212
VK Arnsberg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13
1. Die Überprüfung von Referenzen ist das übliche und bewährte Mittel zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens. Dabei müssen die Referenzen vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.
2. Ein Planungsbüro verfügt auch dann über die erforderliche Eignung zur Planung eines Feuerwehrzentrums, wenn es vergleichbare Leistungen für einen Generalunternehmer erbracht hat, der ein solches Objekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers errichtet hat.
3. Die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen einem Planungsbüro und einem Bauunternehmen führt nicht dazu, dass das Planungsbüro keine freiberufliche Tätigkeit ausübt.
VolltextVPRRS 2013, 1099
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1098
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1097
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/2000-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1090
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/00-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1064
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1063
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1062
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1061
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1052
VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2013 - VgK-18/2013
1. Die Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie ihre Zuschlagsentscheidung nicht ausschließlich anhand der in der Aufgabenstellung zur Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien trifft.
2. Bei dem Kriterium "Erfahrung und Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters" handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um ein - zulässigerweise gesetztes - Zuschlagskriterium.
3. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers erlaubt es ihm, bei der Auswahl der für die Objekt- und Tragwerksplanung zuständigen Ingenieure eine durch eine Doktorarbeit nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz als Eignungsmerkmal einzufordern. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlich abgelieferte Doktorarbeit keinen Bezug zur der ausgeschriebenen Objektplanung aufweist.
4. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgeblich ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.
VPRRS 2013, 1011
VK Detmold, Beschluss vom 05.04.2001 - VK.31-10/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0987
VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-02/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)
VolltextVPRRS 2013, 0984
VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)
VolltextVPRRS 2013, 0977
VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-26/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
VolltextVPRRS 2013, 0976
VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-24/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
VolltextVPRRS 2013, 0931
OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13
1. Die Wertung von Angeboten anhand einer Präsentation ist generell möglich und vergaberechtlich zulässig. Allerdings darf der Auftraggeber nur die bekannt gemachten Kriterien und Unterkriterien verwenden.
2. Ein Bieter, der die Entwurfsplanung ausgeführt hat, ist bei der Vergabe von Bauüberwachungsleistungen generell als vorbefasst anzusehen, ebenso ein Zielplaner für die anschließend ausgeschriebene Projektsteuerung.
3. Ein vorbefasster Bieter kann nur dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn durch seine Teilnahme der Wettbewerb verfälscht wird. Erscheint eine konkrete Wettbewerbsverfälschung bei objektiver Betrachtung der Leistung möglich, obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung, den Wissensvorsprung des einen vorbefassten Bieters durch Information aller anderen Bieter auszugleichen. Welche Egalisierungsmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, entscheidet der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
4. Bei der Dokumentation darf sich der öffentliche Auftraggeber der Hilfe eines Dritten bedienen.
5. Der Vergabevermerk muss nicht in einem einzigen Dokument zusammengefasst werden, sondern es genügt eine fortlaufende Dokumentation in mehreren Blättern oder Vermerken, wenn diese separaten Schriftstücke in einer durchgängigen Dokumentation die einzelnen Stufen des Verfahrens sowie die maßgeblichen Feststellungen und Begründungen für die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergeben. Diese Schriftstücke können auch aus dem Inhalt eines Ordners bestehen.
6. Das Gebot der strengen Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.
VPRRS 2013, 0870
OLG München, Beschluss vom 13.06.2013 - Verg 1/13
1. Der Inhaber einer öffentlichen Baukonzession ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Der Begriff des Bauauftrags bzw. der Bauleistung nach § 99 Abs. 3 GWB umfasst das Bauen und Planen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, die Planung als Dienstleistungsauftrag getrennt auszuschreiben.
3. Baukonzessionäre sind bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen weder an die Vorschriften der VOF noch an die Vorschriften der VOB/A oder der VOL/A gebunden. Allerdings sind zumindest im Oberschwellenbereich die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Vergabe, dazu gehören die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, einzuhalten. Aus dem Transparenzgebot folgt die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung.
