Hamburg führt UVgO ein

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Das Gesetz sieht in § 2a Abs. 1 Satz 1 für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte die Anwendung der UVgO in der Fassung vom 02.02.2017 in der jeweils geltenden Fassung vor.
Das Gesetz trat am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Monats, mithin am 01.10.2017, in Kraft. Die UVgo ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL).
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
