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Beitrag in Kürze
„Abwehrklauseln" verdrängen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen!
VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2026
1. Nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Der für einen bestimmten...
Volltext (Online seit heute)


