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UVgO für Bund und Bundesbehörden anwendbar

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(06.09.2017) Durch die am 18.08.2017 in Kraft getretene Änderung von HGrG und BHO wurde der Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) frei gemacht. Mit dem BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 (II A 3 - H 1012-6/16/10003:003) wird die UVgO für den Bund und seine Behörden ab dem 02.09.2017 eingeführt, durch die Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung. Die UVgO ist für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden.

(Quelle: Forum vergabe e.V.)