4. Zur Frage, inwieweit ein Antrag nach § 101b Abs. 2 GWB infolge tatsächlicher, nicht aber rechtlicher Kenntnis von der fehlenden europaweiten Ausschreibung treuwidrig sein kann.*)
VolltextVPRRS 2013, 0838
VK Bund, Beschluss vom 27.07.2009 - VK 2-99/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0803
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2013 - Verg 7/13
1. Auch die funktionale Ausschreibung untersteht bestimmten Anforderungen und Beschränkungen. Der Auftraggeber muss insoweit selbst planen und die notwendigen Festlegungen treffen, als er die Zuschlagskriterien, das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen und die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in der Aufgaben- oder Leistungsbeschreibung anzugeben hat.*)
2. Auch bei VOF-Ausschreibungen gilt derzeit noch das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.*)
3. Eine Kostenberechnung hat der Auftraggeber nur bekanntzugeben, wenn sie ihm bereits vorliegt, nicht aber dann, wenn sie Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist.*)
4. Unvollständigkeit des Angebots ist auch bei Ausschreibungen nach VOF ein Ausschließungsgrund, obwohl dies in der VOF nicht normiert ist.*)
VolltextVPRRS 2013, 0791
VK Bund, Beschluss vom 13.07.2005 - VK 2-75/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0790
VK Sachsen, Beschluss vom 18.04.2013 - 1/SVK/009-13
1. Auch die Beteiligten eines vergaberechtlichen Verfahrens im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung müssen die zwingenden Vorgaben der HOAI beachten.
2. Im Anwendungsbereich der HOAI muss der Auftraggeber die Honorarzone der einzelnen Objekte vorgeben. Gleiches gilt, soweit Abschläge nach § 11 HOAI zu gewähren sind.
3. Ein Verstoß des Bieters gegen zwingendes Preisrecht führt grundsätzlich nicht dazu, dass sein Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen werden muss. Vielmehr ist mit den betreffenden Bietern erst über die Anhebung des Honorars auf den Mindestsatz zu verhandeln, erst wenn dies abgelehnt wird, darf das Angebot ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2013, 0788
VK Nordbayern, Beschluss vom 24.05.2013 - 21.VK-3194-17/13
1. Auf die konkrete Bezeichnung der VSt kommt es im Nachprüfungsantrag nicht an. Solange sich aus dem Antrag und den Anlagen zweifelsfrei ergibt, welcher konkrete Beschaffungsgegenstand bzw. welche Ausschreibung zur Überprüfung gestellt wird, kann die Vergabekammer das Rubrum mithin von Amts wegen berichtigen.*)
2. Der Auftraggeber muss im Rahmen der Vergabevorbereitung festlegen und in der Vergabebekanntmachung angeben (gem. § 10 Abs. 2 VOF), welchen Eignungskriterien er im Hinblick auf die Bewerberauswahl eine besondere Bedeutung beimessen will, nach welchen Umständen er also beurteilen will, ob ein Bewerber im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern mehr oder weniger geeignet erscheint.*)
3. Bei der Verwendung einer Bewertungsmatrix hat die VSt diese vor Ablauf der Bewerbungsfrist und somit vor Kenntnis der Bewerbungen festzulegen.*)
4. Zwar ist der VSt im VOF-Verfahren ein weiter Beurteilungsspielraum für die Auswahlentscheidung zuzubilligen. Entscheidet sich eine VSt jedoch für die Verwendung einer bis ins Detail untergliederten Bewertungsmatrix, engt sie den ihr bei der Bewerberauswahl zustehenden Beurteilungsspielraum ein.*)
5. Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens kann die Entscheidung der VSt über die Eignung des Bewerbers nur daraufhin überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt oder überschritten wurden. Überschritten ist der Beurteilungsspielraum dann, wenn das vorgegebene Verfahren nicht eingehalten wurde, von einem unzutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde. Danach handelt der Auftraggeber z.B. fehlerhaft, wenn er von den zuvor mitgeteilten Auswahlkriterien abweicht, indem er einzelne dieser Kriterien nicht berücksichtigt oder darüber hinaus auch Kriterien anwendet, die nicht zuvor bekannt gegeben wurden. Bei Verwendung einer Bewertungsmatrix überschreitet die VSt den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum, wenn sie eine Bewertung vornimmt, die in der durch die Matrix festgelegten Bewertungsmethode keine Grundlage findet.*)
VolltextVPRRS 2013, 0755
VK Bund, Beschluss vom 16.06.2006 - VK 1-34/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0744
VK Bund, Beschluss vom 10.04.2008 - VK 1-33/08
1. Der Auftraggeber hat alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Aus dem vergaberechtlichen Transparenzgrundsatz ergibt sich, dass die Benennung der Zuschlagskriterien sich nicht nur darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bewerbern vielmehr auch vom Auftraggeber aufgestellt Unterkriterien mitzuteilen sind.
