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Hamburg führt UVgO ein

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(25.09.2017) Die Freie und Hansestadt Hamburg ist das erste Bundesland, das die neue Unterschwellenvergabeordnung anwenden und ins Landesrecht übernehmen wird. Ab 01.10. tritt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dort in Kraft. Das neue Hamburgische Vergabegesetz wurde am 18.07.2017 verabschiedet und am 28.07.2017 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. Nr. 23) verkündet.

Das Gesetz sieht in § 2a Abs. 1 Satz 1 für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte die Anwendung der UVgO in der Fassung vom 02.02.2017 in der jeweils geltenden Fassung vor.

Das Gesetz trat am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Monats, mithin am 01.10.2017, in Kraft. Die UVgo ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL).

(Quelle: Handelskammer Hamburg)