2. Die Pflicht zur Bekanntgabe aller Auftragskriterien gilt sowohl für im voraus, das heißt vor Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Vergabeunterlagen aufgestellte Unterkriterien, als auch für danach (nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Vergabeunterlagen) aufgestellte Unterkriterien.
3. Gänzlich verwehrt ist dem Auftraggeber eine Festlegung von Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung sowie der Unterkriterien und ihrer Gewichtung nach Ablauf der Angebotsfrist und in Kenntnis der eingereichten Angebote.
VolltextVPRRS 2013, 0735
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2008 - 1 VK 25/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0720
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2009 - VK-21/2009
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0715
VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2013 - 1/SVK/047-12
1. Auch gegen die Entscheidung des Preisgerichtes im Rahmen eines Wettbewerbes nach RPW 2008 ist ein Vergabenachprüfungsantrag statthaft. Der Entscheidung des Preisgerichts kommt insoweit keine dem Zuschlag entsprechende Wirkung zu.*)
2. Die Entscheidung des Preisgerichts ist durch die Vergabekammern dahingehend überprüfbar, ob die formalen Bedingungen und bindenden Vorgaben des Auslobers eingehalten worden sind. Diese sind auch vom Preisgericht zwingend zu beachten.*)
3. Können mit einem Preis ausgezeichnete Wettbewerbsbeiträge wegen Verletzung der bindenden Vorgaben nicht berücksichtigt werden, so kann die Entscheidung des Preisgerichtes durch die Vergabekammern nur für unverbindlich erklärt werden. Eine Wiederholung der Preisgerichtsentscheidung kann nicht angeordnet werden, wenn infolge der bereits vollzogenen Offenlegung der Entwürfe die erforderliche Anonymität nicht wieder hergestellt werden kann.*)
VolltextVPRRS 2013, 0705
VK Sachsen, Beschluss vom 24.01.2013 - 1/SVK/043-12
1. Eine Rüge kann auch gegenüber einem vom Auftraggeber eingesetzten Dritten wirksam erhoben werden, wenn dieser wiederholt im Vergabeverfahren gegenüber den Bietern als Vertreter der Auftraggeberin aufgetreten ist, in der Bekanntmachung als Kontaktadresse benannt war und darüber hinaus die Mitteilung, dass der Teilnahmeantrag der Antragstellerin im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werde, im Namen der Auftraggeberin versandt hat.*)
2. Die Regelung in § 19 Abs. 3 VOF soll es in erster Linie ermöglichen, dass sich nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen an der Ausschreibung von Planungsaufträgen beteiligen. Deshalb können die Anforderungen für juristische Personen nicht losgelöst, sondern müssen vielmehr im Zusammenhang mit den Anforderungen für natürliche Personen gesehen werden.*)
3. Ist nach der Vergabebekanntmachung die Ausführung der Leistung "Architekten gemäß § 19 Abs. 1 VOF" oder "juristischen Personen gemäß § 19 Abs. 3 VOF" vorbehalten, so muss eine juristische Person ebenfalls zwingend einen Architekten für die Durchführung der Aufgabe benennen.*)
VPRRS 2013, 0704
VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2012 - 1/SVK/036-12
1. Auch im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung kann ein Auftraggeber aus den Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz ein Angebot nicht werten, wenn die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt sind.*)
2. Heftet ein Auftraggeber im Verhandlungsverfahren die Angebote auseinander und vermischt er deren einzelne Blätter mit den Nachsendungen, die er im Rahmen der nachfolgenden Verhandlungsrunden übersandt bekommt, so dass es schließlich weder dem Auftraggeber, noch der Vergabekammer möglich ist, zweifelsfrei festzustellen, was Angebotsbestandteil im Zeitpunkt der Angebotsabgabe war, liegt ein erheblicher Dokumentationsmangel vor, der zur Aufhebung und Zurückversetzung des Vergabeverfahrens führt.*)
VolltextVPRRS 2013, 0633
VK Baden Württemberg, Beschluss vom 24.08.2001 - 1 VK 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0623
OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2013 - 5 U 1481/12
Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Architektenvertrag mit einer Baukostenvereinbarung (HOAI § 6 Abs. 2) nicht wirksam schließen, wenn die einschlägige Haushaltsordnung vorsieht, dass "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen (...) erst veranschlagt werden (dürfen), wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind", weil zum Zeitpunkt der Beauftragung des Architekten noch keine Planungen als Voraussetzungen für eine Kostenschätzung oder Berechnung vorliegen.
VolltextVPRRS 2013, 0587
VK Südbayern, Beschluss vom 07.02.2013 - Z3-3-3194-1-67-12/12
1. Mit der Pflicht des Auftraggebers, die Eignung der am Auftrag interessierten Unternehmen zu prüfen, korrespondiert das Recht, die Vorlage von Eignungsnachweisen zu fordern. Entscheidend ist, ob aus verständiger Sicht der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse an den in der Ausschreibung aufgestellten Forderungen besteht, so dass diese als sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheinen und den Bieterwettbewerb nicht unnötig einschränken.*)
2. Auf der ersten Stufe eines zweistufigen Verfahrens gem. § 10 VOF ist eine quantitative Wertung von Eignungskriterien im Grundsatz zulässig. Im Rahmen des § 10 VOF darf insbesondere ein "Mehr an Eignung" abgeprüft und berücksichtigt werden.*)
3. Es unterliegt grundsätzlich dem Ermessen der Vergabestelle, welche quantitativen Anforderungen sie an zulässige Eignungskriterien stellt. Dieses Ermessen ist aber im Lichte der §§ 2 Abs. 4 und 5 Abs. 1 VOF auszuüben. Stark überzogene Forderungen sind vom Ermessensspielraum der Vergabestelle jedoch nicht mehr gedeckt sind.*)
VolltextVPRRS 2013, 0576
OLG Rostock, Beschluss vom 03.05.2002 - 17 Verg 4/02
Die Tatsache, dass der Bewerber mit einem künftigen potentiellen Lieferanten oder Bauunternehmen kapitalmäßig verflochten war oder ist, berechtigt nicht zu einer negativen Prognose. Die Regel des § 4 Abs. 4 VOF meint nicht die Unabhängigkeit der Person, sondern die Neutralität der Leistung. Ein genereller Ausschluss gesellschaftsrechtlich verbundener Bewerber ist nicht zulässig; gegebenenfalls sind andere Möglichkeiten der Sicherung der Unabhängigkeit in Betracht zu ziehen.
VolltextVPRRS 2013, 0569
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2002 - 1 VK 47/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0564
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2003 - Verg 62/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0521
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 19/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0515
LG München I, Urteil vom 21.03.2013 - 11 O 17404/12
1. Die Vorschrift des § 13 Abs. 3 VOF, nach der für die Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen eine angemessene Vergütung festzusetzen ist, findet auch im Rahmen der der Vergabe von Planungsleistungen Anwendung.
2. Für die erforderliche Abgrenzung zwischen § 13 Abs. 3 VOF und § 20 Abs. 3 VOF, wonach Lösungsvorschläge außerhalb eines Planungswettbewerbs nach der HOAI zu vergüten sind, ist entscheidend, ob der Auftraggeber vom Bieter systematische Planungen (Lösungsvorschläge im Sinne von § 20 Abs. 3 VOF) oder lediglich eine Befassung mit punktuellen Fragen verlangt hat.
VolltextVPRRS 2013, 0511
OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 02/13
In einem Planungswettbewerb führt der Umstand, dass ein Angehöriger eines Teilnehmers zu den ausgewählten Preisrichtern gehört, nicht zwangsläufig dazu, dass der Teilnehmer vom Verfahren auszuschließen ist. Vielmehr ist dem betroffenen Teilnehmer der Nachweis zu ermöglichen, dass sich diese Fallkonstellation nicht auf den Wettbewerb ausgewirkt hat.
VolltextVPRRS 2013, 0510
OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 2/13
In einem Planungswettbewerb führt der Umstand, dass ein Angehöriger eines Teilnehmers zu den ausgewählten Preisrichtern gehört, nicht zwangsläufig dazu, dass der Teilnehmer vom Verfahren auszuschließen ist. Vielmehr ist dem betroffenen Teilnehmer der Nachweis zu ermöglichen, dass sich diese Fallkonstellation nicht auf den Wettbewerb ausgewirkt hat.
VPRRS 2013, 0419
VK Nordbayern, Beschluss vom 16.11.2012 - 21.VK-3194-24/12
Ein Bieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass überhaupt Honorarangebote in die Wertung einbezogen werden. Die VSt hat gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Das muss nicht unbedingt die günstigste (preiswerteste) oder gar billigste Leistung sein. Gerade im Rahmen der VOF spielt die Qualität eine besonders große Rolle. Die Ausgestaltung der Wertungskriterien steht dabei im billigen Ermessen der VSt, solange Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.*)
VolltextVPRRS 2013, 0411
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2013 - 5 U 1481/12
Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Architektenvertrag mit einer Baukostenvereinbarung (HOAI § 6 Abs. 2) nicht wirksam schließen, wenn die einschlägige Haushaltsordnung vorsieht, dass "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen [...] erst veranschlagt werden [dürfen], wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind", weil zum Zeitpunkt der Beauftragung des Architekten noch keine Planungen als Voraussetzungen für eine Kostenschätzung oder Berechnung vorliegen.
VolltextVPRRS 2013, 0348
OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 - Verg 5/13
1. § 20 Abs. 3 VOF ist nicht nur Anspruchsgrundlage für einen entsprechenden Honoraranspruch des Bieters, sondern beinhaltet auch eine verfahrensrechtliche Vorgabe für die Durchführung des Vergabeverfahrens, deren Einhaltung der Bieter zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens machen kann.*)
2. Ein Verstoß gegen § 20 Abs. 3 VOF gibt für sich genommen keine Handhabe für einen rechtswahrenden Ausstieg des Bieters aus dem Vergabeverfahren ab.*)
VolltextVPRRS 2013, 0339
VK Südbayern, Beschluss vom 21.03.2000 - 120.3-3194.1-02-02/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0332
VK Thüringen, Beschluss vom 29.05.2000 - 216-4004.20-002/00-EIS
Ein Feststellungsantrag ist nur dann zulässig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren (nicht etwa: das Vergabeverfahren) durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt hat. Diese Verfahrensänderung von einem Nachprüfungsverfahren auf ein Feststellungsverfahren setzt daher voraus, dass vor dem erledigenden Ereignis ein Nachprüfungsverfahren mittels eines zulässigen Antrags eingeleitet wurde.
VolltextVPRRS 2013, 0330
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.06.2000 - 2 VK 5/00
1. Die Angabe des Gesichtspunktes "Preis" als Zuschlagskriterium verstößt gegen das Transparenzgebot.
2. Eine Verpflichtung insbesondere zur losweisen Vergabe besteht nur, soweit dies in den Verdingungsordnungen vorgesehen ist. Anders als die VOB/A und die VOL/A sieht die VOF eine losweise Vergabe nicht vor.
VolltextVPRRS 2013, 0272
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2003 - Verg W 15/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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